Merkblatt zur Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Schwarzarbeit ist in hohem Maße
sozialschädlich, außerdem rechtlich unzulässig!
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung drohen Strafen bis
zu 50.000 Euro.
Wer gegen entgelt Handwerksarbeiten ausführt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein,
begeht nach der Handwerksordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000
Euro geahndet wird.
Die Krankenkassen, Agenturen für Arbeit und Berufsgenossenschaften sind nicht nur berechtigt,
bereits gewährte soziale Zuwendungen zurückzufordern, sondern sie können wegen der Verletzung
sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften zusätzlich empfindliche Ordnungsstrafen im Einzelfall
aussprechen. Weiterhin drohen Strafen und Nachzahlungsverpflichtungen nach der
Reichsversicherungsordnung, nach dem Arbeitsförderungsgesetz und nach der
Reichsabgabenordnung.
Bei nachgewiesener Steuerhinterziehung wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Folgen: Es drohen Geld- und Gefängnisstrafen, Eintrag in das Strafregister.
Für den Schwarzarbeiter besteht kein Versicherungsschutz, für den Auftraggeber kein
Gewährleistungsrecht.
Strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Sachbeschädigung kann
durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden.
Schwarzarbeit berechtigt zur fristlosen Entlassung, zur Verweigerung der Entgeltfortzahlung, zur
Einstellung der Krankengeldzahlungen und kann zu Schadensersatzforderungen führen.
Vor allem aber: Schwarzarbeit bedroht Arbeitsplätze und gefährdet die Gesundheit!
Jahrzehntelang haben Unternehmerschaft und Gewerkschaften dafür gewirkt, dass es den
Arbeitnehmern besser geht. Heute haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Zeit für sich und ihre
Familien, da die Arbeitszeit verkürzt, der Urlaub verlängert wurde. Die Früchte dieser Leistungen
werden durch jene zunichte gemacht, die diese hart erworbene Freizeit missbrauchen und die
Gemeinschaft schädigen.
Deshalb wird die Schwarzarbeit von den Unternehmerverbänden und den Gewerkschaften verurteilt.
Es lohnt sich nicht Schwarzarbeit zu verrichten!
Die Handwerksorganisationen verstärken alle Bemühungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, sie
unterstützen dabei auch die Bußgeldbehörden, Zollverwaltungen, Krankenkassen und die
Arbeitsverwaltung!
Helfen Sie uns mit Rat und Tat bei der Ablehnung und Meldung von Schwarzarbeit!
Handwerkskammer Ulm
Fachbereich Unternehmensmitgliedschaften / Handwerksrolle
Herrn Bernhard Emmert
Olgastraße 72
89073 Ulm
Telefon: 0731 1425-6160
Fax: 0731 1425-9160
E-Mail: [email protected]