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Einkommensgrenzenübersicht
Übersicht Einkommensgrenzen I
Übersicht Einkommensgrenzen III
Übersicht Einkommensgrenzen IV
WFB 2012
EK III München Modell
EK IV München Modell + Reprivatisierung
Entspricht einem
Einkommensgrenze
Bruttoeinkommen von etwa
jährlich1
1-Personen Haushalt
12.000 €
18.000 €
2-Personen Haushalt
18.000 €
3-Personen Haushalt
Entspricht einem
Einkommensgrenze
Bruttoeinkommen von etwa
jährlich1
1-Personen Haushalt
19.000 €
28.100 €
26.600 €
2-Personen Haushalt
29.000 €
22.100 €
32.400 €
3-Personen Haushalt
4-Personen Haushalt
26.200 €
38.300 €
5-Personen Haushalt
30.300 €
für jeden weiteren Angehörigen
für jedes Kind zuzüglich
Bruttoeinkommen von etwa
jährlich1
1-Personen Haushalt
22.800 €
33.500 €
42.300 €
2-Personen Haushalt
34.200 €
50.000 €
35.500 €
51.600 €
3-Personen Haushalt
41.900 €
61.000 €
4-Personen Haushalt
42.000 €
60.900 €
4-Personen Haushalt
49.600 €
72.000 €
44.200 €
5-Personen Haushalt
48.500 €
70.200 €
5-Personen Haushalt
57.300 €
83.000 €
4.100 €
5.800 €
für jeden weiteren Angehörigen
6.500 €
9.200 €
für jeden weiteren Angehörigen
7.700 €
11.000 €
500 €
700 €
für jedes Kind zuzüglich
1.000 €
1.400 €
für jedes Kind zuzüglich
1.250 €
1.700 €
4.000 €
5.700 €
5.000 €
7.100 €
5.000 €
7.100 €
Freibeträge
Für jede schwerbehinderte Person (ab
GdB 50)
3
Einmalig
Für Ehepaare, unter 40 und unter 10
Jahren verheiratet3
Entspricht einem
Einkommensgrenze
Freibeträge
4.000 €
5.700 €
5.000 €
7.100 €
Für jede schwerbehinderte Person (ab
GdB 50)
3
Einmalig
Für Ehepaare, unter 40 und unter 10
Jahren verheiratet3
Freibeträge
4.000 €
5.700 €
5.000 €
7.100 €
Einmalig
Haushalt mit
kindergeldberechtigten
Kind(ern), wenn kein Freibetrag für Ehepaare zutrifft
Für jede schwerbehinderte Person (ab
GdB 50)
3
Einmalig
Für Ehepaare, unter 40 und unter 10
Jahren verheiratet3
Einmalig
5.000 €
7.100 €
Haushalt mit
kindergeldberechtigten
Kind(ern), wenn kein Freibetrag für Ehepaare zutrifft
WFB 2012
EK III München Modell
EK IV München Modell
Einkommens-, Vermögensprüfung bis 75.000 €
1. Wohnsitz in München seit mind. 5 Jahren
Prüfung des Einkommens- und des Wohnorts
* Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindestes 3 Jahren ohne Unterbrechung im Stadtgebiet München.
* HH mit Kindern: Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindestens 1 Jahr in München oder Region 14 2.
Siehe EK III München Modell
Bei den Beträgen handelt es sich um Angaben, die lediglich zur ersten Einschätzung dienen, ob man für eine geförderte Wohnung in Frage kommt. Eine verbindliche Einstufung kann nur das Amt für Wohnen und Migration vornehmen.
1
Beispielrechnung für einen Einkommensbezieher, steuer- und sozialabgabenpflichtiger Verdienst ohne erhöhte Werbungskosten.
Region 14: Die Planungsregion München (Region 14) umfasst neben der Landeshauptstadt München die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg.
3
Dieser Freibetrag wird bei der Einkommensberechnung vom Einkommen abgezogen. Er erhöht nicht die Einkommensgrenze.
2