Eingaben löschen Drucken GVV-Extranet Schadenanzeige Sach- und Kfz-Schäden der hauptamtlichen Dienstkräfte und Mitglieder der kommunalen Vertretungskörperschaften sowie der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr (Bei vollständiger Ausfüllung ist eine zügige Bearbeitung gewährleistet) Allgemeine Angaben Mitglieds-Nr.: GVV-Kommunalversicherung VVaG Mitgliedsverwaltung: Postfach 5727 Kreis: Versicherungsschein-Nr.: 65047 Wiesbaden Aktenzeichen bei Mitglied: Sachbearbeiter des Mitgliedes: Telefon-Nr.: Telefax: E-Mail: (Bitte nur durch die Mitgliedsverwaltung und nicht durch den Geschädigten ausfüllen) I.Allgemeine Fragen Vor- und Zuname des Geschädigten: Frau / Herr Beruf: Genaue Anschrift des Geschädigten: Kontoinhaber: IBAN: BIC: Geldinstitut.: (Diese Angaben sind freiwillig) In welcher Eigenschaft war der Geschädigte tätig? (Hauptamtlicher Bediensteter, Ratsmitglied, Mandatsträger, Ausschussmitglied, Mitglied FFW etc.) Bei hauptamtlichen Dienstkräften: Entstand der Schaden in Ausübung des Dienstes? Ja / Nein Falls auf einer Dienstfahrt: War diese angeordnet oder genehmigt, ggf. von wem? Ist eine Wegstreckenentschädigung gewährt worden? Ja / Nein Wo befindet sich der ständige Dienstort? Entstand der Schaden auf dem Weg zum oder vom Dienst? Ja / Nein Nur für Hessen: Erfolgte dabei die Fahrzeugbenutzung aus den „schwerwiegenden Gründen “ i.S. der Ziff. 4.21.1 der Hess. Sachschadenersatz-Richtl. V. (z.B. ungenügende öffentliche Verkehrsverbindung)? Ja / Nein Eingaben löschen Drucken GVV-Extranet Bei Ratsmitgliedern usw.: Entstand der Schaden a) während einer Rats-, Ausschuss- oder Fraktionssitzung (incl. Hin- / Rückweg)? Ja / Nein War der Geschädigte offiziell – von wem - zu der Sitzung eingeladen? (Einladung bzw. eine Bestätigung der Teilnahme an der Sitzung bitte beifügen.) b) Bei welcher anderen Gelegenheit entstand der Schaden? (Bitte genau und ausführlich erläutern ) Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr: Bei welchem Einsatz entstand der Schaden? (Einsatzbericht / Bestätigung der Feuerwehr bitte einreichen) II. Schilderung d es Schadenherganges Schadenort: Schadendatum: Zeit: Wie und wodurch ist der Schaden entstanden? Wer ist Zeuge des Schadenfalles? Wurde der Schadenfall von der Polizei aufgenommen? Ja / Nein Von welcher Dienststelle? (Bitte Aktenzeichen und Anschrift der Polizei oder Staatsanwaltschaft angeben) Ist der Schaden durch Dritte verursacht worden? Ja / Nein Von wem? In welcher Höhe wird Schadenersatz verlangt? III. Euro Schäden an Kraftfahrzeugen Fahrzeughalter: ccm: kw / PS: Hersteller und Typ: Amtl. Kennzeichen: Baujahr: (Bitte Kopie des Fahrzeugscheins einreichen) Tachometerstand zur Zeit des Schadens: Welche Teile des Fahrzeugs sind im Einzelnen beschädigt worden? Eingaben löschen Drucken GVV-Extranet Wie hoch sind die Reparaturkosten? (Rechnung und Kostenvoranschlag einreichen) Euro Laufleistung der beschädigten Reifen _________KM Alter der beschädigten Auspuffanlage ___________ Bei der Mitversicherung von Sachfolgeschäden (Minderwert, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten): a) Wurde/wird die Reparatur durchgeführt? Ja / Nein b) Tatsächliche Dauer der Reparatur? (Nachweis durch Vorlage der Reparaturrechnung bzw. Bestätigung über die Dauer der Reparatur) Besteht für dieses Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung? Ja / Nein Selbstbehalt Euro Gemäß den Hessischen Sachschadenersatz-Richtlinien ist die private Teilkaskoversicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen. Vollkaskoversicherung? Ja / Nein Selbstbehalt Euro Wenn ja: Bei welcher Versicherung? Vers.-Sch.-Nr.? Wird sie in Anspruch genommen? Ja / Nein Wir bitten ggf. um Übersendung einer formlosen, vom Geschädigten unterschriebenen Bestätigung, dass die private Kasko-Versicherung des beschädigten Fahrzeugs nicht in Anspruch genommen wird bzw. wurde. Kann der Geschädigte Mehrwertsteuer im Vorsteuerabzugsverfahren absetzen? Ja / Nein IV. Schäden an Garderobe und sonstigen Gegenständen Beschädigte Sache: Verlust? Ja / Nein Beschädigung? Ja / Nein Umfang des Schadens: (z.B. Größe und Stelle der Verschmutzung / des Risses) Wann und wo genau gekauft? Kaufpreis (Rechnung einreichen) Ist die Reparatur/Reinigung durchgeführt? (ggf. Rechnung einreichen) Euro Ja / Nein Bei Brillenschäden zusätzlich: Wann und zu welchem Preis wurde die beschädigte Brille gekauft? (Bitte alte und neue Rechnung einreichen ) Euro Welchen Zuschuss haben die Krankenkasse / Beihilfe / BG / GUV / Feuerwehrunfallkasse zur neuen Brille gezahlt? (Bitte Abrechnungsschreiben vorlegen) _ Euro BG/GUV usw. sind auch dann einzuschalten, wenn kein Körperschaden eingetreten ist. Der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hat bei einem Arbeitsunfall (Unvorhersehbar und von außen auf den Geschädigten einwirkendes Ereignis) grundsätzlich nur für den Körperschaden einzutreten. Dem Körperschaden steht jedoch die Beschädigung bzw. Verlust eines orthopädischen Hilfsmittel und somit auch einer Brille, welches zum Schaden- bzw. Unfallzeitpunkt zweckdienlich getragen wurde, gleich (s.a. Sozialgesetzbuch VII) Drucken Eingaben löschen GVV-Extranet Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall Wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe. Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann. Leistungsfreiheit Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. Hinweis: Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet. , den (Stempel und Unterschrift)
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