Preisliste - Blitzkurier

PREISLISTE
Gültig ab 1. April 2016
INTERNATIONAL
Preisliste Wien
Transporte bis 50 kg
laut Bezirkstabelle,
kein Sperrgut
Wartezeit / Arbeitszeit / Wegzeit:
5 Minuten pro Adresse frei,
ab der 10. Minute rückwirkend
?
Je Auswärts-km
?0,60
Sonderleistungen
Terminfahrten, enges Zeitfenster
Transporte bis 300 kg
+ ?4,00
Bus+ ?15,00
LKW+ ?18,50
0,40
Transporte zwischen 18:00 Uhr und 07:00 Uhr
sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
+ 50 %
Außerhalb Bürozeiten Mindestauftragswert ?24,00
Kombi 50 – 300 kg
Bestimmter Fahrer gewünscht (Kombi), je Std. ?24,00
Sperrgut / Stundentarif
v24,00
Je Auswärts-km
Botschaftsangelegenheiten, je Std. ?24,00
?0,65
Geldauslage (ab 100 Euro), je Std. ?24,00
Bus bis 600 kg
Laufkunden
Sperrgut / Stundentarif
v30,00
Je Auswärts-km
?0,80
LKW bis 1000 kg
LKW mit
Ladebordwand
Pauschalen Umland Wien
Sperrgut / Stundentarif
?37,00
Diese Pauschalen gelten für Transporte bis 300 kg
Je Auswärts-km
?0,90
Umland bis 5 km
Bezirkspreis zum jeweiligen Randbezirk
+ ?6,00
Umland bis 10 km
Bezirkspreis zum jeweiligen Randbezirk
+ ?12,00
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
1
7,90
8,70
8,70
8,70
8,70
8,70
8,70
8,70
8,70
12,20
11,70
11,30
14,10
14,40
10,60
10,60
10,60
10,60
11,30
10,10
14,10
14,10
15,50
2
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7,90
8,70
8,70
9,80
9,40
9,40
9,40
9,00
12,20
11,70
12,20
13,60
16,00
11,70
11,30
11,30
11,30
11,30
8,70
12,20
12,20
15,50
3
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8,70
7,90
8,70
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9,40
9,80
9,80
10,10
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9,00
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14,80
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13,60
15,20
4
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5
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zzgl. 10 % auf alle Preise
Bis 4 Adressen: Alle Bezirkspreise bitte ab Ausgangspunkt rechnen
Ab 5 Adressen: Preise auf Anfrage
Bezirkstabelle
Bezirk
Laufkunden und Barzahler
6
8,70
9,40
9,40
8,20
8,20
7,90
8,20
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9,00
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9
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11
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14,80
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16,70
14,40
14,40
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13
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18,30
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Diese Preise sind Grundpreise inkl. 5 Minuten Wartezeit / Ladezeit / Wegzeit pro Adresse
Alle Preise exkl. MwSt.
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15,20
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18
10,60
11,30
11,70
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11,00
10,60
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8,70
8,70
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14,80
12,20
13,20
12,20
9,80
9,40
8,70
7,90
8,70
9,00
12,90
15,20
15,50
19
11,30
11,30
12,20
11,30
11,30
11,30
10,60
9,80
8,70
15,20
15,50
12,90
14,40
14,40
11,30
10,60
10,10
8,70
7,90
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12,20
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17,90
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10,10
8,70
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8,70
7,90
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16,70
21
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12,20
15,20
15,20
16,00
15,20
15,20
15,20
13,20
17,50
16,70
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19,00
18,30
16,00
14,80
14,40
12,90
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18,30
22
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12,20
13,60
14,40
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15,20
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14,40
16,00
14,40
16,00
17,90
18,30
16,00
15,20
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15,20
10,60
11,00
9,80
17,50
23
15,50
15,50
15,20
12,90
12,90
13,20
14,10
14,10
15,20
11,30
14,40
10,10
11,30
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13,20
14,80
15,20
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17,90
16,70
18,30
17,50
9,80
Preisliste Österreich
„Frachtservice Österreich“: die günstige Variante
Zustellzeiten: Nächster Werktag bis 17:00 Uhr
Frachtservice
Gewicht bis
1 kg
5 kg
10 kg
15 kg
20 kg 30 kg 50 kg 75 kg 100 kg 125 kg 150 kg 200 kg 250 kg + 10 kg
Preis in Euro 19,9021,6029,5033,2036,9044,2059,1075,9092,70109,10
125,50
158,20
190,204,00
„Overnight Plus Österreich“: die schnellste Variante
Zustellzeiten: Nächster Werktag bis 12:00 Uhr
Overnight Plus
Gewicht bis
1 kg
2 kg
3 kg
4 kg
5 kg
6 kg
7 kg
8 kg
9 kg
10 kg
15 kg 20 kg 25 kg + 5 kg
Preis in Euro 39,9043,5046,5049,6052,6054,9057,3059,4061,7064,1071,7079,3086,80 5,80
Preisliste International
„International“: Kernzonen in der EU am nächsten Werktag bis 17:00 Uhr
International
Gewicht bis
Dok. A4 0,5 kg 1,0 kg 1,5 kg
2,0 kg 2,5 kg 3,0 kg 3,5 kg 4,0 kg 4,5 kg 5,0 kg + 1 kg
Europäische Union
25,90
41,20
47,30
53,30 59,40 65,60 71,70 77,80 83,20 88,50 93,80 4,70
Europa
33,50
48,00
54,20
60,30 66,40 72,50 77,80 83,20 88,50 93,80 99,10 7,90
Nordamerika
29,70
44,90
51,00
56,40 62,50 68,70 74,80 80,90 86,90 93,00 101,40 11,00
Asien
37,40 52,60 67,80 83,20 98,40 113,60128,10142,70157,20171,70186,20 14,20
Afrika
48,80 64,10 79,30 86,90 102,20117,50132,00146,50161,00175,50189,90 15,80
Weltweit
44,90 60,30 67,80 83,20 98,40 113,60128,10142,70157,20171,70186,20 16,80
Verzollung Warensendungen: 20,00 Euro zzgl. Auslagen. Fragen Sie nach den richtigen Dokumenten!
„Overnight Plus International“: wenn’s brennt!
Terminmöglichkeiten in der EU nach Verfügbarkeit
Overnight Plus
Zustellung bis
12:00
10:00
09:00
08:00
Zuschlag zu Preisliste „International“
10,00
20,00
30,00
40,00
„Frachtservice Europa“: die ökonomische Lösung
Laufzeit ca. zwei bis drei Tage
Frachtservice
Gewicht bis
1 kg
5 kg
10 kg
15 kg
20 kg 30 kg 50 kg 75 kg 100 kg 125 kg 150 kg 200 kg 250 kg + 10 kg
EU
45,00 53,50 60,70 67,90 75,10 89,50 118,30153,70183,50209,90235,10280,40318,10 6,00
Resteuropa
51,60 74,90 85,00 95,10 105,10125,30165,60215,20256,90293,90329,10392,60445,30 8,40
Verzollung Warensendungen: 20,00 Euro zzgl. Auslagen. Fragen Sie nach den richtigen Dokumenten!
Wichtige allgemeine Versandhinweise:
Ihre Sendung holen wir bis 17:00 Uhr kostenlos innerhalb Wiens ab.
Für Bestellungen nach 16:00 Uhr und/oder Abholungen zwischen
17.00 Uhr und 18:30 Uhr wird ein Spätlingszuschlag in Höhe von
? 20,– verrechnet.
Längere Lade-/Wartezeiten werden gesondert berechnet.
Bei großformatigen, leichten Sendungen wird Volumens-Gewicht
­verrechnet. („International“ und „Overnight Plus“
L x B x H in cm / 6000; „Frachtservice“ L x B x H in cm / 4000).
Alle Preise exkl. MwSt.
Wenn Sie auf dem Frachtbrief kein Service auswählen, wird
­„International“ bzw. „Overnight Plus“ angenommen.
Jede Sendung ist bis ? 90,– automatisch versichert.
Wir informieren Sie gerne über Höherversicherung und Haftung.
Alle Preise in Euro exkl. MwSt., es gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, siehe Rückseite.
Kontakt:
Blitzkurier Funkbotendienste GmbH,
Kirchstetterngasse 56, 1160 Wien,
Tel. +43/(0)1/409 49 49, Fax DW 16
[email protected] www.blitzkurier.at
Zahlungsbedingungen:
Stammkunden zahlen mit Transportscheck und monatlicher Sammel­
rechnung. Diese Rechnung ist prompt und ohne Abzüge fällig.
­Verzugszinsen 12 % p. a. Ist die Monatsrechnung nach 4 Wochen
nicht beglichen, wird das Transportscheckheft gesperrt.
Bei Rechnungsbeträgen unter ? 25,00 pro Monat verrechnen wir
einen Kleinfakturen-Zuschlag von ? 4,00.
Mahngebühren ? 7,00.
Transportversicherung:
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für Schäden
bei nicht sachgemäßer oder fehlender Verpackung.
Wir gewähren bei „Same-Day-Transporten“ eine Transport­
versicherung bis maximal ? 5.000,– pro Auftrag.
Güter, deren Gesamtwert ? 5.000,– übersteigt, sind von der
­Beförderung ausdrück­lich ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde
schließt vor Transportbeginn per Mail oder Fax eine Zusatz­
versicherung gegen eine Prämie von derzeit 0,3 % vom Warenwert
über uns ab.
Für „Overnight-Transporte“ gelten geringere Haftungsgrenzen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blitzkurier Funkbotendienste GmbH
I. Allgemeines:
Wir arbeiten nach den Rechtsgrundlagen
des Frachtgeschäftes §439a HGB sowie
aufgrund der Allgem. Österr. Spediteurbedingungen bzw. der Allgem. Österr.
Transportversicherungsbedingungen. Der
§ 439a des HGB bewirkt, dass die Bestimmungen des CMR in das innerstaatliche
Recht übernommen werden. Straßenfrachtverträge für Transporte in Österreich
werden ausschließlich auf der Basis von
CMR abgeschlossen. Blitzkurier vermittelt
Transportaufträge an Subunternehmer und
andere Dritte, die über das Kleintransportbzw. Speditionsgewerbe verfügen. Die von
Blitzkurier beauftragten Subunternehmer
und Dritte führen die Transporte auf eigenes Risiko und Gefahr durch.
Bei internationalen Transporten mit Kfz
gelten zwingend die Bestimmungen des
Übereinkommens des Straßenverkehrs
(CMR), bei internationalen Lufttransporten
diejenigen des Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftfrachtrechtes (Warschauer
Abkommen) und bei Bahntransporten diejenigen der einheitlichen Rechtsvorschriften
über den Vertrag über die internationale
Eisenbahnbeförderung von Gütern (ER/
CIM). Weiters gelten diese Geschäftsbedingungen soweit CMR und Warschauer
Abkommen sowie CIM abweichende Regelungen zulassen. Andere Geschäftsbedingungen des Versenders gelten nur, wenn
sie schriftlich von uns bestätigt werden.
II. Preise und Leistungen:
1.) Befördert werden alle Sendungen, die
sich für den Transport mit Kfz im Sinne des
Kleintransportgewerbes eignen. Ausgeschlossen sind solche Sendungen, die dem
Postmonopol unterliegen und nicht von
einer Ausnahmegenehmigung des Paragraph 2, Absatz 4 erfasst werden.
Ebenso sind von der Beförderung ausgeschlossen: Güter mit besonderem
Wert (Schmuck, Münzen, Wertmarken,
Edelsteine, Kunstgegenstände oder Antiquitäten, Unikate sowie Sammlerstücke),
Lebensmittel oder Güter, die der Verordnung über die Beförderung auf der Straße
unterliegen und als gefährlich mit besonderen Kennzeichnungspflichten eingestuft
werden. Weiters Güter, die von der International Civil Aviation Organisation oder
International Air-Transport Association
ausgeschlossen sind. Ebenso Güter, deren
Transport einem gesetzlichen Verbot unterliegt, Geld und Wertpapiere (insbesondere
Schecks, Wechsel, Schuldverschreibungen,
Sparbücher, Anteilscheine und sonstige
Wertpapiere).
2.) Wir behalten uns vor, Sendungen,
die aufgrund ihrer Beschaffenheit für den
Transport ungeeignet erscheinen oder
un­genügend geschützt / verpackt sind,
nicht anzunehmen. Vor der Annahme von
­Sendungen sind wir nicht verpflichtet, den
Inhalt der Sendung zu überprüfen. Die
Annahme der Sendungen, die gemäß ­
Ziffer 1 vom Transport ausgeschlossen sind,
kann nicht als konkludenter Verzicht auf
den Transportausschluss ausgelegt werden.
3.) Für Schäden, die durch die Übergabe
vom Versand ausgeschlossener Güter an
unseren oder den Sach- und Transportmitteln unserer Subunternehmer bzw.
Straßenfrachtführer sowie Gütern sonstiger
Versender entstehen, ebenso wie für Personenschäden, haftet der Versender.
4.) Die Beförderung erfolgt im Nah- sowie
im internationalen Bereich mit dem bestmöglichen Beförderungsmittel direkt zum
Empfänger.
5.) Das für die Beförderung zu zahlende
Entgelt ist spätestens bei der Auslieferung
der Sendung an den Kurier bar zu zahlen,
sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung zum Zeitpunkt der Übernahme
des Beförderungsgutes getroffen wurde.
III. Übernahme und Ablieferung:
1.) Die Abholung und Zustellung eines
Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und Disposition der einzelnen Kuriere
gestattet. Mit der Übernahme des Beförderungsgutes beginnt der Lauf der Lieferfrist.
2.) Der Versender ist für die zum Transport
geeignete Verpackung verantwortlich.
3.) Wir sind befugt, aber nicht verpflichtet,
Sendungen, z. B. aus zolltechnischen Gründen zur Anschriftenüberprüfung oder aus
ähnlichen Gründen zu öffnen.
4.) Soweit der Empfänger bei der Zustellung nicht anzutreffen ist, kann der Kurier
die Sendung(en) dritten Personen, von
denen der Kurier nach den Umständen
annehmen darf, dass Sie zur Annahme der
Sendung berechtigt sind, zur Weiterleitung
an den Empfänger aushändigen. Hiezu
zählen insbesondere in den Räumen des
Empfängers anwesende Personen oder
Nachbarn.
5.) Laufzeitangaben sind grundsätzlich
ohne rechtliche Gewähr. Bei Unzustellbarkeit verlängert sich die Ablieferungsfrist
jeweils um mindestens einen Tag.
6.) Eine Ablieferungsquittung wird nur bei
ausdrücklichem Auftrag eingeholt.
7.) Sendungen, die vom Empfänger nicht
übernommen werden oder aus anderen
Gründen nicht zugestellt werden konnten,
werden bis auf weiteres nach Rechtsgrundlagen des Frachtgeschäftes bei uns weiterbehandelt.
8.) Wir sind nicht haftbar für solche Unterbrechungen der Beförderung oder Störung
der Serviceleistung, die aufgrund höherer
Gewalt oder aus sonstigen nicht in unserem
Verantwortungsbereich liegenden Ursachen
(z. B. Streik, Verkehrsstau, Kriegshandlungen, Unwetter, Zoll, etc.) eintreten.
IV. Die Versicherung:
1.) Stadtbotendienst und Sonderfahrten
Österreich/Europa: Wir gewähren bei
„Same-Day-Transporten“ eine Transportversicherung bis maximal ? 5.000,–
pro Auftrag. Güter, deren Gesamtwert
? 5.000,– übersteigt, sind von der Beförderung ausdrücklich ausgeschlossen, es sei
denn, der Kunde schließt vor Transport­
beginn per Mail oder Fax eine Zusatzver­
sicherung gegen eine Prämie von derzeit
0,3 % vom Warenwert über uns ab. Ist eine
Zwischenlagerung über Nacht im Fahrzeug
auftragsgemäß notwendig, so übernehmen
wir keine Haftung, insbesondere bei Diebstahl oder Veränderung der Beschaffenheit
durch Kälte, Feuchtigkeit etc. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen,
die ­Haftung bei Vermögensschäden ist mit
? 350,00 begrenzt.
2.) Overnight-Transporte: Blitzkurier haftet
bei Verschulden für nachgewiesene direkte
Schäden bis zu einer Höhe von ? 90,– pro
Sendung, oder bis zu dem nach § 54
AÖSp ermittelten Erstattungsbetrag. Auf
ausdrücklichen Wunsch kann von uns eine
Transportversicherung zu einem höheren
Wert vermittelt werden. Die Prämie beträgt
derzeit 1 % vom Warenwert.
V. Sonstige Bestimmungen:
1.) Wir behalten uns vor, an den zum
Transport übergebenen Sendungen ein
Speditionspfandrecht, Zurückbehaltungsoder sonstiges Pfandrecht gegen sämtliche
aus dem Beförderungsvertrag und eventuell aus anderen Beförderungsverträgen
offenen Forderungen vor, unbeschadet
der gesetzlichen Zurückbehaltungs- und
Pfandrechte. Sollte im Einzelfall eine
von der Zahlung bei Übernahme abweichende ­Zahlungsvereinbarung getroffen
sein, so sind die Forderungen aus der
Beförderungsleistung und sonstigen
Nebenleistungen spätestens 10 Tage nach
Rechnungs­datum, frühestens aber 5 Tage
nach Rechnungszugang, zu zahlen.
2.) Soweit wir oder unsere Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Versender haften,
tritt der Versender etwaige Ansprüche
gegen den Empfänger der Sendung oder
Drittschädiger an uns ab. Darüber hinaus
stellt der Versender uns von Regressansprüchen frei, soweit der Versender seine
Obliegenheiten uns gegenüber verletzt hat,
insbesondere es unterlassen hat, den Wert
der Sendung ordnungsgemäß zu deklarieren oder diese mit einer transportgerechten
Verpackung zu versehen.
VI. Bestimmungen für die
­Zollabfertigung:
Der Versender hat alle zur Zollabfertigung
erforderlichen Dokumente beizubringen.
Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Versender, dass alle
Erklärungen, Export- und Importinformati-
onen wahrheitsgetreu und richtig sind. Der
Versender ist sich bewusst, dass unrichtige
oder mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche
Konsequenzen einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können.
Mit der Übergabe der Sendung an den
Kurier werden wir oder der Kurier, soweit
dies zulässig ist, als Zollagenten mit der
Zollabfertigung beauftragt. Wir werden
als nomineller Empfänger zum Zwecke der
Beauftragung eines Zollmaklers zur Abwicklung der Zollformalitäten eingesetzt,
Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige
Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörde oder aufgrund der Nichtvorlage der
erforderlichen Ausfuhrdokumente, Lizenzen
oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des
Versenders oder des Empfängers entstehen,
werden dem Empfänger gemeinsam mit
gegebenenfalls erhobenen Zollgebühren
und Steuern in Rechnung gestellt. Falls der
Empfänger seiner Zahlungspflicht nicht
sofort nachkommt, ist der Versender für
die Zahlung haftbar. Sollte keine Regelung
getroffen sein, so gelten die üblichen Zollabfertigungsgebühren als vereinbart.
VII. Datenschutz:
Zur Sicherstellung der Transportleistungen
sind wir berechtigt, die in Zusammenhang mit der Beförderung anfallenden
personen­bezogenen Daten zu speichern,
zu ver­arbeiten und an andere Partner von
Blitzkurier, auch grenzüberschreitend, zu
übermitteln. Die Datenverarbeitung kann
ins­besondere auch im Hinblick auf weitere
­Leistungen und Angebote, die wir erbringen, vorgenommen werden. Soweit notwendig, sind wir berechtigt, Daten auch an
staatliche Stellen, insbesondere Zollstellen,
weiterzuleiten. Der Versender erklärt sich
mit der Datenerfassung und -verarbeitung
sowie -übermittlung nach obigen Maß­
gaben einverstanden.
VIII. Verjährung:
Sämtliche Ansprüche gegen unsere Kuriere,
gegen uns oder sonstige Erfüllungsgehilfen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist
beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches
auf Beförderungsentgelt, spätestens mit
der Ablieferung des Gutes. Im Falle der
Unzustellbarkeit beginnt die Verjährung
an dem Tag, an dem die Zustellung hätte
erfolgen sollen.
IX. Gerichtsort und Erfüllungsort:
Für Ansprüche gegen uns ist der Sitz des
Gerichtsstandes Wien. Wir sind jedoch
berechtigt, die Ansprüche gegen den Versender auch an anderen Orten anhängig
zu machen. Bei Nichtkaufleuten verbleibt
es bei den gesetzlichen Regelungen für den
Gerichtsstand.