Haushaltsplanentwurf 2016 leicht verständlich Zahlen · Begriffe

Haushaltsplanentwurf 2016
leicht verständlich
Zahlen · Begriffe · Erklärungen
Stand:
1. Änderungsliste vom 17.11.2015
Erträge und Aufwendungen
im Ergebnisplan
Erträge
Ertragsart:
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
sonstige Transfererträge
Öffentlich Rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen
sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Finanzerträge
außerordentliche Erträge
Entnahme Ausgleichsrücklage
Entnahme Allgemeine Rücklage
Gesamt:
EUR
92.729.700,00
22.610.606,00
17.926.958,00
12.517.437,00
2.472.669,00
3.702.871,00
6.491.429,00
416.000,00
0,00
66.701,00
7.472,00
0,00
15.972.357,00
174.914.200,00
Aufwendungen
Aufwandsart:
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Sach- und Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
sonstige ordentliche Aufwendungen
Zinsen
Außerordentliche Aufwendungen
Gesamt
EUR
33.109.867,00
3.066.500,00
31.126.852,00
7.260.181,00
87.347.226,00
9.974.624,00
3.025.300,00
3.650,00
174.914.200,00
Seite 2 von 7
Ein- und Auszahlungen
im Finanzplan
Einzahlungen
Einzahlungsart:
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
sonstige Transfererträge
Öffentlich Rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen
s. o . Einzahlungen
Zinseinzahlungen
Zuwendungen Investitionen
Veräußerung Sachanlagen
Veräußerung Finanzanlagen
Einzahlungen Beiträge
sonstige Investitionseinzahlungen
Aufnahme Darlehen
Aufnahme Kassenkredite
Gesamt:
EUR
92.729.700,00
20.519.993,00
17.926.958,00
12.517.437,00
2.472.669,00
3.702.871,00
5.696.017,00
66.701,00
2.465.197,00
840.000,00
0,00
0,00
0,00
31.242.200,00
16.535.517,00
206.715.260,00
Auszahlungen
Auszahlungsart:
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Sach- und Dienstleistungen
Zinsen
Transferauszahlungen
sonstige Auszahlungen
Erwerb Grundstücke
Baumaßnahmen
Erwerb bew. Anlagevermögen
Erwerb Finanzanlagen
aktivierbare Zuwendungen
sonstige Investitionsauszahlungen
Tilgung
Gesamt:
EUR
30.924.867,00
3.066.500,00
31.126.852,00
3.025.300,00
87.347.226,00
10.259.574,00
3.622.500,00
27.995.146,00
3.131.695,00
0,00
355.600,00
0,00
5.860.000,00
206.715.260,00
Seite 3 von 7
Begriffe aus dem
Haushaltsrecht
Die Stadt Hürth hat zum 01.01.2009 ihre Rechnungslegung auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Im Folgenden werden die wichtigsten Begriffe hierzu erläutert:
Ergebnis- und Finanzplan
Seit der Neuregelung des kommunalen Haushaltsrechtes ist der kommunale Haushaltsplan in einen
Ergebnis- und einen Finanzplan aufgeteilt. Die Erträge und Aufwendungen werden im Ergebnisplan,
die Ein- und Auszahlungen im Finanzplan ausgewiesen.
Ergebnisplan
Der Ergebnisplan enthält alle Erträge und Aufwendungen. Die Erträge setzen sich im Wesentlichen
zusammen aus den Gemeindesteuern, dem Anteil an der Einkommensteuer, Zuweisungen und
allgemeinen Umlagen und den Erträgen aus Verwaltung und Betrieb. Die Aufwendungen gliedern sich
in die Schwerpunkte Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen und Transferaufwendungen (z. B. Kreis- und Gewerbesteuerumlage).
Finanzplan
Im Finanzplan sind neben den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, die sich im
Allgemeinen aus den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnisplanes ergeben, alle Investitionen und
ihre Finanzierung enthalten. So sind hier unter anderem Grunderwerb oder die Beschaffung von
Computern zu finden.
Haushaltssatzung
Der Haushalt einer Gemeinde wird in Form einer Satzung verabschiedet. Die Haushaltssatzung
enthält im Wesentlichen die Festsetzung
1. des Haushaltsplans
a. im Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und der
Aufwendungen des Haushaltsjahres,
b. im
Finanzplan
Auszahlungen
unter
aus
Angabe
laufender
des
Gesamtbetrages
Verwaltungstätigkeit,
der
des
Einzahlungen
und
Gesamtbetrages
der
Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der
Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,
c.
unter
Angabe
der
vorgesehenen
Kreditaufnahmen
für
Investitionen
(Kreditermächtigung),
Seite 4 von 7
d. unter Angabe der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen,
die
künftige
Haushaltsjahre
mit
Auszahlungen
für
Investitionen
belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
2. der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Verringerung der allgemeinen
Rücklage,
3. des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,
4. der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind,
5. des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist.
Die Haushaltssatzung unterliegt der Anzeigepflicht bei der Aufsichtsbehörde (Rhein-Erft-Kreis).
Haushaltsplan
Grundlage der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Er enthält alle voraussichtlich entstehenden
Erträge und Einzahlungen sowie alle vorhersehbaren Aufwendungen und Auszahlungen und ist somit
das zentrale Element des Gesamtwerkes. Er gliedert sich in Ergebnis- und Finanzplan. Neben den
Ansätzen des laufenden Haushaltsjahres werden die Planansätze der drei folgenden Jahre
ausgewiesen. Anlage des Haushaltsplanes ist der Stellenplan.
Stellenplan
Der Stellenplan ist ein Pflichtbestandteil des Haushaltsplans. Im Stellenplan sind alle im Haushaltsjahr
notwendigen Stellen für die fest angestellten Beamten und Beschäftigten der Stadtverwaltung
auszuweisen.
Haushaltsjahr
Das Haushaltsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. Alle im Haushaltsplan vorgesehenen
Maßnahmen müssen innerhalb dieses Jahres abgewickelt werden, ansonsten verfallen – bis auf
wenige Ausnahmen – die bereitgestellten Mittel.
Haushaltsausgleich
Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die Haushaltswirtschaft so zu planen und zu
führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das bedeutet, dass der Haushalt in
jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss. Dies ist der Fall, wenn im
Ergebnisplan die Erträge die entstehenden Aufwendungen decken.
Verpflichtungsermächtigung
Mit einer Verpflichtungsermächtigung kann die Verwaltung im Vorgriff auf die kommenden
Haushaltsjahre
tätig
werden.
Sie
kann
für
mehrjährige
Investitionen
in
Höhe
der
Verpflichtungsermächtigung Aufträge erteilen. Nach dem Fortschritt der Maßnahme müssen in den
folgenden Jahren Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt werden.
Nachtragshaushalt
Der Nachtragshaushalt (mit Nachtragshaushaltssatzung und –plan) ist zu erlassen, wenn im Laufe
des Haushaltsjahres die Haushaltsführung wesentlich von der Planung abweicht.
Seite 5 von 7
Das gibt die Stadt Hürth aus für
Aufwendungen je Einwohner
für städtische Einrichtungen
Produkt / Produktbereich
12601
003
26301
27101
27201
36501 + 36502
36601 + 36602 + 36701
Bezeichnung
Feuerwehr
Schulen
Musikschule
Volkshochschule
Bücherei
Tageseinrichtungen für Kinder
Einrichtungen der Jugendarbeit
42401
Sportstätten
Ansatz 2016 in EUR
65,02
124,67
10,23
5,95
5,39
164,93
13,64
11,36
Seite 6 von 7
Steuersätze 2016
Realsteuerhebesätze 2016
Hebesatz 2016
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
228 v.H.
480 v.H.
480 v.H.
Hundesteuer
EUR
für einen Hund
für zwei Hunde, je Hund
für drei und mehr Hunde, je Hund
76,00
88,00
101,00
Gefährliche Hunde
EUR
für einen Hund
für zwei Hunde, je Hund
für drei und mehr Hunde, je Hund
540,00
639,00
737,00
Seite 7 von 7