Tipp der Infothek

Infothek-Tipp…
Der Freistaat Sachsen fördert Familienurlaub 2016
unter bestimmten Voraussetzungen.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
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Eltern, Alleinerziehende oder ein Elternteil mit mind. einem Kind, für das sie Kindergeld
beziehen,
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In Ausnahmefällen auch Großeltern und ihre Enkel und
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Familien mit einem behinderten Familienmitglied, die gemeinsam Urlaub machen.
Die Familie muss ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
In welcher Höhe wird der Familienurlaub gefördert?
Die Förderung beträgt bis zu 7,50 € pro Aufenthaltstag für jede teilnehmende Person, wenn das
mtl. Bruttoeinkommen der Familie folgende Grenzen nicht überschreitet:
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525 € für den Haushaltsvorstand bei zusammenlebenden Eltern oder
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700 € bei Alleinerziehenden und
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300 € für jedes weitere Familienmitglied.
(niedrige Einkommensgrenze)
Liegt das Einkommen darüber, aber noch unter folgenden Grenzen, dann beträgt die Förderung
bis zu 7,50 € pro Aufenthaltstag für jedes teilnehmende Kind:
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650 € für den Haushaltsvorstand bei zusammenlebenden Eltern oder
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800 € bei Alleinerziehenden und
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400 € für jedes weitere Familienmitglied
(erhöhte Einkommensgrenze)
Berechnungsgrundlage ist das monatliche Bruttoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden
Familienmitglieder ohne gesetzliches Kindergeld. Die individuelle Einkommensberechnung wird
nach Einreichung der notwendigen Unterlagen bei den Antragstellen für Familienurlaube
durchgeführt.
Welche Urlaubsdauer wird gefördert?
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mindestens 7, längstens 14 aufeinander folgende Tage.
Wo kann die Unterstützung beantragt werden?
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Bei den Geschäftsstellen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie der
Familienverbände im Freistaat Sachsen.
Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Urlaubsbeginn bei der Antragsstelle erfolgen. Dafür
müssen die gültigen Antragsvordrucke verwendet werden.
Wo kann man geförderten Familienurlaub machen?
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Genaue Informationen finden Sie unter:
http://www.bag-familienerholung.de
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=3022.html
TIPP:
Ein Katalog „Urlaub mit der Familie“ der BAG Familienerholung
sowie Antragsformulare und die Informationsblätter liegen in der
Infothek des Mütterzentrums aus. Nachfragen bei Angelika Ultzsch.