KfW Förderprogramme für Kommunen und kommunale Unternehmen „Klimaschutz braucht Initiative – seien Sie dabei! Fördermittel für den kommunalen Klimaschutz“ Kaiserslautern, 25. November 2015 David Michael Näher, KfW Bankengruppe Infrastrukturfinanzierung KfW-Förderprogramme für Kommunen Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, Eigenbetriebe Programme und Finanzierungszwecke IKK – Investitionskredit Kommunen > Allgemeine Infrastruktur-Investitionen sowie Beteiligungserwerb Energetische Stadtsanierung – Zuschuss > Konzepte und Sanierungsmanager IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung > Wärme-, Kälte-, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren > Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude > Energetische Sanierung von kommunalen Nichtwohngebäuden IKK – Barrierearme Stadt > Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur inkl. ÖPNV Nr. Soll-Zins* 208 0,33 % 432 65 % Zuschuss 201 0,05 % 217 218 0,05 % zzgl. bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss 233 0,05 % * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Stand 23.11.2015. Tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/Programmnummer 2 IKK – Investitionskredit Kommunen Programm-Nr. 208 Was wird finanziert? Allgemeine Infrastruktur › Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur Förderhöhe › Bei Krediten bis 2 Mio. EUR beträgt der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben Beteiligungserwerb › z.B. im Rahmen von Rekommunalisierungen Aktuell: Sonderförderung › Flüchtlingsunterkünfte (Nullzins) › Bei Vorhaben über 2 Mio. EUR beträgt der Finanzierungsanteil max. 50 % (mind. aber 2 Mio. EUR). › Eine Zusammenfassung mehrerer Vorhaben in einem Kreditantrag ist möglich. www.kfw.de/208 3 Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Programm-Nr. 432 Ab 01.12.2015: Verlängerungsanträge für Sanierungsmanagement möglich (5 J./ 250 TEUR) Was wird finanziert? A. Quartierskonzepte › Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte zur Erstellung vertiefter integrierter Quartierskonzepte; Konzeptphase i.d.R. 1 Jahr Infos zum Zuschuss › 65 % Zuschuss zu förderfähigen Kosten (Sanierungsmanager max. 150.000 EUR) › Förderung für Planung und Management › Zuschuss weiterleitbar an Dritte (Stadtwerke, Wohnungsunternehmen) › Eigenanteil kann aus weiteren FörderB. Sanierungsmanager zur Planung, Begleitung, Koordination, Kommunikation › Sach- und Personalkosten für bis zu 3 Jahre für einen Sanierungsmanager (z.B. Beamte oder Tarifbeschäftigte einer Kommune / eines kommunalen Unternehmens) mitteln (z.B. Land, EU), Mitteln der Kommune oder der beteiligten Akteure dargestellt werden. › Eigenanteil durch die Kommune bzw. den Begünstigten selbst mind. 15% (Kommunen in Haushaltssicherung: 5%) www.kfw.de/432 sowie www.energetische-stadtsanierung.info 4 Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Quartiersbegriff Definition Quartiersbegriff: › Mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/oder öffentliche Gebäude inkl. der öffentlichen Infrastruktur › Entspricht einem Gebiet unterhalb der Stadtteilgrenze 5 Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Antragszahlen 01. Januar 2012* - 31. Oktober 2015 Bundesland Anzahl Zusagen Baden Württemberg Anteil in % Zusagevolumen in Mio. EUR Anteil in % 167 29% 9,59 29% Sachsen 66 11% 2,62 8% Niedersachsen 56 10% 2,96 9% NRW 45 8% 2,97 9% Bayern 40 7% 1,75 5% Thüringen 37 6% 2,97 9% Hessen 37 6% 2,38 7% Rheinland Pfalz 33 6% 1,36 4% Brandenburg 32 6% 2,12 6% Schleswig Holstein 22 4% 1,32 4% Mecklenburg Vorpommern 18 3% 0,98 3% Stadtstaaten 13 2% 0,95 3% Sachsen Anhalt 11 2% 0,51 2% Saarland 4 1% 0,17 1% Gesamt** 581 100% 32,65 100% * Programmstart ** Davon 490 Zusagen / 22,39 Mio. EUR für Konzepterstellung und 91 / 10,25 Mio. EUR für Sanierungsmanager Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 6 Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Pilotprojekte und Zusagen (per 30.06.2015) Ausführliche Infos zu den Pilotprojekten und zur Begleitforschung unter www.energetische-stadtsanierung.info Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 7 IKK – Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung Programm-Nr. 201 Ab 01.12.2015: Tilgungszuschüsse i.H.v. 5 % Gefördert werden Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz Wärme-/Kälteversorgung: Wasserver- und Abwasserentsorgung: › Hocheffiziente strom- oder wärmegeführte KWK-Anlagen auf Erd- oder Biogasbasis inkl. Spitzenlastkessel › Hocheffiziente Motoren und Pumpen › Strom- oder thermisch geführte KraftWärme-Kälte-Kopplungssysteme › Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme › Wärme- und Kältenetze inkl. Anschlüsse und Übergabestationen › Dezentrale Wärme- und Kältespeicher › Optimierung der Mess- und Regeltechnik › Energierückgewinnung in Gefällestrecken › Anlagen zur Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen › KWK-Anlagen zur Nutzung von Klär- oder Faulgas › Energieeffizientere Belüftung bei der aeroben Abwasserbehandlung www.kfw.de/201 8 IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren Sanieren / Programm-Nr. 218 Was wird finanziert? Förderung Energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude › Alle Nichtwohngebäude unabhängig vom 1. KfW-Effizienzhäuser › Kein Förderhöchstbetrag: 100 % › Effizienzhausstandards 70, 100, Denkmal 2. Einzelmaßnahmen › Wärmedämmung › Fenster, Heizung, Beleuchtung › Sonnenschutzeinrichtungen Baujahr Finanzierung der Energieeffizienzinvestitionen möglich › Bundesverbilligte Zinskonditionen › Tilgungszuschüsse für Sanierungen auf KfW-Effizienzhausstandard und für Einzelmaßnahmen › Lüftungsanlagen www.kfw.de/218 9 IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren Förderstufen Programm-Nr. 218 Effizienz Förderkredit Tilgungszuschuss 17,5 % KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus Denkmal Einzelmaßnahmen Energiekosten max. 175 EUR/qm Zinssatz von 0,05 % p.a. für alle Förderstufen 10,0 % max. 100 EUR/qm + 7,5 % max. 75 EUR/qm 5,0 % max. 50 EUR/qm Das KfW-Effizienzhaus 100 hat einen Jahresprimärenergiebedarf, der dem eines Neubaus nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht. 10 IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren Bauen / Programm-Nr. 217 Was wird finanziert? Errichtung oder Ersterwerb kommunaler Nichtwohngebäude als › KfW-Effizienzhaus 70 Förderung › Niedrige Zinsen › Bei KfW-Effizienzhaus 55 zusätzlich 5% Tilgungszuschuss › KfW-Effizienzhaus 55 www.kfw.de/217 11 IKK – Barrierearme Stadt Programm-Nr. 233 Gefördert wird der Abbau von Barrieren In öffentlichen Gebäuden: Im öffentlichen Raum / Verkehrsbereich: › Zuwegung, Stellplätzen, Gebäudezugänge › Bürgersteige, Fußgängerüberwege/-zonen › Aufzüge, Rampen › Raumgeometrie › Leit- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte › Sanitärräume › barrierefreie/-arme WC-Anlagen › Orientierungshilfen, Raumakustik › Stellplätze › Sportplätze, Sporthallen und Schwimmbäder › Park- und Grünanlagen, Spielplätze › Servicesysteme wie Schalter und Kassen › U-Bahn-, S-Bahn- und StraßenbahnStationen ; Haltestellen › Über-/Unterführungen www.kfw.de/233 12 Ihre Vorteile KfW-Investitionskredite für Kommunen Transparent Tagesaktuelle Zinssätze im Internet. Direkt Direkte Antragstellung bei der KfW. Keine (direkte) Beteiligung der KfW an Kreditausschreibungen. Flexibel Antragstellung im laufenden Haushaltsjahr (inkl. Haushaltsreste des Vorjahres) unabhängig vom Baubeginn. Mitfinanzierung von im Vorjahr begonnenen Maßnahmen möglich.* Günstig Zinsverbilligung in Förderfenstern. Bereitstellungsprovisionsfrei. Kostenloser Verzicht auf noch nicht abgerufene Mittel. * Voraussetzung: Vorhaben ist noch nicht langfristig durchfinanziert. Keine Umschuldungen. 13 Antragsweg Direkt / Bankdurchleitung Direktkredit Keine Sicherheiten Kommunen Kreditvertrag und Auszahlung Hausbank* Kommunale und soziale Unternehmen Kreditantrag bei der Hausbank Bankdurchleitung Übersendung des geprüften Kreditantrages Sicherheiten Kreditvertrag und Auszahlung Kreditrefinanzierung * Geschäfts-, Direkt- oder Genossenschaftsbanken, Sparkassen und andere Finanzierungspartner 14 KfW-Förderprogramme für kommunale Unternehmen Rechtlich eigenständige Gesellschaften mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund Programme und Finanzierungszwecke IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen > Allgemeine Infrastrukturinvestitionen sowie Beteiligungserwerb IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung > Wärme-, Kälte-, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren > Energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen Infrastruktur IKU – Energieeffizient Bauen > Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude IKU – Barrierearme Stadt > Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur, insb. ÖPNV Nr. Soll-Zins* 148 1,60 % 202 Ab 01.12. zzgl. 5% Tilgungszuschuss 219 zzgl. bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss 1,00 % 1,00 % 1,00 % 220 zzgl. bis zu 5% Tilgungszuschuss 234 1,00 % * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Preisklasse A, Stand 23.11.2015. Tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/zins 15 Förderprogramme Erneuerbare Energien Finanzierung von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung Programmgruppe „Erneuerbare Energien“ Nr. Soll-Zins* 270 1,50 % 274 1,50 % Photovoltaik 275 1,50 % Photovoltaik 271 1,30 % Erneuerbare Energien „Standard“ > Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien Erneuerbare Energien „Speicher“ > Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus Sonnenenergie Erneuerbare Energien „Premium“ > Anlagen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Preisklasse A, Stand 17.11.2015. Tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/zins 16 Kontakt Die kommunale Infrastrukturfinanzierung der KfW in Berlin Kommunale Infrastrukturfinanzierung KfW Niederlassung Berlin David Michael Näher Key Account Manager Charlottenstraße 33 / 33 a 10117 Berlin Telefon +49 30 20264 - 5454 Fax +49 30 20264 - 5941 [email protected] Hotline 0800 539 9008 Fax +49 30 20264 - 5941 [email protected] Weitere Informationen und Formulare: www.kfw.de/infrastruktur Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 17 Ansprechpartner für kommunale Förderprogramme Key Account Management: Betreuung in den Regionen NORDWEST NORDOST SchleswigHolstein Andreas Ronge [email protected] Axel Papendieck MecklenburgVorpommern 030 – 20264 -5469 [email protected] 030 – 20264 -5853 Niedersachsen SachsenAnhalt Brandenburg NordrheinWestfalen Sachsen Thüringen MITTE David Michael Näher [email protected] 030 – 20264 -5454 Hessen SÜD Sylvia Bischoff-Salim RheinlandPfalz [email protected] Saarland Bayern 030 – 20264 -5790 BadenWürttemberg 18
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