Achtung: Rechtswidriger E-Mail Versand kann für Versender immense Kosten verursachen Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Zulässigkeit der Zusendung der Werbe-E-Mail trägt der Versender im Sinne von §13 Abs.2 TMG, § 7 Abs. 2 Nr.3 UWG, § 28 Abs. 3a BDSG die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Einwilligung von dem konkreten Inhaber der verwendeten E-Mail-Adresse tatsächlich erteilt wurde. Die bloße Darlegung, dass eine Einwilligung in die Zusendung von Werbe-E-Mails an eine bestimmte E-Mail-Adresse gegeben wurde, ist nicht ausreichend, wenn der Versender nicht beweisen kann, dass die Einwilligung tatsächlich vom Inhaber der verwendeten EMail-Adresse stammt. Mindestvoraussetzungen sind der Einwilligungstext zum Zeitpunkt der Datenerhebung, Datum und Uhrzeit, Einwilligungsquelle. Derzeit gibt es immer häufiger Empfänger, die sich gegen unverlangte Werbe-E-Mails zur Wehr setzen. So verzeichnete die eco-Beschwerdestelle im Jahr 2014 über 130.000 auf E-Mail bezogene Nutzerbeschwerden. Gerichtliche Streitigkeiten, die die Rechtmäßigkeit des Versands von Werbe-Mails zum Gegenstand haben, sind zwar nicht sehr häufig, denn in der Regel versuchen sich die Parteien außergerichtlich zu einigen. Bei einem außergerichtlichen Verfahren entstehen auch Kosten, jedoch sind diese im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren noch überschaubar. Hierunter fallen z.B. Abmahn- und Anwaltskosten sowie Schadensersatzforderungen. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, muss der Versender von Werbe-EMails im Falle des Verlierens mit hohen Kosten rechnen: Die Kosten eines Gerichtsverfahrens bemessen sich nach dem jeweiligen Streitwert, der durch den zuständigen Richter festgesetzt wird. Der Streitwert kann von 100 Euro bis zu über 30.000 Euro (BGH I ZR 38/ 10) betragen und kann je nach Einzelfall und gerichtlicher Instanz variieren. Bei einem Streitwert von 30.000 Euro können dem Versender Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie eine Schadenersatzsumme in Höhe von insgesamt über 5000 Euro entstehen. Wenn sich nun beispielsweise bereits vier Empfänger von unverlangten Werbe-E-Mails gerichtlich gegen den Versender wenden, könnten ihm Kosten bis zu 20.000 Euro entstehen. 04.09.2015 Seite 1 von 2 Darüber hinaus können Versender von unrechtmäßigen Werbe-E-Mails auf Unterlassung der rechtswidrigen Handlung verurteilt werden. In diesem Fall drohen die Gerichte zusätzlich ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung an, sofern dies seitens des Klägers beantragt wurde. Es empfiehlt sich daher alle Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Versand von We r b e - E - M a i l s e i n z u h a l t e n , u m k e i n e n h o h e n G e r i c h t s k o s t e n s o w i e Schadensersatzforderungen ausgesetzt zu sein. Autoren: Rosa Hafezi, Legal Team der Certified Senders Alliance - [email protected] 04.09.2015 Seite 2 von 2
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