Was müssen Sie beachten? Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Baumaßnahme online bei der KfW stellen. Beginnen Sie erst mit den Baumaßnahmen, sobald Sie von der KfW eine Zuschuss-Zusage erhalten haben. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Die Installation muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Bei der Installation von Alarmanlagen muss Ihnen das Fachunternehmen nach der Installation bestätigen, dass die Anlage fachmännisch eingebaut wurde. Informieren Sie sich gleich: www.kfw.de/455 Ihr Fachhändler © Indexa GmbH · Quellen: KfW · Stand 07/2016 · Alle Angaben ohne Gewähr · Änderungen vorbehalten Hier Online-Antrag einreichen: www.kfw.de/455; Rubrik: Formulare & Downloads Schützen Sie sich jetzt mit Unterstützung der KfW Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Einbruchschutzmaßnahmen wie beispielsweise • den Einbau von Alarmanlagen • Videoüberwachungssysteme • Türsprechanlagen Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz in Ihrem Zuhause können Sie entweder einen Zuschuss von bis zu 1.500 € oder einen Kredit bis zu 50.000 € beantragen. Die Kosten für die Baumaßnahme müssen mindestens 2.000 € betragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 10 % der Investitionskosten und liegt damit zwischen 200 € und 1.500 €. Welche Baumaßnahmen können gefördert werden? Die professionellen INDEXA Alarmanlagen entsprechen bei fachmännischer Installation der Norm EN 50131 – Grad 2 und können daher gefördert werden. Auch für den Einbau der INDEXA Kamerasysteme und Türsprechanlagen sowie für weitere einbruchhemmende Baumaßnahmen können Sie einen Zuschuss beantragen. Auszug aus KfW-förderbaren INDEXA-Produkten: Alarmanlage System 8000 Full-HD Videoüberwachung Videotürsprechsystem VT100
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