Hauptamt / Sekretariat der Geschäftsleitung Zimmer: 110 Rathausplatz 12 85579 Neubiberg Gemeinde Neubiberg | Rathausplatz 12 | 85579 Neubiberg Telefon: +49 89 600 12 - 18 Telefax: +49 89 600 12 - 58 E-Mail: [email protected] Internet: www.neubiberg.de Unsere Zeichen: SG 10 10. Juli 2015 Errichtung einer Traglufthalle im Landschaftspark Hachinger Tal zur interimsmäßigen Unterbringung von Asylsuchenden, Ihre Unterschriftenliste Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am 1. Juli 2015 wurde mir im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Thema Traglufthalle für Asylbewerber von Anwohnern Auf der Heid eine Unterschriftenlisteübergeben, die auch von Ihnen unterzeichnet wurde. Wie bereits bei der Informationsveranstaltung nehme ich gerne auch schriftlich zu Ihren Forderungen Stellung. 1. Die Gemeinde Neubiberg hat unverzüglich mit der Bereitstellung von dezentralen, gleichmäßig über das gesamte Gemeindegebiet verteilten, Unterkünften für je max. 50 Asylbewerber zu beginnen. ‐ Die Gemeinde Neubiberg errichtet nicht selbst Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende. Dies ist eine Aufgabe des Freistaat Bayerns, bei uns in der Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern, die sie an die Landkreise delegiert. Die Gemeinde Neubiberg hilft im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht, indem sie unbebaute Grundstücke sowie leerstehende Immobilien meldet, die nicht bereits per Beschluss des Gemeinderats für eine andere Gemeinbedarfsnutzung vorgesehen sind (z. B. Schopenhauerstraße). Daraufhin prüft das Landratsamt aufgrund deren Größe, Erschließung, Bebaubarkeit, Renovierungsbedürftigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Anbindung an den ÖPNV, ob das Objekt für die Unterbringung von Asylsuchenden geeignet ist. Dabei ist es unwesentlich, ob es sich um gemeindeeigene oder private Immobilien handelt. ‐ Der Neubiberger Gemeinderat stellte bereits alle kommunalen Immobilien (Gebäude und Grundstücke) auf den Prüfstand, um mögliche Unterbringungsressourcen auszuschöpfen. ‐ Schon im August 2014 meldete ich dem Landratsamt mehrere, aus Sicht der Gemeinde Neubiberg geeignete, Grundstücke. Aufgrund meiner mehrmaligen Aufrufe im Gemeindejournal Nanu boten auch private Wohnungs-, Haus-, und Grundstückseigentümer leerstehende Wohnungen, Häuser oder Grundstücke dem Landratsamt zur Asylbewerberunterbringung an. Dieses prüft und trifft dann die Entscheidung, welche Immobilien in Frage kommen, was darauf errichtet werden solle und wie der Mietvertrag lauten müsse. Derzeit befinden sich noch drei Neubiberger Grundstücke im Prüfungsstatus des Landratsamtes. ‐ Natürlich wären mehrere Gemeinschaftsunterkünfte für je max. 50 Asylbewerber für alle Beteiligten angenehmer, als große Einrichtungen für z. B. 150 Flüchtlinge. Politik, Verwaltung und private Eigentümer können Möglichkeiten aufzeigen, es entscheidet jedoch das Landratsamt, unter anderem auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Auch wenn sich Regierung, Landkreis und Gemeinde bemühen gute Lösungen zu finden, entsprechen die Entscheidungen des Landratsamtes leider nicht zwingend den Wünschen der betroffenen Anwohner. 2. Das Landratsamt hat die Standzeit der Traglufthalle im Landschaftspark Hachinger Tal auf max. 6 Monate zu begrenzen, weil sie aus unserer Sicht keine menschenwürdige Notunterkunft darstellt. ‐ Herr Landrat Christoph Göbel erläuterte bei der Informationsveranstaltung am 1. Juli 2015 die akute Unterbringungsnot, weil dem Landratsamt seit Anfang Juni wöchentlich 90 Flüchtlinge von der Regierung von Oberbayern zugewiesen werden. Nach den Prognosen hat der Landkreis bis zum Jahresende rund 3.800 Flüchtlinge unterzubringen. ‐ Die interimsmäßige Notunterkunft in Form von Traglufthallen stellt eine rasch zu realisierende Übergangslösung bis zur landkreisweiten Schaffung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte dar. ‐ Landrat Göbel gab hinsichtlich der Traglufthalle im Landschaftspark bekannt, dass diese als interimsmäßige Notunterkunft max. ein Jahr dort stehen bleiben darf. Er geht davon aus, dass bis dahin genug feststehende Gemeinschaftsunterkünfte in den 29 Landkreisgemeinden errichtet worden seien, in welche die Neubiberger Asylbewerber dann umgezogen sein können. Unter anderem auch in eine bis dahin voraussichtlich realisierte Gemeinschaftsunterkunft an der Äußeren Hauptstraße. ‐ Nach den Erfahrungen unseres Landrates stellen die sieben geplanten Traglufthallen (verteilt auf sieben Landkreisgemeinden) die weitaus geeignetere und komfortablere Notunterbringungsvariante dar, im Vergleich zu Sporthallen, Zeltstätten oder Containern. ‐ Die Betreuung erfolge durch eine/n Sozialpädagogen pro 100 Asylbewerber, sowie durch einen Hausmeister und einen Sicherheitsdienst rund um die Uhr. Ansprechpartnerin im Landratsamt München ist Frau Brodback, Tel. 089/6221-2129. Ebenso werden sich unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Helferkreises Asyl der Begleitung der Asylsuchenden im Alltag annehmen. Sollten Sie mitwirken möchten, melden Sie sich bitte bei Norbert Büker, Tel. 089/6013488. Die Unterbringung von Asylsuchenden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für dessen Gelingen wir alle ein gewisses Maß an Verantwortung tragen. Zeigen wir also, dass wir in der Lage sind Flüchtlinge aus aller Welt in unsere Gemeinschaft zu integrieren, und heißen sie bei uns willkommen. Ihr Günter Heyland Erster Bürgermeister
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