März 2016 Neue SOLAS-Anforderung ab 1. Juli 2016: VGM (Verified Gross Mass) Die International Maritime Organization (IMO) hat eine Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS – Safety of Life at Sea) vorgenommen, laut welcher die Bruttomasse eines Containers vor Verladung auf ein Seeschiff verifiziert werden muss. Der Versender trägt die Verantwortung für die Verifizierung und Dokumentation der Bruttomasse. cargo-partner leitet die verifizierte Bruttomasse (VGM – Verified Gross Mass) an Carrier und Reedereien weiter. Ab wann ist die SOLAS-VGM-Anforderung gültig? Die VGM-Anforderung ist ab 1. Juli 2016 international verpflichtend. Wer ist für die Verifizierung und Dokumentation der VGM verantwortlich? Für Fracht, die als FCL (Container-Vollladung) befördert wird, haftet laut IMO der Versender für die Verifizierung und Dokumentation der Bruttomasse des voll beladenen Containers (VGM) und die erforderliche Versendererklärung. Für Fracht, die als LCL (Container-Teilladung) befördert wird, haftet laut IMO der Versender für die Verifizierung und Dokumentation des Bruttoladegewichts (GCW – Gross Cargo Weight) und die erforderliche Versendererklärung. Wie ist die VGM zu berechnen? Für den Transport als FCL (Container-Vollladung) addiert der Versender das Gewicht aller Frachtgüter, die zum Bruttoladegewicht (GCW) zählen, einschließlich Verpackung, zum Container-Leergewicht hinzu. Für den Transport als LCL (Container-Teilladung) gibt der Versender das Gewicht aller Frachtgüter, die zum Bruttoladegewicht (GCW) zählen, an. cargo-partner addiert dieses Gewicht zum Container-Leergewicht hinzu. Berechnung: Bruttoladegewicht (GCW) + Leergewicht = Verifizierte Bruttomasse (VGM) März 2016 Wie ist die Versendererklärung auszufüllen? In beiden Fällen müssen die vom Versender vorgelegten Handelsdokumente die verifizierte Bruttomasse (bei FCL) oder das Bruttoladegewicht (bei LCL) sowie die Unterschrift einer bevollmächtigten Person enthalten, um das Gewicht der Fracht zu bestätigen. Was geschieht, wenn die verifizierte Bruttomasse (bei FCL) oder das Bruttoladegewicht (bei LCL) nicht korrekt angegeben wird? Wenn die verifizierte Bruttomasse bzw. das Bruttoladegewicht bzw. a) nicht angegeben oder b) inkorrekt berechnet ist, werden die Container nicht verladen. Der Versender haftet für alle Kosten, die aus der Verzögerung des Gütertransports entstehen, einschließlich Lagerung, Hafengebühren, Zollstrafen und Wiegegebühren. Was geschieht, wenn der Versender nicht die Möglichkeit hat, die VGM-Verifizierung durchzuführen? Wenn der Versender die VGM-Verifizierung nicht selbst durchführen kann, liegt es in seiner Verantwortung, cargo-partner am Ursprungsort zu beauftragen, als Zusatz-Service gegen Gebühr ein Gewichtszertifikat von einem national anerkannten Anbieter zu beschaffen, das den IMO-Vorgaben entspricht. Dies trifft auf FCLund LCL-Transporte zu. Bei weiteren Fragen steht Ihren Ihr cargo-partner-Betreuer gerne zur Verfügung.
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