Einkommensgrenzenübersicht Übersicht Einkommensgrenzen I Übersicht Einkommensgrenzen III Übersicht Einkommensgrenzen IV WFB 2012 EK III München Modell EK IV München Modell + Reprivatisierung Entspricht einem Einkommensgrenze Bruttoeinkommen von etwa jährlich1 1-Personen Haushalt 12.000 € 18.000 € 2-Personen Haushalt 18.000 € 3-Personen Haushalt Entspricht einem Einkommensgrenze Bruttoeinkommen von etwa jährlich1 1-Personen Haushalt 19.000 € 28.100 € 26.600 € 2-Personen Haushalt 29.000 € 22.100 € 32.400 € 3-Personen Haushalt 4-Personen Haushalt 26.200 € 38.300 € 5-Personen Haushalt 30.300 € für jeden weiteren Angehörigen für jedes Kind zuzüglich Bruttoeinkommen von etwa jährlich1 1-Personen Haushalt 22.800 € 33.500 € 42.300 € 2-Personen Haushalt 34.200 € 50.000 € 35.500 € 51.600 € 3-Personen Haushalt 41.900 € 61.000 € 4-Personen Haushalt 42.000 € 60.900 € 4-Personen Haushalt 49.600 € 72.000 € 44.200 € 5-Personen Haushalt 48.500 € 70.200 € 5-Personen Haushalt 57.300 € 83.000 € 4.100 € 5.800 € für jeden weiteren Angehörigen 6.500 € 9.200 € für jeden weiteren Angehörigen 7.700 € 11.000 € 500 € 700 € für jedes Kind zuzüglich 1.000 € 1.400 € für jedes Kind zuzüglich 1.250 € 1.700 € 4.000 € 5.700 € 5.000 € 7.100 € 5.000 € 7.100 € Freibeträge Für jede schwerbehinderte Person (ab GdB 50) 3 Einmalig Für Ehepaare, unter 40 und unter 10 Jahren verheiratet3 Entspricht einem Einkommensgrenze Freibeträge 4.000 € 5.700 € 5.000 € 7.100 € Für jede schwerbehinderte Person (ab GdB 50) 3 Einmalig Für Ehepaare, unter 40 und unter 10 Jahren verheiratet3 Freibeträge 4.000 € 5.700 € 5.000 € 7.100 € Einmalig Haushalt mit kindergeldberechtigten Kind(ern), wenn kein Freibetrag für Ehepaare zutrifft Für jede schwerbehinderte Person (ab GdB 50) 3 Einmalig Für Ehepaare, unter 40 und unter 10 Jahren verheiratet3 Einmalig 5.000 € 7.100 € Haushalt mit kindergeldberechtigten Kind(ern), wenn kein Freibetrag für Ehepaare zutrifft WFB 2012 EK III München Modell EK IV München Modell Einkommens-, Vermögensprüfung bis 75.000 € 1. Wohnsitz in München seit mind. 5 Jahren Prüfung des Einkommens- und des Wohnorts * Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindestes 3 Jahren ohne Unterbrechung im Stadtgebiet München. * HH mit Kindern: Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindestens 1 Jahr in München oder Region 14 2. Siehe EK III München Modell Bei den Beträgen handelt es sich um Angaben, die lediglich zur ersten Einschätzung dienen, ob man für eine geförderte Wohnung in Frage kommt. Eine verbindliche Einstufung kann nur das Amt für Wohnen und Migration vornehmen. 1 Beispielrechnung für einen Einkommensbezieher, steuer- und sozialabgabenpflichtiger Verdienst ohne erhöhte Werbungskosten. Region 14: Die Planungsregion München (Region 14) umfasst neben der Landeshauptstadt München die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg. 3 Dieser Freibetrag wird bei der Einkommensberechnung vom Einkommen abgezogen. Er erhöht nicht die Einkommensgrenze. 2
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