Herausgegeben von Telefon 071 932 52 62 der Gemeindeverwaltung Telefax 071 932 52 63 Nr. 10/2016 – 15. März 2016 9604 Lütisburg E-Mail [email protected] POLIT. GEMEINDEN BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL, LÜTISBURG UND OBERHELFENSCHWIL Einsendeschluss jeweils Freitag 12.00 Uhr Vereinigung. Mit einem Ja wird den Behörden der Auftrag erteilt, einen Vereinigungsbeschluss auszuarbeiten und vertiefte Abklärungen zu treffen, welche die Organisationsform einer vereinigten Gemeinde und die Konsequenzen aufzeigen. Die Gemeinderäte werden die Bürgerinnen und Bürger bis zur Grundsatzabstimmung am 27. November 2016 ausführlich informieren. Es werden in allen drei Gemeinden Informationsveranstaltungen organisiert. Für die Grundsatzabstimmung wird ein Gutachten vorbereitet, welches Auskunft darüber geben wird, was nach einem Ja zur Einleitung eines Vereinigungsverfahrens alles geklärt werden muss. Wichtige Themen werden beispielsweise die Inkorporation der Schulgemeinden, die Verwaltungsorganisation und deren Standort, Auswirkungen auf die bisherige Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und die Möglichkeit von Grenzbereinigungen sein. Gemeindevereinigung soll geprüft werden Die Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Lütisburg und Oberhelfenschwil führen am 27. November 2016 eine Grundsatzabstimmung über die Einleitung eines Vereinigungsverfahrens der drei Gemeinden durch. Ein Ja bedeutet keine Vereinigung, sondern nur der Auftrag zu vertieften Abklärungen. An den bevorstehenden Bürgerversammlungen wird ebenfalls über das weitere Vorgehen informiert und die Gemeinderäte stehen gerne für Anregungen und Fragen zur Verfügung. Die Gemeinderäte Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg haben den Entscheid zu einer Grundsatzabstimmung bereits 2015 gefasst. Oberhelfenschwil befragte die Bevölkerung im Sommer 2015 zur Zukunft der Gemeinde. Aufgrund des Ergebnisses ersuchte der Gemeinderat den Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil um die Aufnahme von Gesprächen, mit dem Ziel, die Möglichkeit einer Vereinigung der Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Oberhelfenschwil zu prüfen. Das bereits laufende Projekt zwischen den Gemeinden BütschwilGanterschwil und Lütisburg wurde daraufhin mit beidseitigem Einverständnis unterbrochen, damit genügend Zeit für weitere Abklärungen bleibt. Die Anfrage wurde vom Gemeinderat BütschwilGanterschwil nach Rücksprache mit dem Gemeinderat Lütisburg positiv beantwortet. Gemeinderäte Bütschwil-Ganterschwil, Oberhelfenschwil Lütisburg, POLITISCHE GEMEINDE LÜTISBURG UND PRIMARSCHULGEMEINDE LÜTISBURG Vorbürgerversammlung 2016 Die Vorbürgerversammlung der Politischen Gemeinde Lütisburg und der Primarschulgemeinde Lütisburg findet heute Dienstag, 15. März 2016, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Lütisburg, statt. Konsequenzen aufzeigen WASSERKORPORATION GONZENBACH Das kantonale Gemeindevereinigungsgesetz sieht vor, dass die Stimmberechtigten der beteiligten Gemeinden zunächst in einer Grundsatzabstimmung über die Einleitung eines Vereinigungsverfahrens abstimmen. Ein Ja der drei Gemeinden in diesen Grundsatzabstimmungen ist noch kein Ja für eine Hauptversammlung Am Donnerstag, 17. März 2016, um 20.00 Uhr, im Rest. Anker, Grämigen -1- BÜRGERVERSAMMLUNGEN 2016 KATHOLISCHE KIRCHGEMEINDE LÜTISBURG Katholische Kirchgemeinde Lütisburg Palmbinden Am Mittwoch, 16. März 2016, um 17.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Lütisburg, Werkhof Mittwoch, 16. März 2016, 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude Lütisburg Zum Palmbinden für den Palmsonntagsgottesdienst sind alle Kinder, die mit ihren Palmkreuzen und sträussen den Palmsonntagsgottesdienst verschönern möchten, ganz herzlich eingeladen. Dies gilt besonders für unsere Erstkommunikanten. Bitte Gartenschere mitbringen. Traktanden 1. 2. 3. 4. Begrüssung Vorlage Jahresrechnung 2015 / Budget 2016 Bericht und Anträge der GPK Allgemeine Umfrage Evangelische Kirchgemeinde Lütisburg Palmsonntag Am Sonntag, 20. März 2016, um 10.30 Uhr, in der Pfarrkirche Sonntag, 20. März 2016, im Anschluss an den Gottesdienst (ca. 10.00 Uhr) in der evang. Kirche Traktanden Gemeinsam mit den Erstkommunikanten feiern wir am Palmsonntag den Einzug Jesu in Jerusalem als Beginn der österlichen Woche. Die Erstkommunikanten und alle PalmgestalterInnen freuen sich über ihr Kommen und Mitfeiern. 1. Begrüssung 2. Wahl von Stimmenzählern 3. Vorlage der Jahresrechnung 2015 mit Budget 2016 4. Bericht und Anträge der Geschäftsprüfungskommission 5. Abstimmung über den Zusammenschlussvertrag 6. Allgemeine Umfrage KATHOLISCHE KIRCHGEMEINDE LÜTISBURG Liebe 1., 2. und 3. Klässler DORFKORPORATION LÜTISBURG Wir laden euch ganz herzlich ein zum Kindergottesdienst Wir treffen uns am Palmsonntag, 20. März 2016, um 10.30 Uhr, in der Kapelle Lütisburg. Hauptversammlung Auf euer Mitfeiern freut sich die vorbereitende Gruppe. Dienstag, 22. März 2016, 20.00 Uhr, im Restaurant Pöstli, Lütisburg BEIDE KIRCHGEMEINDEN Traktanden Reiszmittag 1. 2. 3. 4. Wahl der Stimmenzähler Protokoll der letzten Korporationsversammlung Amtsbericht des Präsidenten Vorlage Jahresrechnung 2015 und Voranschlag 2016 5. Bericht und Anträge der GPK 6. Wahlen: Der Verwaltungsrat der Dorfkorporation Lütisburg schlägt Willi Breitenmoser als Präsident zur Wahl vor 7. Allgemeine Umfrage Am Samstag, 19. März 2016, um 11.30 Uhr, im Mehrzweckgebäude Lütisburg Miteinander teilen, ist eine ganz besondere Form des Fastens. Wenn wir miteinander die feinen Reisgerichte des Vereins kochender Männer essen, teilen wir dreifach: Wir würdigen die Kochkunst der Köche, wir teilen unsere Gemeinschaft mit unseren MitesserInnen und nicht zuletzt teilen wir den Erlös mit den Menschen unseres diesjährigen Partnerlandes der Republik Haiti. Auf Ihr Erscheinen an der Hauptversammlung freut sich Ihre Dorfkorporation Lütisburg. Herzliche Einladung von beiden Kirchgemeinden und dem Verein kochender Männer. Herzlich Willkommen und En Guete. -2- HERZLICHE GRATULATION MUSIKGESELLSCHAFT LÜTISBURG Mit präzisen Elektronik- und Softwareprogrammen sowie international standardisierten Dopingkontrollsystemen gewinnt die Berlinger Gruppe aus Ganterschwil den Prix SVC Ostschweiz 2016. Die Berlinger-Gruppe, geführt von dem in Tufertschwil wohnhaften Ehepaar, Andrea Berlinger Schwyter und Daniel Schwyter-Berlinger, ist global tätig, wächst schnell und bringt dabei eine hohe Wertschöpfung und Arbeitsplätze ins ländliche Toggenburg. Gemeinsames Konzert der Musikgesellschaft Lütisburg und der Bürgermusik Jonschwil Am Samstag, 2. April 2016, um 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle in Jonschwil Saalöffnung 19.00 Uhr KONFETTIS LÜTISBURG Der Gemeinderat gratuliert Andrea Berlinger Schwyter und Daniel Schwyter-Berlinger ganz herzlich zu diesem Erfolg. ÖKUMENISCHE SENIORENGRUPPE Helfer gesucht Herzliche Einladung zum Seniorennachmittag Du musst kein angefressener Fasnächtler sein, aber Konfettis sollten dich nicht stören! Wenn du älter als 20 Jahre bist, Freude am Organisieren und Mithelfen hast, gerne was für die Bevölkerung von Lütisburg tust, dann bist du die richtige Person für unser Fasnachtskomitee. Am Dienstag, 22. März 2016, um 14.00 Uhr, im Restaurant Rössli, in Tufertschwil Die Spitex in der Gemeinde – was bietet unsere Spitex an und wie ist sie organisiert! Frau Regula Fitze von der Spitex Oberuzwil/Jonschwil/Lütisburg stellt die Dienstleistungen vor und beantwortet offene Fragen. Wir suchen dringend Helfer und neue Komiteemitglieder, damit wir am 25. Februar 2017 einen tollen Fasnachtsumzug durchführen können. Anschliessend gemütliches Beisammensein bei musikalischer Unterhaltung. Im Moment sind wir 5 aktive Organisationstalente. Damit wir die 5. Jahreszeit weiterhin in Lütisburg durchführen und realisieren können brauchen wir aber eure Hilfe. Wir freuen uns auf euch – das Seniorenteam Fahrdienst bitte melden bei Bea Jenny, Tel. 071 393 29 84 oder Silvia Brunner, Tel. 071 931 29 68 Meldet euch bei: Judith Walder, Tel. 079 790 86 11 Rebecca Hungerbühler, Tel. 079 302 02 48 Per E-Mail: [email protected] BAUBEWILLIGUNGEN MUSIKGESELLSCHAFT GANTERSCHWIL Der Gemeinderat Lütisburg hat folgende Bauvorhaben bewilligt: Frühlingskonzert Bauherrschaft: Germann Marcel, Ischlag, 9604 Lütisburg Bauprojekt: Unterstand für Dosieranlage Grundstück: Nr. 201 Ischlag Am Sonntag, 20. März 2016, um 15.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle in Ganterschwil Die Musikgesellschaft Ganterschwil und die Big Band der Musikschule Toggenburg laden zu einem Frühlingskonzert ein. Bauherrschaft: Räss Walter und Annelies, Tufertschwil 63, 9604 Lütisburg Bauprojekt: Erweiterung Käserei Neubau 2 Aussentanks Grundstück: Nr. 606 Tufertschwil 63 Wir spielen für Sie ein sehr abwechslungsreiches Programm. Den Flyer finden sie auf unserer Homepage www.musikganterschwil.ch MÜTTER- UND VÄTERBERATUNG Wir freuen uns auf Ihren Besuch Musikgesellschaft Ganterschwil und Big Band der Musikschule Toggenburg Donnerstag, 17. März 2016, 14.00 Uhr – 17.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude mit Kaffeetreff -3- EINWOHNERAMT LÜTISBURG KANTON ST. GALLEN Ferienzeit – Reisezeit Kantonaler Richtplan wird angepasst Im Hinblick auf die Ferienzeit nutzen wir die Gelegenheit, Ihnen einige wichtige Informationen zu vermitteln: Der St. Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet. Bis Ende März 2016 liegt der Entwurf der Anpassung 15 in allen Gemeinden öffentlich auf und ist im Internet abrufbar. Die Bevölkerung ist eingeladen, mitzuwirken und Anregungen einzureichen. - Haben Sie abgeklärt, ob für Ihr Reiseziel eine Identitätskarte genügt oder ob ein Reisepass verlangt wird? - Denken Sie rechtzeitig daran, dass Sie im Besitze eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte sind. Der Richtplan bildet das Führungsinstrument der Regierung. Damit zeigt die Regierung auf, welche Ziele sie in der räumlichen Entwicklung des Kantons verfolgt. Um die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht in den Richtplan aufzunehmen, wird er periodisch angepasst. Neben der laufenden Gesamtüberarbeitung ist eine minimale Anpassung des kantonalen Richtplans in zwei Sachbereichen nötig. Die rechtzeitige Beantragung eines Passes oder einer ID lohnt sich! Pass 10 und Kombi-Angebot (Pass und ID) Baubewilligung für Solaranlagen auf Kulturdenkmälern Für Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen braucht es seit Inkrafttreten des neuen Raumplanungsgesetzes im Jahr 2014 keine Baubewilligung mehr. Davon ausgenommen sind Solaranlagen auf Kulturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung. Sie dürfen durch Solaranlagen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Damit die neue Bestimmung angewendet werden kann, muss im Richtplan klargestellt werden, inwiefern es sich bei schützenswerten Ortsbildern von kantonaler Bedeutung um Kulturdenkmäler im Sinn des neuen Raumplanungsgesetzes handelt. Zum einen schafft diese Richtplan-Anpassung Rechtssicherheit. Zum anderen wird so der Erhalt der Ortsbilder in Zusammenhang mit der Bewilligung von Solaranlagen sichergestellt. Der Pass 10 und das Kombi-Angebot müssen beim Kantonalen Passbüro in St. Gallen bestellt werden. Unter der Telefonnummer 058 229 36 31 oder per Internet unter www.schweizerpass.ch können Sie einen Termin beim Passbüro St. Gallen vereinbaren. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten ist zwingend notwendig. Die Kosten für ID und Pass betragen zusammen für Erwachsene Fr. 158.– und für Kinder Fr. 78.–. Identitätskarte Die Identitätskarte kann beim Einwohneramt Lütisburg bestellt werden. Für eine Neuausstellung ist ein aktuelles Passfoto (Frontansicht, nicht seitlich!) nötig. Kinder brauchen bereits ab Geburt eine eigene Karte mit Foto (Minderjährige müssen bei der Antragstellung des Passes und der ID anwesend sein. Die Eltern müssen sich ausweisen können). Die alte Identitätskarte ist mitzubringen. Die persönliche Vorsprache beim Einwohneramt ist erforderlich. Neue Deponien erforderlich Als zweite Anpassung werden drei neue Deponiestandorte für den Eintrag im Richtplan vorgeschlagen. So sollen in den Abfallplanungsregionen St.Gallen-Rorschach und Rheintal je ein Standort für eine Inertstoffdeponie und in der Abfallplanungsregion Wil-Toggenburg ein Standort für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub in den Richtplan aufgenommen werden. Die Kosten für die Ausstellung einer Identitätskarte beträgt für Erwachsene Fr. 70.– und für Kinder Fr. 35.–. Bitte beachten Sie, dass die Lieferfrist für die Ausweise ca. 15 Tage beträgt. Der Entwurf der Richtplan-Anpassung 15 liegt bis am 31. März 2016 in allen Gemeinden öffentlich auf. Ebenso ist er unter www.areg.sg.ch aufgeschaltet. Ab sofort können die Vernehmlassungsunterlagen beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen bezogen werden. Für Fragen gibt Ihnen das Einwohneramt Lütisburg (Tel. 071 932 52 65) gerne Auskunft. Daniela Haefelin Häne, Leiterin Einwohneramt -4-
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