Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Schwarzarbeit ist in hohem Maße sozialschädlich, außerdem rechtlich unzulässig! Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung drohen Strafen bis zu 50.000 Euro. Wer gegen entgelt Handwerksarbeiten ausführt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, begeht nach der Handwerksordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet wird. Die Krankenkassen, Agenturen für Arbeit und Berufsgenossenschaften sind nicht nur berechtigt, bereits gewährte soziale Zuwendungen zurückzufordern, sondern sie können wegen der Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften zusätzlich empfindliche Ordnungsstrafen im Einzelfall aussprechen. Weiterhin drohen Strafen und Nachzahlungsverpflichtungen nach der Reichsversicherungsordnung, nach dem Arbeitsförderungsgesetz und nach der Reichsabgabenordnung. Bei nachgewiesener Steuerhinterziehung wird ein Strafverfahren eingeleitet. Folgen: Es drohen Geld- und Gefängnisstrafen, Eintrag in das Strafregister. Für den Schwarzarbeiter besteht kein Versicherungsschutz, für den Auftraggeber kein Gewährleistungsrecht. Strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Sachbeschädigung kann durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Schwarzarbeit berechtigt zur fristlosen Entlassung, zur Verweigerung der Entgeltfortzahlung, zur Einstellung der Krankengeldzahlungen und kann zu Schadensersatzforderungen führen. Vor allem aber: Schwarzarbeit bedroht Arbeitsplätze und gefährdet die Gesundheit! Jahrzehntelang haben Unternehmerschaft und Gewerkschaften dafür gewirkt, dass es den Arbeitnehmern besser geht. Heute haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Zeit für sich und ihre Familien, da die Arbeitszeit verkürzt, der Urlaub verlängert wurde. Die Früchte dieser Leistungen werden durch jene zunichte gemacht, die diese hart erworbene Freizeit missbrauchen und die Gemeinschaft schädigen. Deshalb wird die Schwarzarbeit von den Unternehmerverbänden und den Gewerkschaften verurteilt. Es lohnt sich nicht Schwarzarbeit zu verrichten! Die Handwerksorganisationen verstärken alle Bemühungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, sie unterstützen dabei auch die Bußgeldbehörden, Zollverwaltungen, Krankenkassen und die Arbeitsverwaltung! Helfen Sie uns mit Rat und Tat bei der Ablehnung und Meldung von Schwarzarbeit! Handwerkskammer Ulm Fachbereich Unternehmensmitgliedschaften / Handwerksrolle Herrn Bernhard Emmert Olgastraße 72 89073 Ulm Telefon: 0731 1425-6160 Fax: 0731 1425-9160 E-Mail: [email protected]
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