Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 2005 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2006 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2007 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2008 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2009 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2010 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2011 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2012 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 1 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 2013 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2014 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2015 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2016 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2017 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2018 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2019 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2020 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2021 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 2 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 2022 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2023 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2024 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2025 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2026 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2027 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2028 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2029 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2030 Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 3 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2031 € 100,00 Code 2032 € 100,00 Code 2033 € 120,00 Code 2034 € 120,00 Code 2035 € 140,00 Code 2036 € 140,00 Code 2037 € 160,00 Code 2038 € 160,00 Code 2039 € 180,00 Seite: 4 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2040 € 180,00 Code 2041 € 200,00 Code 2042 € 200,00 Code 2043 € 220,00 Code 2044 € 220,00 Code 2045 € 240,00 Code 2046 € 240,00 Code 2047 € 260,00 Code 2048 € 260,00 Seite: 5 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 2049 € 280,00 Code 2050 € 280,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2202 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 2 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2205 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2206 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2207 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2208 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2209 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2210 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 6 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2211 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2212 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2213 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2214 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2215 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2216 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2217 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2218 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2219 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 7 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2220 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2221 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2222 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2223 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2224 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2225 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2226 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2227 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2228 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 8 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2229 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2230 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 2231 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 2232 € 100,00 Code 2233 € 120,00 Code 2234 € 120,00 Code 2235 € 140,00 Code 2236 € 140,00 Code 2237 € 160,00 Seite: 9 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 2238 € 160,00 Code 2239 € 180,00 Code 2240 € 180,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2305 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2306 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2307 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2308 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2309 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2310 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 10 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 2311 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2312 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2313 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2314 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2315 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2316 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2317 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2318 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2319 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 11 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 2320 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2321 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2322 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2323 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2324 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2325 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2326 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2327 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2328 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 12 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 2329 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2330 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2331 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 2332 € 100,00 Code 2333 € 120,00 Code 2334 € 120,00 Code 2335 € 140,00 Code 2336 € 140,00 Code 2337 € 160,00 Seite: 13 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2338 € 160,00 Code 2339 € 180,00 Code 2340 € 180,00 Code 2341 € 200,00 Code 2342 € 200,00 Code 2343 € 220,00 Code 2344 € 220,00 Code 2345 € 240,00 Code 2346 € 240,00 Seite: 14 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 2347 € 260,00 Code 2348 € 260,00 Code 2349 € 280,00 Code 2350 € 280,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2505 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2506 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2507 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2508 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2509 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 15 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 2510 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2511 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2512 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2513 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2514 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2515 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2516 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2517 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2518 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 16 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 2519 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2520 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2521 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2522 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2523 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2524 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2525 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2526 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2527 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 17 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 2528 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2529 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2530 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 2531 Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 120,00 Code 2532 € 120,00 Code 2533 € 140,00 Code 2534 € 140,00 Code 2535 € 160,00 Code 2536 € 160,00 Seite: 18 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 2537 € 180,00 Code 2538 € 180,00 Code 2539 € 200,00 Code 2540 € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3005 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3006 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3007 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3008 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 19 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3009 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3010 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3011 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3012 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3013 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3014 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3015 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3016 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 20 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3017 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3018 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3019 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3020 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3021 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3022 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3023 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3024 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 21 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3025 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3026 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3027 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3028 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3029 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3030 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3031 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 3032 € 100,00 Seite: 22 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3033 € 120,00 Code 3034 € 120,00 Code 3035 € 140,00 Code 3036 € 140,00 Code 3037 € 160,00 Code 3038 € 160,00 Code 3039 € 180,00 Code 3040 € 180,00 Seite: 23 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3041 € 200,00 Code 3042 € 200,00 Code 3043 € 220,00 Code 3044 € 220,00 Code 3045 € 240,00 Code 3046 € 240,00 Code 3047 € 260,00 Code 3048 € 260,00 Seite: 24 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 3049 € 280,00 Code 3050 € 280,00 § 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3105 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3106 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3107 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3108 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3109 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3110 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3111 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 25 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3112 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3113 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3114 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3115 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3116 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3117 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3118 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3119 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3120 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 26 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3121 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3122 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3123 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3124 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3125 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3126 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3127 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3128 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3129 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 27 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3130 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Z 11a StVO Code 3131 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 3132 € 100,00 Code 3133 € 120,00 Code 3134 € 120,00 Code 3135 € 140,00 Code 3136 € 140,00 Code 3137 € 160,00 Code 3138 € 160,00 Seite: 28 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z 11a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 3139 € 180,00 Code 3140 € 180,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3305 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3306 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3307 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3308 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3309 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3310 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 29 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3311 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3312 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3313 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3314 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3315 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3316 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3317 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3318 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 30 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3319 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3320 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3321 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3322 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3323 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3324 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3325 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3326 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 31 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3327 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3328 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3329 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3330 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3331 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 3332 € 100,00 Code 3333 € 120,00 Code 3334 € 120,00 Seite: 32 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3335 € 140,00 Code 3336 € 140,00 Code 3337 € 160,00 Code 3338 € 160,00 Code 3339 € 180,00 Code 3340 € 180,00 Code 3341 € 200,00 Code 3342 € 200,00 Seite: 33 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3343 € 220,00 Code 3344 € 220,00 Code 3345 € 240,00 Code 3346 € 240,00 Code 3347 € 260,00 Code 3348 € 260,00 Code 3349 € 280,00 Code 3350 € 280,00 Seite: 34 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3405 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3406 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3407 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3408 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3409 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3410 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3411 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3412 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 35 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3413 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3414 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3415 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3416 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3417 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3418 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3419 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3420 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 36 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3421 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3422 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3423 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3424 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3425 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3426 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3427 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3428 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 37 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3429 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3430 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 3431 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 120,00 Code 3432 € 120,00 Code 3433 € 140,00 Code 3434 € 140,00 Code 3435 € 160,00 Code 3436 € 160,00 Seite: 38 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 3437 € 180,00 Code 3438 € 180,00 Code 3439 € 200,00 Code 3440 € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3505 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3506 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3507 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3508 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 39 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3509 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3510 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3511 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3512 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3513 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3514 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3515 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3516 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 40 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3517 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3518 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3519 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3520 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3521 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3522 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3523 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3524 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 41 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3525 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3526 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3527 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3528 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3529 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3530 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 3531 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 3532 € 100,00 Seite: 42 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3533 € 120,00 Code 3534 € 120,00 Code 3535 € 140,00 Code 3536 € 140,00 Code 3537 € 160,00 Code 3538 € 160,00 Code 3539 € 180,00 Code 3540 € 180,00 Seite: 43 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3541 € 200,00 Code 3542 € 200,00 Code 3543 € 220,00 Code 3544 € 220,00 Code 3545 € 240,00 Code 3546 € 240,00 Code 3547 € 260,00 Code 3548 € 260,00 Seite: 44 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 3549 € 280,00 Code 3550 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4005 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4006 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4007 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4008 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4009 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4010 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 45 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4011 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4012 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4013 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4014 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4015 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4016 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4017 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4018 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 46 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4019 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4020 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4021 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4022 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4023 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4024 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4025 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4026 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 47 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4027 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4028 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4029 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4030 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4031 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 4032 € 100,00 Code 4033 € 120,00 Code 4034 € 120,00 Seite: 48 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 4035 € 140,00 Code 4036 € 140,00 Code 4037 € 160,00 Code 4038 € 160,00 Code 4039 € 180,00 Code 4040 € 180,00 Code 4041 € 200,00 Code 4042 € 220,00 Seite: 49 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 4044 € 220,00 Code 4045 € 240,00 Code 4046 € 240,00 Code 4047 € 260,00 Code 4048 € 260,00 Code 4049 € 280,00 Code 4050 € 280,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4105 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 50 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4106 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4107 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4108 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4109 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4110 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4111 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4112 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4113 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4114 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 51 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4115 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4116 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4117 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4118 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4119 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4120 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4121 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4122 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4123 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 52 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4124 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4125 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4126 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4127 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4128 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4129 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4130 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Code 4131 Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 4132 € 100,00 Seite: 53 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 4133 € 120,00 Code 4134 € 120,00 Code 4135 € 140,00 Code 4136 € 140,00 Code 4137 € 160,00 Code 4138 € 160,00 Code 4139 € 180,00 Code 4140 € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 4405 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 54 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4406 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4407 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4408 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4409 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4410 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4411 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4412 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4413 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 55 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4414 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4415 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4416 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4417 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4418 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4419 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4420 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4421 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 56 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4422 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4423 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4424 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4425 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4426 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4427 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4428 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4429 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 57 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4430 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 4431 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 120,00 Code 4432 € 120,00 Code 4433 € 140,00 Code 4434 € 140,00 Code 4435 € 160,00 Code 4436 € 160,00 Code 4437 € 180,00 Seite: 58 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 4438 € 180,00 Code 4439 € 200,00 Code 4440 € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5005 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5006 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5007 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5008 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5009 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 59 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5010 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5011 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5012 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5013 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5014 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5015 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5016 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5017 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 60 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5018 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5019 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5020 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5021 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5022 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5023 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5024 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5025 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 61 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5026 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5027 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5028 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5029 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5030 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5031 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 5032 € 100,00 Code 5033 € 120,00 Seite: 62 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 5034 € 120,00 Code 5035 € 140,00 Code 5036 € 140,00 Code 5037 € 160,00 Code 5038 € 160,00 Code 5039 € 180,00 Code 5040 € 180,00 Code 5041 € 200,00 Seite: 63 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 5042 € 200,00 Code 5043 € 220,00 Code 5044 € 220,00 Code 5045 € 249,00 Code 5046 € 240,00 Code 5047 € 260,00 Code 5048 € 260,00 Code 5049 € 280,00 Seite: 64 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 5050 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5205 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5206 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5207 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5208 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5209 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5210 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5211 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5212 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 65 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5213 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5214 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5215 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5216 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5217 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5218 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5219 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5220 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5221 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 66 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5222 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5223 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5224 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5225 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5226 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5227 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5228 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5229 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5230 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 67 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 5231 € 100,00 Code 5232 € 100,00 Code 5233 € 120,00 Code 5234 € 120,00 Code 5235 € 140,00 Code 5236 € 140,00 Code 5237 € 160,00 Code 5238 € 160,00 Code 5239 € 180,00 Seite: 68 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 5240 € 180,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5305 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5306 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5307 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5308 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5309 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5310 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5311 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 69 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5312 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5313 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5314 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5315 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5316 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5317 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5318 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5319 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 70 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5320 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5321 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5322 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5323 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5324 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5325 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5326 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5327 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 71 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5328 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5329 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5330 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 5331 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 5332 € 100,00 Code 5333 € 120,00 Code 5334 € 120,00 Code 5335 € 140,00 Seite: 72 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 5336 € 140,00 Code 5337 € 160,00 Code 5338 € 160,00 Code 5339 € 180,00 Code 5340 € 180,00 Code 5341 € 200,00 Code 5342 € 200,00 Code 5343 € 220,00 Seite: 73 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 5344 € 220,00 Code 5345 € 240,00 Code 5346 € 240,00 Code 5347 € 260,00 Code 5348 € 260,00 Code 5349 € 280,00 Code 5350 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5505 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 74 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5506 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5507 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5508 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5509 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5510 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5511 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5512 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5513 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 75 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5514 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5515 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5516 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5517 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5518 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5519 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5520 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5521 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 76 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5522 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5523 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5524 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5525 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5526 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5527 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5528 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5529 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 77 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5530 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 5531 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 5532 € 100,00 Code 5533 € 120,00 Code 5534 € 120,00 Code 5535 € 140,00 Code 5536 € 140,00 Code 5537 € 160,00 Seite: 78 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 5538 € 160,00 Code 5539 € 180,00 Code 5540 € 180,00 Code 5541 € 200,00 Code 5542 € 200,00 Code 5543 € 220,00 Code 5544 € 220,00 Code 5545 € 240,00 Seite: 79 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 5546 € 240,00 Code 5547 € 260,00 Code 5548 € 260,00 Code 5549 € 280,00 Code 5550 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6005 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6006 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6007 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 80 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6008 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6009 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6010 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6011 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6012 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6013 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6014 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6015 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 81 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6016 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6017 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6018 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6019 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6020 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6021 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6022 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6023 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 82 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6024 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6025 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6026 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6027 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6028 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6029 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6030 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6031 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Seite: 83 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 6032 € 100,00 Code 6033 € 120,00 Code 6034 € 120,00 Code 6035 € 140,00 Code 6036 € 140,00 Code 6037 € 160,00 Code 6038 € 160,00 Code 6039 € 180,00 Seite: 84 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 6040 € 180,00 Code 6041 € 200,00 Code 6042 € 200,00 Code 6043 € 220,00 Code 6044 € 220,00 Code 6045 € 240,00 Code 6046 € 240,00 Code 6047 € 260,00 Seite: 85 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 6048 € 260,00 Code 6049 € 280,00 Code 6050 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6205 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6206 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6207 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6208 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6209 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 86 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6210 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6211 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6212 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6213 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6214 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6215 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6216 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6217 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6218 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 87 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6219 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6220 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6221 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6222 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6223 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6224 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6225 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6226 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6227 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 88 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6228 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6229 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6230 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6231 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 6232 € 100,00 Code 6233 € 120,00 Code 6234 € 120,00 Code 6235 € 140,00 Code 6236 € 140,00 Seite: 89 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 6237 € 160,00 Code 6238 € 160,00 Code 6239 € 180,00 Code 6240 € 180,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6305 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6306 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6307 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6308 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 90 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6309 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6310 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6311 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6312 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6313 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6314 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6315 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6316 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 91 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6317 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6318 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6319 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6320 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6321 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6322 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6323 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6324 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 92 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6325 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6326 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6327 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6328 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6329 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6330 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10 a StVO Code 6331 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 6332 € 100,00 Seite: 93 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 6333 € 120,00 Code 6334 € 120,00 Code 6335 € 140,00 Code 6336 € 140,00 Code 6337 € 160,00 Code 6338 € 160,00 Code 6339 € 180,00 Code 6340 € 180,00 Seite: 94 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 6341 € 200,00 Code 6342 € 200,00 Code 6343 € 220,00 Code 6344 € 220,00 Code 6345 € 240,00 Code 6346 € 240,00 Code 6347 € 260,00 Code 6348 € 260,00 Seite: 95 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 6349 € 280,00 Code 6350 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6405 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6406 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6407 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6408 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6409 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6410 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 96 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6411 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6412 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6413 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6414 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6415 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6416 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6417 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6418 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 97 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6419 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6420 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6421 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6422 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6423 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6424 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6425 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6426 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 98 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6427 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6428 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6429 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6430 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 6431 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 120,00 Code 6432 € 120,00 Code 6433 € 140,00 Code 6434 € 140,00 Seite: 99 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 6435 € 160,00 Code 6436 € 160,00 Code 6437 € 180,00 Code 6438 € 180,00 Code 6439 € 200,00 Code 6440 € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6505 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6506 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 100 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6507 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6508 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6509 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6510 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6511 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6512 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6513 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6514 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 101 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6515 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6516 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6517 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6518 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6519 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6520 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6521 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6522 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 102 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6523 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6524 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6525 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6526 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6527 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6528 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6529 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 6530 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 103 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 6531 € 100,00 Code 6532 € 100,00 Code 6533 € 120,00 Code 6534 € 120,00 Code 6535 € 140,00 Code 6536 € 140,00 Code 6537 € 160,00 Code 6538 € 160,00 Seite: 104 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 6539 € 180,00 Code 6540 € 180,00 Code 6541 € 200,00 Code 6542 € 200,00 Code 6543 € 220,00 Code 6544 € 220,00 Code 6545 € 240,00 Code 6546 € 240,00 Seite: 105 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 6547 € 260,00 Code 6548 € 260,00 Code 6549 € 280,00 Code 6550 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7005 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7006 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7007 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7008 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 106 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7009 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7010 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7011 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7012 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7013 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7014 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7015 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7016 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 107 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7017 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7018 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7019 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7020 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7021 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7022 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7023 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7024 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 108 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7025 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7026 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7027 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7028 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7029 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7030 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7031 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 7032 € 100,00 Seite: 109 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 7033 € 120,00 Code 7034 € 120,00 Code 7035 € 140,00 Code 7036 € 140,00 Code 7037 € 160,00 Code 7038 € 160,00 Code 7039 € 180,00 Code 7040 € 180,00 Seite: 110 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 7042 € 200,00 Code 7043 € 220,00 Code 7044 € 220,00 Code 7045 € 240,00 Code 7046 € 240,00 Code 7047 € 260,00 Code 7048 € 260,00 Code 7049 € 280,00 Seite: 111 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 7050 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7205 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7206 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7207 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7208 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7209 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7210 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7211 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7212 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 112 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7213 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7214 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7215 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7216 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7217 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7218 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7219 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7220 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7221 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 113 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7222 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7223 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7224 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7225 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7226 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7227 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7228 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7229 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7230 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 114 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 7231 € 100,00 Code 7232 € 100,00 Code 7233 € 120,00 Code 7234 € 120,00 Code 7235 € 140,00 Code 7236 € 140,00 Code 7237 € 160,00 Code 7238 € 160,00 Code 7239 € 180,00 Seite: 115 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 7240 € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7305 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7306 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7307 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7308 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7309 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7310 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7311 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 116 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7312 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7313 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7314 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7315 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7316 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7317 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7318 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7319 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 117 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7320 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7321 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7322 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7323 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7324 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7325 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7326 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7327 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 118 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7328 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7329 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7330 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7331 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 7332 € 100,00 Code 7333 € 120,00 Code 7334 € 120,00 Code 7335 € 140,00 Seite: 119 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 7336 € 140,00 Code 7337 € 160,00 Code 7338 € 160,00 Code 7339 € 180,00 Code 7340 € 180,00 Code 7341 € 200,00 Code 7342 € 200,00 Code 7343 € 220,00 Seite: 120 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 7344 € 220,00 Code 7345 € 240,00 Code 7346 € 240,00 Code 7347 € 260,00 Code 7348 € 260,00 Code 7349 € 280,00 Code 7350 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7405 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 121 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7406 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7407 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7408 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7409 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7410 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7411 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7412 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7413 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 122 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7414 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7415 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7416 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7417 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7418 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7419 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7420 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7421 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 123 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7422 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7423 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7424 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7425 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7426 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7427 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7428 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7429 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 124 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7430 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 7431 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 120,00 Code 7432 € 120,00 Code 7433 € 140,00 Code 7434 € 140,00 Code 7435 € 160,00 Code 7436 € 160,00 Code 7437 € 180,00 Seite: 125 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 7438 € 180,00 Code 7439 € 200,00 Code 7440 € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7505 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7506 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7507 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7508 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7509 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 126 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7510 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7511 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7512 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7513 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7514 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7515 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7516 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7517 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 127 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7518 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7519 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7520 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7521 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7522 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7523 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7524 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7525 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 128 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7526 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7527 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7528 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7529 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7530 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 7531 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 7532 € 100,00 Code 7533 € 120,00 Seite: 129 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 7534 € 120,00 Code 7535 € 140,00 Code 7536 € 140,00 Code 7537 € 160,00 Code 7538 € 160,00 Code 7539 € 180,00 Code 7540 € 180,00 Code 7541 € 200,00 Seite: 130 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 7542 € 200,00 Code 7543 € 220,00 Code 7544 € 220,00 Code 7545 € 240,00 Code 7546 € 240,00 Code 7547 € 260,00 Code 7548 € 260,00 Code 7549 € 280,00 Seite: 131 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 7550 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8005 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8006 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8007 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8008 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8009 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8010 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8011 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 132 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8012 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8013 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8014 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8015 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8016 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8017 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8018 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8019 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 133 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8020 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8021 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8022 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8023 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8024 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8025 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8026 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8027 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 134 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8028 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8029 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8030 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8031 Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 8032 € 100,00 Code 8033 € 120,00 Code 8034 € 120,00 Code 8035 € 140,00 Seite: 135 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 8036 € 140,00 Code 8037 € 160,00 Code 8038 € 160,00 Code 8039 € 180,00 Code 8040 € 180,00 Code 8041 € 200,00 Code 8042 € 200,00 Code 8043 € 220,00 Seite: 136 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 8044 € 220,00 Code 8045 € 240,00 Code 8046 € 240,00 Code 8047 € 260,00 Code 8048 € 260,00 Code 8049 € 280,00 Code 8050 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8205 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 137 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8206 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8207 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8208 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8209 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8210 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8211 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8212 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8213 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8214 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 138 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8215 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8216 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8217 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8218 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8219 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8220 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8221 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8222 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8223 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 139 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8224 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8225 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8226 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8227 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8228 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8229 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8230 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8231 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 8232 € 100,00 Seite: 140 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 8233 € 120,00 Code 8234 € 120,00 Code 8235 € 140,00 Code 8236 € 140,00 Code 8237 € 160,00 Code 8238 € 160,00 Code 8239 € 180,00 Code 8240 € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8305 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 141 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8306 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8307 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8308 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8309 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8310 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8311 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8312 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8313 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 142 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8314 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8315 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8316 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8317 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8318 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8319 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8320 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8321 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 143 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8322 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8323 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8324 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8325 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8326 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8327 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8328 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8329 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 144 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8330 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8331 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 8332 € 100,00 Code 8333 € 120,00 Code 8334 € 120,00 Code 8335 € 140,00 Code 8336 € 140,00 Code 8337 € 160,00 Seite: 145 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 8338 € 160,00 Code 8339 € 180,00 Code 8340 € 180,00 Code 8341 € 200,00 Code 8342 € 200,00 Code 8343 € 220,00 Code 8344 € 220,00 Code 8345 € 240,00 Seite: 146 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 8346 € 240,00 Code 8347 € 260,00 Code 8348 € 260,00 Code 8349 € 280,00 Code 8350 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8405 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8406 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8407 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 147 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8408 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8409 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8410 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8411 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8412 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8413 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8414 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8415 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 148 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8416 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8417 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8418 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8419 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8420 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8421 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8422 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8423 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 149 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8424 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8425 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8426 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8427 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8428 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8429 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8430 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit a Zif. 10a StVO Code 8431 Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 120,00 Seite: 150 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 8432 € 120,00 Code 8433 € 140,00 Code 8434 € 140,00 Code 8435 € 160,00 Code 8436 € 160,00 Code 8437 € 180,00 Code 8438 € 180,00 Code 8439 € 200,00 Seite: 151 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit a Zif. 10a StVO Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 8440 € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8505 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8506 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8507 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8508 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8509 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8510 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8511 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 152 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8512 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8513 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8514 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8515 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8516 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8517 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8518 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8519 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 153 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8520 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8521 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8522 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8523 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8524 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8525 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8526 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8527 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 154 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8528 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8529 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8530 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 8531 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 8532 € 100,00 Code 8533 € 120,00 Code 8534 € 120,00 Code 8535 € 140,00 Seite: 155 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 8536 € 140,00 Code 8537 € 160,00 Code 8538 € 160,00 Code 8539 € 180,00 Code 8540 € 180,00 Code 8541 € 200,00 Code 8542 € 200,00 Code 8543 € 220,00 Seite: 156 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 8544 € 220,00 Code 8545 € 240,00 Code 8546 € 240,00 Code 8547 € 260,00 Code 8548 € 260,00 Code 8549 € 280,00 Code 8550 € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9005 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 powered by DVT Seite: 157 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9006 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9007 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9008 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9009 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9010 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 30,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9011 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9012 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9013 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9014 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 powered by DVT Seite: 158 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9015 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9016 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9017 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9018 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9019 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9020 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 45,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9021 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9022 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9023 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 powered by DVT Seite: 159 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9024 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9025 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9026 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9027 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9028 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9029 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9030 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 9031 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 100,00 Code 9032 € 100,00 Seite: 160 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 9033 € 120,00 Code 9034 € 120,00 Code 9035 € 140,00 Code 9036 € 140,00 Code 9037 € 160,00 Code 9038 € 160,00 Code 9039 € 180,00 Code 9040 € 180,00 Code 9041 € 200,00 Seite: 161 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 9042 € 200,00 Code 9043 € 220,00 Code 9044 € 220,00 Code 9045 € 240,00 Code 9046 € 240,00 Code 9047 € 260,00 Code 9048 € 260,00 Code 9049 € 280,00 Code 9050 € 280,00 Seite: 162 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 10005 € 30,00 Code 10006 € 30,00 Code 10007 € 30,00 Code 10008 € 30,00 Code 10009 € 30,00 Code 10010 € 30,00 Code 10011 € 45,00 Code 10012 € 45,00 Code 10013 € 45,00 Seite: 163 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 10014 € 45,00 Code 10015 € 45,00 Code 10016 € 45,00 Code 10017 € 45,00 Code 10018 € 45,00 Code 10019 € 45,00 Code 10020 € 45,00 Code 10021 € 60,00 Code 10022 € 60,00 Seite: 164 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 10023 € 60,00 Code 10024 € 60,00 Code 10025 € 60,00 Code 10026 € 60,00 Code 10027 € 60,00 Code 10028 € 60,00 Code 10029 € 60,00 Code 10030 € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10031 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 powered by DVT Seite: 165 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10032 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10033 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10034 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10035 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10036 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10037 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10038 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10039 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10040 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 powered by DVT Seite: 166 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10041 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10042 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10043 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10044 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10045 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10046 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10047 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10048 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10049 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 powered by DVT Seite: 167 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10050 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10205 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 30,00 Code 10206 € 30,00 Code 10207 € 30,00 Code 10208 € 30,00 Code 10209 € 30,00 Code 10210 € 30,00 Code 10211 € 45,00 Code 10212 € 45,00 Seite: 168 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 10213 € 45,00 Code 10214 € 45,00 Code 10215 € 45,00 Code 10216 € 45,00 Code 10217 € 45,00 Code 10218 € 45,00 Code 10219 € 45,00 Code 10220 € 45,00 Code 10221 € 60,00 Seite: 169 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 10222 € 60,00 Code 10223 € 60,00 Code 10224 € 60,00 Code 10225 € 60,00 Code 10226 € 60,00 Code 10227 € 60,00 Code 10228 € 60,00 Code 10229 € 60,00 Code 10230 € 60,00 Seite: 170 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10231 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10232 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10233 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10234 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10235 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10236 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10237 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10238 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10239 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 powered by DVT Seite: 171 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10240 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10305 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 30,00 Code 10306 € 30,00 Code 10307 € 30,00 Code 10308 € 30,00 Code 10309 € 30,00 Code 10310 € 30,00 Code 10311 € 45,00 Seite: 172 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 10312 € 45,00 Code 10313 € 45,00 Code 10314 € 45,00 Code 10315 € 45,00 Code 10316 € 45,00 Code 10317 € 45,00 Code 10318 € 45,00 Code 10319 € 45,00 Seite: 173 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 10320 € 45,00 Code 10321 € 60,00 Code 10322 € 60,00 Code 10323 € 60,00 Code 10324 € 60,00 Code 10325 € 60,00 Code 10326 € 60,00 Code 10327 € 60,00 Seite: 174 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 10328 € 60,00 Code 10329 € 60,00 Code 10330 € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10331 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10332 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10333 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10334 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10335 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 powered by DVT Seite: 175 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10336 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10337 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10338 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10339 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10340 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10341 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10342 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10343 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 powered by DVT Seite: 176 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10344 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10345 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10346 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10347 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10348 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10349 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10350 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10506 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 30,00 Seite: 177 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 10507 € 30,00 Code 10508 € 30,00 Code 10509 € 30,00 Code 10510 € 30,00 Code 10511 € 45,00 Code 10512 € 45,00 Code 10513 € 45,00 Code 10514 € 45,00 Seite: 178 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 10515 € 45,00 Code 10516 € 45,00 Code 10517 € 45,00 Code 10518 € 45,00 Code 10519 € 45,00 Code 10520 € 45,00 Code 10521 € 60,00 Code 10522 € 60,00 Seite: 179 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 10523 € 60,00 Code 10524 € 60,00 Code 10525 € 60,00 Code 10526 € 60,00 Code 10527 € 60,00 Code 10528 € 60,00 Code 10529 € 60,00 Code 10530 € 60,00 Seite: 180 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10531 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10532 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10533 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10534 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10535 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10536 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10537 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10538 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 powered by DVT Seite: 181 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10539 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10540 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10541 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10542 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10543 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10544 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10545 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10546 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 powered by DVT Seite: 182 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10547 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10548 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10549 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 10550 Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12005 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 30,00 Code 12006 € 30,00 Code 12007 € 30,00 Code 12008 € 30,00 Seite: 183 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 12009 € 30,00 Code 12010 € 30,00 Code 12011 € 45,00 Code 12012 € 45,00 Code 12013 € 45,00 Code 12014 € 45,00 Code 12015 € 45,00 Code 12016 € 45,00 Code 12017 € 45,00 Seite: 184 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 12018 € 45,00 Code 12019 € 45,00 Code 12020 € 45,00 Code 12021 € 60,00 Code 12022 € 60,00 Code 12023 € 60,00 Code 12024 € 60,00 Code 12025 € 60,00 Code 12026 € 60,00 Seite: 185 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 12027 € 60,00 Code 12028 € 60,00 Code 12029 € 60,00 Code 12030 € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12031 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12032 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12033 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12034 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12035 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 powered by DVT Seite: 186 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12036 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12037 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12038 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12039 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12040 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12041 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12042 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12043 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12044 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 powered by DVT Seite: 187 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12045 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12046 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12047 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12048 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12049 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 12050 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13005 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 30,00 Code 13006 € 30,00 Code 13007 € 30,00 Seite: 188 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 13008 € 30,00 Code 13009 € 30,00 Code 13010 € 30,00 Code 13011 € 45,00 Code 13012 € 45,00 Code 13013 € 45,00 Code 13014 € 45,00 Code 13015 € 45,00 Code 13016 € 45,00 Seite: 189 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 13017 € 45,00 Code 13018 € 45,00 Code 13019 € 45,00 Code 13020 € 45,00 Code 13021 € 60,00 Code 13022 € 60,00 Code 13023 € 60,00 Code 13024 € 60,00 Code 13025 € 60,00 Seite: 190 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 13026 € 60,00 Code 13027 € 60,00 Code 13028 € 60,00 Code 13029 € 60,00 Code 13030 € 60,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13031 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13032 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13033 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13034 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 powered by DVT Seite: 191 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13035 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13036 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13037 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13038 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13039 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13040 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13041 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13042 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13043 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 powered by DVT Seite: 192 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13044 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13045 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13046 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13047 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13048 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13049 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 § 52 lit. a Zif. 10 a StVO Code 13050 Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 § 7 Abs. 1 StVO Code 20711 Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts gelenkt, wie Ihnen dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigener Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre, da <<01>>. powered by DVT € 50,00 Seite: 193 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 7 Abs. 1 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts gelenkt, wie Ihnen dies unter die Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigener Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre. Sie haben ohne Grund den zweiten Fahrstreifen benützt, obwohl der erste Fahrstreifen frei war. § 7 Abs. 1 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführte Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts gelenkt, wie Ihnen dies unter die Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigener Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre. Sie haben ohne Grund den dritten Fahrstreifen benützt, obwohl der zweite Fahrstreifen frei war. § 7 Abs. 1 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführte Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts gelenkt, wie Ihnen dies unter die Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigener Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre. Sie haben ohne Grund den dritten Fahrstreifen benützt, obwohl der erste und der zweite Fahrstreifen frei waren. § 7 Abs. 1 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführte Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts gelenkt, wie Ihnen dies unter die Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre. Sie haben ohne Grund den vierten Fahrstreifen benützt, obwohl der <<01>> Fahrstreifen frei war. § 7 Abs. 1 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführte Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts gelenkt, wie Ihnen dies unter die Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre. Sie haben ohne Grund den <<01>> Fahrstreifen benützt, obwohl der <<02>> Fahrstreifen frei war. § 7 Abs. 1 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführte Fahrzeuges, die Gleise von Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn liegen, in Längsrichtung befahren, obwohl der übrige Teil der Fahrbahn genügend Platz geboten hätte. powered by DVT Vorschreibung Code 20712 € 50,00 Code 20713 € 50,00 Code 20714 € 50,00 Code 20715 € 50,00 Code 20716 € 60,00 Code 20717 € 50,00 Seite: 194 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 7 Abs. 2 StVO Sie haben in einer unübersichtlichen Kurve den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten. § 7 Abs. 2 StVO Sie haben vor einer Fahrbahnkuppe den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten. § 7 Abs. 2 StVO Sie haben bei ungenügender Sicht den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten. § 7 Abs. 2 StVO Sie haben beim Überholtwerden den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten. § 7 Abs. 2 StVO Sie haben bei Gegenverkehr den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten. § 7 Abs. 3 StVO Sie haben trotz zweier Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung die Fahrbahnmitte überfahren. § 7 Abs. 3 StVO Sie haben beim Nebeneinanderfahren den Fahrstreifen gewechselt und dabei den übrigen Verkehr behindert. § 7 Abs.3 erster Satz StVO Sie sind als LenkerIn eines Kraftfahrzeuges auf einer Straße mit wenigstens zwei Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung neben einem anderen Fahrzeug gefahren, obwohl dies die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht erfordert hätte. § 7 Abs.3 zweiter Satz StVO 1960 Sie haben als LenkerIn eines Kraftfahrzeuges beim Nebeneinanderfahren die Fahrbahnmitte überfahren, obwohl Sie sich in keiner Einbahnstraße befanden. § 7 Abs. 4 StVO Sie haben beim Zufahren zum linken Fahrbahnrand andere Straßenbenützer behindert. § 7 Abs. 4 StVO Sie haben beim Abfahren vom linken Fahrbahnrand andere Straßenbenützer behindert. powered by DVT Vorschreibung Code 20721 € 50,00 Code 20722 € 50,00 Code 20723 € 50,00 Code 20724 € 50,00 Code 20725 € 50,00 Code 20731 € 50,00 Code 20732 € 50,00 Code 20735 € 50,00 Code 20736 € 50,00 Code 20741 € 50,00 Code 20742 € 50,00 Seite: 195 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 7 Abs. 4 StVO Sie haben das Fahrzeug trotz starken Verkehrs zum linken Fahrbahnrand gelenkt, obwohl dies außer in Einbahnstraßen verboten ist. § 7 Abs. 4 StVO Sie haben das Fahrzeug auf einer unübersichtlichen Straßenstelle zum linken Fahrbahnrand gelenkt, obwohl dies außer in Einbahnstraßen verboten ist. § 7 Abs. 4 StVO Sie haben das Fahrzeug auf einer Vorrangstraße im Ortsgebiet zum linken Fahrbahnrand gelenkt, obwohl dies außer in Einbahnstraßen verboten ist. § 7 Abs. 4 StVO Sie haben das Fahrzeug zum linken Fahrbahnrand gelenkt, obwohl das Zufahren zum linken Fahrbahn auf einer Fahrbahn mit Gleisen von Schienenfahrzeugen verboten ist und es sich dabei um keine Einbahnstraße handelte. § 7 Abs. 5 StVO Sie haben eine Einbahn entgegen der durch das Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z 10 StVO angezeigten Fahrtrichtung befahren. § 8 Abs. 1 StVO Sie haben die Nebenfahrbahn durchfahren, obwohl Nebenfahrbahnen nur zum Zuoder Abfahren benützt werden dürfen und sich aus der Straßenverkehrsordnung oder Bodenmarkierungen nichts anderes ergeben hat. § 8 Abs. 1 StVO Sie haben die Nebenfahrbahn entgegen der dem zunächstgelegenen Fahrstreifen der Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung befahren, obwohl sich auch durch Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergeben hat. § 8b Abs.1 Ziffer 1 StVO Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges in einem Tunnel, der mit einem Straßenverkehrszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z 9e StVO gekennzeichnet ist, rückwärts gefahren. Vorschreibung Code 20743 € 50,00 Code 20744 € 50,00 Code 20745 € 50,00 Code 20746 € 50,00 Code 20751 € 50,00 Code 20811 € 35,00 Code 20812 € 35,00 Code 20813 € 60,00 § 8b Abs.1 Ziffer 2 StVO Code 20814 Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges in einem Tunnel, der mit einem Straßenverkehrszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z 9e StVO gekennzeichnet ist, umgedreht. € 130,00 § 8 Abs. 2 StVO Code 20821 Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einer in der Mitte der Straße gelegenen Schutzinsel nicht rechts, sondern links vorbeigefahren. powered by DVT € 60,00 Seite: 196 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 8b Abs. 2 StVO Code 20823 Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges in einem Tunnel, der mit einem Straßenverkehrszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z 9e StVO gekennzeichnet ist, <<01>> angehalten, und haben das Fahrzeug nicht, soweit möglich, in den durch Hinweiszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z 1c gekennzeichneten Pannenbuchten abgestellt. € 130,00 § 9 Abs. 4 StVO Code 20941 Sie haben an einer Kreuzung mit dem Vorschriftszeichen "HALT" und einer auf der Fahrbahn angebrachten Haltelinie nicht an dieser angehalten. § 9 Abs. 5 StVO Sie haben den durch Bodenmarkierungen und Hinweiszeichen gekennzeichneten Fahrstreifen für Omnibusse benützt. § 9 Abs. 5 StVO Sie haben den durch Bodenmarkierungen und Hinweiszeichen gekennzeichneten Fahrstreifen für Taxi benützt. § 9 Abs. 5 StVO Sie haben als LenkerIn das angeführte Fahrzeug auf Bodenmarkierungen, die zum Einordnen angebracht sind, abgestellt und dadurch den so gekennzeichneten Straßenteil nicht freigehalten. § 9 Abs. 5 StVO Sie haben als LenkerIn das angeführte Fahrzeug nicht entsprechend der auf der Fahrbahn für das Einordnen bestimmter Fahrzeugarten angebrachten Bodenmarkierung eingeordnet, da Sie <<01>> <<02>> <<03>> § 9 Abs. 6 StVO Sie haben sich auf dem Fahrstreifen für Linksabbieger eingeordnet, die Fahrt jedoch nicht im Sinne der auf der Fahrbahn angebrachten Richtungspfeile fortgesetzt. § 9 Abs. 6 StVO Sie haben sich auf dem Fahrstreifen für Geradeausfahrende eingeordnet, die Fahrt jedoch nicht im Sinne der auf der Fahrbahn angebrachten Richtungspfeile fortgesetzt. § 9 Abs. 6 StVO Sie haben sich auf dem Fahrstreifen für Geradeausfahrende und Rechtsabbieger eingeordnet, die Fahrt jedoch nicht im Sinne der auf der Fahrbahn angebrachten Richtungspfeile fortgesetzt. § 9 Abs. 6 StVO Sie haben sich auf dem Fahrstreifen für Linksabbieger und Geradeausfahrende eingeordnet, die Fahrt jedoch nicht im Sinne der auf der Fahrbahn angebrachten Richtungspfeile fortgesetzt. powered by DVT € 45,00 Code 20951 € 35,00 Code 20952 € 35,00 Code 20953 € 35,00 Code 20954 € 35,00 Code 20961 € 35,00 Code 20962 € 35,00 Code 20963 € 35,00 Code 20964 € 35,00 Seite: 197 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 9 Abs. 6 StVO Sie haben sich auf dem Fahrstreifen für Rechtsabbieger eingeordnet, die Fahrt jedoch nicht im Sinne der auf der Fahrbahn angebrachten Richtungspfeile fortgesetzt. § 9 Abs. 7 StVO Sie haben das Fahrzeug nicht entsprechend der Bodenmarkierung zum Halten aufgestellt. § 9 Abs. 7 StVO Sie haben das Fahrzeug nicht entsprechend der Bodenmarkierung zum Parken aufgestellt. § 99 Abs. 3 lit.a i.V.m. § 9 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker des angeführten Fahrzeuges sich nicht entsprechend den vorübergehend geltenden Bodenmarkierungen verhalten, da Sie <<01>> . § 10 Abs 1 1. Satz StVO Sie sind einem entgegenkommenden Fahrzeug nicht rechtzeitig und ausreichend nach rechts ausgewichen<<01>> § 10 Abs 1 2. Satz StVO Sie sind einem entgegenkommenden Schienenfahrzeug unter Bedachtnahme auf den Gegenverkehr nicht rechtzeitig und ausreichend nach links ausgewichen, obwohl der Abstand zwischen dem Schienenfahrzeug und dem Fahrbahnrand ein Ausweichen nach rechts nicht zugelassen hat. <<01>> § 10 Abs 2 1. Satz StVO Sie haben nicht angehalten, obwohl einem entgegenkommenden Fahrzeug <<01>>ausgewichen werden konnte. <<02>> § 10 Abs 2 2. Satz StVO Sie sind nachdem Sie Ihr Fahrzeug angehalten haben, weil Sie einem entgegenkommenden Fahrzeug <<01>>ausweichen konnten, nicht mit Ihrem Fahrzeug zurückgefahren, obwohl Ihnen dies wegen der Art des Fahrzeuges und der örtlichen Verhältnisse leichter als dem anderen Fahrzeug möglich war.<<02>> § 11 Abs. 1 StVO Sie haben die Fahrtrichtung geändert, ohne sich davon zu überzeugen, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. § 11 Abs. 1 StVO Sie haben den Fahrstreifen gewechselt, ohne sich davon zu überzeugen, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. powered by DVT Vorschreibung Code 20965 € 35,00 Code 20971 € 35,00 Code 20972 € 35,00 Code 20982 € 60,00 Code 21011 € 50,00 Code 21012 € 50,00 Code 21013 € 50,00 Code 21014 € 50,00 Code 21111 € 50,00 Code 21112 € 50,00 Seite: 198 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 11 Abs. 2 StVO Sie haben die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung nicht so rechtzeitig angezeigt, wodurch sich andere Straßenbenützer auf den bevorstehenden Vorgang nicht einstellen konnten. § 11 Abs. 2 StVO Sie haben die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung nicht angezeigt, wodurch sich andere Straßenbenützer auf den bevorstehenden Vorgang nicht einstellen konnten. § 11 Abs. 2 StVO Sie haben den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens nicht so rechtzeitig angezeigt, wodurch sich andere Straßenbenützer auf den bevorstehenden Vorgang nicht einstellen konnten. § 11 Abs. 2 StVO Sie haben den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens nicht angezeigt, wodurch sich andere Straßenbenützer auf den bevorstehenden Vorgang nicht einstellen konnten. § 11 Abs. 2 letzter Satz StVO Sie haben als LenkerIn <<01>> angezeigt, und haben nach Beendigung des Vorhabens die Anzeige nicht beendet. § 11 Abs. 5 StVO Sie haben einem Lenker, dem das durchgehende Befahren seines Fahrstreifens nicht möglich und dieser am Weiterfahren gehindert war, den Wechsel auf den zunächstgelegenen verbleibenden Fahrstreifen entgegen dem Reißverschlußsystem nicht ermöglicht. § 11 Abs. 5 StVO Sie haben einem Lenker, dessen Fahrstreifen endete und welcher am Weiterfahren gehindert war, den Wechsel auf den zunächstgelegenen verbleibenden Fahrstreifen entgegen dem Reißverschlußsystem nicht ermöglicht. § 12 Abs. 1 StVO Sie haben beim beabsichtigten Einbiegen nach links das Fahrzeug nicht auf den der Fahrbahnmitte zunächst gelegenen Fahrstreifen Ihrer Fahrtrichtung gelenkt, wobei es sich um keine Einbahnstraße handelte. § 12 Abs. 1 StVO Sie haben in einer Einbahnstraße beim beabsichtigten Einbiegen nach links das Fahrzeug nicht auf den linken Fahrstreifen gelenkt. powered by DVT Vorschreibung Code 21121 € 50,00 Code 21122 € 50,00 Code 21123 € 50,00 Code 21124 € 50,00 Code 21125 € 20,00 Code 21151 € 50,00 Code 21152 € 50,00 Code 21211 € 40,00 Code 21212 € 40,00 Seite: 199 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 12 Abs. 2 StVO Sie haben beim beabsichtigten Einbiegen nach rechts das Fahrzeug nicht auf den rechten Fahrstreifen Ihrer Fahrtrichtung gelenkt. § 12 Abs. 5 StVO Sie sind als LenkerIn eines einspurigen später ankommenden Fahrzeuges, neben anderen verkehrsbedingt angehaltenen Fahrzeugen vorgefahren, um sich mit Ihrem Fahrzeug weiter vorne aufzustellen, obwohl für das Vorfahren nicht ausreichend Platz vorhanden war. § 12 Abs. 5 StVO Sie sind als Lenker eines einspurigen später ankommenden Fahrzeuges, zwischen anderen angehaltenen Fahrzeugen vorgefahren um sich mit Ihrem Fahrzeug weiter vorne aufzustellen, obwohl für das Vorfahren nicht ausreichend Platz vorhanden war. § 12 Abs. 5 StVO Sie sind als Lenker eines einspurigen später ankommenden Fahrzeuges, neben anderen angehaltenen Fahrzeugen vorgefahren, und haben dabei Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen anzeigten, behindert. § 12 Abs. 5 StVO Sie sind als Lenker eines einspurigen später ankommenden Fahrzeuges, zwischen anderen angehaltenen Fahrzeugen vorgefahren, und haben dabei Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen anzeigten, behindert. § 13 Abs. 1 StVO Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeugesnach rechts nicht in kurzem Bogen eingebogen. § 13 Abs. 1 StVO Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges nach links nicht in weitem Bogen eingebogen. § 13 Abs. 2 StVO Sie sind als Lenker beim Linkseinbiegen auf einer Kreuzung nicht bis unmittelbar vor die Kreuzungsmitte vorgefahren. § 13 Abs. 2 StVO Sie sind, obwohl es der Gegenverkehr zuließ, nicht beim Linkseinbiegen am Kreuzungsmittelpunkt links vorbeigefahren. powered by DVT Vorschreibung Code 21221 € 40,00 Code 21251 € 40,00 Code 21252 € 40,00 Code 21253 € 40,00 Code 21254 € 40,00 Code 21311 € 40,00 Code 21312 € 40,00 Code 21321 € 40,00 Code 21322 € 40,00 Seite: 200 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 13 Abs. 2a StVO Sie haben auf der Kreuzung mehrstreifiger Fahrbahnen nicht den Fahrstreifen benützt, der vor dem Einbiegen befahren wurde und haben sich vor dem Fahrstreifenwechsel nicht davon überzeugt, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. § 13 Abs. 4 StVO Sie haben beim Einbiegen in eine Fahrbahn einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht. § 14 Abs. 1 StVO Sie haben beim Umkehren andere Straßenbenützer <<01>> § 14 Abs. 2 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftzeichens Einbiegen nach links verboten umgekehrt. § 14 Abs. 2 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftzeichens Umkehren verboten umgekehrt. § 14 Abs. 2 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftzeichens Vorgeschriebene Fahrtrichtung umgekehrt. § 14 Abs. 2 lit. b StVO Sie haben auf einer engen Straßenstelle umgekehrt. § 14 Abs. 2 lit. b StVO Sie haben auf einer unübersichtlichen Straßenstelle umgekehrt. § 14 Abs. 2 lit. c StVO Sie haben bei starkem Verkehr umgekehrt. § 14 Abs. 2 lit. d StVO Sie haben auf einer Vorrangstraße im Ortsgebiet, außerhalb einer geregelten Kreuzung umgekehrt. Vorschreibung Code 21323 € 40,00 Code 21341 € 60,00 Code 21411 € 40,00 Code 21421 € 40,00 Code 21422 € 40,00 Code 21423 € 40,00 Code 21424 € 40,00 Code 21425 € 40,00 Code 21426 € 40,00 Code 21427 € 40,00 § 15 Abs. 1 StVO Code 21511 Sie haben ein anderes Fahrzeug rechts anstatt links überholt. € 200,00 powered by DVT Seite: 201 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 15 Abs. 2 lit. a StVO Sie haben ein Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht angezeigt hatte, nach links einzubiegen und das Fahrzeug links eingeordnet hatte, links anstatt rechts überholt. § 15 Abs. 2 lit. a StVO Sie haben ein Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht angezeigt hatte, zum linken Fahrbahnrand zuzufahren und das Fahrzeug links eingeordnet hatte, links anstatt rechts überholt. § 15 Abs. 2 lit. b StVO Sie haben auf einer Straße mit Gegenverkehr ein Schienenfahrzeug links überholt, obwohl der Abstand zwischen ihm und den rechten Fahrbahnrand genügend groß war, um rechts überholen zu können. § 15 Abs. 2a StVO Sie haben ein Fahrzeug des Straßendienstes, das bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützte, rechts überholt obwohl noch genügend Platz vorhanden war um links zu überholen und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergeben hat. § 15 Abs.3 StVO Sie haben den bevorstehenden Überholvorgang nicht nach § 11 StVO über den Wechsel des Fahrstreifens rechtzeitig angezeigt. § 15 Abs. 4 StVO Sie haben beim Überholen eines Fahrzeuges keinen der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechenden seitlichen Abstand vom überholten Fahrzeug eingehalten, weil <<01>> § 15 Abs.4 und § 99 Abs.3 lit.a StVO 1960 Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges beim Überholen nicht einen der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechendenseitlichen Abstand vom überholten Fahrzeug eingehalten. § 15 Abs. 5 StVO Sie haben als LenkerIn des überholten Fahrzeuges die Geschwindigkeit erhöht, obwohl Sie den Überholvorgang wahrnehmen hätten müssen. § 16 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben ein Fahrzeug überholt, wodurch andere Straßenbenützer behindert wurden. § 16 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben ein Fahrzeug überholt, wodurch andere Straßenbenützer gefährdet wurden. powered by DVT Vorschreibung Code 21521 € 60,00 Code 21522 € 60,00 Code 21523 € 60,00 Code 21524 € 40,00 Code 21531 € 40,00 Code 21541 € 60,00 Code 21545 € 35,00 Code 21551 € 35,00 Code 21611 € 60,00 Code 21612 € 60,00 Seite: 202 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 16 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben ein Fahrzeug überholt, wodurch andere Straßenbenützer behindert und gefährdet wurden. § 16 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben ein Fahrzeug überholt, obwohl nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden war. § 16 Abs. 2 lit. a StVO Sie haben auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen ÜBERHOLEN VERBOTEN ausgenommen <<01>> <<02>> gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. Sie sind mit Ihrem Fahrzeug nicht unter die Ausnahme gefallen § 16 Abs. 2 lit. c StVO Sie haben auf einer ungeregelten Kreuzung ein mehrspuriges Fahrzeug überholt, obwohl die Kreuzung nicht auf einer Vorrangstraße durchfahren wurde. § 16 Abs. 2 lit. d Z 1 StVO Sie haben ein überholendes mehrspuriges Fahrzeug auf der Autobahn überholt, obwohl nicht getrennte Fahrbahnen vorhanden waren, die in der Fahrtrichtung mindestens drei Fahrstreifen aufweisen. § 17 Abs. 1 StVO Sie haben beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug andere Straßenbenützer behindert. § 17 Abs. 1 StVO Sie haben beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug keinen entsprechenden Sicherheitsabstand eingehalten, da <<01>>. § 17 Abs. 1 StVO Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einem in einer Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug links vorbeigefahren, obwohl der Abstand zwischen dem Schinenfahrzeug und den rechten Fahrbahnrand genügend groß war. § 17 Abs. 1 StVO Sie sind als LenkerIn des angeführten Kraftfahrzeuges an einem anderen Fahrzeug rechts vorbeigefahren, obwohl dessen Lenker nicht die Absicht anzeigte, nach links abzubiegen. § 17 Abs. 1 StVO Sie sind als LenkerIn des angeführten Kraftfahrzeuges an einem anderen Fahrzeug links vorbeigefahren, obwohl dessen Lenker die Absicht anzeigte, nach links abzubiegen. powered by DVT Vorschreibung Code 21613 € 60,00 Code 21614 € 60,00 Code 21621 € 60,00 Code 21623 € 60,00 Code 21624 € 60,00 Code 21711 € 40,00 Code 21712 € 40,00 Code 21713 € 40,00 Code 21714 € 40,00 Code 21715 € 40,00 Seite: 203 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 17 Abs. 1 StVO Sie haben das bevorstehende Vorbeifahren nicht nach § 11 StVO über den Wechsel des Fahrstreifens und nach § 22 über die Abgabe von Warnzeichen rechtzeitig angezeigt. § 17 Abs. 2 StVO Sie sind an einem in einer Haltestelle stehenden <<01>>auf der Seite, die für das Einoder Aussteigen bestimmt ist, vorbeigefahren und haben <<02>>Personen<<03>><<04>> § 17 Abs. 2 StVO Sie sind an einem in einer Haltestelle stehenden <<01>>auf der Seite, die für das Einoder Aussteigen bestimmt ist, vorbeigefahren und haben nicht angehalten, obwohl es die Sicherheit der <<02>>Personen erfordert hätte<<03>> § 17 Abs. 2 StVO Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einem in einer Haltestelle anhaltenden Omnibus des Kraftfahrlinienverkehrs vorbeigefahren, wodurch einsteigende und aussteigende Personen behindert wurden. § 17 Abs. 2a StVO Sie haben das Kraftfahrzeug an einem Fahrzeug mit hinten angebrachter gelbroter Tafel mit der bildlichen Darstellung von Kindern, bei dem die Alarmblinkanlage und gelbrote Warnleuchten eingeschaltet waren, vorbeigelenkt. § 17 Abs. 3 Ziffer 1 StVO Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einem Fahrzeug, welches vor einem Schutzweg angehalten hatte, um Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, vorbeigefahren. § 17 Abs. 3 Ziffer 2 StVO Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einem Fahrzeug, welches vor einer Radfahrerüberfahrt angehalten hatte, um Radfahrern das Benützen der Radfahrerüberfahrt zu ermöglichen, vorbeigefahren. § 17 Abs. 3 Ziffer 3 StVO Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einem Fahrzeug, welches vor einem Schutzweg angehalten hatte, um Rollschuhfahrern das Benützen des Schutzweges zu ermöglichen, vorbeigefahren. § 17 Abs. 3 Ziffer 3 StVO Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einem Fahrzeug, welches vor einer Radfahrerüberfahrt angehalten hatte, um Rollschuhfahrern das Benützen der Radfahrerüberfahrt zu ermöglichen, vorbeigefahren. powered by DVT Vorschreibung Code 21717 € 40,00 Code 21721 € 40,00 Code 21722 € 40,00 Code 21723 € 40,00 Code 21724 € 40,00 Code 21731 € 70,00 Code 21732 € 70,00 Code 21733 € 70,00 Code 21735 € 70,00 Seite: 204 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 17 Abs. 4 StVO Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an Fahrzeugen, die gemäß § 18 Abs 3 StVO angehalten haben, vorbeigefahren, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorhanden waren. Vorschreibung Code 21741 € 50,00 § 18 Abs. 1 StVO Code 21811 Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. € 200,00 § 18 Abs. 2 StVO Code 21821 Sie haben von einem Schienenfahrzeug, das Sie <<01>>keinen den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen angemessenen Abstand (mindestens etwa 20 Meter) eingehalten, da der Abstand <<02>>Meter betrug. § 18 Abs. 3 StVO Sie haben trotz Rückstaus als Lenker eines nachkommenden Fahrzeuges nicht vor dieser Kreuzung angehalten, wodurch der Querverkehr behindert wurde. § 18 Abs. 3 StVO Sie haben trotz Rückstaus als Lenker eines nachkommenden Fahrzeuges so angehalten, daß der Verkehr auf dem Schutzweg behindert wurde. § 18 Abs. 3 StVO Sie haben trotz Rückstaus als Lenker eines nachkommenden Fahrzeuges so angehalten, daß der Verkehr auf der Radfahrerüberfahrt behindert wurde. § 18 Abs. 3 StVO Sie haben trotz Rückstaus als Lenker eines nachkommenden Fahrzeuges so angehalten, daß der Verkehr auf der Gleisanlage behindert wurde. § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 1 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen den Vorrang eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch dessen Lenker zu unvermitteltem Bremsen seines Fahrzeuges genötigt wurde. § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 1 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen den Vorrang eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch dessen Lenker zum Ablenken seines Fahrzeuges genötigt wurde. powered by DVT € 60,00 Code 21831 € 40,00 Code 21832 € 40,00 Code 21833 € 40,00 Code 21834 € 40,00 Code 21911 € 80,00 Code 21912 € 80,00 Seite: 205 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 1 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen den Vorrang eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch dessen Lenker zu unvermitteltem Bremsen und Ablenken seines Fahrzeuges genötigt wurde. § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 1 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Kreuzen den Vorrang eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch dessen Lenker zu unvermitteltem Bremsen seines Fahrzeuges genötigt wurde. § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 2 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen den Vorrang eines Einsatzfahrzeuges nicht beachtet, wodurch dessen Lenker zu unvermitteltem Bremsen seines Fahrzeuges genötigt wurde. § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 3 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch <<01>> den Vorrang eines auf der Vorrangstraße fahrenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch dessen Lenker zu unvermitteltem <<02>> seines Fahrzeuges genötigt wurde. § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 4 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen auf der Kreuzung vor der sich das Vorschriftszeichen VORRANG GEBEN befindet einem im Vorrang befindlichen Fahrzeug den Vorrang nicht gegeben und dieses dadurch zu unvermitteltem Bremsen genötigt. § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 4 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen auf der Kreuzung vor der sich das Vorschriftszeichen VORRANG GEBEN befindet einem im Vorrang befindlichen Fahrzeug den Vorrang nicht gegeben und dieses dadurch zu unvermitteltem Ablenken genötigt. § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 5 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen auf der Kreuzung als entgegenkommender Linkseinbieger einem geradeausfahrenden die Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeug nicht den Vorrang gegeben und dieses dadurch zu unvermitteltem Bremsen genötigt. § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 5 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen auf der Kreuzung als entgegenkommender Linkseinbieger einem geradeausfahrenden die Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeug nicht den Vorrang gegeben und dieses dadurch zu unvermitteltem Ablenken genötigt. powered by DVT Vorschreibung Code 21913 € 80,00 Code 21914 € 80,00 Code 21921 € 80,00 Code 21931 € 80,00 Code 21941 € 80,00 Code 21942 € 80,00 Code 21951 € 80,00 Code 21952 € 80,00 Seite: 206 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 23 Abs. 2 StVO Sie haben außerhalb eines Parkplatzes das Fahrzeug nicht am Rande der Fahrbahn zum Parken aufgestellt, obwohl sich dies aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nicht ergeben hat. § 23 Abs. 2 StVO Sie haben außerhalb eines Parkplatzes das Fahrzeug nicht parallel zum Fahrbahnrand zum Parken aufgestellt, obwohl sich dies aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nicht ergeben hat. § 23 Abs. 1 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges das Fahrzeug zum Halten so aufgestellt, dass der Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren gehindert wurde. § 23 Abs. 1 StVO Sie haben das Fahrzeug zum Halten so aufgestellt, daß der Lenker eines anderen Fahrzeuges am Wegfahren gehindert wurde. § 23 Abs. 1 StVO Sie haben das Fahrzeug zum Parken so aufgestellt, daß der Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren gehindert wurde. § 23 Abs. 1 StVO Sie haben das Fahrzeug zum Parken so aufgestellt, daß der Lenker eines anderen Fahrzeuges am Wegfahren gehindert wurde. § 23 Abs. 2 StVO Sie haben außerhalb eines Parkplatzes das Fahrzeug nicht am Rande der Fahrbahn zum Halten aufgestellt obwohl sich dies aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nicht ergeben hat. § 23 Abs. 2 StVO Sie haben außerhalb eines Parkplatzes das Fahrzeug nicht parallel zum Fahrbahnrand zum Halten aufgestellt, obwohl sich dies aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nicht ergeben hat. § 23 Abs. 2 StVO Sie haben außerhalb eines Parkplatzes das Fahrzeug nicht am Rande der Fahrbahn sondern neben einem anderen Fahrzeug zum Halten aufgestellt obwohl sich dies aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nicht ergeben hat. § 23 Abs. 2 StVO Sie haben das einspurige Fahrzeug nicht am Fahrbahnrand platzsparend aufgestellt, da <<01>>. powered by DVT Vorschreibung Code 22301 € 30,00 Code 22302 € 30,00 Code 22311 € 30,00 Code 22312 € 30,00 Code 22313 € 30,00 Code 22314 € 30,00 Code 22321 € 30,00 Code 22322 € 30,00 Code 22323 € 30,00 Code 22324 € 30,00 Seite: 207 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 23 Abs. 2a StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug in einer Wohnstraße außerhalb der dafür gekennzeichneten Stelle geparkt. § 23 Abs.2 dritter Satz StVO 1960 Sie haben das einspurige Fahrzeug nicht am Fahrbahnrand platzsparend aufgestellt. § 23 Abs.2 dritter Satz StVO 1960 Sie haben das angeführte Fahrzeuges mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg auf einem Gehsteig, auf dem auf Grund von Bodenmarkierungen das Aufstellen von Fahrzeugen erlaubt war, <<01>>obwohl auf solchen Flächen nur Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg aufgestellt werden dürfen. § 23 Abs. 2a StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug in einer Wohnstraße geparkt, obwohl dafür keine markierten Stellen vorhanden sind. § 23 Abs. 3 StVO Sie haben das Fahrzeug vor einer Hauseinfahrt gehalten und sind nicht im Fahrzeug verblieben. § 23 Abs. 3 StVO Sie haben das Fahrzeug vor einer Grundstückseinfahrt gehalten und sind nicht im Fahrzeug verblieben. § 23 Abs. 3 StVO Sie haben das Fahrzeug vor einer Hauseinfahrt gehalten und beim Herannahen eines Fahrzeuges, dessen Lenker die Hauseinfahrt benützen wollte, diese Aus- oder Einfahrt nicht unverzüglich freigemacht. § 23 Abs. 3 StVO Sie haben das Fahrzeug vor einer Grundstückseinfahrt gehalten und beim Herannahen eines Fahrzeuges, dessen Lenker die Grundstückseinfahrt benützen wollte, diese Aus- oder Einfahrt nicht unverzüglich freigemacht. § 23 Abs. 4 StVO Sie haben die Tür des Fahrzeuges vorzeitig geöffnet und damit andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert. § 23 Abs. 4 StVO Sie haben die Tür des Fahrzeuges so lange geöffnet gelassen wodurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert. powered by DVT Vorschreibung Code 22325 € 30,00 Code 22326 € 30,00 Code 22327 € 30,00 Code 22328 € 30,00 Code 22331 € 30,00 Code 22332 € 30,00 Code 22333 € 30,00 Code 22334 € 30,00 Code 22341 € 30,00 Code 22342 € 30,00 Seite: 208 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 2 Abs. 1 Ziff. 1 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone abgestellt, ohne das Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit einer Parkscheibe zu kennzeichnen. § 4 Abs. 2 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone abgestellt, ohne das Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit einer richtig eingestellten Parkscheibe versehen zu haben, da eine falsche Ankunftszeit angezeigt wurde. § 2 Abs. 1 Ziff. 2 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone abgestellt, ohne dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug am Ende der höchsten zulässigen Parkzeit vom Ort der Abstellung entfernt wurde. § 2 Abs. 2 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone abgestellt, ohne dafür zu sorgen, dass die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe und durch diese gut lesbar angebracht war. § 2 Abs. 2 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone abgestellt, ohne dafür zu sorgen, dass der Parkschein hinter der Windschutzscheibe und durch diese gut lesbar angebracht war. § 2 Abs. 1 Ziff. 1 i.V.m. § 3 Abs.1 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne das Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit <<01>>, zu kennzeichnen, obwohl wer ein mehrspuriges Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abstellt, einen Kurzparknachweis zu verwenden hat. § 2 Abs. 3 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone abgestellt, und haben durch Änderungen am oder des Kurzparknachweises die höchste zulässige Parkdauer zu überschreiten versucht. <<01>> § 2 Abs. 4 i.V.m. § 3 Ziff. 5 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne das Fahrzeug für die Dauer des gebührenfreien Haltevorganges mit einem Kurzparknachweis (Parkscheibe od. Parkschein) zu kennzeichnen. powered by DVT Vorschreibung Code 22511 € 30,00 Code 22512 € 30,00 Code 22514 € 30,00 Code 22515 € 30,00 Code 22516 € 30,00 Code 22517 € 30,00 Code 22518 € 30,00 Code 22519 € 30,00 Seite: 209 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 2 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960 gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, ohne das Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit <<02>>zu kennzeichnen. § 2 Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960 gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben <<02>>bei dem Fahrzeug mit einer Windschutzscheibe nicht hinter der Windschutzscheibe und durch diese von außen gut lesbar/bei dem Fahrzeug ohne Windschutzscheibe nicht an einer geeigneten Stelle gut wahrnehmbar und lesbar angebracht, da <<03>> § 2 Abs. 2 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960 gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und es <<02>>bei dem Fahrzeug mit einer Windschutzscheibe hinter der Windschutzscheibe /bei dem Fahrzeug ohne Windschutzscheibe an einer geeigneten Stelle<<03>>sichtbar angebracht, obwohl nur jene Kurzparknachweise sichtbar sein dürfen, die sich auf den jeweiligen Parkvorgang beziehen. § 2 Abs.1 Z 2 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960 gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug spätestens mit Ablauf der höchsten zulässigen Parkzeit entfernt wird. § 2 Abs.3 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960 gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und Sie haben entgegen § 2 Abs. 1 Ziffer 2 der Kurzparkzonen-Verordnung durch Änderung <<02>>versucht, die höchste zulässige Parkzeit zu überschreiten. § 2 Abs. 4 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960 gekennzeichneten gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt gehabt und haben für diesen Haltevorgang, bei dem keine Gebührenpflicht bestand, das Fahrzeug weder eine Parkscheibe noch einen Parkschein als Kurzparknachweis verwendet. powered by DVT Vorschreibung Code 22520 € 30,00 Code 22521 € 30,00 Code 22522 € 30,00 Code 22523 € 30,00 Code 22524 € 30,00 Code 22525 € 30,00 Seite: 210 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 3 Abs. 2 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960 gekennzeichneten gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben dabei keinen Kurzparknachweis im Sinne des § 3 Ziffer 1 oder Ziffer 3 bis 6 der Kurzparkzonen-Verordnung verwendet, da Sie <<01>>verwendet haben. § 4 Abs. 2 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960 gekennzeichneten gebührenfreien Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben dabei den Zeiger der Parkscheibe nicht auf die Ankunftszeit <<01>>allenfalls auf die dem Zeitpunkt des Abstellens folgende Viertelstunde aufgerundet, gestellt, sondern auf<<02>> § 5 Abs. 3 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug, in einer deutlich sichtbar durch ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960 gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben dabei den Parkschein nicht vollständig und deutlich <<02>>eingetragen oder angekreuzt, da <<03>> § 5 Abs. 4 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug, in einer deutlich sichtbar durch ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960 gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben dabei die Uhrzeit nicht entsprechend der Ankunftszeit <<02>>allenfalls auf die dem Zeitpunkt des Abstellens folgende Viertelstunde aufgerundet eingetragen oder angekreuzt, da die Zeit mit <<03>>aufschien. § 5 Abs. 4 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug, in einer deutlich sichtbar durch ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960 gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben dabei mehrere Parkscheine mit geringerer Geltungsdauer als die erlaubte Parkdauer angebracht, jedoch nicht auf jedem Parkschein den Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges markiert, sondern <<02>> § 26 Abs. 5 StVO Sie haben einem Einsatzfahrzeug, welches sich im Einsatz befand (mit eingeschaltetem <<01>>), nicht Platz gemacht. Vorschreibung Code 22526 € 30,00 Code 22527 € 30,00 Code 22528 € 30,00 Code 22529 € 30,00 Code 22530 € 30,00 Code 22651 € 80,00 § 26 Abs. 5 StVO Code 22652 Sie sind unmittelbar hinter einem Einsatzfahrzeug nachgefahren. € 180,00 powered by DVT Seite: 211 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 28 Abs. 2 StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug auf den Gleisen von Schienenfahrzeugen während der Betriebszeiten der Schienenfahrzeuge zum Halten abgestellt und sind nicht im Fahrzeug verblieben, wodurch ein Schienenfahrzeug nicht unbehindert fahren konnte. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 22822 € 50,00 Code 23305 € 30,00 Code 23306 € 30,00 Code 23308 € 30,00 Code 23309 € 30,00 Code 23310 € 30,00 Code 23311 € 45,00 Code 23312 € 45,00 Code 23313 € 45,00 Seite: 212 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 23314 € 45,00 Code 23315 € 45,00 Code 23316 € 45,00 Code 23317 € 45,00 Code 23318 € 45,00 Code 23319 € 45,00 Code 23320 € 45,00 Code 23321 € 60,00 Code 23322 € 60,00 Seite: 213 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. Vorschreibung Code 23323 € 60,00 Code 23324 € 60,00 Code 23325 € 60,00 Code 23326 € 60,00 Code 23327 € 60,00 Code 23328 € 60,00 Code 23329 € 60,00 Code 23330 € 60,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23331 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 powered by DVT Seite: 214 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 23332 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23333 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23334 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23335 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23336 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23337 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23338 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23339 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23340 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 powered by DVT Seite: 215 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 23341 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23342 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23343 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23344 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23345 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23346 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23347 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23348 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23349 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 powered by DVT Seite: 216 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 23350 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23505 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT € 30,00 Code 23506 € 30,00 Code 23507 € 30,00 Code 23508 € 30,00 Code 23509 € 30,00 Code 23510 € 30,00 Code 23511 € 45,00 Code 23512 € 45,00 Seite: 217 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 23513 € 45,00 Code 23514 € 45,00 Code 23515 € 45,00 Code 23516 € 45,00 Code 23517 € 45,00 Code 23518 € 45,00 Code 23519 € 45,00 Code 23520 € 45,00 Code 23521 € 60,00 Seite: 218 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 23522 € 60,00 Code 23523 € 60,00 Code 23524 € 60,00 Code 23525 € 60,00 Code 23526 € 60,00 Code 23527 € 60,00 Code 23528 € 60,00 Code 23529 € 60,00 Code 23530 € 60,00 Seite: 219 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 23531 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23532 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 100,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23533 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23534 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 120,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23535 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23536 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 140,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23537 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23538 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 160,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23539 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 powered by DVT Seite: 220 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 23540 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 180,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23541 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23542 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 200,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23543 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23544 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 220,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23545 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23546 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 240,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23547 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23548 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 260,00 powered by DVT Seite: 221 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung Vorschreibung § 20 Abs. 2 StVO Code 23549 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 § 20 Abs. 2 StVO Code 23550 Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. € 280,00 § 37 Abs. 1 StVO Code 23712 Sie haben bei einer Kreuzung das Armzeichen "HALT" (ein Arm senkrecht nach oben) nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor dem Schutzweg angehalten. § 37 Abs. 1 StVO Sie haben bei einer Kreuzung das Armzeichen "HALT" (ein Arm senkrecht nach oben) nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor der Radfahrerüberfahrt angehalten. § 37 Abs. 1 StVO Sie haben bei einer Kreuzung das Armzeichen "HALT" (ein Arm senkrecht nach oben) nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor der Haltelinie angehalten. § 37 Abs. 1 StVO Sie haben bei einer Kreuzung das Armzeichen "HALT" (ein Arm senkrecht nach oben) nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor der Kreuzung angehalten. § 38 Abs. 2a StVO Sie haben als Lenker(in) des angeführten Fahrzeuges das gemeinsam mit dem roten Licht leuchtende gelbe Licht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, indem das Fahrzeug nicht vor <<01>>bis zum Aufleuchten des grünen Lichts angehalten wurde. § 38 Abs. 2a StVO Sie haben als Lenker(in) des angeführten Fahrzeuges das gemeinsam mit dem roten Licht leuchtende gelbe Licht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, indem Sie das Fahrzeug nicht vor der dort befindlichen<<01>>angehalten haben. § 46 Abs. 2 StVO Sie haben beim Abfahren von der Autobahn eine Abfahrtsstraße benutzt, die nicht durch Hinweiszeichen als Abfahrt gekennzeichnet war. § 46 Abs. 2 StVO Sie haben beim Zufahren auf die Autobahn eine Zufahrtsstraße benutzt, die nicht durch Hinweiszeichen als Zufahrt gekennzeichnet war. powered by DVT € 50,00 Code 23713 € 50,00 Code 23714 € 50,00 Code 23715 € 50,00 Code 23821 € 50,00 Code 23822 € 50,00 Code 24621 € 60,00 Code 24622 € 60,00 Seite: 222 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 46 Abs. 2 StVO Sie haben beim Einfahren auf die Autobahn den Beschleunigungstreifen nicht benutzt. § 46 Abs. 2 StVO Sie haben beim Abfahren von der Autobahn den Verzögerungsstreifen nicht benutzt. § 46 Abs. 2 StVO Sie sind auf einer Autobahn den zwischen den Fahrbahnen angelegten, der Trennung entgegengesetzter Fahrrichtungen dienenden Mittelstreifen <<01>> § 46 Abs. 4 lit. e StVO Sie haben auf der Autobahn außerhalb einer durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stelle gehalten. § 46 Abs. 4 lit. e StVO Sie haben auf der Autobahn außerhalb einer durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stelle geparkt. § 46 Abs. 4a StVO Sie haben als Lenker des angeführten Lastkraftfahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t auf einem Abschnitt einer Richtungsfahrbahn mit mindestens drei Fahrstreifen den äußerst linken Fahrstreifen befahren, obwohl das Befahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten ist und dies nicht notwendig war, um sich entsprechend der beabsichtigten Weiterfahrt einzuordnen. § 47 StVO i.V.m. § 46 Abs. 4 lit. c StVO Sie haben auf der Autostraße eine Betriebsumkehre befahren. § 47 StVO i.V.m. § 46 Abs. 4 lit. d StVO Sie haben auf der Autostraße den Pannenstreifen vorschriftswidrig befahren. § 47 StVO i.V.m. § 46 Abs. 4 lit. f StVO Sie sind als Lenker des angeführten Fahrzeuges auf der Autostraße rückwärts gefahren. § 69 Abs. 1 StVO Sie haben als Lenker(in) des angeführten Fahrzeuges nicht ausschließlich die Fahrbahn benützt.<<01>> § 69 Abs. 2 lit. a StVO Sie haben das Fahrzeug vorschriftswidrig neben einem anderen Motorfahrrad gelenkt. powered by DVT Vorschreibung Code 24623 € 50,00 Code 24624 € 50,00 Code 24625 € 50,00 Code 24645 € 90,00 Code 24646 € 90,00 Code 24647 € 72,00 Code 24743 € 90,00 Code 24744 € 90,00 Code 24747 € 90,00 Code 26911 € 40,00 Code 26921 € 40,00 Seite: 223 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 69 Abs. 2 lit. a StVO Sie haben das Fahrzeug vorschriftswidrig neben einem Fahrrad gelenkt. § 69 Abs. 2 lit. c StVO Sie haben mit dem Fahrzeug ohne zwingenden Grund dieselbe Straße innerhalb eines örtlichen Bereichs mehrmals hintereinander befahren. § 69 Abs. 2 lit. c StVO Sie haben den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen gelassen. § 69 Abs. 2 i.V.m. § 68 Abs. 3 lit. a StVO Sie sind mit einem Motorfahrrad freihändig gefahren. § 69 Abs. 2 i.V.m. § 68 Abs. 3 lit. a StVO Sie haben beim Lenken eines Motorfahrrades während der Fahrt die Füße von den Treteinrichtungen entfernt. § 69 Abs. 2 i.V.m. § 68 Abs. 3 lit. b StVO Sie haben sich mit einem Motorfahrrad an ein anderes Fahrzeug angehängt, um sich ziehen zu lassen. § 69 Abs. 2 i.V.m. § 68 Abs. 3 lit. c StVO Sie haben ein Motorfahrrad in einer nicht verkehrsgemäßen Art gebraucht, da Sie <<01>> § 76 a Abs. 1 StVO Sie haben die Fußgängerzone befahren, obwohl dies verboten ist. § 76 a Abs. 6 StVO Sie haben die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren. § 76 b Abs. 1 StVO Sie haben die durch das Hinweiszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z. 9 c StVO gekennzeichnete Wohnstraße, ohne zu- oder abzufahren, durchfahren. § 76a Abs.7 StVO Sie als Fußgänger in einer Fußgängerzone die Fahrbahn benützt und dabei den erlaubten Fahrzeugverkehr mutwillig behindert.<<01>> § 76 b Abs. 3 StVO Sie haben die durch das Hinweiszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z. 9 c StVO gekennzeichnete Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren. powered by DVT Vorschreibung Code 26922 € 40,00 Code 26923 € 40,00 Code 26924 € 40,00 Code 26925 € 50,00 Code 26926 € 50,00 Code 26927 € 50,00 Code 26928 € 50,00 Code 27611 € 50,00 Code 27661 € 50,00 Code 27671 € 50,00 Code 27672 € 40,00 Code 27762 € 50,00 Seite: 224 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 82 Abs. 1 StVO Sie haben eine Straße zu anderen Zwecken als solchen des Straßenverkehrs benutzt, obwohl Sie dafür keine Bewilligung der Behörde besessen haben. Sie haben <<01>> <<02>>. § 82 Abs. 2 StVO i.V.m. § 99 Abs. 3 lit. d StVO Sie haben <<01>>, <<02>> ohne Kennzeichentafel auf einer Straße abgestellt, obwohl Sie dafür keine Bewilligung von der Behörde besessen haben. § 89 Abs. 2 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten mehrspurigen Fahrzeuges, welches auf einer Freilandstraße, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle bei <<01>> zum Stillstand gekommen ist, diesen Umstand nicht unverzüglich den Lenkern anderer, auf dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung angezeigt, obwohl dies bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit vorgeschrieben ist. § 92 Abs. 1 StVO i.V.m. § 99 Abs. 4 lit. g StVO Sie haben die am Fahrzeug, insbesondere auf den Rädern haftenden Erdmengen, nicht vor dem Einfahren auf eine staubfreie Straße entfernt und daher die Straße gröblich verunreinigt. § 92 Abs. 1 StVO i.V.m. § 99 Abs. 4 lit. g StVO Sie haben die Straße dadurch gröblich verunreinigt, indem Sie <<01>>, obwohl jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe, insbesondere durch Schutt, Kehricht, Abfälle und Unrat aller Art, sowie das Ausgießen von Flüssigkeiten bei Gefahr einer Glatteisbildung verboten ist. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 28211 € 60,00 Code 28221 € 60,00 Code 28921 € 35,00 Code 29211 € 35,00 Code 29212 € 60,00 Code 200505 € 30,00 Code 200506 € 30,00 Code 200507 € 30,00 Seite: 225 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 200508 € 30,00 Code 200509 € 30,00 Code 200510 € 30,00 Code 200511 € 45,00 Code 200512 € 45,00 Code 200513 € 45,00 Code 200514 € 45,00 Code 200515 € 45,00 Code 200516 € 45,00 Seite: 226 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 200517 € 45,00 Code 200518 € 45,00 Code 200519 € 45,00 Code 200520 € 45,00 Code 200521 € 60,00 Code 200522 € 60,00 Code 200523 € 60,00 Code 200524 € 60,00 Code 200525 € 60,00 Seite: 227 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 200526 € 60,00 Code 200527 € 60,00 Code 200528 € 60,00 Code 200529 € 60,00 Code 200530 € 60,00 Code 200531 € 100,00 Code 200532 € 100,00 Code 200533 € 120,00 Code 200534 € 120,00 Seite: 228 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 200535 € 140,00 Code 200536 € 140,00 Code 200537 € 160,00 Code 200538 € 160,00 Code 200539 € 180,00 Code 200540 € 180,00 Code 200541 € 200,00 Code 200542 € 200,00 Code 200543 € 220,00 Seite: 229 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 20 Abs. 2 StVO Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 7 Abs. 4 StVO Sie haben beim Zufahren zum linken Fahrbahnrand andere Straßenbenützer gefährdet. § 7 Abs. 4 StVO Sie haben beim Abfahren vom linken Fahrbahnrand andere Straßenbenützer gefährdet. powered by DVT Vorschreibung Code 200544 € 220,00 Code 200545 € 240,00 Code 200546 € 240,00 Code 200547 € 260,00 Code 200548 € 260,00 Code 200549 € 280,00 Code 200550 € 280,00 Code 207411 € 40,00 Code 207412 € 40,00 Seite: 230 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 8 Abs.2 erster Satz StVO Sie sind als LenkerIn eines Fahrzeuges an dem in der Mitte der Straße gelegenen Parkplatz nicht rechts vorbeigefahren. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Gehsteig befahren, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Gehweg benutzt, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Radweg benutzt, obwohl die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Radfahrstreifen benutzt, obwohl die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Geh- und Radweg benutzt, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art, sowie von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Gehweg benutzt, obwohl die Benützung von Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Gehsteig durch Abstellen eines Fahrzeuges benutzt,obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Gehweg durch Befahren benutzt, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. powered by DVT Vorschreibung Code 208202 € 40,00 Code 208401 € 40,00 Code 208402 € 40,00 Code 208403 € 40,00 Code 208404 € 40,00 Code 208405 € 40,00 Code 208406 € 40,00 Code 208407 € 40,00 Code 208408 € 40,00 Seite: 231 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Radweg durch Befahren benutzt, obwohl die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Radweg durch Abstellen eines Fahrzeuges benutzt, obwohl die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Radfahrstreifen durch Befahren benutzt, obwohl die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Radfahrstreifen durch Abstellen eines Fahrzeuges benutzt, obwohl die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Geh- und Radweg durch Befahren benutzt, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art, sowie von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Geh- und Radweg durch Abstellen eines Fahrzeuges benutzt, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art, sowie von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Gehsteig durch Befahren benutzt, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen . § 8 Abs. 4 StVO Sie haben eine Schutzinsel durch Abstellen eines Fahrzeuges benutzt, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. powered by DVT Vorschreibung Code 208409 € 40,00 Code 208410 € 40,00 Code 208411 € 40,00 Code 208412 € 40,00 Code 208413 € 40,00 Code 208414 € 40,00 Code 208416 € 40,00 Code 208417 € 40,00 Seite: 232 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 8 Abs. 4 StVO Sie haben eine Schutzinsel durch Befahren benutzt, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben einen Gehweg durch Abstellen eines Fahrzeuges benutzt, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen. § 8 Abs. 4 StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug auf <<01>><<02>>. § 8a Abs 1 StVO Sie haben einen Radfahrstreifen vorschriftswidrig entgegen den Bodenmarkierungen (Richtungspfeile) befahren, indem Sie <<01>> § 8 Abs. 5 StVO Sie haben den dort befindlichen selbständigen Gleiskörper <<01>>, obwohl dies verboten ist. § 9 Abs. 1 StVO Sie haben die auf der Fahrbahn angebrachte Sperrlinie überfahren. § 9 Abs. 1 StVO Sie haben die auf der Fahrbahn angebrachte Sperrfläche befahren. § 9 Abs. 2 StVO Sie haben <<01>>, der sich auf einem Schutzweg befunden hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht und diesen behindert, da <<02>>. § 9 Abs. 2 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges <<01>>, der erkennbar einen Schutzweg benutzen wollte, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht. § 9 Abs. 2 StVO Sie haben einem Radfahrer, der sich auf einer Radfahrerüberfahrt befunden hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht und diesen <<01>>, da <<02>>. powered by DVT Vorschreibung Code 208418 € 40,00 Code 208419 € 40,00 Code 208422 € 40,00 Code 208423 € 40,00 Code 208501 € 40,00 Code 209101 € 60,00 Code 209102 € 60,00 Code 209201 € 75,00 Code 209202 € 60,00 Code 209203 € 75,00 Seite: 233 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 9 Abs. 2 StVO Sie haben einem Radfahrer der erkennbar eine Radfahrerüberfahrt benutzen wollte, das unbehinderte ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht. § 9 Abs. 2 StVO Sie haben einem Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befunden hat, das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht. § 9 Abs. 2 StVO Sie haben einem Rollschuhfahrer, der erkennbar einen Schutzweg benutzen wollte, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht. § 9 Abs. 2 StVO Sie haben einem Rollschuhfahrer, der sich auf einer Radfahrerüberfahrt befunden hat, das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht. § 9 Abs. 2 StVO Sie haben einem Rollschuhfahrer, der erkennbar eine Radfahrerüberfahrt benutzen wollte, das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht. § 99 Abs. 3 lit. a StVO i.V.m. § 9 Abs. 2 StVO Sie haben sich als LenkerIn eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einem Schutzweg nicht mit einer solchen Geschwindigkeit genähert, dass Sie das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten hätten können, um einen Fußgänger der diesen erkennbar benützen wollte, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. § 9 Abs. 2 StVO Sie haben sich als LenkerIn eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einem Schutzweg nicht mit einer solchen Geschwindigkeit genähert, dass Sie das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten hätten können, um einen Rollschuhfahrer der diesen erkennbar benützen wollte, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. § 16 Abs. 1 lit. b StVO Sie haben ein Fahrzeug überholt, obwohl der Geschwindigkeitsunterschied des überholenden und des eingeholten Fahrzeuges unter Bedachtnahme auf die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung für einen kurzen Überholvorgang zu gering war. § 16 Abs. 1 lit. c StVO Sie haben ein Fahrzeug überholt, obwohl nicht einwandfrei erkennbar war, ob das Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr eingeordnet werden kann, ohne andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern. powered by DVT Vorschreibung Code 209204 € 60,00 Code 209205 € 60,00 Code 209206 € 60,00 Code 209207 € 60,00 Code 209208 € 60,00 Code 209209 € 60,00 Code 209210 € 60,00 Code 216121 € 60,00 Code 216131 € 60,00 Seite: 234 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 16 Abs. 1 lit. d StVO Sie haben auf einem nicht geregelten Schutzweg ein Fahrzeug überholt. § 16 Abs. 1 lit. d StVO Sie haben unmittelbar vor einem nicht geregelten Schutzweg ein Fahrzeug überholt. § 16 Abs. 1 lit. d StVO Sie haben auf einer nicht geregelten Radfahrerüberfahrt ein Fahrzeug überholt. § 16 Abs. 1 lit. d StVO Sie haben vor einer nicht geregelten Radfahrerüberfahrt ein Fahrzeug überholt. § 16 Abs. 2 lit. a StVO Sie haben auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen ÜBERHOLEN VERBOTEN gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. § 16 Abs. 2 lit. b StVO Sie haben vor einer unübersichtlichen Stelle (Kurve) ein Fahrzeug überholt. § 16 Abs. 2 lit. b StVO Sie haben vor einer unübersichtlichen Stelle (Fahrbahnkuppe) ein Fahrzeug überholt. § 16 Abs. 2 lit. b StVO Sie haben vor einer unübersichtlichen Stelle (Unterführung) ein Fahrzeug überholt. § 16 Abs. 2 lit. b StVO Sie haben vor einer unübersichtlichen Stelle ( <<01>> ) ein Fahrzeug überholt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,40 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,41 Sekunden festgestellt. powered by DVT Vorschreibung Code 216141 € 60,00 Code 216142 € 60,00 Code 216143 € 60,00 Code 216144 € 60,00 Code 216211 € 60,00 Code 216221 € 60,00 Code 216222 € 60,00 Code 216223 € 60,00 Code 216224 € 60,00 Code 218040 € 120,00 Code 218041 € 120,00 Seite: 235 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,42 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,43 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,44 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,45 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,46 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,47 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,48 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,49 Sekunden festgestellt. powered by DVT Vorschreibung Code 218042 € 120,00 Code 218043 € 120,00 Code 218044 € 120,00 Code 218045 € 100,00 Code 218046 € 100,00 Code 218047 € 100,00 Code 218048 € 100,00 Code 218049 € 100,00 Seite: 236 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,50 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,51 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,52 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,53 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,54 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,55 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,56 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,57 Sekunden festgestellt. powered by DVT Vorschreibung Code 218050 € 100,00 Code 218051 € 80,00 Code 218052 € 80,00 Code 218053 € 80,00 Code 218054 € 80,00 Code 218055 € 80,00 Code 218056 € 80,00 Code 218057 € 80,00 Seite: 237 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,58 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,59 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,60 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,61 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,62 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,63 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,64 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,65 Sekunden festgestellt. powered by DVT Vorschreibung Code 218058 € 80,00 Code 218059 € 80,00 Code 218060 € 80,00 Code 218061 € 70,00 Code 218062 € 70,00 Code 218063 € 70,00 Code 218064 € 70,00 Code 218065 € 70,00 Seite: 238 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,66 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,67 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,68 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,69 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,70 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,71 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,72 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,73 Sekunden festgestellt. powered by DVT Vorschreibung Code 218066 € 70,00 Code 218067 € 70,00 Code 218068 € 70,00 Code 218069 € 70,00 Code 218070 € 70,00 Code 218071 € 60,00 Code 218072 € 60,00 Code 218073 € 60,00 Seite: 239 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,74 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,75 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,76 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,77 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,78 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,79 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,80 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,81 Sekunden festgestellt. powered by DVT Vorschreibung Code 218074 € 60,00 Code 218075 € 60,00 Code 218076 € 60,00 Code 218077 € 60,00 Code 218078 € 60,00 Code 218079 € 60,00 Code 218080 € 60,00 Code 218081 € 50,00 Seite: 240 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,82 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,83 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,84 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,85 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,86 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,87 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,88 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,89 Sekunden festgestellt. powered by DVT Vorschreibung Code 218082 € 50,00 Code 218083 € 50,00 Code 218084 € 50,00 Code 218085 € 50,00 Code 218086 € 50,00 Code 218087 € 50,00 Code 218088 € 50,00 Code 218089 € 50,00 Seite: 241 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 18 Abs. 1 StVO Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,90 Sekunden festgestellt. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 15 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 16 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 17 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 18 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 19 m. powered by DVT Vorschreibung Code 218090 € 50,00 Code 218415 € 200,00 Code 218416 € 200,00 Code 218417 € 200,00 Code 218418 € 200,00 Code 218419 € 200,00 Seite: 242 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 20 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 21 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 22 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 23 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 24 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 25 m. powered by DVT Vorschreibung Code 218420 € 200,00 Code 218421 € 200,00 Code 218422 € 200,00 Code 218423 € 200,00 Code 218424 € 200,00 Code 218425 € 80,00 Seite: 243 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 26 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 27 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 28 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 29 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 30 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 31 m. powered by DVT Vorschreibung Code 218426 € 80,00 Code 218427 € 80,00 Code 218428 € 80,00 Code 218429 € 80,00 Code 218430 € 80,00 Code 218431 € 80,00 Seite: 244 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 32 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 33 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 34 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 35 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 36 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 37 m. powered by DVT Vorschreibung Code 218432 € 80,00 Code 218433 € 80,00 Code 218434 € 80,00 Code 218435 € 80,00 Code 218436 € 80,00 Code 218437 € 80,00 Seite: 245 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines<<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 38 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines<<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 39 m. § 18 Abs. 4 StVO Sie haben als LenkerIn eines<<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>> (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten hat. Der Abstand betrug nur 40 m. § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 5 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Kreuzen auf der Kreuzung als entgegenkommender Rechtsseinbieger einem geradeausfahrenden die Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeug nicht den Vorrang gegeben und dieses dadurch zu unvermitteltem Bremsen genötigt. § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 5 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Kreuzen auf der Kreuzung als entgegenkommender Rechtsseinbieger einem geradeausfahrenden die Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeug nicht den Vorrang gegeben und dieses dadurch zu unvermitteltem Ablenken genötigt. § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 5 StVO Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Kreuzen auf der Kreuzung als entgegenkommender Rechtsseinbieger einem geradeausfahrenden die Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeug nicht den Vorrang gegeben und dieses dadurch zu unvermitteltem Bremsen und Ablenken genötigt. § 20 Abs. 1 StVO Sie haben infolge nicht richtig gewählter Fahrgeschwindigkeit einen Fußgänger beschmutzt. powered by DVT Vorschreibung Code 218438 € 80,00 Code 218439 € 80,00 Code 218440 € 50,00 Code 219510 € 80,00 Code 219511 € 80,00 Code 219512 € 80,00 Code 220101 € 60,00 Seite: 246 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 20 Abs. 1 StVO Sie haben ohne zwingenden Grund Ihr Fahrzeug so langsam gelenkt, dass der übrige Verkehr behindert worden ist. § 21 Abs. 1 StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug jäh und für den Lenker eines nachfolgenden Fahrzeuges überraschend abgebremst, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert hätte, wodurch andere Straßenbenützer <<01>> wurden. § 21 Abs.2 StVO Sie haben als Lenker(in) des Fahrzeuges die Verminderung der Fahrgeschwindigkeit den Lenkern nachfolgender Fahrzeuge nicht mit den hiefür bestimmten, am Fahrzeug angebrachten Vorrichtungen, angezeigt. § 22 Abs. 1 letzter Satz StVO Sie haben optische Warnzeichen abgegeben, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert hat. § 22 Abs. 2 StVO Sie haben Schallzeichen abgegeben, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert hat. § 22 Abs. 2 StVO Sie haben es als LenkerIn unterlassen, akustische Warnzeichen abzugeben, obwohl es die Verkehrssicherheit erforderte. § 23 Abs. 2a StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug in einer Begegnungszone außerhalb der dafür gekennzeichneten Stelle geparkt. § 23 Abs. 2a StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug in einer Begegnungszone geparkt, obwohl dafür keine markierten Stellen vorhanden sind. § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens "Halten und Parken verboten" abgestellt. § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" ausgenommen "stark gehbehinderte Personen" gehalten, obwohl das Fahrzeug nicht mit einem Ausweis gemäß § 29 b Abs. 4 StVO gekennzeichnet war. powered by DVT Vorschreibung Code 220102 € 50,00 Code 221101 € 70,00 Code 221102 € 40,00 Code 222101 € 30,00 Code 222201 € 30,00 Code 222202 € 30,00 Code 223205 € 30,00 Code 223208 € 30,00 Code 224101 € 29,00 Code 224102 € 60,00 Seite: 247 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" ausgenommen "Taxi" gehalten. § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" ausgenommen "Ladetätigkeit" gehalten. Während der angeführten Zeit wurde keine Ladetätigkeit durchgeführt. § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" ausgenommen "Zustelldienst von - bis" gehalten. Während der angeführten Zeit wurde kein Zustelldienst durchgeführt. § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" ausgenommen "Zustelldienst" gehalten. Während der angeführten Zeit wurde kein Zustelldienst durchgeführt. § 24 Abs. 1 lit. b StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug auf einer engen Stelle der Fahrbahn<<01>><<02>> § 24 Abs. 1 lit. b StVO Sie haben im Bereich einer Fahrbahnkuppe gehalten. § 24 Abs. 1 lit. b StVO Sie haben im Bereich einer unübersichtlichen Kurve gehalten. § 24 Abs. 1 lit. c StVO Sie haben auf einem Schutzweg gehalten. § 24 Abs. 1 lit. c StVO Sie haben auf einer Radfahrerüberfahrt gehalten. § 24 Abs. 1 lit. c StVO Sie haben innerhalb von 5 m vor einem nicht durch Lichtzeichen geregelten Schutzweg, aus der Sicht des ankommenden Verkehrs, gehalten. § 24 Abs. 1 lit. c StVO Sie haben innerhalb von 5 m vor einer nicht durch Lichtzeichen geregelten Radfahrerüberfahrt gehalten. powered by DVT Vorschreibung Code 224103 € 30,00 Code 224104 € 29,00 Code 224106 € 30,00 Code 224107 € 30,00 Code 224108 € 30,00 Code 224109 € 30,00 Code 224110 € 30,00 Code 224111 € 30,00 Code 224112 € 30,00 Code 224113 € 30,00 Code 224114 € 30,00 Seite: 248 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 24 Abs. 1 lit. d StVO Sie haben im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder gehalten. § 24 Abs. 1 lit. e StVO Sie haben im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels während der Betriebszeit gehalten und haben auch die Bodenmarkierungen nichts anderes ergeben, obwohl im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels, das ist der Bereich innerhalb von 15 Meter vor und nach der Haltestellentafel, sofern sich aus Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt, dass Halten während der Betriebszeit verboten ist. § 24 Abs. 1 lit. h StVO Sie haben auf einer Vorrangstraße außerhalb des Ortsgebietes bei Sichtbehinderung gehalten und es sich um einen Straßenteil gehandelt hat, der für das Abstellen von Fahrzeugen nicht bestimmt war. § 24 Abs. 1 lit. i StVO Sie haben in einer Fußgängerzone gehalten obwohl die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 lit. i Z. 1 bis 3 StVO nicht gegeben waren. § 24 Abs. 1 lit. k StVO Sie haben auf einem Radfahrstreifen gehalten. § 24 Abs. 1 lit. k StVO Sie haben auf einem Radweg gehalten. § 24 Abs. 1 lit. k StVO Sie haben auf einem Gehweg gehalten. § 24 Abs. 1 lit. k StVO Sie haben auf einem Rad- und Gehweg gehalten. § 24 Abs. 1 lit. m StVO Sie haben auf einer Sperrfläche gehalten. § 24 Abs. 1 lit. n StVO Sie haben auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreicht werden kann, gehalten. § 24 Abs. 1 lit. o StVO Sie haben das KFZ auf einem Gehsteig abgestellt und dadurch einen Fußgänger an der Benützung eines Gehsteiges gehindert. powered by DVT Vorschreibung Code 224115 € 30,00 Code 224116 € 30,00 Code 224117 € 30,00 Code 224118 € 30,00 Code 224119 € 30,00 Code 224120 € 30,00 Code 224121 € 30,00 Code 224122 € 30,00 Code 224123 € 30,00 Code 224124 € 30,00 Code 224125 € 30,00 Seite: 249 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" mit der Zusatztafel <<01>> gehalten. § 24 Abs. 1 lit g StVO Sie haben das KFZ so abgestellt, dass andere Lenker Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs nicht rechtzeitig wahrnehmen konnten, obwohl das Halten und das Parken verboten ist, wenn durch das haltende oder parkende Fahrzeug der Lenker eines anderen Fahrzeuges gehindert wird, Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs rechtzeitig wahrzunehmen. <<01>> <<02>> § 24 Abs. 1 lit. b StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug <<01>> <<02>> § 24 Abs. 1 lit. l StVO Sie haben vor einer Behindertenrampe gehalten. § 24 Abs. 1 lit. o StVO Sie haben als LenkerIn das Fahrzeug so abgestellt, dass dadurch <<01>> an der Benützung des <<02>> gehindert wurden. § 24 Abs.1 lit.f und § 99 Abs.3 lit.a Straßenverkehrsordnung 1960 Sie haben als Lenker das Fahrzeug verbotenerweise auf der Hauptfahrbahn im Ortsgebiet aufgestellt, obwohl das Aufstellen auf einer Nebenfahrbahn ohne Verkehrsbehinderung möglich gewesen wäre. § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" mit der Zusatztafel Ausgenommen Polizei gehalten. § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" mit der Zusatztafel An Samstagen Sonn- und feiertagen gehalten. § 24 Abs. 1 lit. a StVO i.V.m. § 52 lit. a Z.11a StVO Sie haben im Bereich der für die gesamte Zone geltenden Verkehrsbeschränkung "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN ausgenommen gekennzeichnete Stellplätze" außerhalb von gekennzeichneten Stellplätzen gehalten. § 24 Abs. 1 lit. a StVO i.V.m. § 52 lit. a Z.11a StVO Sie haben im Bereich der für die gesamte Zone geltenden Verkehrsbeschränkung HALTEN UND PARKEN VERBOTEN gehalten. powered by DVT Vorschreibung Code 224126 € 30,00 Code 224127 € 30,00 Code 224128 € 30,00 Code 224129 € 60,00 Code 224130 € 30,00 Code 224131 € 30,00 Code 224132 € 30,00 Code 224133 € 30,00 Code 224134 € 30,00 Code 224135 € 30,00 Seite: 250 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" (Abschleppzone) gehalten. § 24 Abs. 1 lit. p StVO Sie haben entlang von nicht unterbrochenen, am Fahrbahnrand angebrachten gelben Linien gemäß § 55 Abs. 8 <<01>>, obwohl dies verboten ist. § 24 Abs. 1 lit. k StVO Sie haben auf einem Mehrzweckstreifen, welcher gemäß § 2 Abs. 1 Zif. 7a StVO als Radfahrstreifen oder Abschnitt eines Radfahrstreifens bestimmt ist gehalten, obwohl das Halten und das Parken auf Radfahrstreifen, Radwegen und Rad- und Gehwegen verboten ist. § 24 Abs. 1 lit. k StVO Sie haben auf einem Mehrzweckstreifen, welcher gemäß § 2 Abs. 1 Zif. 7a StVO als Radfahrstreifen oder Abschnitt eines Radfahrstreifens bestimmt ist geparkt, obwohl das Halten und das Parken auf Radfahrstreifen, Radwegen und Rad- und Gehwegen verboten ist. § 24 Abs. 1 lit. j StVO Sie haben das gegenständliche Fahrzeug auf einer Straße für Omnibusse <<01>> § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel "ausgenommen mit Anwohnerparkkarte und stark gehbehinderte Personen" abgestellt. § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel "ausgenommen einspurige Fahrzeuge" abgestellt. § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel "ausgenommen städtischer Sicherheitsdienst" abgestellt. § 24 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben das angeführte Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel "ausgenommen Berechtigte" abgestellt. § 24 Abs. 3 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichen "PARKEN VERBOTEN" geparkt. powered by DVT Vorschreibung Code 224136 € 30,00 Code 224137 € 30,00 Code 224138 € 30,00 Code 224139 € 30,00 Code 224140 € 30,00 Code 224141 € 35,00 Code 224142 € 35,00 Code 224143 € 35,00 Code 224144 € 35,00 Code 224301 € 30,00 Seite: 251 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 24 Abs. 3 lit. a StVO Sie haben auf einer Straßenstelle, die mit einer Zickzacklinie gekennzeichnet war, geparkt. § 24 Abs. 3 lit. b StVO Sie haben vor einer Hauseinfahrt geparkt. § 24 Abs. 3 lit. b StVO Sie haben vor einer Grundstückseinfahrt geparkt. § 24 Abs. 3 lit. c StVO Sie haben auf Gleisen von Schienenfahrzeugen geparkt. § 24 Abs. 3 lit. c StVO Sie haben auf einem Fahrstreifen für Omnibusse geparkt. § 24 Abs. 3 lit. d StVO Sie haben auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr, auf der nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freigeblieben sind, geparkt. § 24 Abs. 3 lit. f StVO Sie haben das KFZ, welches ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t aufweist, im Ortsgebiet weniger als 25 m von Häusern entfernt, die ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dienen, oder Krankenanstalten, Kuranstalten oder Altersheimen geparkt, obwohl dies in der Zeit des Fahrverbotes gemäß § 42 Abs. 1 StVO sowie sonst von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verboten ist. § 24 Abs. 3 lit. g StVO Sie haben während der Dunkelheit auf einer Vorrangstraße außerhalb des Ortsgebietes geparkt. § 24 Abs. 3 lit. h StVO Sie haben vor einer Tankstelle geparkt, obwohl diese nicht durch bauliche Einrichtungen von der Fahrbahn getrennt gewesen ist. § 24 Abs. 3 lit. i StVO Sie haben das KFZ, welches ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t aufweist, im Ortsgebiet weniger als 25 m von Häusern entfernt, die ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dienen, oder Krankenanstalten, Kuranstalten oder Altersheimen geparkt, obwohl dies in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verboten ist und es sich auch nicht um einen Parkstreifen oder Parkfläche für Omnibusse gehandelt hat. powered by DVT Vorschreibung Code 224302 € 30,00 Code 224303 € 30,00 Code 224304 € 30,00 Code 224305 € 30,00 Code 224306 € 30,00 Code 224307 € 30,00 Code 224308 € 30,00 Code 224309 € 30,00 Code 224310 € 30,00 Code 224311 € 30,00 Seite: 252 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 24 Abs. 3 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichen "PARKEN VERBOTEN"mit der Zusatztafel <<01>> geparkt. § 24 Abs. 3 lit. e StVO Sie haben auf der linken Seite einer Einbahnstraße geparkt ,obwohl nicht mindestens ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freigeblieben ist. § 24 Abs. 3 lit. a StVO Sie haben entlang von unterbrochenen, am Fahrbahnrand angebrachten gelben Linien gemäß § 55 Abs. 8 <<01>>, obwohl dies verboten ist. § 24 Abs. 3 lit. a StVO Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichen "PARKEN VERBOTEN"mit der Zusatztafel "ausgenommen gekennzeichnete Parkplätze" geparkt. § 24 Abs. 5 StVO Sie haben das gegenständliche Fahrzeug <<01>>und haben dabei das Fahrzeug mit einer Tafel mit der Aufschrift "Arzt im Dienst" und dem Amtssiegel der Ärztekammer, der Sie angehörten, gekennzeichnet gehabt, obwohl die Voraussetzungen, unter denen eine solche Kennzeichnung vorgeschrieben ist, nicht vorlagen. § 24 Abs. 5b StVO Sie haben das gegenständliche Fahrzeug <<01>>und haben dabei das Fahrzeug mit einer Tafel mit der Aufschrift "Feuerwehr" und dem Dienstsiegel des Landesfeuerwehrverbandes gekennzeichnet gehabt, obwohl die Voraussetzungen, unter denen eine solche Kennzeichnung vorgeschrieben ist, nicht vorlagen. § 24 Abs. 5a StVO Sie haben das gegenständliche Fahrzeug <<01>>und haben dabei das Fahrzeug mit einer Tafel mit der Aufschrift "Mobile Hauskrankenpflege im Dienst" und dem Amtssiegel der Behörde, die diese Tätigkeit genehmigt hat oder in deren Auftrag diese Tätigkeit durchgeführt wird, gekennzeichnet gehabt, obwohl die Voraussetzungen, unter denen eine solche Kennzeichnung vorgeschrieben ist, nicht vorlagen. § 26a Abs. 2 StVO Sie haben einem Omnibus des Kraftfahrlinienverkehrs, welcher im Ortsgebiet mit dem Fahrtrichtungsanzeiger die Abfahrt von einer gekennzeichneten Haltestelle angezeigt hat, die ungehinderte Abfahrt aus der Haltestelle nicht ermöglicht. § 26a Abs. 2 letzter Satz StVO Sie haben die Absicht zum Abfahren von der Haltestelle im Ortsgebiet angezeigt, obwohl das Fahrzeug noch nicht abfahrbereit war. powered by DVT Vorschreibung Code 224312 € 30,00 Code 224313 € 30,00 Code 224314 € 35,00 Code 224315 € 35,00 Code 224501 € 35,00 Code 224502 € 35,00 Code 224503 € 35,00 Code 226121 € 30,00 Code 226122 € 30,00 Seite: 253 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 26a Abs. 2 letzter Satz StVO Sie haben andere Straßenbenützer beim Abfahren von der Haltestelle im Ortsgebiet gefährdet.<<01>> § 26a Abs. 3 StVO Sie sind als Lenker beim Halten auf Fahrstreifen für Omnibusse während der Betriebszeiten des Kraftfahrlinienverkehrs nicht im Fahrzeug verblieben § 26a Abs. 3 StVO Sie haben als Lenker beim Halten auf einem Fahrstreifen für Omnibusse während der Betriebszeiten des Kraftfahrlinienverkehrs beim Herannahen eines Fahrzeuges des Kraftfahrlinienverkehrs den Fahrstreifen nicht so rasch wie möglich verlassen.. § 28 Abs. 2 StVO Sie haben beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges die Gleise nicht so rasch wie möglich verlassen, um dem Schienenfahrzeug Platz zu machen. § 28 Abs. 2 StVO Sie haben <<01>>die entlang von Gleisen angebracht sind, überfahren. § 28 Abs. 2 StVO Sie haben als Fußgänger die Gleise eines Schienenfahrzeuges unmittelbar <<01>>dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges überquert. § 29 a Abs. 1 StVO Sie haben einem Kind, das erkennbar die Fahrbahn überqueren wollte, nicht das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht. § 29b Abs. 4 StVO Sie haben als Inhaber eines Ausweises gemäß § 29b StVO das angeführte Fahrzeug am angeführten Ort zum angeführten Zeitpunkt <<01>> abgestellt, ohne den Ausweis hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen. § 37 Abs. 1 StVO Sie haben das Armzeichen "HALT" (ein Arm senkrecht nach oben) des auf der Fahrbahn stehenden Verkehrspostens nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor dem Verkehrsposten angehalten. § 37 Abs. 2 StVO Sie haben das Armzeichen "HALT" (ein Arm quer zur Fahrtrichtung) des auf der Fahrbahn stehenden Verkehrspostens nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor dem Verkehrsposten angehalten. powered by DVT Vorschreibung Code 226123 € 30,00 Code 226131 € 30,00 Code 226132 € 30,00 Code 228201 € 40,00 Code 228202 € 40,00 Code 228203 € 40,00 Code 229101 € 60,00 Code 229241 € 20,00 Code 237101 € 60,00 Code 237201 € 60,00 Seite: 254 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 37 Abs. 2 StVO Sie haben bei einer Kreuzung das Armzeichen "HALT" (ein Arm quer zur Fahrtrichtung) des auf der Fahrbahn stehenden Verkehrspostens nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor der Kreuzung angehalten. § 37 Abs. 3 StVO Sie haben das Armzeichen "HALT" (beide Arme quer zur Fahrtrichtung) des auf der Fahrbahn stehenden Verkehrspostens nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor dem Verkehrsposten angehalten. § 37 Abs. 3 StVO Sie haben bei einer Kreuzung das Armzeichen "HALT" (beide Arme quer zur Fahrtrichtung) des auf der Fahrbahn stehenden Verkehrspostens nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor der Kreuzung angehalten. § 37 Abs.6 StVO Sie haben nicht vor <<01>>angehalten, obwohl die von Ihnen benutzte und senkrecht <<02>>des Verkehrspostens verlaufende Fahrtrichtung gesperrt war, da der Verkehrsposten nach dem Armzeichen "HALT" (beide Arme quer zur Fahrtrichtung ) die Arme gesenkt hatte. § 37 Abs.7 StVO Sie haben die Fahrgeschwindigkeit nicht verringert, obwohl ein Verkehrsposten einen Arm auf- und ab bewegt hat. § 38 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben trotz gelben nicht blinkenden Lichtes der Verkehrssignalanlage nicht an der Haltelinie angehalten, sondern sind weitergefahren, obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre. § 38 Abs. 1 lit. b StVO Sie haben trotz gelben nicht blinkenden Lichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor dem Schutzweg (ohne Haltelinie) angehalten, sondern sind weitergefahren, obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre. § 38 Abs. 1 lit. b StVO Sie haben trotz gelben nicht blinkenden Lichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor der Radfahrerüberfahrt (ohne Haltelinie) angehalten, sondern sind weitergefahren, obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre. § 38 Abs. 1 lit. c StVO Sie haben trotz gelben nicht blinkenden Lichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor der Kreuzung (da kein Schutzweg und keine Haltelinie vorhanden waren) angehalten, sondern sind weitergefahren, obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre. powered by DVT Vorschreibung Code 237202 € 60,00 Code 237301 € 60,00 Code 237302 € 60,00 Code 237303 € 60,00 Code 237304 € 60,00 Code 238111 € 50,00 Code 238121 € 50,00 Code 238122 € 50,00 Code 238131 € 50,00 Seite: 255 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 38 Abs. 1 lit. d StVO Sie haben trotz gelben nicht blinkenden Lichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor dem Lichtzeichen (da kein Schutzweg und keine Haltelinie vorhanden waren) angehalten, sondern sind weitergefahren, obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre. § 38 Abs. 4 StVO Sie haben beim Einbiegen Fußgänger, die die Fahrbahn bei Grünlicht der Verkehrssignalanlage überquerten, behindert. § 38 Abs. 4 StVO Sie haben beim Einbiegen Radfahrer, die die Fahrbahn bei Grünlicht der Verkehrssignalanlage überquerten, behindert. § 38 Abs. 4 StVO Sie haben beim Einbiegen nach links und grünem Licht der Verkehrssignalanlage entgegenkommenden geradeausfahrenden Fahrzeugen den Vorrang nicht gegeben und diese zum Abbremsen und Auslenken genötigt. § 38 Abs. 4 StVO Sie haben beim Einbiegen nach links und grünem Licht der Verkehrssignalanlage entgegenkommenden rechts einbiegenden Fahrzeugen den Vorrang nicht gegeben und diese zum Abbremsen und Auslenken genötigt. § 38 Abs. 4 StVO Sie sind bei Grünlicht der Verkehrssignalanlage in die Kreuzung eingefahren, obwohl es die Verkehrslage nicht zugelassen hat. § 38 Abs. 4 StVO Sie haben beim Einbiegen nach links und grünem Licht der Verkehrssignalanlage entgegenkommenden geradeausfahrenden und rechts einbiegenden Fahrzeugen den Vorrang nicht gegeben und diese zum Abbremsen und Auslenken genötigt. § 38 Abs. 4 StVO Sie haben das grüne Licht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, da es unterlassen wurde, <<01>> weiterzufahren, obwohl dies die Verkehrslage zuließ. § 38 Abs. 4 StVO Sie haben beim Einbiegen bei Grünlicht <<01>><<02>>vorschriftsmäßig <<03>>behindert. § 38 Abs. 4 StVO Sie haben beim Einbiegen bei Grünlicht <<01>>die Fahrbahn im Sinne der für <<02>>geltenden Regelungen überquerte(n)<<03>> powered by DVT Vorschreibung Code 238141 € 50,00 Code 238401 € 60,00 Code 238403 € 60,00 Code 238405 € 60,00 Code 238406 € 60,00 Code 238407 € 60,00 Code 238408 € 60,00 Code 238409 € 60,00 Code 238410 € 60,00 Code 238411 € 60,00 Seite: 256 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 38 Abs. 5 StVO i.V.m. § 38 Abs. 1 lit. a StVO Sie haben trotz Rotlichtes der Verkehrssignalanlage nicht an der Haltelinie angehalten, sondern sind weitergefahren. § 38 Abs. 5 StVO i.V.m. § 38 Abs. 1 lit. b StVO Sie haben trotz Rotlichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor dem Schutzweg (ohne Haltelinie) angehalten, sondern sind weitergefahren. § 38 Abs. 5 StVO i.V.m. § 38 Abs. 1 lit. b StVO Sie haben trotz Rotlichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor der Radfahrerüberfahrt (ohne Haltelinie) angehalten, sondern sind weitergefahren. § 38 Abs. 5 StVO i.V.m. § 38 Abs. 1 lit. c StVO Sie haben trotz Rotlichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor der Kreuzung (da kein Schutzweg und keine Haltelinie vorhanden waren) angehalten, sondern sind weitergefahren. § 38 Abs. 5 StVO i.V.m. § 38 Abs. 1 lit. d StVO Sie haben trotz Rotlichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor dem Lichtzeichen (da kein Schutzweg und keine Haltelinie vorhanden waren) angehalten, sondern sind weitergefahren. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 238515 € 60,00 Code 238521 € 60,00 Code 238522 € 60,00 Code 238531 € 60,00 Code 238541 € 60,00 Code 242805 € 30,00 Code 242806 € 30,00 Code 242807 € 30,00 Code 242808 € 30,00 Seite: 257 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 242809 € 30,00 Code 242810 € 30,00 Code 242811 € 45,00 Code 242812 € 45,00 Code 242813 € 45,00 Code 242814 € 45,00 Code 242815 € 45,00 Code 242816 € 45,00 Seite: 258 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 242817 € 45,00 Code 242818 € 45,00 Code 242819 € 45,00 Code 242820 € 45,00 Code 242821 € 60,00 Code 242822 € 60,00 Code 242823 € 60,00 Code 242824 € 60,00 Seite: 259 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 242825 € 60,00 Code 242826 € 60,00 Code 242827 € 60,00 Code 242828 € 60,00 Code 242829 € 60,00 Code 242830 € 60,00 Code 242831 € 100,00 Code 242832 € 100,00 Seite: 260 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 242833 € 120,00 Code 242834 € 120,00 Code 242835 € 140,00 Code 242836 € 140,00 Code 242837 € 160,00 Code 242838 € 160,00 Code 242839 € 180,00 Code 242840 € 180,00 Seite: 261 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 46 Abs. 4 lit. c StVO Sie haben auf der Autobahn eine Betriebsumkehre befahren. § 46 Abs. 4 lit. d StVO Sie haben auf der Autobahn den Pannenstreifen vorschriftswidrig befahren. § 46 Abs. 4 lit. f StVO Sie sind als Lenker des angeführten Fahrzeuges auf der Autobahn rückwärts gefahren. § 99 Abs. 2c Zif. 9 i.V.m. § 46 Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges trotz stockendem Verkehr keine Rettungsgasse im Sinne des § 46 Abs. 6 StVO gebildet und war damit eine Behinderung von <<01>> gegeben, obwohl wenn der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen stockt, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen, in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse). Die Behinderung war dadurch gegeben, da <<02>><<03>>. § 99 Abs. 2c Zif. 10 i.V.m. § 46 Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die aufgrund stockendem Verkehrs gebildete Rettungsgasse befahren und war damit eine Behinderung von <<01>> gegeben, obwohl die Rettungsgasse außer von Einsatzfahrzeugen nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benützt werden darf und diese nicht behindert werden dürfen. Die Behinderung war dadurch gegeben, da <<02>><<03>>. § 99 Abs. 3 lit.a i.V.m. § 46 Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges trotz stockendem Verkehr keine Rettungsgasse im Sinne des § 46 Abs. 6 StVO gebildet, obwohl, wenn der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen stockt, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen, in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden müssen(Rettungsgasse). § 99 Abs. 3 lit.a i.V.m. § 46 Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die aufgrund stockendem Verkehrs gebildete Rettungsgasse befahren, obwohl die Rettungsgasse außer von Einsatzfahrzeugen nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benützt werden darf und diese nicht behindert werden dürfen. § 47 StVO i.V.m. § 46 Abs. 4 lit. e StVO Sie haben auf der Autostraße außerhalb einer durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stelle gehalten. powered by DVT Vorschreibung Code 246431 € 90,00 Code 246441 € 90,00 Code 246471 € 90,00 Code 246601 € 120,00 Code 246602 € 120,00 Code 246603 € 90,00 Code 246604 € 90,00 Code 247451 € 90,00 Seite: 262 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 47 StVO i.V.m. § 46 Abs. 4 lit. e StVO Sie haben auf der Autostraße außerhalb einer durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stelle geparkt. § 52 lit. a Z. 1 StVO Sie haben als Lenker den angeführten Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens Fahrverbot, ausgenommen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, befahren, obwohl Sie nicht unter diese Ausnahme fielen. § 52 lit.a Z. 1 StVO Sie haben als Lenker den angeführten Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens Fahrverbot, ausgenommen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, befahren, obwohl Sie nicht unter diese Ausnahme fielen. § 52 lit.a Z. 1 StVO Sie haben den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens "Fahrverbot" (in beiden Richtungen) befahren. § 52 lit. a Z. 1 StVO Sie haben den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens "Fahrverbot" (in beiden Richtungen), ausgenommen <<01>>, befahren, obwohl Sie nicht unter diese Ausnahme fielen. § 52 lit. a Z. 1 StVO Sie haben den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens "Fahrverbot, ausgenommen Busse und Taxi", befahren, obwohl Sie nicht unter diese Ausnahme fielen. § 52 lit. a Z. 1 StVO Sie haben den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens Fahrverbot, ausgenommen Anrainer und Radfahrer, befahren, obwohl Sie nicht unter diese Ausnahme fielen. § 52 lit. a Z. 1 StVO Sie haben als Lenker den angeführten Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens, Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, befahren, obwohl das Gesamtgewicht des von Ihnen gelenkten Fahrzeuges mehr als 3,5 Tonnen betrug. § 52 lit. a Z. 2 StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Einfahrt verboten" nicht beachtet. powered by DVT Vorschreibung Code 247461 € 90,00 Code 252105 € 90,00 Code 252106 € 90,00 Code 252111 € 50,00 Code 252112 € 50,00 Code 252113 € 50,00 Code 252114 € 50,00 Code 252115 € 50,00 Code 252121 € 50,00 Seite: 263 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Z. 2 StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Einfahrt verboten", ausgenommen Radfahrer, nicht beachtet. § 52 lit. a Z. 3a StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Einbiegen nach links verboten" nicht beachtet. § 52 lit. a Z. 3b StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichens "Einbiegen nach rechts verboten" nicht beachtet. § 52 lit a Ziffer 4c StVO Sie haben auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen gem. § 52a Ziffer 4 c StVO "ÜBERHOLEN VERBOTEN" für Lastkraftfahrzeuge gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. § 52 lit a Ziffer 4c StVO Sie haben als Lenker auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "ÜBERHOLEN VERBOTEN für Lastkraftfahrzeuge mit der Zusatztafel über 7.5 t , auch für Kraftwagenzüge mit Anhänger über 750 kg in der Zeit von 05.00 bis 22.00 Uhr "gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. § 52 lit a Ziffer 4c StVO Sie haben als Lenker auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "ÜBERHOLEN VERBOTEN für Lastkraftfahrzeuge mit der Zusatztafel über 7.5 t , auch für Kraftwagenzüge mit Anhänger über 750 kg in der Zeit von 05.00 bis 22.00 Uhr " gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. § 52 lit a Ziffer 4c StVO Sie haben als Lenker eines Lastkraftfahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen ÜBERHOLEN VERBOTEN für Lastkraftfahrzeuge über 7.5 t gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. § 52 lit. a Z. 5 StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichens "Wartepflicht bei Gegenverkehr" nicht beachtet und sind in die Engstelle trotz Gegenverkehrs eingefahren. § 52 lit. a Z. 6c StVO Sie haben als Lenker eines Kraftfahrzeuges den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge" (in beiden Richtungen) befahren. powered by DVT Vorschreibung Code 252122 € 50,00 Code 252131 € 50,00 Code 252132 € 50,00 Code 252141 € 110,00 Code 252142 € 70,00 Code 252143 € 70,00 Code 252144 € 70,00 Code 252151 € 35,00 Code 252161 € 50,00 Seite: 264 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. a Z. 6c StVO Sie haben als Lenker eines Kraftfahrzeuges den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge - ausgenommen Anrainer" (in beiden Richtungen) befahren. § 52 lit. a Z. 6a StVO Sie sind als Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges entgegen dem Verbotszeichen "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge außer einspurigen Motorrädern" gefahren. § 52 lit. a Z. 6b StVO Sie sind als Lenker eines einspurigen Kraftfahrzeuges entgegen dem Verbotszeichen "Fahrverbot für Motorräder" gefahren. § 52 lit. a Z. 6d StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Kraftwagenzuges den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens "Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger" (in beiden Richtungen) befahren. § 52 lit. a Z. 6c StVO Sie haben als Lenker eines Kraftfahrzeuges den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht" befahren, obwohl Sie nicht unter diese Ausnahme gefallen sind. § 52 lit. a Z. 7f StVO Sie haben als Lenker das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Fahrverbot für Omnibusse" nicht beachtet. § 52 lit. a Z. 8b StVO Sie haben als Lenker das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Fahrverbot für Motorfahrräder" nicht beachtet. § 52 lit. a Z. 9c StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Fahrverbote für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über <<01>> Tonnen" nicht beachtet, wobei das von Ihnen gelenkte Fahrzeug ein tatsächliches Gesamtgewicht von <<02>> kg aufwies. § 52 lit. b Z. 15 StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Gebotszeichens "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" nicht beachtet und haben die Fahrt nicht im Sinne des Gebotszeichens fortgesetzt. powered by DVT Vorschreibung Code 252162 € 50,00 Code 252163 € 50,00 Code 252164 € 50,00 Code 252165 € 50,00 Code 252167 € 50,00 Code 252176 € 180,00 Code 252181 € 50,00 Code 252193 € 50,00 Code 252215 € 50,00 Seite: 265 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 52 lit. b Z. 15 StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Gebotszeichens "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" nicht beachtet und haben die Fahrt nicht im Sinne des Gebotszeichens "geradeaus" fortgesetzt. § 52 lit. b Z. 15 StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Gebotszeichens "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" nicht beachtet und haben die Fahrt nicht im Sinne des Gebotszeichens "nach links" fortgesetzt. § 52 lit. b Z. 15 StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Gebotszeichens "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" nicht beachtet und haben die Fahrt nicht im Sinne des Gebotszeichens "nach rechts" fortgesetzt. § 52 lit. b Z. 21 StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Gebotszeichens "Umkehrgebot" nicht beachtet und haben an der betreffenden Straßenstelle nicht umgekehrt. § 52 lit. b Z. 22 StVO Sie haben das Gebotszeichen "Schneeketten vorgeschrieben" missachtet und keine Schneeketten an mindestens 2 Antriebsrädern montiert gehabt. § 52 lit. c Z. 24 StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Vorrangzeichen "HALT" dadurch nicht beachtet, indem Sie das Fahrzeug nicht vor einer Kreuzung an einer Stelle angehalten haben, von der aus gute Übersicht besteht. § 52 lit. c Z. 24 erster Satz, erster Halbsatz StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Vorrangzeichen "HALT" dadurch nicht beachtet, indem Sie das Fahrzeug nicht vor einer Kreuzung angehalten haben, sondern ohne anzuhalten in die Kreuzung eingefahren sind. § 52 lit. a Z. 7a StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge nicht beachtet. § 52 lit. a Z. 7b StVO Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger nicht beachtet. § 52 lit. a Z. 8a StVO Sie haben als Lenker(in) des angeführten Fahrzeuges das deutlich sichtbar aufgestellte Verkehrszeichen "Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder" nicht beachtet. powered by DVT Vorschreibung Code 252216 € 50,00 Code 252217 € 50,00 Code 252218 € 50,00 Code 252221 € 40,00 Code 252222 € 50,00 Code 252324 € 50,00 Code 252325 € 60,00 Code 252751 € 50,00 Code 252754 € 180,00 Code 252811 € 50,00 Seite: 266 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 53 Abs. 1 Z. 25 StVO Sie haben den durch das Hinweiszeichen "Fahrstreifen für Omnibusse" und durch Bodenmarkierungen deutlich gekennzeichneten Fahrstreifen mit einem nicht im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzten Fahrzeug in die Längsrichtung befahren. § 53 Abs. 1 Z. 25 StVO Sie haben den durch das Hinweiszeichen "Fahrstreifen für Omnibusse" mit dem Zusatz "Gilt nicht für Radfahrer" und durch Bodenmarkierungen deutlich gekennzeichneten Fahrstreifen mit einem nicht im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzten und nicht unter die Ausnahme fallenden Fahrzeug in die Längsrichtung befahren. § 53 Abs. 1 Z. 25 StVO Sie haben den durch das Hinweiszeichen "Fahrstreifen für Omnibusse" mit dem Zusatz "Gilt nicht für Radfahrer, Taxi und Rettungsfahrzeuge" und durch Bodenmarkierungen deutlich gekennzeichneten Fahrstreifen mit einem nicht im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzten und nicht unter die Ausnahme fallenden Fahrzeug in die Längsrichtung befahren. § 53 Abs. 1 Z. 25 StVO Sie haben den durch das Hinweiszeichen "Fahrstreifen für Omnibusse" mit dem Zusatz "Gilt nicht für einspurige Fahrzeuge" und durch Bodenmarkierungen deutlich gekennzeichneten Fahrstreifen mit einem nicht im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzten und nicht unter die Ausnahme fallenden Fahrzeug in die Längsrichtung befahren. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben in einer Wohnstraße <<01>><<02>><<03>> § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 10 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 11 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 12 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 253125 € 50,00 Code 253126 € 50,00 Code 253127 € 50,00 Code 253128 € 40,00 Code 276111 € 50,00 Code 276310 € 30,00 Code 276311 € 45,00 Code 276312 € 45,00 Seite: 267 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 13 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 14 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 15 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 16 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 17 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 18 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 19 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 20 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 276313 € 45,00 Code 276314 € 45,00 Code 276315 € 45,00 Code 276316 € 45,00 Code 276317 € 45,00 Code 276318 € 45,00 Code 276319 € 45,00 Code 276320 € 45,00 Seite: 268 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 21 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 22 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 23 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 24 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 25 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 26 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 27 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 28 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 276321 € 60,00 Code 276322 € 60,00 Code 276323 € 60,00 Code 276324 € 60,00 Code 276325 € 60,00 Code 276326 € 60,00 Code 276327 € 60,00 Code 276328 € 60,00 Seite: 269 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 29 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 30 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 31 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 32 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 33 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 34 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 35 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 36 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 276329 € 60,00 Code 276330 € 60,00 Code 276331 € 120,00 Code 276332 € 120,00 Code 276333 € 140,00 Code 276334 € 140,00 Code 276335 € 160,00 Code 276336 € 160,00 Seite: 270 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 37 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 38 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 39 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76b Abs. 3 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 40 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 10 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 11 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 12 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 13 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 276337 € 180,00 Code 276338 € 180,00 Code 276339 € 200,00 Code 276340 € 200,00 Code 276610 € 30,00 Code 276611 € 45,00 Code 276612 € 45,00 Code 276613 € 45,00 Seite: 271 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 14 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 15 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 16 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 17 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 18 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 19 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 20 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 21 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 276614 € 45,00 Code 276615 € 45,00 Code 276616 € 45,00 Code 276617 € 45,00 Code 276618 € 45,00 Code 276619 € 45,00 Code 276620 € 45,00 Code 276621 € 60,00 Seite: 272 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 22 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 23 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 24 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 25 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 26 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 27 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 28 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 29 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 276622 € 60,00 Code 276623 € 60,00 Code 276624 € 60,00 Code 276625 € 60,00 Code 276626 € 60,00 Code 276627 € 60,00 Code 276628 € 60,00 Code 276629 € 60,00 Seite: 273 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 30 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 31 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 32 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 33 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 34 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 35 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 36 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 37 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 276630 € 60,00 Code 276631 € 120,00 Code 276632 € 120,00 Code 276633 € 140,00 Code 276634 € 140,00 Code 276635 € 160,00 Code 276636 € 160,00 Code 276637 € 180,00 Seite: 274 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 38 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 39 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76a Abs. 6 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 40 km/h betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 45 Abs. 1a KFG Sie haben das KFZ, welches mit dem angeführten Probefahrtkennzeichen versehen war, zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort abgestellt, ohne die Bescheinigung über Ziel, Zweck und Dauer der Probefahrt so im Fahrzeug zu hinterlegen, dass diese hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar ist. § 99 Abs. 1 KFG Sie habenbei Dämmerung nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten eingeschaltet gehabt, um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar zu machen, das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen und die Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit, ausreichend zu beleuchten. § 99 Abs. 1 KFG Sie habenbei Dunkelheit nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten eingeschaltet gehabt, um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar zu machen, das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen und die Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit, ausreichend zu beleuchten. § 99 Abs. 1 KFG Sie habenbei Schneefall nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten eingeschaltet gehabt, um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar zu machen, das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen und die Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit, ausreichend zu beleuchten. powered by DVT Vorschreibung Code 276638 € 180,00 Code 276639 € 200,00 Code 276640 € 200,00 Code 324511 € 50,00 Code 329911 € 40,00 Code 329912 € 40,00 Code 329913 € 40,00 Seite: 275 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 99 Abs. 1 und Abs. 5 KFG Sie habenbei Regen nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten eingeschaltet gehabt, um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar zu machen, das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen und die Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit, ausreichend zu beleuchten, obwohl bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu verwenden sind. § 99 Abs. 1 KFG Sie habenbei <<01>> nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten eingeschaltet gehabt, um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar zu machen, das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen und die Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit, ausreichend zu beleuchten. § 99 Abs. 1 KFG Sie habenbei Nebel nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten eingeschaltet gehabt, um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar zu machen, das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen und die Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit, ausreichend zu beleuchten. § 99 Abs. 1a KFG Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges beim Befahren eines Tunnels kein Abblendlicht verwendet, obwohl beim Befahren eines Tunnels unbeschadet der Bestimmungen der Abs.3 und 4 über das Verwenden des Fernlichtes und des Abs.5 über das Verwenden des Nebellichtes stets Abblendlicht zu verwenden ist. § 99 Abs. 3 KFG Sie haben im Ortsgebiet vorschriftswidrig Fernlicht verwendet, obwohl die Voraussetzungen, unter den dies zulässig wäre, nicht vorlagen. § 99 Abs. 3 KFG Sie haben im Ortsgebiet <<01>> nur das Begrenzungslicht verwendet, obwohl während der Dämmerung und bei Dunkelheit Begrenzungslicht nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht oder zur Beleuchtung abgestellter Kraftfahrzeuge verwendet werden darf. Das Fahrzeug war nicht abgestellt. § 99 Abs. 4 KFG Sie haben auf der Freilandstraße <<01>> nur das Begrenzungslicht verwendet, obwohl dies nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder Nebellicht verwendet werden darf. § 99 Abs. 4 lit. a KFG Sie haben auf der Freilandstraße <<01>> trotz ausreichender Straßenbeleuchtung Fernlicht verwendet. powered by DVT Vorschreibung Code 329914 € 40,00 Code 329915 € 40,00 Code 329916 € 40,00 Code 329917 € 40,00 Code 329931 € 40,00 Code 329932 € 40,00 Code 329941 € 40,00 Code 329943 € 40,00 Seite: 276 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 99 Abs. 4 lit. c KFG Sie haben auf der Freilandstraße bei Dunkelheit Fernlicht verwendet, obwohl dadurch der Lenker eines entgegenkommenden Fahrzeuges geblendet wurde. § 99 Abs. 4 lit. d KFG Sie haben auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit beim Fahren hinter Kraftfahrzeugen in geringem Abstand, ohne zu überholen, Fernlicht verwendet. § 99 Abs. 5 KFG Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges nur Begrenzungslicht verwendet, obwohl bereits Dämmerung herrschte und Sie Abblendlicht verwenden hätten müssen. § 99 Abs. 5 KFG Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges nur Begrenzungslicht verwendet, obwohl bereits Dunkelheit herrschte und Sie Abblendlicht verwenden hätten müssen. § 99 Abs. 5 KFG Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges nur Begrenzungslicht verwendet, obwohl Sichtbehinderung durch Nebel herrschte und Sie Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer verwenden hätten müssen. § 99 Abs. 5 KFG Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges nur Begrenzungslicht verwendet, obwohl Sichtbehinderung durch Regen herrschte und Sie Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer verwenden hätten müssen. § 99 Abs. 5 KFG Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges nur Begrenzungslicht verwendet, obwohl Sichtbehinderung durch Schneefall herrschte und Sie Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer verwenden hätten müssen. § 99 Abs. 5 KFG Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges die Nebelschlußleuchte verwendet, obwohl keine Sichtbehinderung vorlag. § 99 Abs. 5 KFG Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges während des Fahrens mit einem einspurigen Kraftrad das Abblendlicht nicht verwendet. § 99 Abs. 6 KFG Sie haben <<01>> verwendet, obwohl Suchscheinwerfer und Arbeitsscheinwerfer nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und nur wenn dadurch nicht andere Straßenbenützer geblendet werden, verwendet werden dürfen. <<02>> <<03>> powered by DVT Vorschreibung Code 329944 € 40,00 Code 329945 € 40,00 Code 329951 € 40,00 Code 329952 € 40,00 Code 329953 € 40,00 Code 329954 € 40,00 Code 329955 € 40,00 Code 329957 € 40,00 Code 329958 € 40,00 Code 329961 € 40,00 Seite: 277 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 10 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 11 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2342805 € 30,00 Code 2342806 € 30,00 Code 2342807 € 30,00 Code 2342808 € 30,00 Code 2342809 € 30,00 Code 2342810 € 30,00 Code 2342811 € 45,00 Seite: 278 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 12 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 13 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 14 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 15 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 16 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 17 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 18 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2342812 € 45,00 Code 2342813 € 45,00 Code 2342814 € 45,00 Code 2342815 € 45,00 Code 2342816 € 45,00 Code 2342817 € 45,00 Code 2342818 € 45,00 Seite: 279 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 19 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 20 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 21 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 22 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 23 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 24 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 25 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2342819 € 45,00 Code 2342820 € 45,00 Code 2342821 € 60,00 Code 2342822 € 60,00 Code 2342823 € 60,00 Code 2342824 € 60,00 Code 2342825 € 60,00 Seite: 280 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 26 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 27 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 28 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 29 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 30 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 31 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 32 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2342826 € 60,00 Code 2342827 € 60,00 Code 2342828 € 60,00 Code 2342829 € 60,00 Code 2342830 € 60,00 Code 2342831 € 100,00 Code 2342832 € 100,00 Seite: 281 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 33 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 34 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 35 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 36 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 37 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 38 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 39 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2342833 € 120,00 Code 2342834 € 120,00 Code 2342835 € 140,00 Code 2342836 € 140,00 Code 2342837 € 160,00 Code 2342838 € 160,00 Code 2342839 € 180,00 Seite: 282 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 40 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 41 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 42 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 44 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 45 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2342840 € 180,00 Code 2342841 € 200,00 Code 2342842 € 200,00 Code 2342843 € 220,00 Code 2342844 € 220,00 Code 2342845 € 240,00 Code 2342846 € 240,00 Seite: 283 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 47 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 48 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 42 Abs. 8 StVO Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 49 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 38 Abs. 10 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Kraftfahrzeuges am angeführten Ort den <<01>> Fahrstreifen benutzt bzw. sind auf diesem weiter gefahren, obwohl die Fahrstreifensignalisierung mit Lichtzeichen einen gelb blinkenden, halb rechts nach unten zeigenden Pfeil ausgestrahlt hat. Sie hätten den betreffenden Fahrstreifen ehestmöglich in der angezeigten Richtung verlassen müssen. § 38 Abs. 10 StVO Sie haben als LenkerIn des angeführten Kraftfahrzeuges am angeführten Ort den <<01>> Fahrstreifen benutzt bzw. sind auf diesem weiter gefahren, obwohl die Fahrstreifensignalisierung mit Lichtzeichen einen roten gekreuzten Schrägbalken ausgestrahlt hat und dieser Fahrstreifen somit gesperrt war. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2342847 € 260,00 Code 2342848 € 260,00 Code 2342849 € 280,00 Code 2381001 € 60,00 Code 2381002 € 60,00 Code 2431005 € 30,00 Code 2431006 € 30,00 Seite: 284 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2431007 € 30,00 Code 2431008 € 30,00 Code 2431009 € 30,00 Code 2431010 € 30,00 Code 2431011 € 45,00 Code 2431012 € 45,00 Code 2431013 € 45,00 Seite: 285 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2431014 € 45,00 Code 2431015 € 45,00 Code 2431016 € 45,00 Code 2431017 € 45,00 Code 2431018 € 45,00 Code 2431019 € 45,00 Code 2431020 € 45,00 Seite: 286 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2431021 € 60,00 Code 2431022 € 60,00 Code 2431023 € 60,00 Code 2431024 € 60,00 Code 2431025 € 60,00 Code 2431026 € 60,00 Code 2431027 € 60,00 Seite: 287 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2431028 € 60,00 Code 2431029 € 60,00 Code 2431030 € 60,00 Code 2431031 € 100,00 Code 2431032 € 100,00 Code 2431033 € 120,00 Code 2431034 € 120,00 Seite: 288 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2431035 € 140,00 Code 2431036 € 140,00 Code 2431037 € 160,00 Code 2431038 € 160,00 Code 2431039 € 180,00 Code 2431040 € 180,00 Code 2431041 € 200,00 Seite: 289 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2431042 € 200,00 Code 2431043 € 220,00 Code 2431044 € 220,00 Code 2431045 € 240,00 Code 2431046 € 240,00 Code 2431047 € 260,00 Code 2431048 € 260,00 Seite: 290 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F. Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit.a StVO i.V.m. § 1 lit. a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit.a StVO i.V.m. § 1 lit. a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit.a StVO i.V.m. § 1 lit. a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit. a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit. a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2431049 € 280,00 Code 2431050 € 280,00 Code 2436005 € 30,00 Code 2436006 € 30,00 Code 2436007 € 30,00 Code 2436008 € 30,00 Code 2436009 € 30,00 Seite: 291 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs.1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit. a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2436010 € 30,00 Code 2436011 € 45,00 Code 2436012 € 45,00 Code 2436013 € 45,00 Code 2436014 € 45,00 Code 2436015 € 45,00 Code 2436016 € 45,00 Seite: 292 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2436017 € 45,00 Code 2436018 € 45,00 Code 2436019 € 45,00 Code 2436020 € 45,00 Code 2436021 € 60,00 Code 2436022 € 60,00 Code 2436023 € 60,00 Seite: 293 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2436024 € 60,00 Code 2436025 € 60,00 Code 2436026 € 60,00 Code 2436027 € 60,00 Code 2436028 € 60,00 Code 2436029 € 60,00 Code 2436030 € 60,00 Seite: 294 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2436031 € 100,00 Code 2436032 € 100,00 Code 2436033 € 120,00 Code 2436034 € 120,00 Code 2436035 € 140,00 Code 2436036 € 140,00 Code 2436037 € 160,00 Seite: 295 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2436038 € 160,00 Code 2436039 € 180,00 Code 2436040 € 180,00 Code 2436041 € 200,00 Code 2436042 € 200,00 Code 2436043 € 220,00 Code 2436044 € 220,00 Seite: 296 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2436045 € 240,00 Code 2436046 € 240,00 Code 2436047 € 260,00 Code 2436048 € 260,00 Code 2436049 € 280,00 Code 2436050 € 280,00 Code 2439005 € 30,00 Seite: 297 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2439006 € 30,00 Code 2439007 € 30,00 Code 2439008 € 30,00 Code 2439009 € 30,00 Code 2439010 € 30,00 Code 2439011 € 45,00 Code 2439012 € 45,00 Seite: 298 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2439013 € 45,00 Code 2439014 € 45,00 Code 2439015 € 45,00 Code 2439016 € 45,00 Code 2439017 € 45,00 Code 2439018 € 45,00 Code 2439019 € 45,00 Seite: 299 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2439020 € 45,00 Code 2439021 € 60,00 Code 2439022 € 60,00 Code 2439023 € 60,00 Code 2439024 € 60,00 Code 2439025 € 60,00 Code 2439026 € 60,00 Seite: 300 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2439027 € 60,00 Code 2439028 € 60,00 Code 2439029 € 60,00 Code 2439030 € 60,00 Code 2439031 € 100,00 Code 2439032 € 100,00 Code 2439033 € 120,00 Seite: 301 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2439034 € 120,00 Code 2439035 € 140,00 Code 2439036 € 140,00 Code 2439037 € 160,00 Code 2439038 € 160,00 Code 2439039 € 180,00 Code 2439040 € 180,00 Seite: 302 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2439041 € 200,00 Code 2439042 € 200,00 Code 2439043 € 220,00 Code 2439044 € 220,00 Code 2439045 € 240,00 Code 2439046 € 240,00 Code 2439047 € 260,00 Seite: 303 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989 Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 52 lit. a Z. 12 StVO Sie haben als LenkerIn das deutlich sichtbar aufgestellte Zeichen "Halt Zoll" nicht beachtet. § 52 lit.a Ziffer 14 StVO Sie haben entgegen dem Verbotszeichen "Hupverbot" die Vorrichtung zur Abgabe von Schallzeichen betätigt, obwohl zur Abwendung einer Gefahr von einer Person ein anderes Mittel ausgereicht hätte. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben einen Fußgänger, der sich in einer ordnungsgemäß kundgemachten Begegnungszone befunden hat, behindert, da <<01>>. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben einen Radfahrer, der sich in einer ordnungsgemäß kundgemachten Begegnungszone befunden hat, behindert, da <<01>>. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben bei ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen in der ordnungsgemäß kundgemachten Begegnungszone <<01>>. keinen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand eingehalten, da <<02>>. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2439049 € 280,00 Code 2439050 € 280,00 Code 2521121 € 40,00 Code 2521141 € 40,00 Code 2760201 € 60,00 Code 2760203 € 60,00 Code 2760204 € 60,00 Code 2763205 € 30,00 Code 2763206 € 30,00 Seite: 304 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2763207 € 30,00 Code 2763208 € 30,00 Code 2763209 € 30,00 Code 2763210 € 30,00 Code 2763211 € 45,00 Code 2763212 € 45,00 Code 2763213 € 45,00 Code 2763214 € 45,00 Code 2763215 € 45,00 Seite: 305 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2763216 € 45,00 Code 2763217 € 45,00 Code 2763218 € 45,00 Code 2763219 € 45,00 Code 2763220 € 45,00 Code 2763221 € 60,00 Code 2763222 € 60,00 Code 2763223 € 60,00 Code 2763224 € 60,00 Seite: 306 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2763225 € 60,00 Code 2763226 € 60,00 Code 2763227 € 60,00 Code 2763228 € 60,00 Code 2763229 € 60,00 Code 2763230 € 60,00 Code 2763231 € 120,00 Code 2763232 € 120,00 Code 2763233 € 140,00 Seite: 307 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 2 StVO Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2763234 € 140,00 Code 2763235 € 160,00 Code 2763236 € 160,00 Code 2763237 € 180,00 Code 2763238 € 180,00 Code 2763239 € 200,00 Code 2763240 € 200,00 Code 2763305 € 30,00 Code 2763306 € 30,00 Seite: 308 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2763307 € 30,00 Code 2763308 € 30,00 Code 2763309 € 30,00 Code 2763310 € 30,00 Code 2763311 € 45,00 Code 2763312 € 45,00 Code 2763313 € 45,00 Code 2763314 € 45,00 Code 2763315 € 45,00 Seite: 309 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2763316 € 45,00 Code 2763317 € 45,00 Code 2763318 € 45,00 Code 2763319 € 45,00 Code 2763320 € 45,00 Code 2763321 € 60,00 Code 2763322 € 60,00 Code 2763323 € 60,00 Code 2763324 € 60,00 Seite: 310 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 2763325 € 60,00 Code 2763326 € 60,00 Code 2763327 € 60,00 Code 2763328 € 60,00 Code 2763329 € 60,00 Code 2763330 € 60,00 Code 2763331 € 120,00 Code 2763332 € 120,00 Code 2763333 € 140,00 Seite: 311 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 102 Abs. 2 2. Satz KFG Sie haben sich als Lenker(in), obwohl es Ihnen zumutbar war, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von Ihnen verwendete Fahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht, da festgestellt wurde, dass <<01>> nicht vollständig sichtbar bzw. lesbar war, da dieses<<02>> war. § 102 Abs. 2 KFG Sie haben als Lenker die Alarmblinkanlage (§ 19 Abs.1a KFG) eingeschaltet gehabt, obwohl keine im Gesetz genannten Gründe dafür vorlagen. powered by DVT Vorschreibung Code 2763334 € 140,00 Code 2763335 € 160,00 Code 2763336 € 160,00 Code 2763337 € 180,00 Code 2763338 € 180,00 Code 2763339 € 200,00 Code 2763340 € 200,00 Code 3210221 € 45,00 Code 3210222 € 45,00 Seite: 312 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 102 Abs. 2 KFG Sie haben sich als Lenker(in), obwohl es Ihnen zumutbar war, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von Ihnen verwendete Fahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht, da festgestellt wurde, dass die Sicht vom Lenkerplatz des verwendeten Kraftfahrzeuges für das sichere Lenken nicht gegeben war, da Sie die Scheiben des KFZ nicht vom Eis gesäubert haben. § 102 Abs. 2 erster Satz KFG Sie haben als Lenker(in), die Vorschriften des Kraftfahrgesetzes nicht eingehalten, da festgestellt wurde, dass Sie den Lenkplatz nicht in bestimungsgemäßer Weise eingenommen haben, da Sie <<01>> <<02>> <<03>> § 102 Abs. 2 KFG Sie haben sich als Lenker(in), obwohl es Ihnen zumutbar war, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von Ihnen verwendete Fahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht, da festgestellt wurde, dass die Sicht vom Lenkerplatz des verwendeten Kraftfahrzeuges für das sichere Lenken nicht gegeben war, da <<01>> <<02>> <<03>> § 102 Abs. 3 KFG Sie haben als Lenker die Lenkvorrichtung während der Fahrt nicht mit mindestens einer Hand festgehalten. § 102 Abs. 4 KFG Sie haben als LenkerIn des Fahrzeuges mit diesem mehr Lärm verursacht, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar gewesen wäre, da <<01>> <<02>> § 102 Abs. 4 KFG Sie haben als LenkerIn des Fahrzeuges durch das Durchdrehenlassen der Antriebsräder ungebührlichen Lärm verursacht, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar gewesen wäre. § 102 Abs. 4 KFG Sie haben als Lenker des Fahrzeuges mehr Rauch, üblen Geruch und unnötige Luftverunreinigung verursacht, als bei sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges notwendig gewesen ist, da Sie den Motor des KFZ <<01>> Minuten am Stand laufen gelassen haben. § 102 Abs. 6 KFG Sie haben das KFZ abgestellt, ohne das Fahrzeug so abzusichern, dass dieses von Unbefugten nur durch Überwindung eines beträchtlichen Hindernisses in Betrieb genommen werden konnte, da <<01>> powered by DVT Vorschreibung Code 3210223 € 45,00 Code 3210227 € 50,00 Code 3210228 € 40,00 Code 3210231 € 40,00 Code 3210241 € 40,00 Code 3210242 € 40,00 Code 3210243 € 40,00 Code 3210261 € 35,00 Seite: 313 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 102 Abs. 6 KFG Sie haben als LenkerIn des angeführten Kraftfahrzeuges den Fahrzeugmotor nicht abgestellt, obwohl Sie sich derart weit und so lange vom Kraftfahrzeug entfernt hatten, dass Sie es nicht mehr überwachen konnten und mit dem Fahrzeugmotor auch nicht andere Maschinen betrieben wurden. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3210262 € 35,00 Code 3980005 € 30,00 Code 3980006 € 30,00 Code 3980007 € 30,00 Code 3980008 € 30,00 Code 3980009 € 30,00 Code 3980010 € 30,00 Code 3980011 € 45,00 Code 3980012 € 45,00 Seite: 314 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980013 € 45,00 Code 3980014 € 45,00 Code 3980015 € 45,00 Code 3980016 € 45,00 Code 3980017 € 45,00 Code 3980018 € 45,00 Code 3980019 € 45,00 Code 3980020 € 45,00 Code 3980021 € 60,00 Seite: 315 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980022 € 60,00 Code 3980023 € 60,00 Code 3980024 € 60,00 Code 3980025 € 60,00 Code 3980026 € 60,00 Code 3980027 € 60,00 Code 3980028 € 60,00 Code 3980029 € 60,00 Code 3980030 € 60,00 Seite: 316 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980031 € 100,00 Code 3980032 € 100,00 Code 3980033 € 120,00 Code 3980034 € 120,00 Code 3980035 € 140,00 Code 3980036 € 140,00 Code 3980037 € 160,00 Code 3980038 € 160,00 Code 3980039 € 180,00 Seite: 317 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980040 € 180,00 Code 3980041 € 200,00 Code 3980042 € 200,00 Code 3980043 € 220,00 Code 3980044 € 220,00 Code 3980045 € 240,00 Code 3980046 € 240,00 Code 3980048 € 260,00 Code 3980049 € 280,00 Seite: 318 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980105 € 30,00 Code 3980106 € 30,00 Code 3980107 € 30,00 Code 3980108 € 30,00 Code 3980109 € 30,00 Code 3980110 € 30,00 Code 3980111 € 45,00 Code 3980112 € 45,00 Seite: 319 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980113 € 45,00 Code 3980114 € 45,00 Code 3980115 € 45,00 Code 3980116 € 45,00 Code 3980117 € 45,00 Code 3980118 € 45,00 Code 3980119 € 45,00 Code 3980120 € 45,00 Seite: 320 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980121 € 60,00 Code 3980122 € 60,00 Code 3980123 € 60,00 Code 3980124 € 60,00 Code 3980125 € 60,00 Code 3980126 € 60,00 Code 3980127 € 60,00 Code 3980128 € 60,00 Seite: 321 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980129 € 60,00 Code 3980130 € 60,00 Code 3980131 € 100,00 Code 3980132 € 100,00 Code 3980133 € 120,00 Code 3980134 € 120,00 Code 3980135 € 140,00 Code 3980136 € 140,00 Seite: 322 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980137 € 160,00 Code 3980138 € 160,00 Code 3980139 € 180,00 Code 3980140 € 180,00 Code 3980141 € 200,00 Code 3980142 € 200,00 Code 3980143 € 220,00 Code 3980144 € 220,00 Seite: 323 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980145 € 240,00 Code 3980146 € 240,00 Code 3980147 € 260,00 Code 3980148 € 260,00 Code 3980149 € 280,00 Code 3980150 € 280,00 Code 3980305 € 30,00 Code 3980306 € 30,00 Seite: 324 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980307 € 30,00 Code 3980308 € 30,00 Code 3980309 € 30,00 Code 3980310 € 30,00 Code 3980311 € 45,00 Code 3980312 € 45,00 Code 3980313 € 45,00 Code 3980314 € 45,00 Code 3980315 € 45,00 Seite: 325 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980316 € 45,00 Code 3980317 € 45,00 Code 3980318 € 45,00 Code 3980319 € 45,00 Code 3980320 € 45,00 Code 3980321 € 60,00 Code 3980322 € 60,00 Code 3980323 € 60,00 Code 3980324 € 60,00 Seite: 326 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980325 € 60,00 Code 3980326 € 60,00 Code 3980327 € 60,00 Code 3980328 € 60,00 Code 3980329 € 60,00 Code 3980330 € 60,00 Code 3980331 € 100,00 Code 3980332 € 100,00 Code 3980333 € 120,00 Seite: 327 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980334 € 120,00 Code 3980335 € 140,00 Code 3980336 € 140,00 Code 3980337 € 160,00 Code 3980338 € 160,00 Code 3980339 € 180,00 Code 3980340 € 180,00 Code 3980341 € 200,00 Code 3980342 € 200,00 Seite: 328 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980343 € 220,00 Code 3980344 € 220,00 Code 3980345 € 240,00 Code 3980346 € 240,00 Code 3980347 € 260,00 Code 3980348 € 260,00 Code 3980349 € 280,00 Code 3980350 € 280,00 Code 3980505 € 30,00 Seite: 329 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980506 € 30,00 Code 3980507 € 30,00 Code 3980508 € 30,00 Code 3980509 € 30,00 Code 3980510 € 30,00 Code 3980511 € 45,00 Code 3980512 € 45,00 Seite: 330 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980513 € 45,00 Code 3980514 € 45,00 Code 3980515 € 45,00 Code 3980516 € 45,00 Code 3980517 € 45,00 Code 3980518 € 45,00 Code 3980519 € 45,00 Seite: 331 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980520 € 45,00 Code 3980521 € 60,00 Code 3980522 € 60,00 Code 3980523 € 60,00 Code 3980524 € 60,00 Code 3980525 € 60,00 Code 3980526 € 60,00 Seite: 332 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980527 € 60,00 Code 3980528 € 60,00 Code 3980529 € 60,00 Code 3980530 € 60,00 Code 3980531 € 100,00 Code 3980532 € 100,00 Code 3980533 € 120,00 Seite: 333 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980534 € 120,00 Code 3980535 € 140,00 Code 3980536 € 140,00 Code 3980537 € 160,00 Code 3980538 € 160,00 Code 3980539 € 180,00 Code 3980540 € 180,00 Seite: 334 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980541 € 200,00 Code 3980542 € 200,00 Code 3980543 € 220,00 Code 3980544 € 220,00 Code 3980545 € 240,00 Code 3980546 € 240,00 Code 3980547 € 260,00 Seite: 335 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3980548 € 260,00 Code 3980549 € 280,00 Code 3980550 € 280,00 Code 3981005 € 30,00 Code 3981006 € 30,00 Code 3981007 € 30,00 Code 3981008 € 30,00 Code 3981009 € 30,00 Seite: 336 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3981010 € 30,00 Code 3981011 € 45,00 Code 3981012 € 45,00 Code 3981013 € 45,00 Code 3981014 € 45,00 Code 3981015 € 45,00 Code 3981016 € 45,00 Code 3981017 € 45,00 Code 3981018 € 45,00 Seite: 337 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3981019 € 45,00 Code 3981020 € 45,00 Code 3981021 € 60,00 Code 3981022 € 60,00 Code 3981023 € 60,00 Code 3981024 € 60,00 Code 3981025 € 60,00 Code 3981026 € 60,00 Code 3981027 € 60,00 Seite: 338 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3981028 € 60,00 Code 3981029 € 60,00 Code 3981030 € 60,00 Code 3981031 € 100,00 Code 3981032 € 100,00 Code 3981033 € 120,00 Code 3981034 € 120,00 Code 3981035 € 140,00 Code 3981036 € 140,00 Seite: 339 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3981037 € 160,00 Code 3981038 € 160,00 Code 3981039 € 180,00 Code 3981040 € 180,00 Code 3984005 € 30,00 Code 3984006 € 30,00 Code 3984007 € 30,00 Code 3984008 € 30,00 Code 3984009 € 30,00 Seite: 340 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3984010 € 30,00 Code 3984011 € 45,00 Code 3984012 € 45,00 Code 3984013 € 45,00 Code 3984014 € 45,00 Code 3984015 € 45,00 Code 3984016 € 45,00 Code 3984017 € 45,00 Code 3984018 € 45,00 Seite: 341 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3984019 € 45,00 Code 3984020 € 45,00 Code 3984021 € 60,00 Code 3984022 € 60,00 Code 3984023 € 60,00 Code 3984024 € 60,00 Code 3984025 € 60,00 Code 3984026 € 60,00 Code 3984027 € 60,00 Seite: 342 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3984028 € 60,00 Code 3984029 € 60,00 Code 3984030 € 60,00 Code 3984031 € 100,00 Code 3984032 € 100,00 Code 3984033 € 120,00 Code 3984034 € 120,00 Code 3984035 € 140,00 Code 3984036 € 140,00 Seite: 343 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von 40 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3984037 € 160,00 Code 3984038 € 160,00 Code 3984039 € 180,00 Code 3984040 € 180,00 Code 3985105 € 30,00 Code 3985106 € 30,00 Code 3985107 € 30,00 Code 3985108 € 30,00 Code 3985109 € 30,00 Seite: 344 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3985110 € 30,00 Code 3985111 € 45,00 Code 3985112 € 45,00 Code 3985113 € 45,00 Code 3985114 € 45,00 Code 3985115 € 45,00 Code 3985116 € 45,00 Code 3985117 € 45,00 Code 3985118 € 45,00 Seite: 345 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3985119 € 45,00 Code 3985120 € 45,00 Code 3985121 € 60,00 Code 3985122 € 60,00 Code 3985123 € 60,00 Code 3985124 € 60,00 Code 3985125 € 60,00 Code 3985126 € 60,00 Code 3985127 € 60,00 Seite: 346 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf Freilandstraßen um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3985128 € 60,00 Code 3985129 € 60,00 Code 3985130 € 60,00 Code 3986105 € 30,00 Code 3986106 € 50,00 Code 3986107 € 50,00 Code 3986108 € 30,00 Code 3986109 € 30,00 Code 3986110 € 30,00 Seite: 347 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3986111 € 45,00 Code 3986112 € 45,00 Code 3986113 € 45,00 Code 3986114 € 45,00 Code 3986115 € 45,00 Code 3986116 € 45,00 Code 3986117 € 45,00 Code 3986118 € 45,00 Code 3986119 € 45,00 Seite: 348 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3986120 € 45,00 Code 3986121 € 60,00 Code 3986122 € 60,00 Code 3986123 € 60,00 Code 3986124 € 60,00 Code 3986125 € 60,00 Code 3986126 € 60,00 Code 3986127 € 60,00 Code 3986128 € 60,00 Seite: 349 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3986129 € 60,00 Code 3986130 € 60,00 Code 3986131 € 100,00 Code 3986132 € 100,00 Code 3986133 € 120,00 Code 3986134 € 120,00 Code 3986135 € 140,00 Code 3986136 € 140,00 Code 3986137 € 160,00 Seite: 350 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3986138 € 160,00 Code 3986139 € 180,00 Code 3986140 € 180,00 Code 3986141 € 200,00 Code 3986142 € 200,00 Code 3986143 € 220,00 Code 3986144 € 220,00 Code 3986145 € 240,00 Code 3986146 € 240,00 Seite: 351 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3986147 € 260,00 Code 3986148 € 260,00 Code 3986149 € 280,00 Code 3986150 € 280,00 Code 3987005 € 30,00 Code 3987006 € 30,00 Code 3987007 € 30,00 Code 3987008 € 30,00 Seite: 352 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987009 € 30,00 Code 3987010 € 30,00 Code 3987011 € 45,00 Code 3987012 € 45,00 Code 3987013 € 45,00 Code 3987014 € 45,00 Code 3987015 € 45,00 Code 3987016 € 45,00 Seite: 353 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987017 € 45,00 Code 3987018 € 45,00 Code 3987019 € 45,00 Code 3987020 € 45,00 Code 3987021 € 60,00 Code 3987022 € 60,00 Code 3987023 € 60,00 Code 3987024 € 60,00 Seite: 354 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987025 € 60,00 Code 3987026 € 60,00 Code 3987027 € 60,00 Code 3987028 € 60,00 Code 3987029 € 60,00 Code 3987030 € 60,00 Code 3987031 € 100,00 Code 3987032 € 100,00 Seite: 355 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987033 € 120,00 Code 3987034 € 120,00 Code 3987035 € 140,00 Code 3987036 € 140,00 Code 3987037 € 160,00 Code 3987038 € 160,00 Code 3987039 € 180,00 Code 3987040 € 180,00 Seite: 356 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987041 € 200,00 Code 3987042 € 200,00 Code 3987043 € 220,00 Code 3987044 € 220,00 Code 3987045 € 240,00 Code 3987046 € 240,00 Code 3987047 € 260,00 Code 3987048 € 260,00 Seite: 357 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987049 € 280,00 Code 3987050 € 280,00 Code 3987105 € 30,00 Code 3987106 € 50,00 Code 3987107 € 50,00 Code 3987108 € 30,00 Code 3987109 € 30,00 Code 3987110 € 30,00 Code 3987111 € 45,00 Seite: 358 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987112 € 45,00 Code 3987113 € 45,00 Code 3987114 € 45,00 Code 3987115 € 45,00 Code 3987116 € 45,00 Code 3987117 € 45,00 Code 3987118 € 45,00 Code 3987119 € 45,00 Code 3987120 € 45,00 Seite: 359 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987121 € 60,00 Code 3987122 € 60,00 Code 3987123 € 60,00 Code 3987124 € 60,00 Code 3987125 € 60,00 Code 3987126 € 60,00 Code 3987127 € 60,00 Code 3987128 € 60,00 Code 3987129 € 60,00 Seite: 360 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987130 € 60,00 Code 3987131 € 100,00 Code 3987132 € 100,00 Code 3987133 € 120,00 Code 3987134 € 120,00 Code 3987135 € 140,00 Code 3987136 € 140,00 Code 3987137 € 160,00 Code 3987138 € 160,00 Seite: 361 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987139 € 180,00 Code 3987140 € 180,00 Code 3987141 € 200,00 Code 3987142 € 200,00 Code 3987143 € 220,00 Code 3987144 € 220,00 Code 3987145 € 240,00 Code 3987146 € 240,00 Code 3987147 € 260,00 Seite: 362 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987148 € 260,00 Code 3987149 € 280,00 Code 3987150 € 280,00 Code 3987205 € 30,00 Code 3987206 € 30,00 Code 3987207 € 30,00 Code 3987208 € 30,00 Code 3987209 € 30,00 Code 3987210 € 30,00 Seite: 363 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987211 € 45,00 Code 3987212 € 45,00 Code 3987213 € 45,00 Code 3987214 € 45,00 Code 3987215 € 45,00 Code 3987216 € 45,00 Code 3987217 € 45,00 Code 3987218 € 45,00 Code 3987219 € 45,00 Seite: 364 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987220 € 45,00 Code 3987221 € 60,00 Code 3987222 € 60,00 Code 3987223 € 60,00 Code 3987224 € 60,00 Code 3987225 € 60,00 Code 3987226 € 60,00 Code 3987227 € 60,00 Code 3987228 € 60,00 Seite: 365 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987229 € 60,00 Code 3987230 € 60,00 Code 3987231 € 100,00 Code 3987232 € 100,00 Code 3987233 € 120,00 Code 3987234 € 120,00 Code 3987235 € 140,00 Code 3987236 € 140,00 Code 3987237 € 160,00 Seite: 366 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987238 € 160,00 Code 3987239 € 180,00 Code 3987240 € 180,00 Code 3987241 € 200,00 Code 3987242 € 200,00 Code 3987243 € 220,00 Code 3987244 € 220,00 Code 3987245 € 240,00 Code 3987246 € 240,00 Seite: 367 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987247 € 260,00 Code 3987248 € 260,00 Code 3987249 € 280,00 Code 3987250 € 280,00 Code 3987305 € 30,00 Code 3987306 € 30,00 Code 3987307 € 30,00 Code 3987308 € 30,00 Code 3987309 € 30,00 Seite: 368 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987310 € 30,00 Code 3987311 € 45,00 Code 3987312 € 45,00 Code 3987313 € 45,00 Code 3987314 € 45,00 Code 3987315 € 45,00 Code 3987316 € 45,00 Code 3987317 € 45,00 Code 3987318 € 45,00 Seite: 369 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987319 € 45,00 Code 3987320 € 45,00 Code 3987321 € 60,00 Code 3987322 € 60,00 Code 3987323 € 60,00 Code 3987324 € 60,00 Code 3987325 € 60,00 Code 3987326 € 60,00 Code 3987327 € 60,00 Seite: 370 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Freilandstraßen um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987328 € 60,00 Code 3987329 € 60,00 Code 3987330 € 60,00 Code 3987405 € 30,00 Code 3987406 € 30,00 Code 3987407 € 30,00 Code 3987408 € 30,00 Code 3987409 € 30,00 Code 3987410 € 30,00 Seite: 371 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987411 € 45,00 Code 3987412 € 45,00 Code 3987413 € 45,00 Code 3987414 € 45,00 Code 3987415 € 45,00 Code 3987416 € 45,00 Code 3987417 € 45,00 Code 3987418 € 45,00 Code 3987419 € 45,00 Seite: 372 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987420 € 45,00 Code 3987421 € 60,00 Code 3987422 € 60,00 Code 3987423 € 60,00 Code 3987424 € 60,00 Code 3987425 € 60,00 Code 3987426 € 60,00 Code 3987427 € 60,00 Code 3987428 € 60,00 Seite: 373 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3987429 € 60,00 Code 3987430 € 60,00 Code 3988005 € 30,00 Code 3988006 € 30,00 Code 3988007 € 30,00 Code 3988008 € 30,00 Code 3988009 € 30,00 Code 3988010 € 30,00 Seite: 374 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988011 € 45,00 Code 3988012 € 45,00 Code 3988013 € 45,00 Code 3988014 € 45,00 Code 3988015 € 45,00 Code 3988016 € 45,00 Code 3988017 € 45,00 Code 3988018 € 45,00 Seite: 375 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988019 € 45,00 Code 3988020 € 45,00 Code 3988021 € 60,00 Code 3988022 € 60,00 Code 3988023 € 60,00 Code 3988024 € 60,00 Code 3988025 € 60,00 Code 3988026 € 60,00 Seite: 376 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988027 € 60,00 Code 3988028 € 60,00 Code 3988029 € 60,00 Code 3988030 € 60,00 Code 3988031 € 100,00 Code 3988032 € 100,00 Code 3988033 € 120,00 Code 3988034 € 120,00 Seite: 377 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988035 € 140,00 Code 3988036 € 140,00 Code 3988037 € 160,00 Code 3988038 € 160,00 Code 3988039 € 180,00 Code 3988040 € 180,00 Code 3988041 € 200,00 Code 3988042 € 200,00 Seite: 378 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988043 € 220,00 Code 3988044 € 220,00 Code 3988045 € 240,00 Code 3988046 € 240,00 Code 3988047 € 260,00 Code 3988048 € 260,00 Code 3988049 € 280,00 Code 3988050 € 280,00 Seite: 379 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988105 € 30,00 Code 3988106 € 30,00 Code 3988107 € 30,00 Code 3988108 € 30,00 Code 3988109 € 30,00 Code 3988110 € 30,00 Code 3988111 € 45,00 Code 3988112 € 45,00 Code 3988113 € 45,00 Seite: 380 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988114 € 45,00 Code 3988115 € 45,00 Code 3988116 € 45,00 Code 3988117 € 45,00 Code 3988118 € 45,00 Code 3988119 € 45,00 Code 3988120 € 45,00 Code 3988121 € 60,00 Code 3988122 € 60,00 Seite: 381 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988123 € 60,00 Code 3988124 € 60,00 Code 3988125 € 60,00 Code 3988126 € 60,00 Code 3988127 € 60,00 Code 3988128 € 60,00 Code 3988129 € 60,00 Code 3988130 € 60,00 Code 3988131 € 100,00 Seite: 382 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988132 € 100,00 Code 3988133 € 120,00 Code 3988134 € 120,00 Code 3988135 € 140,00 Code 3988136 € 140,00 Code 3988137 € 160,00 Code 3988138 € 160,00 Code 3988139 € 180,00 Code 3988140 € 180,00 Seite: 383 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988141 € 200,00 Code 3988142 € 200,00 Code 3988143 € 220,00 Code 3988144 € 220,00 Code 3988145 € 240,00 Code 3988146 € 240,00 Code 3988147 € 260,00 Code 3988148 € 260,00 Code 3988149 € 280,00 Seite: 384 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988150 € 280,00 Code 3988205 € 30,00 Code 3988206 € 50,00 Code 3988207 € 50,00 Code 3988208 € 30,00 Code 3988209 € 30,00 Code 3988210 € 30,00 Code 3988211 € 45,00 Seite: 385 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988212 € 45,00 Code 3988213 € 45,00 Code 3988214 € 45,00 Code 3988215 € 45,00 Code 3988216 € 45,00 Code 3988217 € 45,00 Code 3988218 € 45,00 Code 3988219 € 45,00 Seite: 386 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988220 € 45,00 Code 3988221 € 60,00 Code 3988222 € 60,00 Code 3988223 € 60,00 Code 3988224 € 60,00 Code 3988225 € 60,00 Code 3988226 € 60,00 Code 3988227 € 60,00 Seite: 387 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988228 € 60,00 Code 3988229 € 60,00 Code 3988230 € 60,00 Code 3988231 € 100,00 Code 3988232 € 100,00 Code 3988233 € 120,00 Code 3988234 € 120,00 Code 3988235 € 140,00 Seite: 388 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988236 € 140,00 Code 3988237 € 160,00 Code 3988238 € 160,00 Code 3988239 € 180,00 Code 3988240 € 180,00 Code 3988241 € 200,00 Code 3988242 € 200,00 Code 3988243 € 220,00 Seite: 389 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erheblich überschritten. powered by DVT Vorschreibung Code 3988244 € 220,00 Code 3988245 € 240,00 Code 3988246 € 240,00 Code 3988247 € 260,00 Code 3988248 € 260,00 Code 3988249 € 280,00 Code 3988250 € 280,00 Code 3988401 € 36,00 Seite: 390 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988405 € 30,00 Code 3988406 € 30,00 Code 3988407 € 30,00 Code 3988408 € 30,00 Code 3988409 € 30,00 Code 3988410 € 30,00 Code 3988411 € 45,00 Code 3988412 € 45,00 Code 3988413 € 45,00 Seite: 391 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988414 € 45,00 Code 3988415 € 45,00 Code 3988416 € 45,00 Code 3988417 € 45,00 Code 3988418 € 45,00 Code 3988419 € 45,00 Code 3988420 € 45,00 Code 3988421 € 60,00 Code 3988422 € 60,00 Seite: 392 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988423 € 60,00 Code 3988424 € 60,00 Code 3988425 € 60,00 Code 3988426 € 60,00 Code 3988427 € 60,00 Code 3988428 € 60,00 Code 3988429 € 60,00 Code 3988430 € 60,00 Code 3988431 € 100,00 Seite: 393 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988432 € 100,00 Code 3988433 € 120,00 Code 3988434 € 120,00 Code 3988435 € 140,00 Code 3988436 € 140,00 Code 3988437 € 160,00 Code 3988438 € 160,00 Code 3988439 € 180,00 Code 3988440 € 180,00 Seite: 394 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988441 € 200,00 Code 3988442 € 200,00 Code 3988443 € 220,00 Code 3988444 € 220,00 Code 3988445 € 240,00 Code 3988446 € 240,00 Code 3988447 € 260,00 Code 3988448 € 260,00 Code 3988449 € 280,00 Seite: 395 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Freilandstraßen erheblich überschritten. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988450 € 280,00 Code 3988501 € 36,00 Code 3988505 € 30,00 Code 3988506 € 30,00 Code 3988507 € 30,00 Code 3988508 € 30,00 Code 3988509 € 30,00 Seite: 396 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988510 € 30,00 Code 3988511 € 45,00 Code 3988512 € 45,00 Code 3988513 € 45,00 Code 3988514 € 45,00 Code 3988515 € 45,00 Code 3988516 € 45,00 Seite: 397 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988517 € 45,00 Code 3988518 € 45,00 Code 3988519 € 45,00 Code 3988520 € 45,00 Code 3988521 € 60,00 Code 3988522 € 60,00 Code 3988523 € 60,00 Seite: 398 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988524 € 60,00 Code 3988525 € 60,00 Code 3988526 € 60,00 Code 3988527 € 60,00 Code 3988528 € 60,00 Code 3988529 € 60,00 Code 3988530 € 60,00 Seite: 399 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988531 € 100,00 Code 3988532 € 100,00 Code 3988533 € 120,00 Code 3988534 € 120,00 Code 3988535 € 140,00 Code 3988536 € 140,00 Code 3988537 € 160,00 Seite: 400 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 43 km/h . D. D in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988538 € 160,00 Code 3988539 € 180,00 Code 3988540 € 180,00 Code 3988541 € 200,00 Code 3988542 € 200,00 Code 3988543 € 220,00 Code 3988544 € 220,00 Seite: 401 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F. Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988545 € 240,00 Code 3988546 € 240,00 Code 3988547 € 260,00 Code 3988548 € 260,00 Code 3988549 € 280,00 Code 3988550 € 280,00 Code 3988605 € 30,00 Seite: 402 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988606 € 30,00 Code 3988607 € 30,00 Code 3988608 € 30,00 Code 3988609 € 30,00 Code 3988610 € 30,00 Code 3988611 € 45,00 Code 3988612 € 45,00 Code 3988613 € 45,00 Code 3988614 € 45,00 Seite: 403 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. powered by DVT Vorschreibung Code 3988615 € 45,00 Code 3988616 € 45,00 Code 3988617 € 45,00 Code 3988618 € 45,00 Code 3988619 € 45,00 Code 3988620 € 45,00 Code 3988621 € 60,00 Code 3988622 € 60,00 Code 3988623 € 60,00 Seite: 404 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs.1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. § 96 Abs. 1 Ziffer 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EusbKrV, BGBL. II 216/2012 Sie haben auf einer Eisenbahnkreuzung überholt, obwohl dies verboten ist. § 96 Abs. 1 Ziffer 2 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II 216/2012 Sie haben ein mehrspuriges Kraftfahrzeug innerhalb von etwa 80 Meter vor bis unmittelbar nach einer Eisenbahnkreuzung überholt. powered by DVT Vorschreibung Code 3988624 € 60,00 Code 3988625 € 60,00 Code 3988626 € 60,00 Code 3988627 € 60,00 Code 3988628 € 60,00 Code 3988629 € 60,00 Code 3988630 € 60,00 Code 4916211 € 50,00 Code 4916221 € 50,00 Seite: 405 Anonymverfügungskatalog Tirol Übertretung § 97 Abs. 4 Ziffer 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II 216/2012 Sie haben an der Eisenbahnkreuzung, vor der das Verkehrszeichen "Halt" angebracht war, nicht bei der deutlich sichtbar angebrachten Haltelinie oder Ordnungslinie angehalten. § 97 Abs. 4 Ziffer 2 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II 216/2012 Sie haben an der Eisenbahnkreuzung, vor der das Verkehrszeichen "Halt" angebracht war, nicht vor dem Andreaskreuz - jedoch mindestens in einer Entfernung von 3 Metern von der nächstgelegenen Schiene entfernten Stelle - angehalten. § 99 Abs. 1 Ziffer 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBl. II 216/2012 Sie haben an einer durch <<01>> gesicherten Eisenbahnkreuzung nicht angehalten, obwohl das <<02>> leuchtete. Sie hätten Ihr Fahrzeug auf Grund Ihrer Fahrgeschwindigkeit und Ihres Abstandes von der Eisenbahnkreuzung leicht und gefahrlos anhalten können. § 99 Abs. 1 Ziffer 4 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II 216/2012 Sie haben an einer durch Schrankenanlagen gesicherten Eisenbahnkreuzung nicht vor den Schranken angehalten, obwohl sich die Schrankenbäume abwärts bewegten. § 99 Abs. 1 Ziffer 5 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II 216/2012 Sie haben an einer durch Schrankenanlagen gesicherten Eisenbahnkreuzung nicht vor den <<01>> geschlossenen Schrankenbäumen angehalten. § 99 Abs. 3 Ziffer 3 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II 216/2012 Sie haben eine durch Schrankenanlage gesicherte Eisenbahnkreuzung übersetzt, obwohl die Schrankenbäume noch nicht vollkommen geöffnet waren. § 99 Abs. 3 Ziffer 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II 216/2012 Sie haben eine durch Schrankenanlage gesicherte Eisenbahnkreuzung übersetzt, obwohl nach Öffnen der Schrankenbäume sämtliche Lichtzeichen noch nicht erloschen waren. § 99 Abs. 1 Ziffer 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II 216/2012 Sie haben an einer durch eine Lichtzeichenanl
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