Präsentationstitel [max. 2 Zeilen] - Energieagentur Rheinland

KfW Förderprogramme für Kommunen
und kommunale Unternehmen
„Klimaschutz braucht Initiative – seien Sie dabei!
Fördermittel für den kommunalen Klimaschutz“
Kaiserslautern, 25. November 2015
David Michael Näher, KfW Bankengruppe
Infrastrukturfinanzierung
KfW-Förderprogramme für Kommunen
Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, Eigenbetriebe
Programme und Finanzierungszwecke
IKK – Investitionskredit Kommunen
> Allgemeine Infrastruktur-Investitionen sowie Beteiligungserwerb
Energetische Stadtsanierung – Zuschuss
> Konzepte und Sanierungsmanager
IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung
> Wärme-, Kälte-, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren
> Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude
> Energetische Sanierung von kommunalen Nichtwohngebäuden
IKK – Barrierearme Stadt
> Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur inkl. ÖPNV
Nr.
Soll-Zins*
208
0,33 %
432
65 %
Zuschuss
201
0,05 %
217
218
0,05 %
zzgl. bis zu 17,5 %
Tilgungszuschuss
233
0,05 %
* Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Stand 23.11.2015.
Tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/Programmnummer
2
IKK – Investitionskredit Kommunen
Programm-Nr. 208
Was wird finanziert?
Allgemeine Infrastruktur
› Investitionen in die kommunale und soziale
Infrastruktur
Förderhöhe
› Bei Krediten bis 2 Mio. EUR beträgt der
Finanzierungsanteil bis zu 100 % der
förderfähigen Investitionskosten pro
Vorhaben
Beteiligungserwerb
› z.B. im Rahmen von
Rekommunalisierungen
Aktuell: Sonderförderung
› Flüchtlingsunterkünfte (Nullzins)
› Bei Vorhaben über 2 Mio. EUR beträgt der
Finanzierungsanteil max. 50 % (mind. aber
2 Mio. EUR).
› Eine Zusammenfassung mehrerer Vorhaben
in einem Kreditantrag ist möglich.
www.kfw.de/208
3
Energetische Stadtsanierung – Zuschuss
Programm-Nr. 432
Ab 01.12.2015: Verlängerungsanträge für
Sanierungsmanagement möglich (5 J./ 250 TEUR)
Was wird finanziert?
A. Quartierskonzepte
› Sach- und Personalkosten für fachkundige
Dritte zur Erstellung vertiefter integrierter
Quartierskonzepte; Konzeptphase i.d.R. 1
Jahr
Infos zum Zuschuss
› 65 % Zuschuss zu förderfähigen Kosten
(Sanierungsmanager max. 150.000 EUR)
› Förderung für Planung und Management
› Zuschuss weiterleitbar an Dritte
(Stadtwerke, Wohnungsunternehmen)
› Eigenanteil kann aus weiteren FörderB. Sanierungsmanager zur Planung,
Begleitung, Koordination, Kommunikation
› Sach- und Personalkosten für bis zu 3 Jahre
für einen Sanierungsmanager (z.B. Beamte
oder Tarifbeschäftigte einer Kommune /
eines kommunalen Unternehmens)
mitteln (z.B. Land, EU), Mitteln der
Kommune oder der beteiligten Akteure
dargestellt werden.
› Eigenanteil durch die Kommune bzw. den
Begünstigten selbst mind. 15%
(Kommunen in Haushaltssicherung: 5%)
www.kfw.de/432 sowie www.energetische-stadtsanierung.info
4
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss
Quartiersbegriff
Definition Quartiersbegriff:
› Mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/oder öffentliche Gebäude
inkl. der öffentlichen Infrastruktur
› Entspricht einem Gebiet unterhalb der Stadtteilgrenze
5
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss
Antragszahlen 01. Januar 2012* - 31. Oktober 2015
Bundesland
Anzahl Zusagen
Baden Württemberg
Anteil in %
Zusagevolumen
in Mio. EUR
Anteil in %
167
29%
9,59
29%
Sachsen
66
11%
2,62
8%
Niedersachsen
56
10%
2,96
9%
NRW
45
8%
2,97
9%
Bayern
40
7%
1,75
5%
Thüringen
37
6%
2,97
9%
Hessen
37
6%
2,38
7%
Rheinland Pfalz
33
6%
1,36
4%
Brandenburg
32
6%
2,12
6%
Schleswig Holstein
22
4%
1,32
4%
Mecklenburg Vorpommern
18
3%
0,98
3%
Stadtstaaten
13
2%
0,95
3%
Sachsen Anhalt
11
2%
0,51
2%
Saarland
4
1%
0,17
1%
Gesamt**
581
100%
32,65
100%
* Programmstart
** Davon 490 Zusagen / 22,39 Mio. EUR für Konzepterstellung und 91 / 10,25 Mio. EUR für Sanierungsmanager
Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände
6
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss
Pilotprojekte und Zusagen (per 30.06.2015)
Ausführliche Infos zu den Pilotprojekten und zur Begleitforschung unter
www.energetische-stadtsanierung.info
Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände
7
IKK – Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung
Programm-Nr. 201
Ab 01.12.2015: Tilgungszuschüsse i.H.v. 5 %
Gefördert werden Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz
Wärme-/Kälteversorgung:
Wasserver- und Abwasserentsorgung:
› Hocheffiziente strom- oder wärmegeführte
KWK-Anlagen auf Erd- oder Biogasbasis
inkl. Spitzenlastkessel
› Hocheffiziente Motoren und Pumpen
› Strom- oder thermisch geführte KraftWärme-Kälte-Kopplungssysteme
› Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme
› Wärme- und Kältenetze inkl. Anschlüsse
und Übergabestationen
› Dezentrale Wärme- und Kältespeicher
› Optimierung der Mess- und Regeltechnik
› Energierückgewinnung in Gefällestrecken
› Anlagen zur Wärmerückgewinnung in
öffentlichen Kanalsystemen
› KWK-Anlagen zur Nutzung von Klär- oder
Faulgas
› Energieeffizientere Belüftung bei der
aeroben Abwasserbehandlung
www.kfw.de/201
8
IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren
Sanieren / Programm-Nr. 218
Was wird finanziert?
Förderung
Energetische Sanierung kommunaler
Nichtwohngebäude
› Alle Nichtwohngebäude unabhängig vom
1. KfW-Effizienzhäuser
› Kein Förderhöchstbetrag: 100 %
› Effizienzhausstandards 70, 100, Denkmal
2. Einzelmaßnahmen
› Wärmedämmung
› Fenster, Heizung, Beleuchtung
› Sonnenschutzeinrichtungen
Baujahr
Finanzierung der
Energieeffizienzinvestitionen möglich
› Bundesverbilligte Zinskonditionen
› Tilgungszuschüsse für Sanierungen auf
KfW-Effizienzhausstandard und für
Einzelmaßnahmen
› Lüftungsanlagen
www.kfw.de/218
9
IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren
Förderstufen Programm-Nr. 218
Effizienz
Förderkredit
Tilgungszuschuss
17,5 %
KfW-Effizienzhaus 70
KfW-Effizienzhaus 100
KfW-Effizienzhaus
Denkmal
Einzelmaßnahmen
Energiekosten
max. 175 EUR/qm
Zinssatz von
0,05 % p.a.
für alle
Förderstufen
10,0 %
max. 100 EUR/qm
+
7,5 %
max. 75 EUR/qm
5,0 %
max. 50 EUR/qm
Das KfW-Effizienzhaus 100 hat einen Jahresprimärenergiebedarf, der dem eines
Neubaus nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht.
10
IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren
Bauen / Programm-Nr. 217
Was wird finanziert?
Errichtung oder Ersterwerb kommunaler
Nichtwohngebäude als
› KfW-Effizienzhaus 70
Förderung
› Niedrige Zinsen
› Bei KfW-Effizienzhaus 55 zusätzlich 5%
Tilgungszuschuss
› KfW-Effizienzhaus 55
www.kfw.de/217
11
IKK – Barrierearme Stadt
Programm-Nr. 233
Gefördert wird der Abbau von Barrieren
In öffentlichen Gebäuden:
Im öffentlichen Raum / Verkehrsbereich:
› Zuwegung, Stellplätzen, Gebäudezugänge
› Bürgersteige, Fußgängerüberwege/-zonen
› Aufzüge, Rampen
› Raumgeometrie
› Leit- und Orientierungshilfen für Blinde und
Sehbehinderte
› Sanitärräume
› barrierefreie/-arme WC-Anlagen
› Orientierungshilfen, Raumakustik
› Stellplätze
› Sportplätze, Sporthallen und
Schwimmbäder
› Park- und Grünanlagen, Spielplätze
› Servicesysteme wie Schalter und Kassen
› U-Bahn-, S-Bahn- und StraßenbahnStationen ; Haltestellen
› Über-/Unterführungen
www.kfw.de/233
12
Ihre Vorteile
KfW-Investitionskredite für Kommunen
Transparent
Tagesaktuelle Zinssätze im Internet.
Direkt
Direkte Antragstellung bei der KfW.
Keine (direkte) Beteiligung der KfW
an Kreditausschreibungen.
Flexibel
Antragstellung im laufenden
Haushaltsjahr (inkl. Haushaltsreste
des Vorjahres) unabhängig vom
Baubeginn. Mitfinanzierung von im
Vorjahr begonnenen Maßnahmen
möglich.*
Günstig
Zinsverbilligung in Förderfenstern.
Bereitstellungsprovisionsfrei.
Kostenloser Verzicht auf noch nicht
abgerufene Mittel.
* Voraussetzung: Vorhaben ist noch nicht langfristig durchfinanziert. Keine Umschuldungen.
13
Antragsweg
Direkt / Bankdurchleitung
Direktkredit
Keine Sicherheiten
Kommunen
Kreditvertrag und Auszahlung
Hausbank*
Kommunale und
soziale
Unternehmen
Kreditantrag
bei der
Hausbank
Bankdurchleitung
Übersendung des
geprüften
Kreditantrages
Sicherheiten
Kreditvertrag
und Auszahlung
Kreditrefinanzierung
* Geschäfts-, Direkt- oder Genossenschaftsbanken, Sparkassen und andere Finanzierungspartner
14
KfW-Förderprogramme für kommunale Unternehmen
Rechtlich eigenständige Gesellschaften mit mehrheitlich kommunalem
Hintergrund
Programme und Finanzierungszwecke
IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
> Allgemeine Infrastrukturinvestitionen sowie Beteiligungserwerb
IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung
> Wärme-, Kälte-, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren
> Energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen Infrastruktur
IKU – Energieeffizient Bauen
> Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude
IKU – Barrierearme Stadt
> Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur, insb. ÖPNV
Nr.
Soll-Zins*
148
1,60 %
202
Ab 01.12. zzgl. 5%
Tilgungszuschuss
219
zzgl. bis zu 17,5 %
Tilgungszuschuss
1,00 %
1,00 %
1,00 %
220
zzgl. bis zu 5%
Tilgungszuschuss
234
1,00 %
* Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Preisklasse A, Stand 23.11.2015.
Tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/zins
15
Förderprogramme Erneuerbare Energien
Finanzierung von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung
Programmgruppe „Erneuerbare Energien“
Nr.
Soll-Zins*
270
1,50 %
274
1,50 %
Photovoltaik
275
1,50 %
Photovoltaik
271
1,30 %
Erneuerbare Energien „Standard“
> Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien
Erneuerbare Energien „Speicher“
> Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus
Sonnenenergie
Erneuerbare Energien „Premium“
> Anlagen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien
* Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Preisklasse A, Stand 17.11.2015.
Tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/zins
16
Kontakt
Die kommunale Infrastrukturfinanzierung der KfW in Berlin
Kommunale Infrastrukturfinanzierung
KfW Niederlassung Berlin
David Michael Näher
Key Account Manager
Charlottenstraße 33 / 33 a
10117 Berlin
Telefon
+49 30 20264 - 5454
Fax
+49 30 20264 - 5941
[email protected]
Hotline 0800 539 9008
Fax
+49 30 20264 - 5941
[email protected]
Weitere Informationen und Formulare:
www.kfw.de/infrastruktur
Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände
17
Ansprechpartner für kommunale Förderprogramme
Key Account Management: Betreuung in den Regionen
NORDWEST
NORDOST
SchleswigHolstein
Andreas Ronge
[email protected]
Axel Papendieck
MecklenburgVorpommern
030 – 20264 -5469
[email protected]
030 – 20264 -5853
Niedersachsen
SachsenAnhalt
Brandenburg
NordrheinWestfalen
Sachsen
Thüringen
MITTE
David Michael Näher
[email protected]
030 – 20264 -5454
Hessen
SÜD
Sylvia Bischoff-Salim
RheinlandPfalz
[email protected]
Saarland
Bayern
030 – 20264 -5790
BadenWürttemberg
18