Infothek-Tipp… Der Freistaat Sachsen fördert Familienurlaub 2016 unter bestimmten Voraussetzungen. Wer kann den Zuschuss beantragen? Eltern, Alleinerziehende oder ein Elternteil mit mind. einem Kind, für das sie Kindergeld beziehen, In Ausnahmefällen auch Großeltern und ihre Enkel und Familien mit einem behinderten Familienmitglied, die gemeinsam Urlaub machen. Die Familie muss ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. In welcher Höhe wird der Familienurlaub gefördert? Die Förderung beträgt bis zu 7,50 pro Aufenthaltstag für jede teilnehmende Person, wenn das mtl. Bruttoeinkommen der Familie folgende Grenzen nicht überschreitet: 525 für den Haushaltsvorstand bei zusammenlebenden Eltern oder 700 bei Alleinerziehenden und 300 für jedes weitere Familienmitglied. (niedrige Einkommensgrenze) Liegt das Einkommen darüber, aber noch unter folgenden Grenzen, dann beträgt die Förderung bis zu 7,50 pro Aufenthaltstag für jedes teilnehmende Kind: 650 für den Haushaltsvorstand bei zusammenlebenden Eltern oder 800 bei Alleinerziehenden und 400 für jedes weitere Familienmitglied (erhöhte Einkommensgrenze) Berechnungsgrundlage ist das monatliche Bruttoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder ohne gesetzliches Kindergeld. Die individuelle Einkommensberechnung wird nach Einreichung der notwendigen Unterlagen bei den Antragstellen für Familienurlaube durchgeführt. Welche Urlaubsdauer wird gefördert? mindestens 7, längstens 14 aufeinander folgende Tage. Wo kann die Unterstützung beantragt werden? Bei den Geschäftsstellen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie der Familienverbände im Freistaat Sachsen. Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Urlaubsbeginn bei der Antragsstelle erfolgen. Dafür müssen die gültigen Antragsvordrucke verwendet werden. Wo kann man geförderten Familienurlaub machen? Genaue Informationen finden Sie unter: http://www.bag-familienerholung.de http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=3022.html TIPP: Ein Katalog „Urlaub mit der Familie“ der BAG Familienerholung sowie Antragsformulare und die Informationsblätter liegen in der Infothek des Mütterzentrums aus. Nachfragen bei Angelika Ultzsch.
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