Terminvorschau April - Landgericht Frankfurt Oder

Landgericht Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder), 17. März 2016
Die Pressesprecherin
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Aktenzeichen: 1270 E – 5
Terminvorschau
über ausgewählte Termine am Landgericht Frankfurt (Oder),
Müllroser Chaussee 55,
– April 2016 –
I. Verhandlungstermine
1.
Termin am Freitag, 1. April 2016, 9:00 Saal 007
Az.: 23 Ns 11/15
Das Amtsgericht Bernau hat den heute 28 Jahre alten Angeklagten am 24. Juni 2015
wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt
und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war der Angeklagte in der Nacht vom 9.
auf den 10. August 2013 in einer Gruppe von mindestens 8-10 Personen unterwegs.
Im Stadtpark von Bernau traf die Gruppe auf die später Geschädigten, die sie ohne
Vorwarnung angriffen, in der Annahme, die Geschädigten hätten zuvor ihren Bekannten verletzt. Dabei schlugen jeweils mehrere Personen auf die Geschädigten
ein, die teilweise nicht unerheblich verletzt wurden.
Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt.
Fortsetzungstermine:
Mittwoch, 6. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007
Mittwoch, 13. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007
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2.
Termin am Dienstag, 5. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007
Az. 22 Wi Kls 8/14
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) legt den heute 33, 52, 68, 69 und 71 Jahre
alten Angeklagten Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Untreue und das Vorenthalten
von Arbeitsentgelt in der Zeit vom 2. März bis zum 1. September 2009 zur Last. Drei
der Angeklagten sollen Gesellschafter der E. GmbH gewesen sein. Gegenstand des
Unternehmens war unter anderem das Aufstellen und der Transport von Einrichtungsgegenständen. Die beiden weiteren Angeklagten sollen als Geschäftsführer
beziehungsweise als Prokuristin für die E. GmbH tätig gewesen sei. Die E. GmbH
war seit dem 24. August 2009 zahlungsunfähig. Der Eigeninsolvenzantrag wurde am
2. September 2009 gestellt.
Den Angeklagten wird – in unterschiedlicher Beteiligung - unter anderem vorgeworfen, zu Lasten der E. GmbH die Zahlung nicht fälliger Darlehensforderungen an die
kreditgebende Bank in Höhe von ca. 400.000,00 € veranlasst zu haben, um die Gesellschafter aus der Haftung für das Darlehen zu befreien. Im Hinblick auf den drohenden Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sollen die Betriebsgrundstücke der E. GmbH
ferner zugunsten einer Gesellschafterin mit einer Gesamtgrundschuld in Höhe von
600.000,00 € belastet worden sein, um den Wert der Grundstücke zu mindern und
deren Zwangsversteigerung zu verhindern. Weiter wird zwei Angeklagten vorgeworfen, in den Monaten Juni und Juli 2009 fällige Beiträge der Arbeitnehmer der E.
GmbH in Höhe von ca. 60.000,00 € nicht an die Sozialversicherungsträger gezahlt zu
haben.
Fortsetzungstermine:
Donnerstag, 7. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Dienstag, 12. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Freitag, 15. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Dienstag, 19. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Dienstag, 26. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Freitag, 29. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
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Dienstag, 3. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Freitag, 20. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Dienstag, 24. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Freitag, 27. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Dienstag, 31. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Donnerstag, 2. Juni 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Montag, 6. Juni 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Dienstag, 7. Juni 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
3.
Termin am Dienstag, 5. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 207
Az 27 Ns 39/15
Das Amtsgericht Bernau hat den 28 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zum
Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten
verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war der Angeklagte Alleininhaber einer im Jahr 2006 gegründeten und inzwischen insolventen Firma, die sich insbesondere mit Holzhandel beschäftigte. Im Mai 2012 soll der im Verlauf des Strafverfahrens verstorbene Vater des Angeklagten, einen Geschäftspartner veranlasst haben, eine Fläche von ca. 2 Hektar Wald abzuholzen, obwohl er wusste, dass es sich
um fremde Flächen handelte, die nicht zum Eigentum des Angeklagten gehörten. Der
Angeklagte der als „Strohmann“ für seinen Vater tätig war, soll ihn hierbei unterstützt
haben.
Fortsetzungstermin:
Dienstag, 12. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 207
4.
Termin am Mittwoch, 6. April 2016, 10:00 Uhr, Saal 404
Az. 11 O 327/15 (Zivilprozess)
Der Kläger, der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.“ begehrt mit seiner Klage die Verurteilung des beklagten Landes, die Aufstellung von
Gottesdiensthinweisschildern nebst Zusatzschild „PAZ-Gedächtniskirche“ hinter den
Ortseingangsschildern der Stadt Templin zu dulden. Der Kläger ist der Auffassung,
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dass er als Religionsgemeinschaft einen Anspruch darauf habe, auf seine Gottesdienste und sonstigen religiösen Veranstaltungen hinzuweisen.
5.
Termin am Freitag, 8. April 2016, 09.00 Uhr, Saal 007
Az. 23 Kls 21/15
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem heute 26 Jahre alten Angeklagten
gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und gemeinschaftlichen schweren
Raub vor. Sie legt dem Angeklagten zur Last, er habe den Geschädigten zunächst
mit der Faust ins Gesicht und dann solange weiter auf ihn eingeschlagen, bis dieser
zu Boden gegangen sei. Sein unbekannt gebliebener Mittäter habe während dieser
Zeit eine Zeugin davon abgehalten, dem Geschädigten zur Hilfe zu kommen. Sodann
soll der Angeklagte eine Betonplatte ergriffen und diese mit beiden Händen über seinen Kopf gehoben haben. Nachdem der unbekannt gebliebene Dritte verbal interveniert habe, habe er die Platte zur Seite geworfen. Sodann soll er den Geschädigten
unter Drohungen aufgefordert haben, ihm mitzuteilen, wo sich sein Smartphone befinde. Dieses bereits ältere Gerät im Wert von rund 20,00 € soll der Angeklagte daraufhin an sich genommen haben.
Die Kammer hat dieses Verfahren mit einem ebenfalls am Landgericht anhängigen
Berufungsverfahren verbunden: Das Amtsgericht Strausberg hat den Angeklagten
am 7. Oktober 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nach
den Feststellungen des Amtsgerichts hat der Angeklagte, nachdem ihm seine
Schwester bei einem Besuch im Krankenhaus am 10. April 2010 erzählt hatte, dass
sie von ihrem Freund, einem Alex, so zugerichtet worden sei, beschlossen, diesem
Alex eine Lektion zu erteilen. In der Annahme, dass es sich bei dem später Geschädigten um jenen Alex handelt, stieß er diesen zu Boden und schlug, bestärkt von seinen zwei Begleitern – auf ihn ein. Erst als er seinen Irrtum bemerkte, ließ er von dem
Geschädigten ab. Der Geschädigte erlitt eine erhebliche Schulterverletzung sowie
eine Jochbeinfraktur, beide Verletzungen mussten operativ behandelt werden.
Fortsetzungstermin:
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5
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Freitag, 15. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007
6.
Termin am Freitag, 8. April 2016. 13:00 Uhr, Saal 208
Az. 27 Ns 12/16
Das Amtsgericht Eberswalde hat den 35 Jahre alten Angeklagten am 22. September
2015 unter anderem wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat es
als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte in der Nacht vom 18. zum 19. September 2014 seine Freundin im Verlauf eines Streits am Hals gefasst und so lange
gewürgt hat, bis sie keine Luft mehr bekam. Dabei soll er indirekt mit der Frage
„Willst Du leben?“ gedroht haben, sie zu töten. Nachdem es der Zeugin gelungen
war, sich loszureißen, versetzte er ihr noch drei Faustschläge gegen den Oberarm.
Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt.
7.
Termin am Montag, 18. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 207
Az. 23 Kls 2/16
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29 Jahre alten Beschuldigten Kindesentziehung,
Körperverletzung und Bedrohung vor. Der an paranoider Schizophrenie erkrankte
und nicht schuldfähige Beschuldigte soll am 10. September 2015 in Panketal den
Geschädigten, der seine zweijährige Tochter in einem Sportkinderwagen ausfuhr,
zunächst bedroht haben. Später soll er das Kind aus dem Wagen genommen und mit
ihm in Richtung Schönower Heide gelaufen sein. Dabei soll er geäußert haben, dass
er sowohl Vater als auch Kind töten könne. Nach einem Gerangel mit dem Vater sei
das Kind ins Gras gefallen. Trotz der Gegenwehr des Vaters soll der Beschuldigte
sodann das Kind wieder aufgehoben haben und weitergelaufen sein, bis er von zwischenzeitlich alarmierten Polizeibeamten gestoppt werden konnte.
8.
Termin am Donnerstag, 14. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007
Az. 22 Wi Kls 6/14
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Am 13. Juni 2012 hat das Landgericht Potsdam den 68 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges, Untreue sowie Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen
der Wirtschaftsstrafkammer hatte der Angeklagte als Geschäftsführer mehrerer Firmen das Tourismusprojekt "Resort Schwielowsee" am Schwielowsee in Brandenburg
initiiert und bei Beantragung von Fördermitteln die Investitionsbank für das Land
Brandenburg (ILB) über die Höhe der subventionsfähigen Kosten getäuscht. Ausgehend von zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 34,6 Mio Euro hat die ILB das
Projekt mit einer Summe von 9,2 Mio Euro gefördert. Das Landgericht Potsdam hat
dies als Betrug angesehen und einen Schaden in Höhe der gesamten Fördersumme
angenommen.
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof den Strafausspruch
hinsichtlich des Betruges gegenüber der ILB sowie die gebildete Gesamtstrafe aufgehoben und das Verfahren an die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen. Das
Landgericht Potsdam habe den Schaden fehlerhaft berechnet. Maßgeblich sei nicht
der gesamte ausbezahlte Förderbetrag, sondern lediglich der Anteil der Fördersumme, der von dem Subventionsgeber zu viel geleistet wurde. Bezüglich des Schuldspruchs sowie der weiteren Einzelstrafen wegen Untreue und Steuerhinterziehung
hat er die Revision aber als unbegründet verworfen.
Fortsetzungstermine:
Donnerstag, 14. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Mittwoch, 20. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 207
Donnerstag, 21. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
Donnerstag, 28. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
9.
Termin am Montag, 18. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 208
Az. 25 Ns 86/14
Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree hat den 41 Jahre alten Angeklagten wegen
fahrlässiger Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je
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50,00 € verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte, der
am 9. Dezember 2012 seinen Polizeidienst im Wach- und Wechseldienst versah, den
Geschädigten, der mit einem Fahrzeug ohne Kennzeichen unterwegs war, zunächst
unter Einsatz des Stopzeichens, des Blaulichts und des Martinshorns verfolgt hat.
Der Geschädigte beachtete dies nicht und hielt erst an einem Garagengrundstück
an. Dort zog der Angeklagte den Geschädigten aus dem Auto, drehte ihm den Arm
auf den Rücken und stellte ihm ein Bein, sodass er hinfiel. Nach den Feststellungen
des Amtsgerichts hätte der Angeklagte erkennen können, dass es sich bei dem Geschädigten nicht um einen schwer kriminellen, organisierten Autodieb handelte und
es daher nicht erforderlich war, ihn zu Fall zu bringen.
Allgemeine Informationen:
Vorstehend handelt es sich um ausgewählte Verfahren. Weitere Termine in Prozessen, bei denen nach bisheriger Erfahrung von geringem öffentlichem Interesse auszugehen ist, werden auf Anfrage mitgeteilt.
Die bei den Terminierungen genannten Aktenzeichen sind den Kammern wie folgt
zuzuordnen:
22 Wi Kls
2. Strafkammer
23 KLs, 23 Ns
3. Strafkammer
25 Ns
5. Strafkammer
27 Ns
7. Strafkammer
11 O
1. Zivilkammer
Die Angaben in der Terminvorschau sind ohne Gewähr. Terminverlegungen und
Terminaufhebungen sind möglich.
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Es wird empfohlen, vor dem Besuch der Hauptverhandlung telefonisch bei der jeweiligen Geschäftsstelle für Strafrecht zu erfragen, ob der Termin stattfindet und die
Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich ist.
Wir bitten zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Gerichtsverhandlungen frühzeitig um Mitteilung, wenn ein Pressevertreter an einer öffentlichen Sitzung des Landgerichts Frankfurt (Oder) persönlich teilnehmen möchte.
Anträge auf Erteilung von Film- und Fotogenehmigungen werden erst nach Veröffentlichung eines Hauptverhandlungstermins entgegengenommen.
Aktuelle Hinweise:
1.
Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal
können nur noch genehmigt werden, wenn bis spätestens 2 Werktage vor dem
Verhandlungstermin ein schriftlicher Antrag per e-mail unter: [email protected] mit vollständigen Absenderangaben beim Pressedezernat des Landgerichts eingegangen ist.
Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen des aktuellen Pressespiegels werden
nach Möglichkeit auf der Homepage des Landgerichts Frankfurt (Oder) unter der
Rubrik „Terminvorschau“ mitgeteilt.
2.
Pressesprecher
-
Frau Richterin am Landgericht Dr. Katja Winter
(Tel.: 0335 366-1740 - Raum: 174)
-
Frau Richterin am Amtsgericht Susanne Cramer
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(Tel.: 0335 366-4310 - Raum: 431)
-
Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Körner
(Vertreter, Tel.: 0335 366-4770 - Raum 477).
Frau Bischof steht Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung
(Tel.: 0335 366-4320 – Raum 432).
Die Presseabteilung des Landgerichts erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) - [email protected] .