Anmeldetermine für das Schuljahr 2016/17: Schulanfänger bis 29

Landesamt für Schule
und Lehrerbildung
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Pressemitteilung
Nr. 06/2015
Potsdam, 01. November 2015
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Frau Bickert
21.1
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www.lsa.brandenburg.de
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Tram Linien 91-99 ab Hauptbahnhof in Richtung Bhf.
Rehbrücke, Bisamkiez o. Marie-Juchacz-Straße
Anmeldetermine für das Schuljahr 2016/17
Schulanfänger bis 29. Februar 2016 anmelden
Gegenwärtig startet in den brandenburgischen Kommunen das Anmeldeverfahren für die Erstklässler des kommenden Schuljahres. Alle Kinder, die
bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum
Schuljahr 2016/17 schulpflichtig. Sie müssen bis spätestens 29. Februar
2016 in der zuständigen Grundschule vor Ort angemeldet werden.
Kinder, die zwischen 01. Oktober 2016 und 31. Dezember 2016 das sechste
Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule vorfristig
aufgenommen werden. Informationen zur Aufnahme jüngerer Kinder erteilt die
Schule. Die Kommunen veröffentlichen in den kommenden Wochen
Bekanntmachungen zu den konkreten Anmeldeterminen der jeweiligen Schulen.
Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind direkt in der zuständigen Grundschule
an. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes informiert darüber,
welche die zuständige Schule ist. Bei der Anmeldung ist das Kind in der Schule
persönlich vorzustellen. Neben der Geburtsurkunde muss auch die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung der Kita vorgelegt werden. Sofern
das schulpflichtige Kind eine Kita außerhalb des Landes Brandenburg besucht
oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet, benötigen die Eltern
einen entsprechenden Nachweis.
Wenn Eltern ihre Kinder in einer anderen als der zuständigen Schule einschulen
wollen, können sie nach erfolgter Anmeldung in der zuständigen Grundschule
einen Antrag an die Regionalstelle des Landesschulamtes stellen. Das
erforderliche Formular erhalten sie in der zuständigen Schule. Sofern Eltern ihre
Kinder an einer Schule in freier Trägerschaft beschulen lassen möchten, müssen
sie das der für sie zuständigen Schule bei der Anmeldung mitteilen.
Das Landesamt für Schule und Lehrerbildung gehört zum Geschäftsbereich des
Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
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Die schulärztliche Untersuchung zur Feststellung des körperlichen
Entwicklungsstandes des Kindes wird im Rahmen des Anmeldeverfahrens durch
die Gesundheitsämter durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis
spätestens Ende April 2016 statt.
Nachdem alle Informationen vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche
Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes in eine Schule.
Mehr Informationen unter:
www.mbjs.brandenburg.de/Einschulung und www.lsa.brandenburg.de/Einschulung
Landesamt für Schule
und Lehrerbildung