KfW Förderung Flyer Endkunden

Was müssen Sie beachten?
Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Baumaßnahme
online bei der KfW stellen.
Beginnen Sie erst mit den Baumaßnahmen, sobald Sie
von der KfW eine Zuschuss-Zusage erhalten haben. Bereits
begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Die Installation muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Bei der Installation von Alarmanlagen muss
Ihnen das Fachunternehmen nach der Installation bestätigen, dass die Anlage fachmännisch eingebaut wurde.
Informieren Sie sich gleich:
www.kfw.de/455
Ihr Fachhändler
© Indexa GmbH · Quellen: KfW · Stand 07/2016 · Alle Angaben ohne Gewähr · Änderungen vorbehalten
Hier Online-Antrag einreichen:
www.kfw.de/455; Rubrik: Formulare & Downloads
Schützen Sie
sich jetzt
mit Unterstützung der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Einbruchschutzmaßnahmen wie beispielsweise
• den Einbau von Alarmanlagen
• Videoüberwachungssysteme
• Türsprechanlagen
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz in Ihrem Zuhause
können Sie entweder einen Zuschuss von bis zu 1.500 €
oder einen Kredit bis zu 50.000 € beantragen.
Die Kosten für die Baumaßnahme müssen mindestens
2.000 € betragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 10 %
der Investitionskosten und liegt damit zwischen 200 € und
1.500 €.
Welche Baumaßnahmen
können gefördert werden?
Die professionellen INDEXA Alarmanlagen entsprechen bei
fachmännischer Installation der Norm EN 50131 – Grad 2
und können daher gefördert werden. Auch für den Einbau
der INDEXA Kamerasysteme und Türsprechanlagen sowie
für weitere einbruchhemmende Baumaßnahmen können
Sie einen Zuschuss beantragen.
Auszug aus KfW-förderbaren INDEXA-Produkten:
Alarmanlage
System 8000
Full-HD
Videoüberwachung
Videotürsprechsystem
VT100