Haushaltsplanentwurf 2016 leicht verständlich Zahlen · Begriffe · Erklärungen Stand: 1. Änderungsliste vom 17.11.2015 Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan Erträge Ertragsart: Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen sonstige Transfererträge Öffentlich Rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Finanzerträge außerordentliche Erträge Entnahme Ausgleichsrücklage Entnahme Allgemeine Rücklage Gesamt: EUR 92.729.700,00 22.610.606,00 17.926.958,00 12.517.437,00 2.472.669,00 3.702.871,00 6.491.429,00 416.000,00 0,00 66.701,00 7.472,00 0,00 15.972.357,00 174.914.200,00 Aufwendungen Aufwandsart: Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen Zinsen Außerordentliche Aufwendungen Gesamt EUR 33.109.867,00 3.066.500,00 31.126.852,00 7.260.181,00 87.347.226,00 9.974.624,00 3.025.300,00 3.650,00 174.914.200,00 Seite 2 von 7 Ein- und Auszahlungen im Finanzplan Einzahlungen Einzahlungsart: Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen sonstige Transfererträge Öffentlich Rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen s. o . Einzahlungen Zinseinzahlungen Zuwendungen Investitionen Veräußerung Sachanlagen Veräußerung Finanzanlagen Einzahlungen Beiträge sonstige Investitionseinzahlungen Aufnahme Darlehen Aufnahme Kassenkredite Gesamt: EUR 92.729.700,00 20.519.993,00 17.926.958,00 12.517.437,00 2.472.669,00 3.702.871,00 5.696.017,00 66.701,00 2.465.197,00 840.000,00 0,00 0,00 0,00 31.242.200,00 16.535.517,00 206.715.260,00 Auszahlungen Auszahlungsart: Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Sach- und Dienstleistungen Zinsen Transferauszahlungen sonstige Auszahlungen Erwerb Grundstücke Baumaßnahmen Erwerb bew. Anlagevermögen Erwerb Finanzanlagen aktivierbare Zuwendungen sonstige Investitionsauszahlungen Tilgung Gesamt: EUR 30.924.867,00 3.066.500,00 31.126.852,00 3.025.300,00 87.347.226,00 10.259.574,00 3.622.500,00 27.995.146,00 3.131.695,00 0,00 355.600,00 0,00 5.860.000,00 206.715.260,00 Seite 3 von 7 Begriffe aus dem Haushaltsrecht Die Stadt Hürth hat zum 01.01.2009 ihre Rechnungslegung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Im Folgenden werden die wichtigsten Begriffe hierzu erläutert: Ergebnis- und Finanzplan Seit der Neuregelung des kommunalen Haushaltsrechtes ist der kommunale Haushaltsplan in einen Ergebnis- und einen Finanzplan aufgeteilt. Die Erträge und Aufwendungen werden im Ergebnisplan, die Ein- und Auszahlungen im Finanzplan ausgewiesen. Ergebnisplan Der Ergebnisplan enthält alle Erträge und Aufwendungen. Die Erträge setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den Gemeindesteuern, dem Anteil an der Einkommensteuer, Zuweisungen und allgemeinen Umlagen und den Erträgen aus Verwaltung und Betrieb. Die Aufwendungen gliedern sich in die Schwerpunkte Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Transferaufwendungen (z. B. Kreis- und Gewerbesteuerumlage). Finanzplan Im Finanzplan sind neben den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, die sich im Allgemeinen aus den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnisplanes ergeben, alle Investitionen und ihre Finanzierung enthalten. So sind hier unter anderem Grunderwerb oder die Beschaffung von Computern zu finden. Haushaltssatzung Der Haushalt einer Gemeinde wird in Form einer Satzung verabschiedet. Die Haushaltssatzung enthält im Wesentlichen die Festsetzung 1. des Haushaltsplans a. im Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und der Aufwendungen des Haushaltsjahres, b. im Finanzplan Auszahlungen unter aus Angabe laufender des Gesamtbetrages Verwaltungstätigkeit, der des Einzahlungen und Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres, c. unter Angabe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung), Seite 4 von 7 d. unter Angabe der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), 2. der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Verringerung der allgemeinen Rücklage, 3. des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung, 4. der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind, 5. des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Die Haushaltssatzung unterliegt der Anzeigepflicht bei der Aufsichtsbehörde (Rhein-Erft-Kreis). Haushaltsplan Grundlage der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Er enthält alle voraussichtlich entstehenden Erträge und Einzahlungen sowie alle vorhersehbaren Aufwendungen und Auszahlungen und ist somit das zentrale Element des Gesamtwerkes. Er gliedert sich in Ergebnis- und Finanzplan. Neben den Ansätzen des laufenden Haushaltsjahres werden die Planansätze der drei folgenden Jahre ausgewiesen. Anlage des Haushaltsplanes ist der Stellenplan. Stellenplan Der Stellenplan ist ein Pflichtbestandteil des Haushaltsplans. Im Stellenplan sind alle im Haushaltsjahr notwendigen Stellen für die fest angestellten Beamten und Beschäftigten der Stadtverwaltung auszuweisen. Haushaltsjahr Das Haushaltsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. Alle im Haushaltsplan vorgesehenen Maßnahmen müssen innerhalb dieses Jahres abgewickelt werden, ansonsten verfallen – bis auf wenige Ausnahmen – die bereitgestellten Mittel. Haushaltsausgleich Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das bedeutet, dass der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss. Dies ist der Fall, wenn im Ergebnisplan die Erträge die entstehenden Aufwendungen decken. Verpflichtungsermächtigung Mit einer Verpflichtungsermächtigung kann die Verwaltung im Vorgriff auf die kommenden Haushaltsjahre tätig werden. Sie kann für mehrjährige Investitionen in Höhe der Verpflichtungsermächtigung Aufträge erteilen. Nach dem Fortschritt der Maßnahme müssen in den folgenden Jahren Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt werden. Nachtragshaushalt Der Nachtragshaushalt (mit Nachtragshaushaltssatzung und –plan) ist zu erlassen, wenn im Laufe des Haushaltsjahres die Haushaltsführung wesentlich von der Planung abweicht. Seite 5 von 7 Das gibt die Stadt Hürth aus für Aufwendungen je Einwohner für städtische Einrichtungen Produkt / Produktbereich 12601 003 26301 27101 27201 36501 + 36502 36601 + 36602 + 36701 Bezeichnung Feuerwehr Schulen Musikschule Volkshochschule Bücherei Tageseinrichtungen für Kinder Einrichtungen der Jugendarbeit 42401 Sportstätten Ansatz 2016 in EUR 65,02 124,67 10,23 5,95 5,39 164,93 13,64 11,36 Seite 6 von 7 Steuersätze 2016 Realsteuerhebesätze 2016 Hebesatz 2016 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 228 v.H. 480 v.H. 480 v.H. Hundesteuer EUR für einen Hund für zwei Hunde, je Hund für drei und mehr Hunde, je Hund 76,00 88,00 101,00 Gefährliche Hunde EUR für einen Hund für zwei Hunde, je Hund für drei und mehr Hunde, je Hund 540,00 639,00 737,00 Seite 7 von 7
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