ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A 031/2016 vom 24.03.2016 Organisierte Kriminalität im Baugewerbe Erste Erfolge bei der Schwarzarbeitsbekämpfung In den Arbeitskreissitzungen des bundesweiten Bündnisses gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Bauwirtschaft ist im letzten Jahr wiederholt über neue Schwerpunktsetzungen in den Zielvorgaben durch eine Konzentration auf besonders von Schwarzarbeit betroffene Branchen und durch eine Intensivierung der Bekämpfung der organisierten Formen von Schwarzarbeit berichtet worden. Durch geänderte strategische Zielvorgaben und Prioritäten rückt damit die Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit in den Vordergrund der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Auf der Internetseite www.zoll.de wird dazu über folgende Erfolge bei der Schwarzarbeitsbekämpfung berichtet: Das Amtsgericht Darmstadt hat im Dezember 2015 zwei Inhaber einer Baufirma für den Einsatz von Scheinselbständigen zu einer Haftstrafe von jeweils einem Jahr und zehn Monaten sowie Sozialstunden verurteilt. Diese beiden Inhaber hatten über mehrere Jahre hinweg Rumänen für Trockenbauarbeiten beschäftigt und diese als Selbständige angemeldet. Aufgrund der Ermittlungen der FKS konnte allerdings der Beweis dafür erbracht werden, dass diese vermeintlich Selbständigen in Wahrheit nur auf Anweisung der jetzt verurteilten Baufirma tätig waren und es sich somit um versicherungspflichtige abhängige Beschäftigungsverhältnisse handelte. Wie sich aus der von dem Hauptzollamt Stuttgart herausgegebenen Pressemitteilung ergibt, sei in der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Darmstadt betont worden, dass es sich bei Schwarzarbeit trotz der schwierigen Bedingungen in der Bauwirtschaft mitnichten um ein Kavaliersdelikt handele. Aus einer anderen bekannt gewordenen Pressemitteilung des Hauptzollamtes Duisburg ergibt sich ein weiterer „erfolgreicher Schlag gegen organisierte Kriminalität“. Im Zentrum der Ermittlungen der Hauptzollämter Duisburg und Bielefeld stand eine gewerbsmäßige Bande, die dringend tatverdächtig war, seit mehreren Jahren vorrangig Firmen aus der Bau-, Gerüstbau- und Gebäudereinigungsbranche durch Scheinrechnungen mit Schwarzgeld für Schwarzlohnzahlungen und verdeckte Gewinnentnahmen versorgt zu haben. Um Rückschlüsse auf ihre Personen zu vermeiden, gründeten die Beschuldigten über ein Dutzend GmbHs und verwendeten hierbei regelmäßig gefälschte EU-Pässe. Der Hauptverdächtigte konnte inzwischen festgenommen werden. Dieser Festnahme gingen fast zwölf Monate andauernde verdeckte Ermittlungen der Hauptzollämter voraus. Geschäftsstelle Hamburg • Loogestraße 8 • 20249 Hamburg • Tel.: 040 468656-0 • Fax: 040 468656-26 Geschäftsstelle Schleswig-Holstein • Ringstraße 54 • 24103 Kiel •Tel.: 0431 53548-0 • Fax: 0431 53548-14 E-Mail: [email protected] • Internet: www.biv-hh-sh.de
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