Förderrichtlinie der KfW Stiftung 1. Förderansatz Die KfW Stiftung setzt sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit auseinander: Globalisierung, demografischer Wandel, Umwelt- und Klimaschutz. Unter dem Leitmotiv „Verantwortung übernehmen – Vielfalt gestalten“ entwickelt sie eigene Projekte zu diesen Kernthemen. Sie fördert Initiativen, die bestehende Muster hinterfragen, entwickelt Konzepte für alternatives Handeln und bietet Plattformen für grenzüberschreitenden Austausch. Damit schafft sie Raum für anderes Denken und gestalten Vielfalt in Ökonomie, Ökologie, Gesellschaft und Kultur. Die Stiftungsschwerpunkte liegen in den Bereichen • Verantwortliches Unternehmertum • Soziales Engagement • Umwelt und Klima sowie • Kunst und Kultur. Die KfW Stiftung ist überwiegend operativ, aber auch fördernd tätig. Sie fördert und entwickelt eigene mittel- bis langfristig angelegte Projekte in ihren Schwerpunkten mit Kooperationspartnern. Eine Förderung Dritter ist im Rahmen von spezifizierten Programmansätzen möglich. Wesentliches Kriterium für die Projektauswahl ist die Übertragbarkeit der Projektansätze, damit innovative Ideen eine möglichst weite Verbreitung finden. Die Förderleistungen umfasst nicht nur die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, sondern auch die aktive Begleitung der Vorhaben durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung. 2. Förderkriterien Es werden nur Anfragen von gemeinnützigen Organisationen berücksichtigt, deren Prinzipien mit den Grundgedanken und den Kernwerten der KfW Stiftung in Einklang stehen. Unter Berücksichtigung des Stiftungszwecks und der strukturellen Ausrichtung und Arbeitsweise der KfW Stiftung sind Spenden bzw. Sponsoring u.a. für folgende Anfragen ausgeschlossen: • Individualanfragen, wie z.B. Stipendien, Einzelfallhilfen für Umbauten, Ausstattungen, Therapiekosten bzw. Anfragen von Einzelpersonen, die die Finanzierung von mildtätigen Zwecken beinhalten • Gründungsfinanzierung und Betriebskostenzuschüsse • Denkmalpflege, Sanierung, Restauration und allgemeine Baumaßnahmen • Veranstaltungen, Kongresse, etc. • Sachmittel und Druckkostenzuschüsse • Forschungsvorhaben, Bachelor,- Master- und Diplomarbeiten bzw. Dissertationen • Kompensationen von staatlichen Leistungen (Erfüllung von Auflagen aus gesetzlichen und anderweitigen Verpflichtungen) Aus Kapazitätsgründen bittet die KfW Stiftung darum, keine diesbezüglichen Anträge einzureichen, da sie andernfalls von einer Beantwortung absehen muss. Sie entscheidet über die Anträge autonom und ausschließlich nach eigenem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 3. Antragsstellung und Bewilligungsverfahren Anfragen werden ausschließlich in schriftlicher Form (postalisch oder elektronisch) akzeptiert, ganzjährig angenommen und in der Reihenfolge geprüft, in der sie eingehen. Die Unterstützungsanfragen für Projektinitiativen müssen folgende Informationen enthalten: • Beschreibung der Organisation und ihrer Ziele • Angaben über die Erfahrung des Antragstellers auf dem betreffenden Gebiet • Projektidee bzw. Vorhaben und die angestrebte Wirkung • Zeitplan • Geplante Kooperationspartner und deren Leistungen • Kosten und Budget/Finanzierung sowie gewünschter Förderbeitrag der KfW Stiftung Die Stiftung prüft die Übereinstimmung des Antrages mit ihren Zwecken, Themenfeldern und Kriterien sowie die Machbarkeit des Projektes und das vorgelegte Budget. Die Bewilligung erfolgt bei Projektvorhaben in Form einer Zuwendungsvereinbarung bzw. bei Einzelvorhaben im Zuge eines Programmansatzes in Form eines schriftlichen Bewilligungsbescheides. 4. Mittelverwendung Die Mittelverwendung wird in der Zuwendungsvereinbarung bzw. dem Bewilligungsbescheid im Detail geregelt. Sie folgt folgenden Grundsätzen: • Die Zahlung der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer nach Abschluss des Projektes bzw. nach Projektfortschritt durchgeführten Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel durch die Stiftung. • Die Fördermittel werden zweckgebunden vergeben. • Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, die Stiftung über wesentliche Änderungen des geförderten Projektes umgehend schriftlich zu informieren. Die Stiftung entscheidet darüber, ob sie die Änderungen des Projektes akzeptiert oder ihre Förderzusage widerruft. Wesentliche Abweichungen vom Kostenplan und alle sachlichen Umwidmungen der zugesagten Fördermittel bedürfen gleichfalls der schriftlichen Zustimmung der Stiftung. • Projekte müssen innerhalb des vereinbarten Förderzeitraums abgeschlossen werden. Die Fördermittel sind weder an Haushaltsjahre gebunden noch verfallen sie am Schluss eines Kalenderjahres. Sie sind innerhalb des angegebenen Förderzeitraums abzurufen und zu verwenden. Der Anspruch auf nicht abgerufene Fördermittel verfällt nach Ablauf des Förderzeitraums. Auf Antrag kann der im Bewilligungsbescheid ausgewiesene Förderzeitraum verlängert werden. Stand: August 2015
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