Terminvorschauen 2016

Landgericht Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder), 14. Dezember 2015
Die Pressesprecherin
[email protected]
Aktenzeichen: 1270 E – 5
Terminvorschau
über ausgewählte Verhandlungstermine am Landgericht Frankfurt (Oder),
Müllroser Chaussee 55,
– Januar 2016 –
1.
Termin am Montag, 11. Januar 2016, 09.00 Uhr, Saal 007
Az. 22 Ks 5/15
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem heute 54 Jahre alten Angeklagten
unter anderem Mord vor. Am 07.05.2015 soll der Angeklagte den Geschädigten in
Ahrensfelde mit einer Pistole mehrfach in den Oberkörper und in Richtung des Kopfes geschossen haben, wodurch es zu einem raschen Todeseintritt gekommen sei.
Der Angeklagte soll bei dem Geschädigten Schulden in Höhe von 40.000,00 Euro
gehabt haben, die er nicht habe zurückzahlen können.
Fortsetzungstermine:
12. Januar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,
19. Januar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,
21. Januar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,
26. Januar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,
16. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,
18. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,
23. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,
25. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,
1. März 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,
3. März 2016, 9.00 Uhr, Saal 007.
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2.
Termin am Montag, 11. Januar 2015, 09.00 Uhr, Saal 207
Az. 23 Ns 9/15
Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree hat den heute 19 Jahre alten Angeklagten am
01.09.2015 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des
Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem
Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der
zum Tatzeitpunkt heranwachsende Angeklagte in der Nacht vom 03. auf den
04.10.2014 in erheblich alkoholisiertem Zustand als Führer eines PKW einen Unfall
verursachte, bei welchem ein Beifahrer zu Tode kam und die vier weiteren Beifahrer
sowie der Angeklagte selbst erheblich verletzt wurden.
Gegen das Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt.
3.
Termin am Freitag, 22. Januar 2016, 09.00 Uhr, Saal 208
Az.: 27 Ns 61/15
Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree hat die heute 35 Jahre alte Angeklagte wegen
räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht sah es als erwiesen
an, dass die Angeklagte, nachdem sie in einem Supermarkt dabei ertappt wurde, wie
sie Waren im Wert von 4,39 Euro in ihren Rucksack gesteckt hatte, um sie zu entwenden, zwei Männer, die sie zur Identitätsfeststellung festhalten wollten, durch
Schubsen, Tritte, Schläge und einen Biss in die Hand verletzte.
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4.
Termin am Montag, 25. Januar 2016, 9:00 Uhr, Saal 207
Az. 23 Ks 1/15
Am 1. Oktober 2014 hat das Landgericht Frankfurt (Oder) den Angeklagten wegen
Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als
erwiesen an, dass der heute 27 Jahre alte Angeklagte im Dezember 2013 in Strausberg die zum damaligen Zeitpunkt fast zwei Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin unter anderem längere Zeit sehr kräftig geschüttelt und weiterhin so erheblich
körperlich misshandelt hat, dass sie ihren zahlreichen Verletzungen erlag. Auf die
Revision des Nebenklägers hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf; die damaligen
Feststellungen zum Tatgeschehen haben allerdings nach dem Beschluss Bestand.
Fortsetzungstermin:
3. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007.
5.
Termin am Mittwoch, 27. Januar 2016, 09.00 Uhr, Saal 007
Az.: 23 KLs 29/15
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-jährigen Beschuldigten im Rahmen eines Sicherungsverfahrens vor, am 05.06.2015 in Eberswalde im Zustand der Schuldunfähigkeit
zunächst mit einer zerschlagenen Flasche auf den Hals des Geschädigten – seines
Vaters – eingestochen zu haben, was zu einer stark blutenden Schnittwunde geführt
habe. Der Beschuldigte habe sich dann dazu überreden lassen, mit seinem Handy
den Notruf zu verständigen. Als der Geschädigte die Wohnung verlassen habe, um
dem herbeigerufenen Krankenwagen entgegenzulaufen, sei ihm wegen des starken
Blutverlustes schwindelig geworden, weswegen er sich auf die Straße gelegt habe.
Der Beschuldigte sei ihm gefolgt und habe dann noch zwei Mal zielgerichtet in Richtung des Kopfes des am Boden liegenden Geschädigten getreten, wobei es dem
Geschädigten gelungen sei, die Wucht der Tritte mittels seines rechten Armes abzumildern.
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Allgemeine Informationen:
Vorstehend handelt es sich um ausgewählte Verfahren. Weitere Termine in Prozessen, bei denen nach bisheriger Erfahrung von geringem öffentlichem Interesse auszugehen ist, werden auf Anfrage mitgeteilt.
Die bei den Terminierungen genannten Aktenzeichen sind den Kammern wie folgt
zuzuordnen:
22 Ks
2. Strafkammer
23 Ks
3. Strafkammer
23 KLs
3. Strafkammer
23 Ns
3. Strafkammer
27 Ns
7. Strafkammer
Die Angaben in der Terminvorschau sind ohne Gewähr. Terminverlegungen und
Terminaufhebungen sind möglich.
Es wird empfohlen, vor dem Besuch der Hauptverhandlung telefonisch bei der jeweiligen Geschäftsstelle für Strafrecht zu erfragen, ob der Termin stattfindet und die
Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich ist.
Wir bitten zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Gerichtsverhandlungen frühzeitig um Mitteilung, wenn ein Pressevertreter an einer öffentlichen Sitzung des Landgerichts Frankfurt (Oder) persönlich teilnehmen möchte.
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Anträge auf Erteilung von Film- und Fotogenehmigungen werden erst nach Veröffentlichung eines Hauptverhandlungstermins entgegengenommen.
Aktuelle Hinweise:
1.
Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal
können nur noch genehmigt werden, wenn bis spätestens 2 Werktage vor dem
Verhandlungstermin ein schriftlicher Antrag per e-mail unter: [email protected] mit vollständigen Absenderangaben beim Pressedezernat des Landgerichts eingegangen ist.
Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen des aktuellen Pressespiegels werden
nach Möglichkeit auf der Homepage des Landgerichts Frankfurt (Oder) unter der
Rubrik „Terminvorschau“ mitgeteilt.
2.
Pressesprecher
-
Frau Richterin am Landgericht Dr. Katja Winter
(Tel.: 0335 366-1740 - Raum: 174)
-
Frau Richterin am Amtsgericht Susanne Cramer
(Tel.: 0335 366-4310 - Raum: 431)
-
Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Körner
(Vertreter, Tel.: 0335 366-4770 - Raum 477).
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Frau Bischof steht Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung
(Tel.: 0335 366-4320 – Raum 432).
Die Presseabteilung des Landgerichts erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) - [email protected] .
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Landgericht Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder), 19. Januar 2016
Die Pressesprecherin
[email protected]
Aktenzeichen: 1270 E – 5
Terminvorschau
über ausgewählte Verhandlungstermine am Landgericht Frankfurt (Oder),
Müllroser Chaussee 55,
– Februar 2016 –
1.
Termin am Dienstag, 2. Februar 2016, 09.00 Uhr, Saal 007
Az. 22 Ks 15/13
Das Landgericht Potsdam hat den heute 52 Jahre alten Angeklagten mit Urteil vom
2. Oktober 2008 (Az.: 21 Kls 1/07) unter anderem wegen Vergewaltigung, sexueller
Nötigung, versuchter sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung, schwerer
räuberischer Erpressung und versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von neun Jahren verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Am 4. April
2013 beantragte der Angeklagte die Wiederaufnahme des Verfahrens, soweit ihn das
Landgericht Potsdam wegen einer am 5. Dezember 2006 begangenen versuchten
sexuellen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren verurteilt hat. Zur Begründung hat er vorgetragen, die seinerzeit Geschädigte habe später als Zeugin in einem Zivilverfahren ausgesagt, der Angeklagte
habe sie lediglich grob am Arm gefasst und sie sonst nicht angerührt. Nachdem das
Landgericht den Wiederaufnahmeantrag zunächst als unzulässig und später als unbegründet verworfen hat, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht auf die Beschwerde des Angeklagten die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet.
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Fortsetzungstermine:
4. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,
9. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,
11. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,
2.
Termin am Freitag, 5. Februar 2016, 09.00 Uhr, Saal 007
Az. 23 Kls 21/15
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem heute 26 Jahre alten Angeklagten
gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und gemeinschaftlichen schweren
Raub vor. Sie legt dem Angeklagten zur Last, er habe den Geschädigten zunächst
mit der Faust ins Gesicht und dann solange weiter auf ihn eingeschlagen, bis dieser
zu Boden gegangen sei. Sein unbekannt gebliebener Mittäter habe während dieser
Zeit eine Zeugin davon abgehalten, dem Geschädigten zur Hilfe zu kommen. Sodann
soll der Angeklagte eine Betonplatte ergriffen und diese mit beiden Händen über seinen Kopf gehoben haben. Nachdem der unbekannt gebliebene Dritte verbal interveniert habe, habe er die Platte zur Seite geworfen. Sodann soll er den Geschädigten
unter Drohungen aufgefordert haben, ihm mitzuteilen, wo sich sein Smartphone befinde. Dieses bereits ältere Gerät im Wert von rund 20,00 € soll der Angeklagte daraufhin an sich genommen haben.
3.
Termin am Montag, 8. Februar 2016, 09.00 Uhr, Saal 208
Az.: 25 Ns 49/15
Das Amtsgericht Bernau hat den heute 43 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 25. Juli 2014 den später Geschädigten nach einer Auseinandersetzung mit
dessen Ehefrau zunächst beleidigt und es dann zugelassen hat, dass seine beiden infolge der Auseinandersetzung aggressiv gewordenen - Hunde auf den Geschädigten losgegangen sind und ihn zweimal in die Wade gebissen haben.
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4.
Termin am Montag, 8. Februar 2016, 9:00 Uhr, Saal 007
Az. 22 Wi Kls 4/15
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft den heute 46, 33 und 32 Jahre alten
Angeklagten bandenmäßige Steuerhinterziehung in über 40 Fällen im Zeitraum Oktober 2006 bis März 2008 vor. Die Angeklagten sollen im Tatzeitraum Mitglieder einer
Gruppierung gewesen sein, die sich zum Zweck des organisierten Schmuggels von
unversteuerten Zigaretten über Polen nach Deutschland und in andere europäische
Staaten zusammengeschlossen haben soll. Die Angeklagten sollen unter Mitwirkung
weiterer Bandenmitglieder große Mengen an unversteuerten Zigaretten (in Einzelfällen über 2 Millionen Stück) in LKW versteckt von Polen nach Deutschland eingeführt
haben. Der Steuerschaden soll sich bei den größeren Schmuggeltransporten auf
rund 330.000,00 € belaufen haben.
Fortsetzungstermine:
10. Februar 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal 207
15. Februar 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal 007
17. Februar 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal 207
22. Februar 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal 007
29. Februar 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal 007
7. März 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal 007
9. März 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal 207
14. März 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal 007
15. März 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal 007
16. März 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal 207
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5.
Termin am Montag, 8. Februar 2016, 09.00 Uhr, Saal 207
Az.: 23 KLs 7/15
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat dem heute 25 Jahre alten Angeklagten
schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen und ihm
zur Last gelegt, am 7. August 2014 in Fürstenwalde den Geschädigten gemeinsam
mit seinem Mittäter körperlich misshandelt zu haben. Er soll den Geschädigten mehrfach ins Gesicht geschlagen und dem zu Boden gegangenen sodann 10,00 € Bargeld und ein Mobiltelefon entwendet haben. Die 4. Strafkammer des Landgerichts
Frankfurt (Oder) hat den Angeklagten mit Urteil vom 18. Juni 2015 wegen versuchten
(besonders) schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und die Vollstreckung
zur Bewährung ausgesetzt. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zurückverwiesen.
6.
Termin am Dienstag, 16. Februar 2016, 12.00 Uhr, Saal 207
Az.: 27 Ns 64/15
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den heute 49 Jahre alten Angeklagten wegen
versuchter Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass
der Angeklagte am 4. Oktober 2014 einen auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellten Audi Q 7 übernommen hat, um diesen für einen Lohn von 1.500,00 Zloty nach
Polen zu verbringen. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug gehandelt habe.
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7.
Termin am Mittwoch, 24. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 208
Az.: 25 Ns 67/15
Das Amtsgericht Bernau hat den Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig befunden, jedoch von der Verhängung einer Strafe abgesehen. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte der Festnahme durch die Polizei widersetzt hat, indem er sich losriss und sodann mit den
Armen in der Luft herumruderte, ohne jedoch die Polizeibeamten treffen zu wollen.
Als sich eine Polizeibeamtin dem Angeklagten näherte, wurde sie von diesem am
Arm getroffen und erlitt ein Hämatom. Grund der Festnahme war ein Haftbefehl zur
Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe, nachdem der Angeklagte eine Geldstrafe
von 30 Tagessätzen zu je 20,00 € nicht bezahlt hatte. Nach den Feststellungen des
Amtsgerichts hat der Angeklagte in der irrigen Annahme gehandelt, dass die Festnahme durch die Polizei nicht rechtmäßig sei. Der Irrtum sei jedoch vermeidbar gewesen, weil der Angeklagte spätestens nach den Hinweisen der Polizeibeamten auf
den Grund der Festnahme deren Rechtmäßigkeit hätte erkennen können. Wegen der
geringen Schuld hat das Amtsgericht gemäß § 113 Abs. 4 StGB von der Strafe abgesehen.
Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Allgemeine Informationen:
Vorstehend handelt es sich um ausgewählte Verfahren. Weitere Termine in Prozessen, bei denen nach bisheriger Erfahrung von geringem öffentlichem Interesse auszugehen ist, werden auf Anfrage mitgeteilt.
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Die bei den Terminierungen genannten Aktenzeichen sind den Kammern wie folgt
zuzuordnen:
22 Kls und 22 Wi Kls
2. Strafkammer
23 KLs
3. Strafkammer
25 Ns
5. Strafkammer
27 Ns
7. Strafkammer
Die Angaben in der Terminvorschau sind ohne Gewähr. Terminverlegungen und
Terminaufhebungen sind möglich.
Es wird empfohlen, vor dem Besuch der Hauptverhandlung telefonisch bei der jeweiligen Geschäftsstelle für Strafrecht zu erfragen, ob der Termin stattfindet und die
Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich ist.
Wir bitten zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Gerichtsverhandlungen frühzeitig um Mitteilung, wenn ein Pressevertreter an einer öffentlichen Sitzung des Landgerichts Frankfurt (Oder) persönlich teilnehmen möchte.
Anträge auf Erteilung von Film- und Fotogenehmigungen werden erst nach Veröffentlichung eines Hauptverhandlungstermins entgegengenommen.
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Aktuelle Hinweise:
1.
Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal
können nur noch genehmigt werden, wenn bis spätestens 2 Werktage vor dem
Verhandlungstermin ein schriftlicher Antrag per e-mail unter: [email protected] mit vollständigen Absenderangaben beim Pressedezernat des Landgerichts eingegangen ist.
Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen des aktuellen Pressespiegels werden
nach Möglichkeit auf der Homepage des Landgerichts Frankfurt (Oder) unter der
Rubrik „Terminvorschau“ mitgeteilt.
2.
Pressesprecher
-
Frau Richterin am Landgericht Dr. Katja Winter
(Tel.: 0335 366-1740 - Raum: 174)
-
Frau Richterin am Amtsgericht Susanne Cramer
(Tel.: 0335 366-4310 - Raum: 431)
-
Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Körner
(Vertreter, Tel.: 0335 366-4770 - Raum 477).
Frau Bischof steht Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung
(Tel.: 0335 366-4320 – Raum 432).
Die Presseabteilung des Landgerichts erreichen Sie unter folgender Anschrift:
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Landgericht Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder), 18. Februar 2016
Die Pressesprecherin
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über ausgewählte Termine am Landgericht Frankfurt (Oder),
Müllroser Chaussee 55,
– März 2016 –
I. Verhandlungstermine
1.
Termin am Freitag, 04. März 2016, 09.00 Uhr, Saal 208
Az. 27 Ns 97/14
Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree hat den heute 41 Jahre alten Angeklagten am
10. Juli 2014 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat sich der Angeklagte unter anderem in
der Nacht zum 19. Oktober 2013 nach dem Genuss von erheblichen Mengen Alkohols sowie unter dem Einfluss von Kokain und Cannabisprodukten in eine Bar in
Fürstenwalde begeben und dort insbesondere die weiblichen Gäste belästigt. Nachdem er zunächst die Bar verlassen hatte, ist er später zurückgekehrt und hat erneut
Streit mit den Gästen angefangen. Als ein Gast schlichtend eingreifen wollte, trat er
mit dem Fuß in Richtung seines Gesichts, später stach er mit der Klinge eines mit
sich geführten Messers in Richtung des Bauchs, ohne zu treffen. Den Gästen gelang
es, ihn zu beruhigen und zum Verlassen der Bar zu bewegen. Danach kehrte er noch
einmal zurück und griff einen weiteren Gast mit dem Messer an, ohne diesen jedoch
zu treffen.
Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt.
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2.
Termin am Mittwoch, 09. März 2016, 13.15 Uhr, Saal 208
Az. 25 Ns 9/16
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den heute 40 Jahre alten Angeklagten am 01.
Oktober 2015 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung
ausgesetzt hat. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sowohl in der Nacht zum 22.06.2014 als auch in der Nacht zum 12.10.2014 in Discotheken in Frankfurt (Oder) auf je einen Mann einschlug, der sich jeweils mit seiner
ehemaligen Lebensgefährtin unterhielt, von welcher der Angeklagte seit dem Frühjahr 2014 getrennt war.
Gegen das Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt.
3.
Termin am Freitag, 11. März 2016, 09.00 Uhr, Saal 207
Az.: 25 Ns 84/15
Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt hat die heute 45 und 23 Jahre alten Angeklagten
am 04. Juni 2015 unter anderem wegen vollendeter und versuchter gemeinschaftlicher Erpressung zu Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem
Jahr und sieben Monaten verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass
die Angeklagten am 21. und am 29. August 2014 den Geschädigten auf dessen
Grundstück aufsuchten, sich wahrheitswidrig als Zollbeamte ausgaben und dem
Zeugen vorwarfen, dass er auf seinem Grundstück Schwarzarbeiten habe durchführen lassen. Sie drohten ihm mit der Einleitung eines Strafverfahrens, welches er
durch die Zahlung von Bargeld an sie abwenden könne. Im ersten Fall hob der Geschädigte 6.000 Euro von seinem Konto ab und übergab es an die Angeklagten. Im
zweiten Fall scheiterte die Geldübergabe daran, dass der Geschädigte an diesem
Tag das Bargeld in der gewünschten Höhe (8.000 Euro) nicht mehr abheben konnte.
Gegen das Urteil haben beide Angeklagte Berufung eingelegt.
Fortsetzungstermin:
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15. März 2016, 9.00 Uhr, Saal 203.
4.
Termin am Mittwoch, 16. März 2016, 9:00 Uhr, Saal 208
Az. 25 Ns 66/15
Das Amtsgericht Bernau bei Berlin hat die heute 37 Jahre alte Angeklagte am 30.
März 2015 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,00 Euro verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte ab dem
Jahre 2007 von der Knappschaft-Bahn-See Pflegegeld der Pflegestufe 2 für eine in
ihrem Haushalt lebende pflegebedürftige Person erhielt. Die zu pflegende Person
zog allerdings im August 2011 aus dem Haushalt der Angeklagten aus, was die Angeklagte der Knappschaft verschwieg. Der der Knappschaft hierdurch entstandene
Schaden beläuft sich auf 8.530,00 Euro.
Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
5.
Termin am Freitag, 18. März 2016, 09.00 Uhr, Saal 208
Az.: 27 Ns 91/15
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den heute 35 Jahre alten Angeklagten am 24.
August 2015 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 10,00 Euro verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass
der zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisierte Angeklagte am 01. November 2014 im
Regionalexpress von Frankfurt (Oder) Richtung Magdeburg dem Geschädigten zwei
Mal mit der Faust ins Gesicht schlug, weil er sich von vorherigen Ansprachen des
Geschädigten provoziert fühlte.
Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
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6.
Termin am Montag, 21. März 2016, 09.00 Uhr, Saal 207
Az.: 23 KLs 36/15
Die Staatsanwaltschaft legt der heute 34 Jahre alten Angeklagten unter anderem
räuberischen Diebstahl zur Last. Die Angeklagte soll im Oktober 2014 in einem
Schuhgeschäft in Ahrensfelde ein Paar Schuhe im Wert von 59,95 Euro in eine mitgeführte Tasche gesteckt und das Geschäft ohne Bezahlung verlassen haben. Die
Angeklagte sei vor dem Geschäft von der Geschädigten angehalten worden, woraufhin die Angeklagte zunächst nach der Geschädigten geschlagen und sodann heftig
in die Finger der rechten Hand der Geschädigten gebissen haben soll. Durch den
Biss sei das vordere Stück des rechten Ringfingers der Geschädigten nahezu vollständig abgetrennt worden.
Allgemeine Informationen:
Vorstehend handelt es sich um ausgewählte Verfahren. Weitere Termine in Prozessen, bei denen nach bisheriger Erfahrung von geringem öffentlichem Interesse auszugehen ist, werden auf Anfrage mitgeteilt.
Die bei den Terminierungen genannten Aktenzeichen sind den Kammern wie folgt
zuzuordnen:
23 KLs
3. Strafkammer
25 Ns
5. Strafkammer
27 Ns
7. Strafkammer
Die Angaben in der Terminvorschau sind ohne Gewähr. Terminverlegungen und
Terminaufhebungen sind möglich.
Es wird empfohlen, vor dem Besuch der Hauptverhandlung telefonisch bei der jeweiligen Geschäftsstelle für Strafrecht zu erfragen, ob der Termin stattfindet und die
Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich ist.
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2016.1_3.doc
Wir bitten zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Gerichtsverhandlungen frühzeitig um Mitteilung, wenn ein Pressevertreter an einer öffentlichen Sitzung des Landgerichts Frankfurt (Oder) persönlich teilnehmen möchte.
Anträge auf Erteilung von Film- und Fotogenehmigungen werden erst nach Veröffentlichung eines Hauptverhandlungstermins entgegengenommen.
Aktuelle Hinweise:
1.
Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal
können nur noch genehmigt werden, wenn bis spätestens 2 Werktage vor dem
Verhandlungstermin ein schriftlicher Antrag per e-mail unter: [email protected] mit vollständigen Absenderangaben beim Pressedezernat des Landgerichts eingegangen ist.
Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen des aktuellen Pressespiegels werden
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2.
Pressesprecher
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Frau Richterin am Landgericht Dr. Katja Winter
(Tel.: 0335 366-1740 - Raum: 174)
-
Frau Richterin am Amtsgericht Susanne Cramer
(Tel.: 0335 366-4310 - Raum: 431)
-
Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Körner
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19
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(Vertreter, Tel.: 0335 366-4770 - Raum 477).
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(Tel.: 0335 366-4320 – Raum 432).
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II.
Eröffnung
der
Ausstellung
„Balance“
von
Hans-Dieter
Peine
am
Dienstag, 8. März 2016, 14:00 Uhr, im Foyer des Land-/Amtsgerichts Frankfurt
(Oder)
Eine ganz besondere Ausstellung von Gemälden eines Frankfurter Richters mit dem
Thema „Balance“ gibt es in diesem Jahr im Gerichtsgebäude des Land- und Amtsgerichts in Frankfurt (Oder) zu sehen.
Mit seinen Bildern lässt Hans-Dieter Peine - langjähriger Vorsitzender Richter einer
Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) und seit drei Jahren im Ruhestand die kühlen und strengen Flure des Gebäudes wie Fenster zu Frankfurts stillem Umland oder kreisenden Himmelskörpern unterbrechen.
Hans-Dieter Peine ist nicht darauf aus, Gefühle beim Betrachter zu wecken, sondern
ohne Kalkül sein Inneres durch die Malerei nach außen zu kehren. Seine Bilder beginnen nicht zu handeln. Sie strahlen eine ruhende Besinnlichkeit aus. Introvertiertheit, die sich umkehren will, treibt ihn an.
Unabhängig von Regeln macht Hans-Dieter Peine seine ganz eigenen autodidaktischen Erfahrungen mit Material und Thema, mit Motiv und Bildkomposition. Er malt
spontan, ohne Zensur im Kopf. Spontaneität lässt ihm keine Zeit für Details. Naturverherrlichung ist ihm fremd. Er versucht auch nicht mit dem Pinsel aufzuhalten, was
nicht aufzuhalten ist. Nur die Farben möchte er im Moment des Erlebens bewahren.
Deshalb entstehen die Bilder schnell. Dennoch muten seine Landschaften paradie-
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sisch an: versonnen und trotzig, spannend und doch nicht von Industrie oder anderem menschlichen Zutun beeinflusst.
Seine ersten Ausflüge in die Abstraktion hat er in 3 Werken eingebracht. Die freien
Kurvenschwünge seiner „Himmelskörper“ offenbaren durch gefühlte Verknüpfungen
von Form und Farbstimmung unter Einbeziehung des Zufalls ein nachvollziehbares
Geheimnis.
Die interessierten Besucher erhalten in dem öffentlichen Gebäude die Möglichkeit,
die farblichen Assoziationen eines Richters nachzuvollziehen. So ist dieser Berufsstand, den viele Menschen mit Strenge, Regeltreue, gar Unnachgiebigkeit oder
Phantasielosigkeit verbinden, einmal anders erlebbar. Nämlich, wie ein Amtsträger
durch künstlerisches Schaffen nach eigener Balance sucht.
Die Ausstellungseröffnung erfolgt im Beisein von Hans-Dieter Peine.
Die Ausstellung ist zu sehen bis zum 8. Juni 2016, täglich von Montag bis Freitag zu
den Geschäftszeiten des Land- und Amtsgerichts Frankfurt (Oder).
Dr. Marco Krieglstein