Landgericht Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder), 17. März 2016 Die Pressesprecherin [email protected] Aktenzeichen: 1270 E – 5 Terminvorschau über ausgewählte Termine am Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, – April 2016 – I. Verhandlungstermine 1. Termin am Freitag, 1. April 2016, 9:00 Saal 007 Az.: 23 Ns 11/15 Das Amtsgericht Bernau hat den heute 28 Jahre alten Angeklagten am 24. Juni 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war der Angeklagte in der Nacht vom 9. auf den 10. August 2013 in einer Gruppe von mindestens 8-10 Personen unterwegs. Im Stadtpark von Bernau traf die Gruppe auf die später Geschädigten, die sie ohne Vorwarnung angriffen, in der Annahme, die Geschädigten hätten zuvor ihren Bekannten verletzt. Dabei schlugen jeweils mehrere Personen auf die Geschädigten ein, die teilweise nicht unerheblich verletzt wurden. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt. Fortsetzungstermine: Mittwoch, 6. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Mittwoch, 13. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 G:\Landgericht\Wache\Homepage\Terminvorschau 2 April 2016.doc 2. Termin am Dienstag, 5. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Az. 22 Wi Kls 8/14 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) legt den heute 33, 52, 68, 69 und 71 Jahre alten Angeklagten Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Untreue und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt in der Zeit vom 2. März bis zum 1. September 2009 zur Last. Drei der Angeklagten sollen Gesellschafter der E. GmbH gewesen sein. Gegenstand des Unternehmens war unter anderem das Aufstellen und der Transport von Einrichtungsgegenständen. Die beiden weiteren Angeklagten sollen als Geschäftsführer beziehungsweise als Prokuristin für die E. GmbH tätig gewesen sei. Die E. GmbH war seit dem 24. August 2009 zahlungsunfähig. Der Eigeninsolvenzantrag wurde am 2. September 2009 gestellt. Den Angeklagten wird – in unterschiedlicher Beteiligung - unter anderem vorgeworfen, zu Lasten der E. GmbH die Zahlung nicht fälliger Darlehensforderungen an die kreditgebende Bank in Höhe von ca. 400.000,00 € veranlasst zu haben, um die Gesellschafter aus der Haftung für das Darlehen zu befreien. Im Hinblick auf den drohenden Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sollen die Betriebsgrundstücke der E. GmbH ferner zugunsten einer Gesellschafterin mit einer Gesamtgrundschuld in Höhe von 600.000,00 € belastet worden sein, um den Wert der Grundstücke zu mindern und deren Zwangsversteigerung zu verhindern. Weiter wird zwei Angeklagten vorgeworfen, in den Monaten Juni und Juli 2009 fällige Beiträge der Arbeitnehmer der E. GmbH in Höhe von ca. 60.000,00 € nicht an die Sozialversicherungsträger gezahlt zu haben. Fortsetzungstermine: Donnerstag, 7. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Dienstag, 12. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 15. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Dienstag, 19. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Dienstag, 26. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 29. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 G:\Landgericht\Wache\Homepage\Terminvorschau 3 April 2016.doc Dienstag, 3. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 20. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Dienstag, 24. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 27. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Dienstag, 31. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Donnerstag, 2. Juni 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Montag, 6. Juni 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Dienstag, 7. Juni 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 3. Termin am Dienstag, 5. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 207 Az 27 Ns 39/15 Das Amtsgericht Bernau hat den 28 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zum Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war der Angeklagte Alleininhaber einer im Jahr 2006 gegründeten und inzwischen insolventen Firma, die sich insbesondere mit Holzhandel beschäftigte. Im Mai 2012 soll der im Verlauf des Strafverfahrens verstorbene Vater des Angeklagten, einen Geschäftspartner veranlasst haben, eine Fläche von ca. 2 Hektar Wald abzuholzen, obwohl er wusste, dass es sich um fremde Flächen handelte, die nicht zum Eigentum des Angeklagten gehörten. Der Angeklagte der als „Strohmann“ für seinen Vater tätig war, soll ihn hierbei unterstützt haben. Fortsetzungstermin: Dienstag, 12. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 207 4. Termin am Mittwoch, 6. April 2016, 10:00 Uhr, Saal 404 Az. 11 O 327/15 (Zivilprozess) Der Kläger, der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.“ begehrt mit seiner Klage die Verurteilung des beklagten Landes, die Aufstellung von Gottesdiensthinweisschildern nebst Zusatzschild „PAZ-Gedächtniskirche“ hinter den Ortseingangsschildern der Stadt Templin zu dulden. Der Kläger ist der Auffassung, G:\Landgericht\Wache\Homepage\Terminvorschau 4 April 2016.doc dass er als Religionsgemeinschaft einen Anspruch darauf habe, auf seine Gottesdienste und sonstigen religiösen Veranstaltungen hinzuweisen. 5. Termin am Freitag, 8. April 2016, 09.00 Uhr, Saal 007 Az. 23 Kls 21/15 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem heute 26 Jahre alten Angeklagten gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und gemeinschaftlichen schweren Raub vor. Sie legt dem Angeklagten zur Last, er habe den Geschädigten zunächst mit der Faust ins Gesicht und dann solange weiter auf ihn eingeschlagen, bis dieser zu Boden gegangen sei. Sein unbekannt gebliebener Mittäter habe während dieser Zeit eine Zeugin davon abgehalten, dem Geschädigten zur Hilfe zu kommen. Sodann soll der Angeklagte eine Betonplatte ergriffen und diese mit beiden Händen über seinen Kopf gehoben haben. Nachdem der unbekannt gebliebene Dritte verbal interveniert habe, habe er die Platte zur Seite geworfen. Sodann soll er den Geschädigten unter Drohungen aufgefordert haben, ihm mitzuteilen, wo sich sein Smartphone befinde. Dieses bereits ältere Gerät im Wert von rund 20,00 € soll der Angeklagte daraufhin an sich genommen haben. Die Kammer hat dieses Verfahren mit einem ebenfalls am Landgericht anhängigen Berufungsverfahren verbunden: Das Amtsgericht Strausberg hat den Angeklagten am 7. Oktober 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat der Angeklagte, nachdem ihm seine Schwester bei einem Besuch im Krankenhaus am 10. April 2010 erzählt hatte, dass sie von ihrem Freund, einem Alex, so zugerichtet worden sei, beschlossen, diesem Alex eine Lektion zu erteilen. In der Annahme, dass es sich bei dem später Geschädigten um jenen Alex handelt, stieß er diesen zu Boden und schlug, bestärkt von seinen zwei Begleitern – auf ihn ein. Erst als er seinen Irrtum bemerkte, ließ er von dem Geschädigten ab. Der Geschädigte erlitt eine erhebliche Schulterverletzung sowie eine Jochbeinfraktur, beide Verletzungen mussten operativ behandelt werden. Fortsetzungstermin: G:\Landgericht\Wache\Homepage\Terminvorschau 5 April 2016.doc Freitag, 15. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 6. Termin am Freitag, 8. April 2016. 13:00 Uhr, Saal 208 Az. 27 Ns 12/16 Das Amtsgericht Eberswalde hat den 35 Jahre alten Angeklagten am 22. September 2015 unter anderem wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte in der Nacht vom 18. zum 19. September 2014 seine Freundin im Verlauf eines Streits am Hals gefasst und so lange gewürgt hat, bis sie keine Luft mehr bekam. Dabei soll er indirekt mit der Frage „Willst Du leben?“ gedroht haben, sie zu töten. Nachdem es der Zeugin gelungen war, sich loszureißen, versetzte er ihr noch drei Faustschläge gegen den Oberarm. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt. 7. Termin am Montag, 18. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 207 Az. 23 Kls 2/16 Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29 Jahre alten Beschuldigten Kindesentziehung, Körperverletzung und Bedrohung vor. Der an paranoider Schizophrenie erkrankte und nicht schuldfähige Beschuldigte soll am 10. September 2015 in Panketal den Geschädigten, der seine zweijährige Tochter in einem Sportkinderwagen ausfuhr, zunächst bedroht haben. Später soll er das Kind aus dem Wagen genommen und mit ihm in Richtung Schönower Heide gelaufen sein. Dabei soll er geäußert haben, dass er sowohl Vater als auch Kind töten könne. Nach einem Gerangel mit dem Vater sei das Kind ins Gras gefallen. Trotz der Gegenwehr des Vaters soll der Beschuldigte sodann das Kind wieder aufgehoben haben und weitergelaufen sein, bis er von zwischenzeitlich alarmierten Polizeibeamten gestoppt werden konnte. 8. Termin am Donnerstag, 14. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Az. 22 Wi Kls 6/14 G:\Landgericht\Wache\Homepage\Terminvorschau 6 April 2016.doc Am 13. Juni 2012 hat das Landgericht Potsdam den 68 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges, Untreue sowie Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der Wirtschaftsstrafkammer hatte der Angeklagte als Geschäftsführer mehrerer Firmen das Tourismusprojekt "Resort Schwielowsee" am Schwielowsee in Brandenburg initiiert und bei Beantragung von Fördermitteln die Investitionsbank für das Land Brandenburg (ILB) über die Höhe der subventionsfähigen Kosten getäuscht. Ausgehend von zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 34,6 Mio Euro hat die ILB das Projekt mit einer Summe von 9,2 Mio Euro gefördert. Das Landgericht Potsdam hat dies als Betrug angesehen und einen Schaden in Höhe der gesamten Fördersumme angenommen. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof den Strafausspruch hinsichtlich des Betruges gegenüber der ILB sowie die gebildete Gesamtstrafe aufgehoben und das Verfahren an die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen. Das Landgericht Potsdam habe den Schaden fehlerhaft berechnet. Maßgeblich sei nicht der gesamte ausbezahlte Förderbetrag, sondern lediglich der Anteil der Fördersumme, der von dem Subventionsgeber zu viel geleistet wurde. Bezüglich des Schuldspruchs sowie der weiteren Einzelstrafen wegen Untreue und Steuerhinterziehung hat er die Revision aber als unbegründet verworfen. Fortsetzungstermine: Donnerstag, 14. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Mittwoch, 20. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 207 Donnerstag, 21. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Donnerstag, 28. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 9. Termin am Montag, 18. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 208 Az. 25 Ns 86/14 Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree hat den 41 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je G:\Landgericht\Wache\Homepage\Terminvorschau 7 April 2016.doc 50,00 € verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte, der am 9. Dezember 2012 seinen Polizeidienst im Wach- und Wechseldienst versah, den Geschädigten, der mit einem Fahrzeug ohne Kennzeichen unterwegs war, zunächst unter Einsatz des Stopzeichens, des Blaulichts und des Martinshorns verfolgt hat. Der Geschädigte beachtete dies nicht und hielt erst an einem Garagengrundstück an. Dort zog der Angeklagte den Geschädigten aus dem Auto, drehte ihm den Arm auf den Rücken und stellte ihm ein Bein, sodass er hinfiel. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hätte der Angeklagte erkennen können, dass es sich bei dem Geschädigten nicht um einen schwer kriminellen, organisierten Autodieb handelte und es daher nicht erforderlich war, ihn zu Fall zu bringen. Allgemeine Informationen: Vorstehend handelt es sich um ausgewählte Verfahren. Weitere Termine in Prozessen, bei denen nach bisheriger Erfahrung von geringem öffentlichem Interesse auszugehen ist, werden auf Anfrage mitgeteilt. Die bei den Terminierungen genannten Aktenzeichen sind den Kammern wie folgt zuzuordnen: 22 Wi Kls 2. Strafkammer 23 KLs, 23 Ns 3. Strafkammer 25 Ns 5. Strafkammer 27 Ns 7. Strafkammer 11 O 1. Zivilkammer Die Angaben in der Terminvorschau sind ohne Gewähr. Terminverlegungen und Terminaufhebungen sind möglich. G:\Landgericht\Wache\Homepage\Terminvorschau 8 April 2016.doc Es wird empfohlen, vor dem Besuch der Hauptverhandlung telefonisch bei der jeweiligen Geschäftsstelle für Strafrecht zu erfragen, ob der Termin stattfindet und die Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich ist. Wir bitten zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Gerichtsverhandlungen frühzeitig um Mitteilung, wenn ein Pressevertreter an einer öffentlichen Sitzung des Landgerichts Frankfurt (Oder) persönlich teilnehmen möchte. Anträge auf Erteilung von Film- und Fotogenehmigungen werden erst nach Veröffentlichung eines Hauptverhandlungstermins entgegengenommen. Aktuelle Hinweise: 1. Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal können nur noch genehmigt werden, wenn bis spätestens 2 Werktage vor dem Verhandlungstermin ein schriftlicher Antrag per e-mail unter: [email protected] mit vollständigen Absenderangaben beim Pressedezernat des Landgerichts eingegangen ist. Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen des aktuellen Pressespiegels werden nach Möglichkeit auf der Homepage des Landgerichts Frankfurt (Oder) unter der Rubrik „Terminvorschau“ mitgeteilt. 2. Pressesprecher - Frau Richterin am Landgericht Dr. Katja Winter (Tel.: 0335 366-1740 - Raum: 174) - Frau Richterin am Amtsgericht Susanne Cramer G:\Landgericht\Wache\Homepage\Terminvorschau 9 April 2016.doc (Tel.: 0335 366-4310 - Raum: 431) - Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Körner (Vertreter, Tel.: 0335 366-4770 - Raum 477). Frau Bischof steht Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung (Tel.: 0335 366-4320 – Raum 432). Die Presseabteilung des Landgerichts erreichen Sie unter folgender Anschrift: Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) - [email protected] .
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