Landesamt für Schule und Lehrerbildung Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Pressemitteilung Nr. 06/2015 Potsdam, 01. November 2015 Bearb.: Gesch-Z.: Hausruf: Fax: Internet: Frau Bickert 21.1 (0331) 74035 1211 www.lsa.brandenburg.de [email protected] Tram Linien 91-99 ab Hauptbahnhof in Richtung Bhf. Rehbrücke, Bisamkiez o. Marie-Juchacz-Straße Anmeldetermine für das Schuljahr 2016/17 Schulanfänger bis 29. Februar 2016 anmelden Gegenwärtig startet in den brandenburgischen Kommunen das Anmeldeverfahren für die Erstklässler des kommenden Schuljahres. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2016/17 schulpflichtig. Sie müssen bis spätestens 29. Februar 2016 in der zuständigen Grundschule vor Ort angemeldet werden. Kinder, die zwischen 01. Oktober 2016 und 31. Dezember 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule vorfristig aufgenommen werden. Informationen zur Aufnahme jüngerer Kinder erteilt die Schule. Die Kommunen veröffentlichen in den kommenden Wochen Bekanntmachungen zu den konkreten Anmeldeterminen der jeweiligen Schulen. Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind direkt in der zuständigen Grundschule an. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes informiert darüber, welche die zuständige Schule ist. Bei der Anmeldung ist das Kind in der Schule persönlich vorzustellen. Neben der Geburtsurkunde muss auch die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung der Kita vorgelegt werden. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kita außerhalb des Landes Brandenburg besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis. Wenn Eltern ihre Kinder in einer anderen als der zuständigen Schule einschulen wollen, können sie nach erfolgter Anmeldung in der zuständigen Grundschule einen Antrag an die Regionalstelle des Landesschulamtes stellen. Das erforderliche Formular erhalten sie in der zuständigen Schule. Sofern Eltern ihre Kinder an einer Schule in freier Trägerschaft beschulen lassen möchten, müssen sie das der für sie zuständigen Schule bei der Anmeldung mitteilen. Das Landesamt für Schule und Lehrerbildung gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Seite 2 Die schulärztliche Untersuchung zur Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes des Kindes wird im Rahmen des Anmeldeverfahrens durch die Gesundheitsämter durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis spätestens Ende April 2016 statt. Nachdem alle Informationen vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes in eine Schule. Mehr Informationen unter: www.mbjs.brandenburg.de/Einschulung und www.lsa.brandenburg.de/Einschulung Landesamt für Schule und Lehrerbildung
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