1. Die Gemeinde Neubiberg hat unverzüglich mit der Bereitstellung

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10. Juli 2015
Errichtung einer Traglufthalle im Landschaftspark Hachinger Tal zur interimsmäßigen
Unterbringung von Asylsuchenden, Ihre Unterschriftenliste
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 1. Juli 2015 wurde mir im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Thema Traglufthalle
für Asylbewerber von Anwohnern Auf der Heid eine Unterschriftenlisteübergeben, die auch von
Ihnen unterzeichnet wurde.
Wie bereits bei der Informationsveranstaltung nehme ich gerne auch schriftlich zu Ihren
Forderungen Stellung.
1. Die Gemeinde Neubiberg hat unverzüglich mit der Bereitstellung von dezentralen,
gleichmäßig über das gesamte Gemeindegebiet verteilten, Unterkünften für je max. 50
Asylbewerber zu beginnen.
‐
Die Gemeinde Neubiberg errichtet nicht selbst Gemeinschaftsunterkünfte für
Asylsuchende. Dies ist eine Aufgabe des Freistaat Bayerns, bei uns in der
Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern, die sie an die Landkreise delegiert. Die
Gemeinde Neubiberg hilft im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht, indem sie unbebaute
Grundstücke sowie leerstehende Immobilien meldet, die nicht bereits per Beschluss
des Gemeinderats für eine andere Gemeinbedarfsnutzung vorgesehen sind (z. B.
Schopenhauerstraße). Daraufhin prüft das Landratsamt aufgrund deren Größe,
Erschließung, Bebaubarkeit, Renovierungsbedürftigkeit, Wirtschaftlichkeit oder
Anbindung an den ÖPNV, ob das Objekt für die Unterbringung von Asylsuchenden
geeignet ist. Dabei ist es unwesentlich, ob es sich um gemeindeeigene oder private
Immobilien handelt.
‐
Der Neubiberger Gemeinderat stellte bereits alle kommunalen Immobilien (Gebäude
und Grundstücke) auf den Prüfstand, um mögliche Unterbringungsressourcen
auszuschöpfen.
‐
Schon im August 2014 meldete ich dem Landratsamt mehrere, aus Sicht der
Gemeinde Neubiberg geeignete, Grundstücke. Aufgrund meiner mehrmaligen
Aufrufe im Gemeindejournal Nanu boten auch private Wohnungs-, Haus-, und
Grundstückseigentümer leerstehende Wohnungen, Häuser oder Grundstücke dem
Landratsamt zur Asylbewerberunterbringung an. Dieses prüft und trifft dann die
Entscheidung, welche Immobilien in Frage kommen, was darauf errichtet werden
solle und wie der Mietvertrag lauten müsse. Derzeit befinden sich noch drei
Neubiberger Grundstücke im Prüfungsstatus des Landratsamtes.
‐
Natürlich wären mehrere Gemeinschaftsunterkünfte für je max. 50 Asylbewerber für
alle Beteiligten angenehmer, als große Einrichtungen für z. B. 150 Flüchtlinge. Politik,
Verwaltung und private Eigentümer können Möglichkeiten aufzeigen, es entscheidet
jedoch das Landratsamt, unter anderem auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Auch wenn sich Regierung, Landkreis und Gemeinde bemühen gute Lösungen zu
finden, entsprechen die Entscheidungen des Landratsamtes leider nicht zwingend
den Wünschen der betroffenen Anwohner.
2. Das Landratsamt hat die Standzeit der Traglufthalle im Landschaftspark Hachinger Tal auf
max. 6 Monate zu begrenzen, weil sie aus unserer Sicht keine menschenwürdige
Notunterkunft darstellt.
‐
Herr Landrat Christoph Göbel erläuterte bei der Informationsveranstaltung am 1. Juli
2015 die akute Unterbringungsnot, weil dem Landratsamt seit Anfang Juni
wöchentlich 90 Flüchtlinge von der Regierung von Oberbayern zugewiesen werden.
Nach den Prognosen hat der Landkreis bis zum Jahresende rund 3.800 Flüchtlinge
unterzubringen.
‐
Die interimsmäßige Notunterkunft in Form von Traglufthallen stellt eine rasch zu
realisierende Übergangslösung bis zur landkreisweiten Schaffung weiterer
Gemeinschaftsunterkünfte dar.
‐
Landrat Göbel gab hinsichtlich der Traglufthalle im Landschaftspark bekannt, dass
diese als interimsmäßige Notunterkunft max. ein Jahr dort stehen bleiben darf. Er
geht davon aus, dass bis dahin genug feststehende Gemeinschaftsunterkünfte in den
29 Landkreisgemeinden errichtet worden seien, in welche die Neubiberger
Asylbewerber dann umgezogen sein können. Unter anderem auch in eine bis dahin
voraussichtlich realisierte Gemeinschaftsunterkunft an der Äußeren Hauptstraße.
‐
Nach den Erfahrungen unseres Landrates stellen die sieben geplanten Traglufthallen
(verteilt auf sieben Landkreisgemeinden) die weitaus geeignetere und komfortablere
Notunterbringungsvariante dar, im Vergleich zu Sporthallen, Zeltstätten oder
Containern.
‐
Die Betreuung erfolge durch eine/n Sozialpädagogen pro 100 Asylbewerber, sowie
durch einen Hausmeister und einen Sicherheitsdienst rund um die Uhr.
Ansprechpartnerin im Landratsamt München ist Frau Brodback, Tel. 089/6221-2129.
Ebenso werden
sich unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des
Helferkreises Asyl der Begleitung der Asylsuchenden im Alltag annehmen. Sollten Sie
mitwirken möchten, melden Sie sich bitte bei Norbert Büker, Tel. 089/6013488.
Die Unterbringung von Asylsuchenden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für dessen
Gelingen wir alle ein gewisses Maß an Verantwortung tragen. Zeigen wir also, dass wir in der
Lage sind Flüchtlinge aus aller Welt in unsere Gemeinschaft zu integrieren, und heißen sie bei
uns willkommen.
Ihr
Günter Heyland
Erster Bürgermeister