Anonymverfügungskatalog Tirol

Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2005
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2006
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2007
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2008
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2009
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2010
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2011
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2012
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 1
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Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2013
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2014
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2015
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2016
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2017
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2018
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2019
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2020
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2021
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 2
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Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2022
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2023
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2024
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2025
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2026
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2027
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2028
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2029
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2030
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 3
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2031
€ 100,00
Code 2032
€ 100,00
Code 2033
€ 120,00
Code 2034
€ 120,00
Code 2035
€ 140,00
Code 2036
€ 140,00
Code 2037
€ 160,00
Code 2038
€ 160,00
Code 2039
€ 180,00
Seite: 4
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Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2040
€ 180,00
Code 2041
€ 200,00
Code 2042
€ 200,00
Code 2043
€ 220,00
Code 2044
€ 220,00
Code 2045
€ 240,00
Code 2046
€ 240,00
Code 2047
€ 260,00
Code 2048
€ 260,00
Seite: 5
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Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 2049
€ 280,00
Code 2050
€ 280,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2202
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 2 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2205
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2206
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2207
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2208
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2209
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2210
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 6
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Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2211
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2212
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2213
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2214
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2215
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2216
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2217
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2218
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2219
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 7
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2220
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2221
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2222
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2223
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2224
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2225
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2226
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2227
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2228
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 8
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Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2229
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2230
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 2231
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 2232
€ 100,00
Code 2233
€ 120,00
Code 2234
€ 120,00
Code 2235
€ 140,00
Code 2236
€ 140,00
Code 2237
€ 160,00
Seite: 9
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 2238
€ 160,00
Code 2239
€ 180,00
Code 2240
€ 180,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2305
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 5
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2306
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 6
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2307
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 7
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2308
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 8
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2309
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 9
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2310
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 10
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 10
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2311
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 11
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2312
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 12
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2313
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 13
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2314
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 14
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2315
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 15
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2316
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 16
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2317
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 17
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2318
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 18
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2319
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 19
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 11
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2320
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 20
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2321
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 21
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2322
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 22
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2323
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 23
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2324
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 24
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2325
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 25
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2326
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 26
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2327
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 27
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2328
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 28
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 12
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2329
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 29
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2330
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 30
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2331
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 31
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 32
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 33
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 34
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 35
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 36
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 37
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 2332
€ 100,00
Code 2333
€ 120,00
Code 2334
€ 120,00
Code 2335
€ 140,00
Code 2336
€ 140,00
Code 2337
€ 160,00
Seite: 13
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 38
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 39
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 40
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 41
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 42
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 43
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 44
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 45
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 46
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2338
€ 160,00
Code 2339
€ 180,00
Code 2340
€ 180,00
Code 2341
€ 200,00
Code 2342
€ 200,00
Code 2343
€ 220,00
Code 2344
€ 220,00
Code 2345
€ 240,00
Code 2346
€ 240,00
Seite: 14
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Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 47
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 48
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 49
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 50
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 2347
€ 260,00
Code 2348
€ 260,00
Code 2349
€ 280,00
Code 2350
€ 280,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2505
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 5 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2506
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 6 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2507
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 7 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2508
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 8 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2509
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 9 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 15
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Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2510
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 10 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2511
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 11 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2512
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 12 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2513
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 13 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2514
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 14 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2515
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 15 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2516
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 16 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2517
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 17 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2518
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 18 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 16
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Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2519
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 19 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2520
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 20 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2521
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2522
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 22 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2523
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2524
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 24 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2525
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 25 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2526
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2527
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 27 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 17
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2528
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 28 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2529
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 29 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2530
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 2531
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 31 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 33 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 34 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 35 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 36 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 120,00
Code 2532
€ 120,00
Code 2533
€ 140,00
Code 2534
€ 140,00
Code 2535
€ 160,00
Code 2536
€ 160,00
Seite: 18
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 37 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 38 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 39 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 40 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 2537
€ 180,00
Code 2538
€ 180,00
Code 2539
€ 200,00
Code 2540
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3005
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3006
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3007
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3008
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 19
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3009
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3010
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3011
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3012
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3013
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3014
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3015
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3016
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 20
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3017
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3018
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3019
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3020
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3021
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3022
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3023
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3024
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 21
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3025
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3026
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3027
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3028
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3029
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3030
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3031
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 3032
€ 100,00
Seite: 22
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 40 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3033
€ 120,00
Code 3034
€ 120,00
Code 3035
€ 140,00
Code 3036
€ 140,00
Code 3037
€ 160,00
Code 3038
€ 160,00
Code 3039
€ 180,00
Code 3040
€ 180,00
Seite: 23
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3041
€ 200,00
Code 3042
€ 200,00
Code 3043
€ 220,00
Code 3044
€ 220,00
Code 3045
€ 240,00
Code 3046
€ 240,00
Code 3047
€ 260,00
Code 3048
€ 260,00
Seite: 24
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 3049
€ 280,00
Code 3050
€ 280,00
§ 20 Abs. 1 i. V. m. § 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3105
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3106
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3107
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3108
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3109
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3110
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3111
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 25
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3112
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3113
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3114
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3115
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3116
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3117
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3118
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3119
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3120
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 26
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3121
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3122
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3123
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3124
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3125
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3126
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3127
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3128
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3129
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 27
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3130
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Code 3131
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 3132
€ 100,00
Code 3133
€ 120,00
Code 3134
€ 120,00
Code 3135
€ 140,00
Code 3136
€ 140,00
Code 3137
€ 160,00
Code 3138
€ 160,00
Seite: 28
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z 11a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 3139
€ 180,00
Code 3140
€ 180,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3305
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 5 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3306
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 6 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3307
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 7 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3308
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 8 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3309
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 9 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3310
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
powered by DVT
Seite: 29
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3311
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3312
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3313
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3314
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3315
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3316
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3317
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3318
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 30
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3319
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3320
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3321
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3322
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3323
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3324
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3325
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3326
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 31
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3327
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3328
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3329
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3330
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3331
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 3332
€ 100,00
Code 3333
€ 120,00
Code 3334
€ 120,00
Seite: 32
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Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3335
€ 140,00
Code 3336
€ 140,00
Code 3337
€ 160,00
Code 3338
€ 160,00
Code 3339
€ 180,00
Code 3340
€ 180,00
Code 3341
€ 200,00
Code 3342
€ 200,00
Seite: 33
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Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 43 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 50 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3343
€ 220,00
Code 3344
€ 220,00
Code 3345
€ 240,00
Code 3346
€ 240,00
Code 3347
€ 260,00
Code 3348
€ 260,00
Code 3349
€ 280,00
Code 3350
€ 280,00
Seite: 34
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3405
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3406
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3407
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3408
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3409
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3410
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3411
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3412
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 35
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3413
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3414
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3415
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3416
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3417
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3418
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3419
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3420
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
powered by DVT
Seite: 36
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3421
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3422
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3423
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3424
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3425
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3426
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3427
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3428
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
powered by DVT
Seite: 37
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3429
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3430
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 3431
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
€ 120,00
Code 3432
€ 120,00
Code 3433
€ 140,00
Code 3434
€ 140,00
Code 3435
€ 160,00
Code 3436
€ 160,00
Seite: 38
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 3437
€ 180,00
Code 3438
€ 180,00
Code 3439
€ 200,00
Code 3440
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3505
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 5 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3506
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 6 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3507
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 7 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3508
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 8 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 39
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3509
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 9 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3510
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3511
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3512
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3513
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3514
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3515
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3516
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 40
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3517
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3518
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3519
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3520
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3521
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3522
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3523
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3524
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 41
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3525
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3526
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3527
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3528
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3529
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3530
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 3531
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 3532
€ 100,00
Seite: 42
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3533
€ 120,00
Code 3534
€ 120,00
Code 3535
€ 140,00
Code 3536
€ 140,00
Code 3537
€ 160,00
Code 3538
€ 160,00
Code 3539
€ 180,00
Code 3540
€ 180,00
Seite: 43
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 43 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3541
€ 200,00
Code 3542
€ 200,00
Code 3543
€ 220,00
Code 3544
€ 220,00
Code 3545
€ 240,00
Code 3546
€ 240,00
Code 3547
€ 260,00
Code 3548
€ 260,00
Seite: 44
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um durchschnittlich 50 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 3549
€ 280,00
Code 3550
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4005
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4006
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4007
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4008
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4009
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4010
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 45
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4011
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4012
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4013
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4014
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4015
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4016
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4017
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4018
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 46
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4019
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4020
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4021
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4022
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4023
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4024
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4025
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4026
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 47
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4027
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4028
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4029
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4030
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4031
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 4032
€ 100,00
Code 4033
€ 120,00
Code 4034
€ 120,00
Seite: 48
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 4035
€ 140,00
Code 4036
€ 140,00
Code 4037
€ 160,00
Code 4038
€ 160,00
Code 4039
€ 180,00
Code 4040
€ 180,00
Code 4041
€ 200,00
Code 4042
€ 220,00
Seite: 49
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 4044
€ 220,00
Code 4045
€ 240,00
Code 4046
€ 240,00
Code 4047
€ 260,00
Code 4048
€ 260,00
Code 4049
€ 280,00
Code 4050
€ 280,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4105
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 50
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4106
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4107
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4108
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4109
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4110
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4111
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4112
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4113
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4114
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 51
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4115
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4116
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4117
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4118
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4119
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4120
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4121
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4122
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4123
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 52
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Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4124
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4125
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4126
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4127
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4128
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4129
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4130
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Code 4131
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 4132
€ 100,00
Seite: 53
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Übertretung
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 lit. a Zif. 11 a StVO
Sie haben die durch Zonenbeschränkung in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 4133
€ 120,00
Code 4134
€ 120,00
Code 4135
€ 140,00
Code 4136
€ 140,00
Code 4137
€ 160,00
Code 4138
€ 160,00
Code 4139
€ 180,00
Code 4140
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 4405
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 54
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4406
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4407
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4408
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4409
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4410
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4411
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4412
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4413
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 55
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4414
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4415
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4416
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4417
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4418
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4419
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4420
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4421
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 56
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4422
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4423
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4424
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4425
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4426
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4427
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4428
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4429
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
powered by DVT
Seite: 57
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4430
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 4431
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 120,00
Code 4432
€ 120,00
Code 4433
€ 140,00
Code 4434
€ 140,00
Code 4435
€ 160,00
Code 4436
€ 160,00
Code 4437
€ 180,00
Seite: 58
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Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40
km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 4438
€ 180,00
Code 4439
€ 200,00
Code 4440
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5005
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5006
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5007
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5008
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5009
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 59
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5010
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5011
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5012
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5013
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5014
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5015
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5016
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5017
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 60
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5018
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5019
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5020
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5021
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5022
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5023
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5024
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5025
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 61
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5026
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5027
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5028
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5029
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5030
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5031
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 5032
€ 100,00
Code 5033
€ 120,00
Seite: 62
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 5034
€ 120,00
Code 5035
€ 140,00
Code 5036
€ 140,00
Code 5037
€ 160,00
Code 5038
€ 160,00
Code 5039
€ 180,00
Code 5040
€ 180,00
Code 5041
€ 200,00
Seite: 63
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 5042
€ 200,00
Code 5043
€ 220,00
Code 5044
€ 220,00
Code 5045
€ 249,00
Code 5046
€ 240,00
Code 5047
€ 260,00
Code 5048
€ 260,00
Code 5049
€ 280,00
Seite: 64
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 5050
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5205
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 5 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5206
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 6 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5207
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 7 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5208
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 8 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5209
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 9 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5210
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 10 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5211
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 11 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5212
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 12 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
powered by DVT
Seite: 65
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5213
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 13 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5214
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 14 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5215
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 15 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5216
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 16 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5217
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 17 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5218
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 18 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5219
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 19 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5220
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 20 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5221
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 21 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 66
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5222
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 22 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5223
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 23 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5224
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 24 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5225
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 25 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5226
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 26 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5227
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 27 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5228
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 28 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5229
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 29 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5230
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 30 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 67
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 31 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 32 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 33 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 34 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 35 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 36 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 37 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 38 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 39 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 5231
€ 100,00
Code 5232
€ 100,00
Code 5233
€ 120,00
Code 5234
€ 120,00
Code 5235
€ 140,00
Code 5236
€ 140,00
Code 5237
€ 160,00
Code 5238
€ 160,00
Code 5239
€ 180,00
Seite: 68
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 50 km/h um 40 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 5240
€ 180,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5305
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 5 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5306
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 6 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5307
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 7 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5308
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 8 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5309
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 9 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5310
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5311
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 69
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5312
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5313
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5314
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5315
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5316
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5317
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5318
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5319
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 70
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5320
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5321
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5322
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5323
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5324
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5325
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5326
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5327
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 71
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5328
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5329
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5330
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 5331
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 5332
€ 100,00
Code 5333
€ 120,00
Code 5334
€ 120,00
Code 5335
€ 140,00
Seite: 72
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 43 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 5336
€ 140,00
Code 5337
€ 160,00
Code 5338
€ 160,00
Code 5339
€ 180,00
Code 5340
€ 180,00
Code 5341
€ 200,00
Code 5342
€ 200,00
Code 5343
€ 220,00
Seite: 73
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 50 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 5344
€ 220,00
Code 5345
€ 240,00
Code 5346
€ 240,00
Code 5347
€ 260,00
Code 5348
€ 260,00
Code 5349
€ 280,00
Code 5350
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5505
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 5 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
powered by DVT
Seite: 74
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5506
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 6 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5507
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 7 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5508
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 8 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5509
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 9 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5510
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5511
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5512
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5513
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
powered by DVT
Seite: 75
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5514
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5515
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5516
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5517
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5518
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5519
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5520
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5521
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 76
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5522
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5523
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5524
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5525
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5526
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5527
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5528
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5529
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 77
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5530
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 5531
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 5532
€ 100,00
Code 5533
€ 120,00
Code 5534
€ 120,00
Code 5535
€ 140,00
Code 5536
€ 140,00
Code 5537
€ 160,00
Seite: 78
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 43 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 5538
€ 160,00
Code 5539
€ 180,00
Code 5540
€ 180,00
Code 5541
€ 200,00
Code 5542
€ 200,00
Code 5543
€ 220,00
Code 5544
€ 220,00
Code 5545
€ 240,00
Seite: 79
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um durchschnittlich 50 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 5546
€ 240,00
Code 5547
€ 260,00
Code 5548
€ 260,00
Code 5549
€ 280,00
Code 5550
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6005
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6006
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6007
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 80
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6008
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6009
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6010
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6011
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6012
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6013
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6014
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6015
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 81
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6016
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6017
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6018
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6019
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6020
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6021
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6022
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6023
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
powered by DVT
Seite: 82
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6024
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6025
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6026
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6027
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6028
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6029
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6030
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6031
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Seite: 83
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 6032
€ 100,00
Code 6033
€ 120,00
Code 6034
€ 120,00
Code 6035
€ 140,00
Code 6036
€ 140,00
Code 6037
€ 160,00
Code 6038
€ 160,00
Code 6039
€ 180,00
Seite: 84
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 6040
€ 180,00
Code 6041
€ 200,00
Code 6042
€ 200,00
Code 6043
€ 220,00
Code 6044
€ 220,00
Code 6045
€ 240,00
Code 6046
€ 240,00
Code 6047
€ 260,00
Seite: 85
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 6048
€ 260,00
Code 6049
€ 280,00
Code 6050
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6205
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 5 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6206
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 6 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6207
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 7 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6208
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 8 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6209
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 9 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 86
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6210
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 10 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6211
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 11 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6212
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 12 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6213
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 13 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6214
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 14 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6215
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 15 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6216
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 16 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6217
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 17 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6218
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 18 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 87
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6219
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 19 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6220
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 20 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6221
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 21 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6222
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 22 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6223
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 23 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6224
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 24 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6225
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 25 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6226
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 26 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6227
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 27 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 88
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6228
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 28 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6229
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 29 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6230
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 30 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6231
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 31 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 32 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 33 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 34 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 35 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 36 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 6232
€ 100,00
Code 6233
€ 120,00
Code 6234
€ 120,00
Code 6235
€ 140,00
Code 6236
€ 140,00
Seite: 89
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 37 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 38 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 39 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 60 km/h um 40 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 6237
€ 160,00
Code 6238
€ 160,00
Code 6239
€ 180,00
Code 6240
€ 180,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6305
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 5 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6306
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 6 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6307
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 7 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6308
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 8 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 90
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6309
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 9 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6310
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6311
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6312
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6313
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6314
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6315
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6316
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 91
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6317
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6318
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6319
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6320
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6321
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6322
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6323
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6324
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
powered by DVT
Seite: 92
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6325
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6326
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6327
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6328
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6329
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6330
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Code 6331
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
€ 100,00
Code 6332
€ 100,00
Seite: 93
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 6333
€ 120,00
Code 6334
€ 120,00
Code 6335
€ 140,00
Code 6336
€ 140,00
Code 6337
€ 160,00
Code 6338
€ 160,00
Code 6339
€ 180,00
Code 6340
€ 180,00
Seite: 94
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 43 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 6341
€ 200,00
Code 6342
€ 200,00
Code 6343
€ 220,00
Code 6344
€ 220,00
Code 6345
€ 240,00
Code 6346
€ 240,00
Code 6347
€ 260,00
Code 6348
€ 260,00
Seite: 95
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 50 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 6349
€ 280,00
Code 6350
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6405
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6406
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6407
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6408
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6409
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6410
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 96
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6411
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6412
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6413
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6414
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6415
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6416
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6417
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6418
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 97
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6419
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6420
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6421
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6422
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6423
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6424
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6425
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6426
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 98
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6427
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6428
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6429
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6430
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 6431
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 120,00
Code 6432
€ 120,00
Code 6433
€ 140,00
Code 6434
€ 140,00
Seite: 99
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 6435
€ 160,00
Code 6436
€ 160,00
Code 6437
€ 180,00
Code 6438
€ 180,00
Code 6439
€ 200,00
Code 6440
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6505
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 5 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6506
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 6 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 100
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6507
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 7 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6508
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 8 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6509
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 9 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6510
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6511
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6512
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6513
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6514
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
powered by DVT
Seite: 101
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6515
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6516
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6517
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6518
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6519
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6520
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6521
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6522
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
powered by DVT
Seite: 102
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6523
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6524
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6525
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6526
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6527
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6528
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6529
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 6530
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
powered by DVT
Seite: 103
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 6531
€ 100,00
Code 6532
€ 100,00
Code 6533
€ 120,00
Code 6534
€ 120,00
Code 6535
€ 140,00
Code 6536
€ 140,00
Code 6537
€ 160,00
Code 6538
€ 160,00
Seite: 104
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 43 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 6539
€ 180,00
Code 6540
€ 180,00
Code 6541
€ 200,00
Code 6542
€ 200,00
Code 6543
€ 220,00
Code 6544
€ 220,00
Code 6545
€ 240,00
Code 6546
€ 240,00
Seite: 105
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 50 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 6547
€ 260,00
Code 6548
€ 260,00
Code 6549
€ 280,00
Code 6550
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7005
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7006
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7007
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7008
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 106
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7009
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7010
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7011
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7012
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7013
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7014
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7015
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7016
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 107
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7017
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7018
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7019
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7020
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7021
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7022
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7023
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7024
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 108
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7025
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7026
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7027
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7028
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7029
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7030
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7031
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 7032
€ 100,00
Seite: 109
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 7033
€ 120,00
Code 7034
€ 120,00
Code 7035
€ 140,00
Code 7036
€ 140,00
Code 7037
€ 160,00
Code 7038
€ 160,00
Code 7039
€ 180,00
Code 7040
€ 180,00
Seite: 110
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 7042
€ 200,00
Code 7043
€ 220,00
Code 7044
€ 220,00
Code 7045
€ 240,00
Code 7046
€ 240,00
Code 7047
€ 260,00
Code 7048
€ 260,00
Code 7049
€ 280,00
Seite: 111
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 7050
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7205
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 5 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7206
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 6 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7207
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 7 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7208
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 8 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7209
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 9 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7210
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 10 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7211
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 11 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7212
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 12 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
powered by DVT
Seite: 112
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7213
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 13 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7214
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 14 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7215
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 15 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7216
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 16 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7217
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 17 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7218
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 18 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7219
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 19 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7220
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 20 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7221
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 21 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
powered by DVT
Seite: 113
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7222
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 22 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7223
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 23 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7224
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 24 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7225
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 25 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7226
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 26 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7227
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 27 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7228
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 28 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7229
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 29 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7230
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 30 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 114
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 31 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 32 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 33 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 34 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 35 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 36 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 37 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 38 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 39 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 7231
€ 100,00
Code 7232
€ 100,00
Code 7233
€ 120,00
Code 7234
€ 120,00
Code 7235
€ 140,00
Code 7236
€ 140,00
Code 7237
€ 160,00
Code 7238
€ 160,00
Code 7239
€ 180,00
Seite: 115
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 70 km/h um 40 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 7240
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7305
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 5 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7306
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 6 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7307
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 7 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7308
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 8 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7309
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 9 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7310
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7311
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 116
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7312
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7313
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7314
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7315
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7316
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7317
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7318
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7319
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 117
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7320
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7321
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7322
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7323
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7324
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7325
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7326
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7327
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
powered by DVT
Seite: 118
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7328
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7329
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7330
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7331
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 7332
€ 100,00
Code 7333
€ 120,00
Code 7334
€ 120,00
Code 7335
€ 140,00
Seite: 119
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 43 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 7336
€ 140,00
Code 7337
€ 160,00
Code 7338
€ 160,00
Code 7339
€ 180,00
Code 7340
€ 180,00
Code 7341
€ 200,00
Code 7342
€ 200,00
Code 7343
€ 220,00
Seite: 120
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 50 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 7344
€ 220,00
Code 7345
€ 240,00
Code 7346
€ 240,00
Code 7347
€ 260,00
Code 7348
€ 260,00
Code 7349
€ 280,00
Code 7350
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7405
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
powered by DVT
Seite: 121
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7406
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7407
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7408
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7409
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7410
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7411
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7412
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7413
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
powered by DVT
Seite: 122
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7414
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7415
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7416
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7417
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7418
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7419
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7420
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7421
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7422
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7423
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7424
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7425
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7426
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7427
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7428
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7429
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 124
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7430
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 7431
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 120,00
Code 7432
€ 120,00
Code 7433
€ 140,00
Code 7434
€ 140,00
Code 7435
€ 160,00
Code 7436
€ 160,00
Code 7437
€ 180,00
Seite: 125
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Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 7438
€ 180,00
Code 7439
€ 200,00
Code 7440
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7505
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 5 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7506
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 6 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7507
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 7 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7508
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 8 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7509
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 9 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 126
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7510
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7511
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7512
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7513
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7514
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7515
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7516
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7517
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 127
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7518
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7519
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7520
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7521
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7522
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7523
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7524
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7525
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 128
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7526
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7527
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7528
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7529
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7530
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 7531
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 7532
€ 100,00
Code 7533
€ 120,00
Seite: 129
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 7534
€ 120,00
Code 7535
€ 140,00
Code 7536
€ 140,00
Code 7537
€ 160,00
Code 7538
€ 160,00
Code 7539
€ 180,00
Code 7540
€ 180,00
Code 7541
€ 200,00
Seite: 130
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 43 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 7542
€ 200,00
Code 7543
€ 220,00
Code 7544
€ 220,00
Code 7545
€ 240,00
Code 7546
€ 240,00
Code 7547
€ 260,00
Code 7548
€ 260,00
Code 7549
€ 280,00
Seite: 131
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um durchschnittlich 50 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 7550
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8005
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8006
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8007
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8008
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8009
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8010
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8011
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
powered by DVT
Seite: 132
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8012
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8013
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8014
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8015
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8016
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8017
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8018
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8019
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 133
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8020
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8021
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8022
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8023
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8024
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8025
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8026
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8027
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 134
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8028
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8029
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8030
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8031
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 8032
€ 100,00
Code 8033
€ 120,00
Code 8034
€ 120,00
Code 8035
€ 140,00
Seite: 135
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 8036
€ 140,00
Code 8037
€ 160,00
Code 8038
€ 160,00
Code 8039
€ 180,00
Code 8040
€ 180,00
Code 8041
€ 200,00
Code 8042
€ 200,00
Code 8043
€ 220,00
Seite: 136
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich, welcher außerhalb eines Ortsgebietes liegt, die
durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 8044
€ 220,00
Code 8045
€ 240,00
Code 8046
€ 240,00
Code 8047
€ 260,00
Code 8048
€ 260,00
Code 8049
€ 280,00
Code 8050
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8205
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 5 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 137
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8206
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 6 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8207
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 7 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8208
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 8 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8209
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 9 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8210
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 10 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8211
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 11 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8212
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 12 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8213
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 13 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8214
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 14 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 138
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8215
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 15 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8216
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 16 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8217
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 17 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8218
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 18 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8219
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 19 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8220
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 20 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8221
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 21 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8222
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 22 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8223
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 23 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
powered by DVT
Seite: 139
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8224
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 24 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8225
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 25 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8226
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 26 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8227
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 27 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8228
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 28 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8229
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 29 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8230
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 30 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8231
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 31 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 32 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 8232
€ 100,00
Seite: 140
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 33 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 34 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 35 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 36 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 37 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 38 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 39 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 80 km/h um 40 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 8233
€ 120,00
Code 8234
€ 120,00
Code 8235
€ 140,00
Code 8236
€ 140,00
Code 8237
€ 160,00
Code 8238
€ 160,00
Code 8239
€ 180,00
Code 8240
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8305
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 5 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 141
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8306
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 6 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8307
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 7 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8308
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 8 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8309
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 9 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8310
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8311
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8312
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8313
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 142
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8314
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8315
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8316
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8317
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8318
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8319
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8320
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8321
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 143
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8322
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8323
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8324
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8325
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8326
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8327
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8328
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8329
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 144
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8330
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8331
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 8332
€ 100,00
Code 8333
€ 120,00
Code 8334
€ 120,00
Code 8335
€ 140,00
Code 8336
€ 140,00
Code 8337
€ 160,00
Seite: 145
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 43 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 8338
€ 160,00
Code 8339
€ 180,00
Code 8340
€ 180,00
Code 8341
€ 200,00
Code 8342
€ 200,00
Code 8343
€ 220,00
Code 8344
€ 220,00
Code 8345
€ 240,00
Seite: 146
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 50 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 8346
€ 240,00
Code 8347
€ 260,00
Code 8348
€ 260,00
Code 8349
€ 280,00
Code 8350
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8405
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8406
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8407
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
powered by DVT
Seite: 147
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8408
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8409
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8410
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8411
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8412
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8413
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8414
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8415
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
powered by DVT
Seite: 148
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8416
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8417
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8418
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8419
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8420
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8421
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8422
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8423
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
powered by DVT
Seite: 149
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8424
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8425
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8426
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8427
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8428
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8429
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8430
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Code 8431
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 120,00
Seite: 150
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 8432
€ 120,00
Code 8433
€ 140,00
Code 8434
€ 140,00
Code 8435
€ 160,00
Code 8436
€ 160,00
Code 8437
€ 180,00
Code 8438
€ 180,00
Code 8439
€ 200,00
Seite: 151
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit a Zif. 10a StVO
Sie haben am angeführten Ort, welcher im Ortsgebiet liegt, die durch
Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80
km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 8440
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8505
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 5 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8506
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 6 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8507
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 7 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8508
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 8 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8509
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 9 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8510
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8511
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 152
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8512
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8513
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8514
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8515
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8516
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8517
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8518
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8519
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
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Seite: 153
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8520
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8521
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8522
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8523
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8524
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8525
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8526
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8527
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 154
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8528
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8529
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8530
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 8531
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 8532
€ 100,00
Code 8533
€ 120,00
Code 8534
€ 120,00
Code 8535
€ 140,00
Seite: 155
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 43 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 8536
€ 140,00
Code 8537
€ 160,00
Code 8538
€ 160,00
Code 8539
€ 180,00
Code 8540
€ 180,00
Code 8541
€ 200,00
Code 8542
€ 200,00
Code 8543
€ 220,00
Seite: 156
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um durchschnittlich 50 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 8544
€ 220,00
Code 8545
€ 240,00
Code 8546
€ 240,00
Code 8547
€ 260,00
Code 8548
€ 260,00
Code 8549
€ 280,00
Code 8550
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9005
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
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Seite: 157
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9006
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9007
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9008
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9009
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9010
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 10 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 30,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9011
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 11 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9012
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 12 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9013
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 13 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9014
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 14 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
powered by DVT
Seite: 158
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9015
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 15 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9016
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 16 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9017
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 17 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9018
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 18 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9019
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 19 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9020
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 20 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 45,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9021
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 21 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9022
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 22 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9023
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 23 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
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Seite: 159
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9024
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 24 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9025
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 25 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9026
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 26 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9027
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 27 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9028
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 28 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9029
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 29 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9030
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 30 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 9031
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 31 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 32 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Code 9032
€ 100,00
Seite: 160
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 33 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 34 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 35 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 36 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 36 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 38 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 39 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 40 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 41 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 9033
€ 120,00
Code 9034
€ 120,00
Code 9035
€ 140,00
Code 9036
€ 140,00
Code 9037
€ 160,00
Code 9038
€ 160,00
Code 9039
€ 180,00
Code 9040
€ 180,00
Code 9041
€ 200,00
Seite: 161
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 42 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 43 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 44 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 45 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 46 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 47 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 48 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 49 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 50 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 9042
€ 200,00
Code 9043
€ 220,00
Code 9044
€ 220,00
Code 9045
€ 240,00
Code 9046
€ 240,00
Code 9047
€ 260,00
Code 9048
€ 260,00
Code 9049
€ 280,00
Code 9050
€ 280,00
Seite: 162
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 5 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 6 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 7 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 8 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 9 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 10 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 12 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 13 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 10005
€ 30,00
Code 10006
€ 30,00
Code 10007
€ 30,00
Code 10008
€ 30,00
Code 10009
€ 30,00
Code 10010
€ 30,00
Code 10011
€ 45,00
Code 10012
€ 45,00
Code 10013
€ 45,00
Seite: 163
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 14 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 15 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 16 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 17 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 18 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 19 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 20 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 21 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 22 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 10014
€ 45,00
Code 10015
€ 45,00
Code 10016
€ 45,00
Code 10017
€ 45,00
Code 10018
€ 45,00
Code 10019
€ 45,00
Code 10020
€ 45,00
Code 10021
€ 60,00
Code 10022
€ 60,00
Seite: 164
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 23 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 24 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 25 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 26 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 27 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 30 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 10023
€ 60,00
Code 10024
€ 60,00
Code 10025
€ 60,00
Code 10026
€ 60,00
Code 10027
€ 60,00
Code 10028
€ 60,00
Code 10029
€ 60,00
Code 10030
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10031
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 31 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
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Seite: 165
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10032
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 32 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10033
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 33 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10034
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 34 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10035
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 35 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10036
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 36 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10037
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 37 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10038
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 38 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10039
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 39 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10040
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
powered by DVT
Seite: 166
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10041
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 41 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10042
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 42 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10043
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 43 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 220,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10044
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 44 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 220,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10045
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 45 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10046
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 46 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10047
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 47 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10048
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 48 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10049
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 49 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 280,00
powered by DVT
Seite: 167
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10050
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 50 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10205
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 5 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 6 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 7 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 8 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 9 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 10 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 11 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 12 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
€ 30,00
Code 10206
€ 30,00
Code 10207
€ 30,00
Code 10208
€ 30,00
Code 10209
€ 30,00
Code 10210
€ 30,00
Code 10211
€ 45,00
Code 10212
€ 45,00
Seite: 168
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 13 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 14 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 15 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 16 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 17 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 18 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 19 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 20 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 21 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 10213
€ 45,00
Code 10214
€ 45,00
Code 10215
€ 45,00
Code 10216
€ 45,00
Code 10217
€ 45,00
Code 10218
€ 45,00
Code 10219
€ 45,00
Code 10220
€ 45,00
Code 10221
€ 60,00
Seite: 169
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 22 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 23 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 24 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 25 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 26 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 27 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 28 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 29 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 30 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 10222
€ 60,00
Code 10223
€ 60,00
Code 10224
€ 60,00
Code 10225
€ 60,00
Code 10226
€ 60,00
Code 10227
€ 60,00
Code 10228
€ 60,00
Code 10229
€ 60,00
Code 10230
€ 60,00
Seite: 170
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10231
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 31 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10232
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 32 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10233
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 33 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10234
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 34 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10235
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 35 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10236
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 36 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10237
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 37 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10238
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 38 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10239
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 39 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
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Seite: 171
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10240
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe von 100 km/h um 40 km/h überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10305
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 5 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 6 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 7 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 8 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 9 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 30,00
Code 10306
€ 30,00
Code 10307
€ 30,00
Code 10308
€ 30,00
Code 10309
€ 30,00
Code 10310
€ 30,00
Code 10311
€ 45,00
Seite: 172
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 10312
€ 45,00
Code 10313
€ 45,00
Code 10314
€ 45,00
Code 10315
€ 45,00
Code 10316
€ 45,00
Code 10317
€ 45,00
Code 10318
€ 45,00
Code 10319
€ 45,00
Seite: 173
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 10320
€ 45,00
Code 10321
€ 60,00
Code 10322
€ 60,00
Code 10323
€ 60,00
Code 10324
€ 60,00
Code 10325
€ 60,00
Code 10326
€ 60,00
Code 10327
€ 60,00
Seite: 174
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 10328
€ 60,00
Code 10329
€ 60,00
Code 10330
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10331
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10332
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10333
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10334
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10335
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
powered by DVT
Seite: 175
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10336
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10337
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10338
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10339
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10340
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10341
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10342
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10343
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 43 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 220,00
powered by DVT
Seite: 176
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10344
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 220,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10345
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10346
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10347
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10348
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10349
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10350
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 50 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10506
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 6 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 30,00
Seite: 177
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 7 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 8 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 9 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 10507
€ 30,00
Code 10508
€ 30,00
Code 10509
€ 30,00
Code 10510
€ 30,00
Code 10511
€ 45,00
Code 10512
€ 45,00
Code 10513
€ 45,00
Code 10514
€ 45,00
Seite: 178
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 10515
€ 45,00
Code 10516
€ 45,00
Code 10517
€ 45,00
Code 10518
€ 45,00
Code 10519
€ 45,00
Code 10520
€ 45,00
Code 10521
€ 60,00
Code 10522
€ 60,00
Seite: 179
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 10523
€ 60,00
Code 10524
€ 60,00
Code 10525
€ 60,00
Code 10526
€ 60,00
Code 10527
€ 60,00
Code 10528
€ 60,00
Code 10529
€ 60,00
Code 10530
€ 60,00
Seite: 180
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10531
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10532
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10533
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10534
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10535
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10536
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10537
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10538
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 160,00
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Seite: 181
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10539
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10540
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10541
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10542
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10543
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 43 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 220,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10544
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 220,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10545
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10546
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 240,00
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Seite: 182
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10547
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10548
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10549
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 10550
Sie haben im angeführten Bereich die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um durchschnittlich 50 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12005
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 5 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 6 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 7 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 8 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 30,00
Code 12006
€ 30,00
Code 12007
€ 30,00
Code 12008
€ 30,00
Seite: 183
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 9 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 10 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 11 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 12 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 13 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 14 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 15 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 16 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 17 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 12009
€ 30,00
Code 12010
€ 30,00
Code 12011
€ 45,00
Code 12012
€ 45,00
Code 12013
€ 45,00
Code 12014
€ 45,00
Code 12015
€ 45,00
Code 12016
€ 45,00
Code 12017
€ 45,00
Seite: 184
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 18 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 19 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 20 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 21 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 22 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 23 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 24 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 25 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 26 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 12018
€ 45,00
Code 12019
€ 45,00
Code 12020
€ 45,00
Code 12021
€ 60,00
Code 12022
€ 60,00
Code 12023
€ 60,00
Code 12024
€ 60,00
Code 12025
€ 60,00
Code 12026
€ 60,00
Seite: 185
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 27 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 28 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 29 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 30 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 12027
€ 60,00
Code 12028
€ 60,00
Code 12029
€ 60,00
Code 12030
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12031
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 31 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12032
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 32 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12033
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 33 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12034
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 34 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12035
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 35 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
powered by DVT
Seite: 186
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12036
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 36 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12037
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 37 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12038
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 38 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12039
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 39 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12040
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 40 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12041
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 41 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12042
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 42 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12043
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 43 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 220,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12044
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 44 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 220,00
powered by DVT
Seite: 187
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12045
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 45 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12046
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 46 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12047
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 47 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12048
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 48 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12049
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 49 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 12050
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 50 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13005
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 5 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 6 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 7 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 30,00
Code 13006
€ 30,00
Code 13007
€ 30,00
Seite: 188
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 8 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 9 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 10 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 11 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 12 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 13 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 14 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 15 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 16 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 13008
€ 30,00
Code 13009
€ 30,00
Code 13010
€ 30,00
Code 13011
€ 45,00
Code 13012
€ 45,00
Code 13013
€ 45,00
Code 13014
€ 45,00
Code 13015
€ 45,00
Code 13016
€ 45,00
Seite: 189
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 17 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 18 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 19 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 20 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 21 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 22 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 23 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 24 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 25 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 13017
€ 45,00
Code 13018
€ 45,00
Code 13019
€ 45,00
Code 13020
€ 45,00
Code 13021
€ 60,00
Code 13022
€ 60,00
Code 13023
€ 60,00
Code 13024
€ 60,00
Code 13025
€ 60,00
Seite: 190
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Übertretung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 26 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 27 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 28 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 29 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 30 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 13026
€ 60,00
Code 13027
€ 60,00
Code 13028
€ 60,00
Code 13029
€ 60,00
Code 13030
€ 60,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13031
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 31 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13032
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 32 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13033
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 33 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13034
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 34 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
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Seite: 191
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13035
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 35 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13036
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 36 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13037
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 37 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13038
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 38 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13039
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 39 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13040
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 40 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13041
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 41 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13042
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 42 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13043
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 43 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 220,00
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Seite: 192
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Übertretung
Vorschreibung
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13044
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 44 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 220,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13045
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 45 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13046
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 46 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13047
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 47 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13048
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 48 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13049
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 49 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 280,00
§ 52 lit. a Zif. 10 a StVO
Code 13050
Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 50 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 280,00
§ 7 Abs. 1 StVO
Code 20711
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts
gelenkt, wie Ihnen dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer
Straßenbenützer, ohne eigener Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen
möglich gewesen wäre, da <<01>>.
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€ 50,00
Seite: 193
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Übertretung
§ 7 Abs. 1 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts
gelenkt, wie Ihnen dies unter die Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit
des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung
anderer Straßenbenützer, ohne eigener Gefährdung und ohne Beschädigung von
Sachen möglich gewesen wäre.
Sie haben ohne Grund den zweiten Fahrstreifen benützt, obwohl der erste Fahrstreifen
frei war.
§ 7 Abs. 1 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführte Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts
gelenkt, wie Ihnen dies unter die Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit
des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung
anderer Straßenbenützer, ohne eigener Gefährdung und ohne Beschädigung von
Sachen möglich gewesen wäre.
Sie haben ohne Grund den dritten Fahrstreifen benützt, obwohl der zweite Fahrstreifen
frei war.
§ 7 Abs. 1 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführte Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts
gelenkt, wie Ihnen dies unter die Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit
des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung
anderer Straßenbenützer, ohne eigener Gefährdung und ohne Beschädigung von
Sachen möglich gewesen wäre.
Sie haben ohne Grund den dritten Fahrstreifen benützt, obwohl der erste und der
zweite Fahrstreifen frei waren.
§ 7 Abs. 1 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführte Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts
gelenkt, wie Ihnen dies unter die Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit
des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung
anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre.
Sie haben ohne Grund den vierten Fahrstreifen benützt, obwohl der <<01>>
Fahrstreifen frei war.
§ 7 Abs. 1 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführte Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts
gelenkt, wie Ihnen dies unter die Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit
des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung
anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre.
Sie haben ohne Grund den <<01>> Fahrstreifen benützt, obwohl der <<02>>
Fahrstreifen frei war.
§ 7 Abs. 1 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführte Fahrzeuges, die Gleise von
Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn liegen, in Längsrichtung
befahren, obwohl der übrige Teil der Fahrbahn genügend Platz geboten hätte.
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Vorschreibung
Code 20712
€ 50,00
Code 20713
€ 50,00
Code 20714
€ 50,00
Code 20715
€ 50,00
Code 20716
€ 60,00
Code 20717
€ 50,00
Seite: 194
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 7 Abs. 2 StVO
Sie haben in einer unübersichtlichen Kurve den rechten Fahrbahnrand nicht
eingehalten.
§ 7 Abs. 2 StVO
Sie haben vor einer Fahrbahnkuppe den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten.
§ 7 Abs. 2 StVO
Sie haben bei ungenügender Sicht den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten.
§ 7 Abs. 2 StVO
Sie haben beim Überholtwerden den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten.
§ 7 Abs. 2 StVO
Sie haben bei Gegenverkehr den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten.
§ 7 Abs. 3 StVO
Sie haben trotz zweier Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung die Fahrbahnmitte
überfahren.
§ 7 Abs. 3 StVO
Sie haben beim Nebeneinanderfahren den Fahrstreifen gewechselt und dabei den
übrigen Verkehr behindert.
§ 7 Abs.3 erster Satz StVO
Sie sind als LenkerIn eines Kraftfahrzeuges auf einer Straße mit wenigstens zwei
Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung neben einem anderen Fahrzeug
gefahren, obwohl dies die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht erfordert
hätte.
§ 7 Abs.3 zweiter Satz StVO 1960
Sie haben als LenkerIn eines Kraftfahrzeuges beim Nebeneinanderfahren die
Fahrbahnmitte überfahren, obwohl Sie sich in keiner Einbahnstraße befanden.
§ 7 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Zufahren zum linken Fahrbahnrand andere Straßenbenützer
behindert.
§ 7 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Abfahren vom linken Fahrbahnrand andere Straßenbenützer
behindert.
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Vorschreibung
Code 20721
€ 50,00
Code 20722
€ 50,00
Code 20723
€ 50,00
Code 20724
€ 50,00
Code 20725
€ 50,00
Code 20731
€ 50,00
Code 20732
€ 50,00
Code 20735
€ 50,00
Code 20736
€ 50,00
Code 20741
€ 50,00
Code 20742
€ 50,00
Seite: 195
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 7 Abs. 4 StVO
Sie haben das Fahrzeug trotz starken Verkehrs zum linken Fahrbahnrand gelenkt,
obwohl dies außer in Einbahnstraßen verboten ist.
§ 7 Abs. 4 StVO
Sie haben das Fahrzeug auf einer unübersichtlichen Straßenstelle zum linken
Fahrbahnrand gelenkt, obwohl dies außer in Einbahnstraßen verboten ist.
§ 7 Abs. 4 StVO
Sie haben das Fahrzeug auf einer Vorrangstraße im Ortsgebiet zum linken
Fahrbahnrand gelenkt, obwohl dies außer in Einbahnstraßen verboten ist.
§ 7 Abs. 4 StVO
Sie haben das Fahrzeug zum linken Fahrbahnrand gelenkt, obwohl das Zufahren zum
linken Fahrbahn auf einer Fahrbahn mit Gleisen von Schienenfahrzeugen verboten ist
und es sich dabei um keine Einbahnstraße handelte.
§ 7 Abs. 5 StVO
Sie haben eine Einbahn entgegen der durch das Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z
10 StVO angezeigten Fahrtrichtung befahren.
§ 8 Abs. 1 StVO
Sie haben die Nebenfahrbahn durchfahren, obwohl Nebenfahrbahnen nur zum Zuoder Abfahren benützt werden dürfen und sich aus der Straßenverkehrsordnung oder
Bodenmarkierungen nichts anderes ergeben hat.
§ 8 Abs. 1 StVO
Sie haben die Nebenfahrbahn entgegen der dem zunächstgelegenen Fahrstreifen der
Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung befahren, obwohl sich auch durch
Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergeben hat.
§ 8b Abs.1 Ziffer 1 StVO
Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges in einem Tunnel, der mit einem
Straßenverkehrszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z 9e StVO gekennzeichnet ist, rückwärts
gefahren.
Vorschreibung
Code 20743
€ 50,00
Code 20744
€ 50,00
Code 20745
€ 50,00
Code 20746
€ 50,00
Code 20751
€ 50,00
Code 20811
€ 35,00
Code 20812
€ 35,00
Code 20813
€ 60,00
§ 8b Abs.1 Ziffer 2 StVO
Code 20814
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges in einem Tunnel, der mit einem
Straßenverkehrszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z 9e StVO gekennzeichnet ist,
umgedreht.
€ 130,00
§ 8 Abs. 2 StVO
Code 20821
Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einer in der Mitte der Straße
gelegenen Schutzinsel nicht rechts, sondern links vorbeigefahren.
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€ 60,00
Seite: 196
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 8b Abs. 2 StVO
Code 20823
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges in einem Tunnel, der mit einem
Straßenverkehrszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z 9e StVO gekennzeichnet ist, <<01>>
angehalten, und haben das Fahrzeug nicht, soweit möglich, in den durch
Hinweiszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z 1c gekennzeichneten Pannenbuchten abgestellt.
€ 130,00
§ 9 Abs. 4 StVO
Code 20941
Sie haben an einer Kreuzung mit dem Vorschriftszeichen "HALT" und einer auf der
Fahrbahn angebrachten Haltelinie nicht an dieser angehalten.
§ 9 Abs. 5 StVO
Sie haben den durch Bodenmarkierungen und Hinweiszeichen gekennzeichneten
Fahrstreifen für Omnibusse benützt.
§ 9 Abs. 5 StVO
Sie haben den durch Bodenmarkierungen und Hinweiszeichen gekennzeichneten
Fahrstreifen für Taxi benützt.
§ 9 Abs. 5 StVO
Sie haben als LenkerIn das angeführte Fahrzeug auf Bodenmarkierungen, die zum
Einordnen angebracht sind, abgestellt und dadurch den so gekennzeichneten
Straßenteil nicht freigehalten.
§ 9 Abs. 5 StVO
Sie haben als LenkerIn das angeführte Fahrzeug nicht entsprechend der auf der
Fahrbahn für das Einordnen bestimmter Fahrzeugarten angebrachten
Bodenmarkierung eingeordnet, da Sie <<01>> <<02>> <<03>>
§ 9 Abs. 6 StVO
Sie haben sich auf dem Fahrstreifen für Linksabbieger eingeordnet, die Fahrt jedoch
nicht im Sinne der auf der Fahrbahn angebrachten Richtungspfeile fortgesetzt.
§ 9 Abs. 6 StVO
Sie haben sich auf dem Fahrstreifen für Geradeausfahrende eingeordnet, die Fahrt
jedoch nicht im Sinne der auf der Fahrbahn angebrachten Richtungspfeile fortgesetzt.
§ 9 Abs. 6 StVO
Sie haben sich auf dem Fahrstreifen für Geradeausfahrende und Rechtsabbieger
eingeordnet, die Fahrt jedoch nicht im Sinne der auf der Fahrbahn angebrachten
Richtungspfeile fortgesetzt.
§ 9 Abs. 6 StVO
Sie haben sich auf dem Fahrstreifen für Linksabbieger und Geradeausfahrende
eingeordnet, die Fahrt jedoch nicht im Sinne der auf der Fahrbahn angebrachten
Richtungspfeile fortgesetzt.
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€ 45,00
Code 20951
€ 35,00
Code 20952
€ 35,00
Code 20953
€ 35,00
Code 20954
€ 35,00
Code 20961
€ 35,00
Code 20962
€ 35,00
Code 20963
€ 35,00
Code 20964
€ 35,00
Seite: 197
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 9 Abs. 6 StVO
Sie haben sich auf dem Fahrstreifen für Rechtsabbieger eingeordnet, die Fahrt jedoch
nicht im Sinne der auf der Fahrbahn angebrachten Richtungspfeile fortgesetzt.
§ 9 Abs. 7 StVO
Sie haben das Fahrzeug nicht entsprechend der Bodenmarkierung zum Halten
aufgestellt.
§ 9 Abs. 7 StVO
Sie haben das Fahrzeug nicht entsprechend der Bodenmarkierung zum Parken
aufgestellt.
§ 99 Abs. 3 lit.a i.V.m. § 9 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker des angeführten Fahrzeuges sich nicht entsprechend den
vorübergehend geltenden Bodenmarkierungen verhalten, da Sie <<01>> .
§ 10 Abs 1 1. Satz StVO
Sie sind einem entgegenkommenden Fahrzeug nicht rechtzeitig und ausreichend nach
rechts ausgewichen<<01>>
§ 10 Abs 1 2. Satz StVO
Sie sind einem entgegenkommenden Schienenfahrzeug unter Bedachtnahme auf den
Gegenverkehr nicht rechtzeitig und ausreichend nach links ausgewichen, obwohl der
Abstand zwischen dem Schienenfahrzeug und dem Fahrbahnrand ein Ausweichen
nach rechts nicht zugelassen hat. <<01>>
§ 10 Abs 2 1. Satz StVO
Sie haben nicht angehalten, obwohl einem entgegenkommenden Fahrzeug
<<01>>ausgewichen werden konnte. <<02>>
§ 10 Abs 2 2. Satz StVO
Sie sind nachdem Sie Ihr Fahrzeug angehalten haben, weil Sie einem
entgegenkommenden Fahrzeug <<01>>ausweichen konnten, nicht mit Ihrem
Fahrzeug zurückgefahren, obwohl Ihnen dies wegen der Art des Fahrzeuges und der
örtlichen Verhältnisse leichter als dem anderen Fahrzeug möglich war.<<02>>
§ 11 Abs. 1 StVO
Sie haben die Fahrtrichtung geändert, ohne sich davon zu überzeugen, dass dies ohne
Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.
§ 11 Abs. 1 StVO
Sie haben den Fahrstreifen gewechselt, ohne sich davon zu überzeugen, dass dies
ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.
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Vorschreibung
Code 20965
€ 35,00
Code 20971
€ 35,00
Code 20972
€ 35,00
Code 20982
€ 60,00
Code 21011
€ 50,00
Code 21012
€ 50,00
Code 21013
€ 50,00
Code 21014
€ 50,00
Code 21111
€ 50,00
Code 21112
€ 50,00
Seite: 198
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 11 Abs. 2 StVO
Sie haben die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung nicht so rechtzeitig
angezeigt, wodurch sich andere Straßenbenützer auf den bevorstehenden Vorgang
nicht einstellen konnten.
§ 11 Abs. 2 StVO
Sie haben die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung nicht angezeigt, wodurch
sich andere Straßenbenützer auf den bevorstehenden Vorgang nicht einstellen
konnten.
§ 11 Abs. 2 StVO
Sie haben den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens nicht so rechtzeitig
angezeigt, wodurch sich andere Straßenbenützer auf den bevorstehenden Vorgang
nicht einstellen konnten.
§ 11 Abs. 2 StVO
Sie haben den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens nicht angezeigt, wodurch
sich andere Straßenbenützer auf den bevorstehenden Vorgang nicht einstellen
konnten.
§ 11 Abs. 2 letzter Satz StVO
Sie haben als LenkerIn <<01>> angezeigt, und haben nach Beendigung des
Vorhabens die Anzeige nicht beendet.
§ 11 Abs. 5 StVO
Sie haben einem Lenker, dem das durchgehende Befahren seines Fahrstreifens nicht
möglich und dieser am Weiterfahren gehindert war, den Wechsel auf den
zunächstgelegenen verbleibenden Fahrstreifen entgegen dem Reißverschlußsystem
nicht ermöglicht.
§ 11 Abs. 5 StVO
Sie haben einem Lenker, dessen Fahrstreifen endete und welcher am Weiterfahren
gehindert war, den Wechsel auf den zunächstgelegenen verbleibenden Fahrstreifen
entgegen dem Reißverschlußsystem nicht ermöglicht.
§ 12 Abs. 1 StVO
Sie haben beim beabsichtigten Einbiegen nach links das Fahrzeug nicht auf den der
Fahrbahnmitte zunächst gelegenen Fahrstreifen Ihrer Fahrtrichtung gelenkt, wobei es
sich um keine Einbahnstraße handelte.
§ 12 Abs. 1 StVO
Sie haben in einer Einbahnstraße beim beabsichtigten Einbiegen nach links das
Fahrzeug nicht auf den linken Fahrstreifen gelenkt.
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Vorschreibung
Code 21121
€ 50,00
Code 21122
€ 50,00
Code 21123
€ 50,00
Code 21124
€ 50,00
Code 21125
€ 20,00
Code 21151
€ 50,00
Code 21152
€ 50,00
Code 21211
€ 40,00
Code 21212
€ 40,00
Seite: 199
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 12 Abs. 2 StVO
Sie haben beim beabsichtigten Einbiegen nach rechts das Fahrzeug nicht auf den
rechten Fahrstreifen Ihrer Fahrtrichtung gelenkt.
§ 12 Abs. 5 StVO
Sie sind als LenkerIn eines einspurigen später ankommenden Fahrzeuges, neben
anderen verkehrsbedingt angehaltenen Fahrzeugen vorgefahren, um sich mit Ihrem
Fahrzeug weiter vorne aufzustellen, obwohl für das Vorfahren nicht ausreichend Platz
vorhanden war.
§ 12 Abs. 5 StVO
Sie sind als Lenker eines einspurigen später ankommenden Fahrzeuges, zwischen
anderen angehaltenen Fahrzeugen vorgefahren um sich mit Ihrem Fahrzeug weiter
vorne aufzustellen, obwohl für das Vorfahren nicht ausreichend Platz vorhanden war.
§ 12 Abs. 5 StVO
Sie sind als Lenker eines einspurigen später ankommenden Fahrzeuges, neben
anderen angehaltenen Fahrzeugen vorgefahren, und haben dabei Lenker von
Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen anzeigten, behindert.
§ 12 Abs. 5 StVO
Sie sind als Lenker eines einspurigen später ankommenden Fahrzeuges, zwischen
anderen angehaltenen Fahrzeugen vorgefahren, und haben dabei Lenker von
Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen anzeigten, behindert.
§ 13 Abs. 1 StVO
Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeugesnach rechts nicht in kurzem Bogen
eingebogen.
§ 13 Abs. 1 StVO
Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges nach links nicht in weitem Bogen
eingebogen.
§ 13 Abs. 2 StVO
Sie sind als Lenker beim Linkseinbiegen auf einer Kreuzung nicht bis unmittelbar vor
die Kreuzungsmitte vorgefahren.
§ 13 Abs. 2 StVO
Sie sind, obwohl es der Gegenverkehr zuließ, nicht beim Linkseinbiegen am
Kreuzungsmittelpunkt links vorbeigefahren.
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Vorschreibung
Code 21221
€ 40,00
Code 21251
€ 40,00
Code 21252
€ 40,00
Code 21253
€ 40,00
Code 21254
€ 40,00
Code 21311
€ 40,00
Code 21312
€ 40,00
Code 21321
€ 40,00
Code 21322
€ 40,00
Seite: 200
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 13 Abs. 2a StVO
Sie haben auf der Kreuzung mehrstreifiger Fahrbahnen nicht den Fahrstreifen benützt,
der vor dem Einbiegen befahren wurde und haben sich vor dem Fahrstreifenwechsel
nicht davon überzeugt, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer
Straßenbenützer möglich ist.
§ 13 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Einbiegen in eine Fahrbahn einem Fußgänger, der die Fahrbahn
bereits betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn
nicht ermöglicht.
§ 14 Abs. 1 StVO
Sie haben beim Umkehren andere Straßenbenützer <<01>>
§ 14 Abs. 2 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftzeichens Einbiegen nach links verboten
umgekehrt.
§ 14 Abs. 2 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftzeichens Umkehren verboten umgekehrt.
§ 14 Abs. 2 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftzeichens Vorgeschriebene Fahrtrichtung
umgekehrt.
§ 14 Abs. 2 lit. b StVO
Sie haben auf einer engen Straßenstelle umgekehrt.
§ 14 Abs. 2 lit. b StVO
Sie haben auf einer unübersichtlichen Straßenstelle umgekehrt.
§ 14 Abs. 2 lit. c StVO
Sie haben bei starkem Verkehr umgekehrt.
§ 14 Abs. 2 lit. d StVO
Sie haben auf einer Vorrangstraße im Ortsgebiet, außerhalb einer geregelten
Kreuzung umgekehrt.
Vorschreibung
Code 21323
€ 40,00
Code 21341
€ 60,00
Code 21411
€ 40,00
Code 21421
€ 40,00
Code 21422
€ 40,00
Code 21423
€ 40,00
Code 21424
€ 40,00
Code 21425
€ 40,00
Code 21426
€ 40,00
Code 21427
€ 40,00
§ 15 Abs. 1 StVO
Code 21511
Sie haben ein anderes Fahrzeug rechts anstatt links überholt.
€ 200,00
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Seite: 201
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 15 Abs. 2 lit. a StVO
Sie haben ein Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht angezeigt hatte, nach links
einzubiegen und das Fahrzeug links eingeordnet hatte, links anstatt rechts überholt.
§ 15 Abs. 2 lit. a StVO
Sie haben ein Fahrzeug, dessen Lenker die Absicht angezeigt hatte, zum linken
Fahrbahnrand zuzufahren und das Fahrzeug links eingeordnet hatte, links anstatt
rechts überholt.
§ 15 Abs. 2 lit. b StVO
Sie haben auf einer Straße mit Gegenverkehr ein Schienenfahrzeug links überholt,
obwohl der Abstand zwischen ihm und den rechten Fahrbahnrand genügend groß war,
um rechts überholen zu können.
§ 15 Abs. 2a StVO
Sie haben ein Fahrzeug des Straßendienstes, das bei einer Arbeitsfahrt einen anderen
als den rechten Fahrstreifen benützte, rechts überholt obwohl noch genügend Platz
vorhanden war um links zu überholen und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts
anderes ergeben hat.
§ 15 Abs.3 StVO
Sie haben den bevorstehenden Überholvorgang nicht nach § 11 StVO über den
Wechsel des Fahrstreifens rechtzeitig angezeigt.
§ 15 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Überholen eines Fahrzeuges keinen der Verkehrssicherheit und der
Fahrgeschwindigkeit entsprechenden seitlichen Abstand vom überholten Fahrzeug
eingehalten, weil <<01>>
§ 15 Abs.4 und § 99 Abs.3 lit.a StVO 1960
Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges beim Überholen nicht einen der
Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechendenseitlichen Abstand
vom überholten Fahrzeug eingehalten.
§ 15 Abs. 5 StVO
Sie haben als LenkerIn des überholten Fahrzeuges die Geschwindigkeit erhöht,
obwohl Sie den Überholvorgang wahrnehmen hätten müssen.
§ 16 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben ein Fahrzeug überholt, wodurch andere Straßenbenützer behindert wurden.
§ 16 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben ein Fahrzeug überholt, wodurch andere Straßenbenützer gefährdet wurden.
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Vorschreibung
Code 21521
€ 60,00
Code 21522
€ 60,00
Code 21523
€ 60,00
Code 21524
€ 40,00
Code 21531
€ 40,00
Code 21541
€ 60,00
Code 21545
€ 35,00
Code 21551
€ 35,00
Code 21611
€ 60,00
Code 21612
€ 60,00
Seite: 202
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 16 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben ein Fahrzeug überholt, wodurch andere Straßenbenützer behindert und
gefährdet wurden.
§ 16 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben ein Fahrzeug überholt, obwohl nicht genügend Platz für ein gefahrloses
Überholen vorhanden war.
§ 16 Abs. 2 lit. a StVO
Sie haben auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen ÜBERHOLEN
VERBOTEN ausgenommen <<01>> <<02>> gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges
Kraftfahrzeug überholt.
Sie sind mit Ihrem Fahrzeug nicht unter die Ausnahme gefallen
§ 16 Abs. 2 lit. c StVO
Sie haben auf einer ungeregelten Kreuzung ein mehrspuriges Fahrzeug überholt,
obwohl die Kreuzung nicht auf einer Vorrangstraße durchfahren wurde.
§ 16 Abs. 2 lit. d Z 1 StVO
Sie haben ein überholendes mehrspuriges Fahrzeug auf der Autobahn überholt,
obwohl nicht getrennte Fahrbahnen vorhanden waren, die in der Fahrtrichtung
mindestens drei Fahrstreifen aufweisen.
§ 17 Abs. 1 StVO
Sie haben beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug andere Straßenbenützer behindert.
§ 17 Abs. 1 StVO
Sie haben beim Vorbeifahren an einem Fahrzeug keinen entsprechenden
Sicherheitsabstand eingehalten, da <<01>>.
§ 17 Abs. 1 StVO
Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einem in einer Haltestelle
stehenden Schienenfahrzeug links vorbeigefahren, obwohl der Abstand zwischen dem
Schinenfahrzeug und den rechten Fahrbahnrand genügend groß war.
§ 17 Abs. 1 StVO
Sie sind als LenkerIn des angeführten Kraftfahrzeuges an einem anderen Fahrzeug
rechts vorbeigefahren, obwohl dessen Lenker nicht die Absicht anzeigte, nach links
abzubiegen.
§ 17 Abs. 1 StVO
Sie sind als LenkerIn des angeführten Kraftfahrzeuges an einem anderen Fahrzeug
links vorbeigefahren, obwohl dessen Lenker die Absicht anzeigte, nach links
abzubiegen.
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Vorschreibung
Code 21613
€ 60,00
Code 21614
€ 60,00
Code 21621
€ 60,00
Code 21623
€ 60,00
Code 21624
€ 60,00
Code 21711
€ 40,00
Code 21712
€ 40,00
Code 21713
€ 40,00
Code 21714
€ 40,00
Code 21715
€ 40,00
Seite: 203
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 17 Abs. 1 StVO
Sie haben das bevorstehende Vorbeifahren nicht nach § 11 StVO über den Wechsel
des Fahrstreifens und nach § 22 über die Abgabe von Warnzeichen rechtzeitig
angezeigt.
§ 17 Abs. 2 StVO
Sie sind an einem in einer Haltestelle stehenden <<01>>auf der Seite, die für das Einoder Aussteigen bestimmt ist, vorbeigefahren und haben
<<02>>Personen<<03>><<04>>
§ 17 Abs. 2 StVO
Sie sind an einem in einer Haltestelle stehenden <<01>>auf der Seite, die für das Einoder Aussteigen bestimmt ist, vorbeigefahren und haben nicht angehalten, obwohl es
die Sicherheit der <<02>>Personen erfordert hätte<<03>>
§ 17 Abs. 2 StVO
Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einem in einer Haltestelle
anhaltenden Omnibus des Kraftfahrlinienverkehrs vorbeigefahren, wodurch
einsteigende und aussteigende Personen behindert wurden.
§ 17 Abs. 2a StVO
Sie haben das Kraftfahrzeug an einem Fahrzeug mit hinten angebrachter gelbroter
Tafel mit der bildlichen Darstellung von Kindern, bei dem die Alarmblinkanlage und
gelbrote Warnleuchten eingeschaltet waren, vorbeigelenkt.
§ 17 Abs. 3 Ziffer 1 StVO
Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einem Fahrzeug, welches vor
einem Schutzweg angehalten hatte, um Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn zu
ermöglichen, vorbeigefahren.
§ 17 Abs. 3 Ziffer 2 StVO
Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einem Fahrzeug, welches vor
einer Radfahrerüberfahrt angehalten hatte, um Radfahrern das Benützen der
Radfahrerüberfahrt zu ermöglichen, vorbeigefahren.
§ 17 Abs. 3 Ziffer 3 StVO
Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einem Fahrzeug, welches vor
einem Schutzweg angehalten hatte, um Rollschuhfahrern das Benützen des
Schutzweges zu ermöglichen, vorbeigefahren.
§ 17 Abs. 3 Ziffer 3 StVO
Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an einem Fahrzeug, welches vor
einer Radfahrerüberfahrt angehalten hatte, um Rollschuhfahrern das Benützen der
Radfahrerüberfahrt zu ermöglichen, vorbeigefahren.
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Vorschreibung
Code 21717
€ 40,00
Code 21721
€ 40,00
Code 21722
€ 40,00
Code 21723
€ 40,00
Code 21724
€ 40,00
Code 21731
€ 70,00
Code 21732
€ 70,00
Code 21733
€ 70,00
Code 21735
€ 70,00
Seite: 204
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 17 Abs. 4 StVO
Sie sind als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges an Fahrzeugen, die gemäß § 18
Abs 3 StVO angehalten haben, vorbeigefahren, obwohl die Voraussetzungen dafür
nicht vorhanden waren.
Vorschreibung
Code 21741
€ 50,00
§ 18 Abs. 1 StVO
Code 21811
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
€ 200,00
§ 18 Abs. 2 StVO
Code 21821
Sie haben von einem Schienenfahrzeug, das Sie <<01>>keinen den jeweiligen
Straßen- und Witterungsverhältnissen angemessenen Abstand (mindestens etwa 20
Meter) eingehalten, da der Abstand <<02>>Meter betrug.
§ 18 Abs. 3 StVO
Sie haben trotz Rückstaus als Lenker eines nachkommenden Fahrzeuges nicht vor
dieser Kreuzung angehalten, wodurch der Querverkehr behindert wurde.
§ 18 Abs. 3 StVO
Sie haben trotz Rückstaus als Lenker eines nachkommenden Fahrzeuges so
angehalten, daß der Verkehr auf dem Schutzweg behindert wurde.
§ 18 Abs. 3 StVO
Sie haben trotz Rückstaus als Lenker eines nachkommenden Fahrzeuges so
angehalten, daß der Verkehr auf der Radfahrerüberfahrt behindert wurde.
§ 18 Abs. 3 StVO
Sie haben trotz Rückstaus als Lenker eines nachkommenden Fahrzeuges so
angehalten, daß der Verkehr auf der Gleisanlage behindert wurde.
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 1 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen
den Vorrang eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch
dessen Lenker zu unvermitteltem Bremsen seines Fahrzeuges genötigt wurde.
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 1 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen
den Vorrang eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch
dessen Lenker zum Ablenken seines Fahrzeuges genötigt wurde.
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€ 60,00
Code 21831
€ 40,00
Code 21832
€ 40,00
Code 21833
€ 40,00
Code 21834
€ 40,00
Code 21911
€ 80,00
Code 21912
€ 80,00
Seite: 205
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 1 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen
den Vorrang eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch
dessen Lenker zu unvermitteltem Bremsen und Ablenken seines Fahrzeuges genötigt
wurde.
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 1 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Kreuzen
den Vorrang eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch
dessen Lenker zu unvermitteltem Bremsen seines Fahrzeuges genötigt wurde.
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 2 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen
den Vorrang eines Einsatzfahrzeuges nicht beachtet, wodurch dessen Lenker zu
unvermitteltem Bremsen seines Fahrzeuges genötigt wurde.
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 3 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch <<01>>
den Vorrang eines auf der Vorrangstraße fahrenden Fahrzeuges nicht beachtet,
wodurch dessen Lenker zu unvermitteltem <<02>> seines Fahrzeuges genötigt wurde.
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 4 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen
auf der Kreuzung vor der sich das Vorschriftszeichen VORRANG GEBEN befindet
einem im Vorrang befindlichen Fahrzeug den Vorrang nicht gegeben und dieses
dadurch zu unvermitteltem Bremsen genötigt.
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 4 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen
auf der Kreuzung vor der sich das Vorschriftszeichen VORRANG GEBEN befindet
einem im Vorrang befindlichen Fahrzeug den Vorrang nicht gegeben und dieses
dadurch zu unvermitteltem Ablenken genötigt.
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 5 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen
auf der Kreuzung als entgegenkommender Linkseinbieger einem geradeausfahrenden
die Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeug nicht den Vorrang gegeben und dieses
dadurch zu unvermitteltem Bremsen genötigt.
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 5 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen
auf der Kreuzung als entgegenkommender Linkseinbieger einem geradeausfahrenden
die Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeug nicht den Vorrang gegeben und dieses
dadurch zu unvermitteltem Ablenken genötigt.
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Vorschreibung
Code 21913
€ 80,00
Code 21914
€ 80,00
Code 21921
€ 80,00
Code 21931
€ 80,00
Code 21941
€ 80,00
Code 21942
€ 80,00
Code 21951
€ 80,00
Code 21952
€ 80,00
Seite: 206
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 23 Abs. 2 StVO
Sie haben außerhalb eines Parkplatzes das Fahrzeug nicht am Rande der Fahrbahn
zum Parken aufgestellt, obwohl sich dies aus Bodenmarkierungen oder
Straßenverkehrszeichen nicht ergeben hat.
§ 23 Abs. 2 StVO
Sie haben außerhalb eines Parkplatzes das Fahrzeug nicht parallel zum Fahrbahnrand
zum Parken aufgestellt, obwohl sich dies aus Bodenmarkierungen oder
Straßenverkehrszeichen nicht ergeben hat.
§ 23 Abs. 1 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges das Fahrzeug zum Halten so
aufgestellt, dass der Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren gehindert
wurde.
§ 23 Abs. 1 StVO
Sie haben das Fahrzeug zum Halten so aufgestellt, daß der Lenker eines anderen
Fahrzeuges am Wegfahren gehindert wurde.
§ 23 Abs. 1 StVO
Sie haben das Fahrzeug zum Parken so aufgestellt, daß der Lenker eines anderen
Fahrzeuges am Vorbeifahren gehindert wurde.
§ 23 Abs. 1 StVO
Sie haben das Fahrzeug zum Parken so aufgestellt, daß der Lenker eines anderen
Fahrzeuges am Wegfahren gehindert wurde.
§ 23 Abs. 2 StVO
Sie haben außerhalb eines Parkplatzes das Fahrzeug nicht am Rande der Fahrbahn
zum Halten aufgestellt obwohl sich dies aus Bodenmarkierungen oder
Straßenverkehrszeichen nicht ergeben hat.
§ 23 Abs. 2 StVO
Sie haben außerhalb eines Parkplatzes das Fahrzeug nicht parallel zum Fahrbahnrand
zum Halten aufgestellt, obwohl sich dies aus Bodenmarkierungen oder
Straßenverkehrszeichen nicht ergeben hat.
§ 23 Abs. 2 StVO
Sie haben außerhalb eines Parkplatzes das Fahrzeug nicht am Rande der Fahrbahn
sondern neben einem anderen Fahrzeug zum Halten aufgestellt obwohl sich dies aus
Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nicht ergeben hat.
§ 23 Abs. 2 StVO
Sie haben das einspurige Fahrzeug nicht am Fahrbahnrand platzsparend aufgestellt,
da <<01>>.
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Vorschreibung
Code 22301
€ 30,00
Code 22302
€ 30,00
Code 22311
€ 30,00
Code 22312
€ 30,00
Code 22313
€ 30,00
Code 22314
€ 30,00
Code 22321
€ 30,00
Code 22322
€ 30,00
Code 22323
€ 30,00
Code 22324
€ 30,00
Seite: 207
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 23 Abs. 2a StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug in einer Wohnstraße außerhalb der dafür
gekennzeichneten Stelle geparkt.
§ 23 Abs.2 dritter Satz StVO 1960
Sie haben das einspurige Fahrzeug nicht am Fahrbahnrand platzsparend aufgestellt.
§ 23 Abs.2 dritter Satz StVO 1960
Sie haben das angeführte Fahrzeuges mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3.500
kg auf einem Gehsteig, auf dem auf Grund von Bodenmarkierungen das Aufstellen
von Fahrzeugen erlaubt war, <<01>>obwohl auf solchen Flächen nur Fahrzeuge mit
einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg aufgestellt werden dürfen.
§ 23 Abs. 2a StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug in einer Wohnstraße geparkt, obwohl dafür keine
markierten Stellen vorhanden sind.
§ 23 Abs. 3 StVO
Sie haben das Fahrzeug vor einer Hauseinfahrt gehalten und sind nicht im Fahrzeug
verblieben.
§ 23 Abs. 3 StVO
Sie haben das Fahrzeug vor einer Grundstückseinfahrt gehalten und sind nicht im
Fahrzeug verblieben.
§ 23 Abs. 3 StVO
Sie haben das Fahrzeug vor einer Hauseinfahrt gehalten und beim Herannahen eines
Fahrzeuges, dessen Lenker die Hauseinfahrt benützen wollte, diese Aus- oder Einfahrt
nicht unverzüglich freigemacht.
§ 23 Abs. 3 StVO
Sie haben das Fahrzeug vor einer Grundstückseinfahrt gehalten und beim
Herannahen eines Fahrzeuges, dessen Lenker die Grundstückseinfahrt benützen
wollte, diese Aus- oder Einfahrt nicht unverzüglich freigemacht.
§ 23 Abs. 4 StVO
Sie haben die Tür des Fahrzeuges vorzeitig geöffnet und damit andere
Straßenbenützer gefährdet oder behindert.
§ 23 Abs. 4 StVO
Sie haben die Tür des Fahrzeuges so lange geöffnet gelassen wodurch andere
Straßenbenützer gefährdet oder behindert.
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Vorschreibung
Code 22325
€ 30,00
Code 22326
€ 30,00
Code 22327
€ 30,00
Code 22328
€ 30,00
Code 22331
€ 30,00
Code 22332
€ 30,00
Code 22333
€ 30,00
Code 22334
€ 30,00
Code 22341
€ 30,00
Code 22342
€ 30,00
Seite: 208
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO
Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone abgestellt, ohne das
Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit einer Parkscheibe zu kennzeichnen.
§ 4 Abs. 2 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO
Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone abgestellt, ohne das
Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit einer richtig eingestellten Parkscheibe
versehen zu haben, da eine falsche Ankunftszeit angezeigt wurde.
§ 2 Abs. 1 Ziff. 2 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO
Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone abgestellt, ohne dafür zu
sorgen, dass das Fahrzeug am Ende der höchsten zulässigen Parkzeit vom Ort der
Abstellung entfernt wurde.
§ 2 Abs. 2 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO
Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone abgestellt, ohne dafür zu
sorgen, dass die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe und durch diese gut
lesbar angebracht war.
§ 2 Abs. 2 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO
Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone abgestellt, ohne dafür zu
sorgen, dass der Parkschein hinter der Windschutzscheibe und durch diese gut lesbar
angebracht war.
§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 i.V.m. § 3 Abs.1 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO
Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone
abgestellt, ohne das Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit <<01>>, zu
kennzeichnen, obwohl wer ein mehrspuriges Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen
Kurzparkzone abstellt, einen Kurzparknachweis zu verwenden hat.
§ 2 Abs. 3 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO
Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone abgestellt, und haben
durch Änderungen am oder des Kurzparknachweises die höchste zulässige Parkdauer
zu überschreiten versucht.
<<01>>
§ 2 Abs. 4 i.V.m. § 3 Ziff. 5 Kurzparkzonen-Überwachungs-VO
Sie haben dieses mehrspurige Fahrzeug in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone
abgestellt, ohne das Fahrzeug für die Dauer des gebührenfreien Haltevorganges mit
einem Kurzparknachweis (Parkscheibe od. Parkschein) zu kennzeichnen.
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Vorschreibung
Code 22511
€ 30,00
Code 22512
€ 30,00
Code 22514
€ 30,00
Code 22515
€ 30,00
Code 22516
€ 30,00
Code 22517
€ 30,00
Code 22518
€ 30,00
Code 22519
€ 30,00
Seite: 209
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 2 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO
Kurzparkzonenüberwachungsverordnung
Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch
ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960
gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, ohne das Fahrzeug für die
Dauer des Abstellens mit <<02>>zu kennzeichnen.
§ 2 Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung
Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch
ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960
gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben <<02>>bei dem
Fahrzeug mit einer Windschutzscheibe nicht hinter der Windschutzscheibe und durch
diese von außen gut lesbar/bei dem Fahrzeug ohne Windschutzscheibe nicht an einer
geeigneten Stelle gut wahrnehmbar und lesbar angebracht, da <<03>>
§ 2 Abs. 2 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung
Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch
ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960
gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und es <<02>>bei dem
Fahrzeug mit einer Windschutzscheibe hinter der Windschutzscheibe /bei dem
Fahrzeug ohne Windschutzscheibe an einer geeigneten Stelle<<03>>sichtbar
angebracht, obwohl nur jene Kurzparknachweise sichtbar sein dürfen, die sich auf den
jeweiligen Parkvorgang beziehen.
§ 2 Abs.1 Z 2 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung
Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch
ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960
gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben nicht dafür
gesorgt, dass das Fahrzeug spätestens mit Ablauf der höchsten zulässigen Parkzeit
entfernt wird.
§ 2 Abs.3 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung
Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch
ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960
gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und Sie haben entgegen §
2 Abs. 1 Ziffer 2 der Kurzparkzonen-Verordnung durch Änderung <<02>>versucht, die
höchste zulässige Parkzeit zu überschreiten.
§ 2 Abs. 4 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung
Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch
ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960
gekennzeichneten gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt gehabt und haben für
diesen Haltevorgang, bei dem keine Gebührenpflicht bestand, das Fahrzeug weder
eine Parkscheibe noch einen Parkschein als Kurzparknachweis verwendet.
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Vorschreibung
Code 22520
€ 30,00
Code 22521
€ 30,00
Code 22522
€ 30,00
Code 22523
€ 30,00
Code 22524
€ 30,00
Code 22525
€ 30,00
Seite: 210
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 3 Abs. 2 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung
Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch
ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960
gekennzeichneten gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben
dabei keinen Kurzparknachweis im Sinne des § 3 Ziffer 1 oder Ziffer 3 bis 6 der
Kurzparkzonen-Verordnung verwendet, da Sie <<01>>verwendet haben.
§ 4 Abs. 2 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung
Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug in einer deutlich sichtbar durch
ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960
gekennzeichneten gebührenfreien Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben dabei
den Zeiger der Parkscheibe nicht auf die Ankunftszeit <<01>>allenfalls auf die dem
Zeitpunkt des Abstellens folgende Viertelstunde aufgerundet, gestellt, sondern
auf<<02>>
§ 5 Abs. 3 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung
Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug, in einer deutlich sichtbar durch
ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960
gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben dabei den
Parkschein nicht vollständig und deutlich <<02>>eingetragen oder angekreuzt, da
<<03>>
§ 5 Abs. 4 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung
Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug, in einer deutlich sichtbar durch
ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960
gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben dabei die
Uhrzeit nicht entsprechend der Ankunftszeit <<02>>allenfalls auf die dem Zeitpunkt
des Abstellens folgende Viertelstunde aufgerundet eingetragen oder angekreuzt, da
die Zeit mit <<03>>aufschien.
§ 5 Abs. 4 iVm § 25 Abs. 4 bzw. 4a StVO Kurzparkzonenüberwachungsverordnung
Sie haben das gegenständliche mehrspurige Fahrzeug, in einer deutlich sichtbar durch
ein Verbots- bzw. Beschränkungszeichen gemäß § 52 lit. a Ziffer 13d StVO 1960
gekennzeichneten <<01>>Kurzparkzone abgestellt gehabt, und haben dabei mehrere
Parkscheine mit geringerer Geltungsdauer als die erlaubte Parkdauer angebracht,
jedoch nicht auf jedem Parkschein den Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges
markiert, sondern <<02>>
§ 26 Abs. 5 StVO
Sie haben einem Einsatzfahrzeug, welches sich im Einsatz befand (mit
eingeschaltetem <<01>>), nicht Platz gemacht.
Vorschreibung
Code 22526
€ 30,00
Code 22527
€ 30,00
Code 22528
€ 30,00
Code 22529
€ 30,00
Code 22530
€ 30,00
Code 22651
€ 80,00
§ 26 Abs. 5 StVO
Code 22652
Sie sind unmittelbar hinter einem Einsatzfahrzeug nachgefahren.
€ 180,00
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Seite: 211
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 28 Abs. 2 StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug auf den Gleisen von Schienenfahrzeugen
während der Betriebszeiten der Schienenfahrzeuge zum Halten abgestellt und sind
nicht im Fahrzeug verblieben, wodurch ein Schienenfahrzeug nicht unbehindert fahren
konnte.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 5 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 6 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 8 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 9 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 10 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 11 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 12 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 13 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 22822
€ 50,00
Code 23305
€ 30,00
Code 23306
€ 30,00
Code 23308
€ 30,00
Code 23309
€ 30,00
Code 23310
€ 30,00
Code 23311
€ 45,00
Code 23312
€ 45,00
Code 23313
€ 45,00
Seite: 212
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 14 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 15 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 16 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 17 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 18 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 19 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 20 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 21 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 22 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 23314
€ 45,00
Code 23315
€ 45,00
Code 23316
€ 45,00
Code 23317
€ 45,00
Code 23318
€ 45,00
Code 23319
€ 45,00
Code 23320
€ 45,00
Code 23321
€ 60,00
Code 23322
€ 60,00
Seite: 213
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 23 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 24 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 25 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 26 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 27 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 28 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 29 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 30 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Vorschreibung
Code 23323
€ 60,00
Code 23324
€ 60,00
Code 23325
€ 60,00
Code 23326
€ 60,00
Code 23327
€ 60,00
Code 23328
€ 60,00
Code 23329
€ 60,00
Code 23330
€ 60,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23331
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 31 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
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Seite: 214
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23332
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 32 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23333
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 33 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23334
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 34 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23335
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 35 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23336
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 36 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23337
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 37 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23338
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 38 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23339
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 39 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23340
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 40 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
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Seite: 215
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23341
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 41 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23342
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 42 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23343
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 43 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 220,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23344
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 44 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 220,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23345
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 45 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23346
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 46 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23347
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 47 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23348
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 48 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23349
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 49 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 280,00
powered by DVT
Seite: 216
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23350
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 50 km/h überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 280,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23505
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
€ 30,00
Code 23506
€ 30,00
Code 23507
€ 30,00
Code 23508
€ 30,00
Code 23509
€ 30,00
Code 23510
€ 30,00
Code 23511
€ 45,00
Code 23512
€ 45,00
Seite: 217
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 23513
€ 45,00
Code 23514
€ 45,00
Code 23515
€ 45,00
Code 23516
€ 45,00
Code 23517
€ 45,00
Code 23518
€ 45,00
Code 23519
€ 45,00
Code 23520
€ 45,00
Code 23521
€ 60,00
Seite: 218
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 23522
€ 60,00
Code 23523
€ 60,00
Code 23524
€ 60,00
Code 23525
€ 60,00
Code 23526
€ 60,00
Code 23527
€ 60,00
Code 23528
€ 60,00
Code 23529
€ 60,00
Code 23530
€ 60,00
Seite: 219
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23531
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23532
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 100,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23533
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23534
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 120,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23535
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23536
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 140,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23537
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23538
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 160,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23539
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
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Seite: 220
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23540
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 180,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23541
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23542
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 200,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23543
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 220,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23544
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 220,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23545
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23546
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 240,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23547
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 260,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23548
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 260,00
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Seite: 221
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
Vorschreibung
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23549
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 280,00
§ 20 Abs. 2 StVO
Code 23550
Sie haben die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um
durchschnittlich 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
€ 280,00
§ 37 Abs. 1 StVO
Code 23712
Sie haben bei einer Kreuzung das Armzeichen "HALT" (ein Arm senkrecht nach oben)
nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor dem Schutzweg angehalten.
§ 37 Abs. 1 StVO
Sie haben bei einer Kreuzung das Armzeichen "HALT" (ein Arm senkrecht nach oben)
nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor der Radfahrerüberfahrt angehalten.
§ 37 Abs. 1 StVO
Sie haben bei einer Kreuzung das Armzeichen "HALT" (ein Arm senkrecht nach oben)
nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor der Haltelinie angehalten.
§ 37 Abs. 1 StVO
Sie haben bei einer Kreuzung das Armzeichen "HALT" (ein Arm senkrecht nach oben)
nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor der Kreuzung angehalten.
§ 38 Abs. 2a StVO
Sie haben als Lenker(in) des angeführten Fahrzeuges das gemeinsam mit dem roten
Licht leuchtende gelbe Licht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, indem das
Fahrzeug nicht vor <<01>>bis zum Aufleuchten des grünen Lichts angehalten wurde.
§ 38 Abs. 2a StVO
Sie haben als Lenker(in) des angeführten Fahrzeuges das gemeinsam mit dem roten
Licht leuchtende gelbe Licht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, indem Sie
das Fahrzeug nicht vor der dort befindlichen<<01>>angehalten haben.
§ 46 Abs. 2 StVO
Sie haben beim Abfahren von der Autobahn eine Abfahrtsstraße benutzt, die nicht
durch Hinweiszeichen als Abfahrt gekennzeichnet war.
§ 46 Abs. 2 StVO
Sie haben beim Zufahren auf die Autobahn eine Zufahrtsstraße benutzt, die nicht
durch Hinweiszeichen als Zufahrt gekennzeichnet war.
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€ 50,00
Code 23713
€ 50,00
Code 23714
€ 50,00
Code 23715
€ 50,00
Code 23821
€ 50,00
Code 23822
€ 50,00
Code 24621
€ 60,00
Code 24622
€ 60,00
Seite: 222
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 46 Abs. 2 StVO
Sie haben beim Einfahren auf die Autobahn den Beschleunigungstreifen nicht benutzt.
§ 46 Abs. 2 StVO
Sie haben beim Abfahren von der Autobahn den Verzögerungsstreifen nicht benutzt.
§ 46 Abs. 2 StVO
Sie sind auf einer Autobahn den zwischen den Fahrbahnen angelegten, der Trennung
entgegengesetzter Fahrrichtungen dienenden Mittelstreifen <<01>>
§ 46 Abs. 4 lit. e StVO
Sie haben auf der Autobahn außerhalb einer durch Hinweiszeichen gekennzeichneten
Stelle gehalten.
§ 46 Abs. 4 lit. e StVO
Sie haben auf der Autobahn außerhalb einer durch Hinweiszeichen gekennzeichneten
Stelle geparkt.
§ 46 Abs. 4a StVO
Sie haben als Lenker des angeführten Lastkraftfahrzeuges mit einem höchsten
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t auf einem Abschnitt einer
Richtungsfahrbahn mit mindestens drei Fahrstreifen den äußerst linken Fahrstreifen
befahren, obwohl das Befahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten ist und dies nicht notwendig
war, um sich entsprechend der beabsichtigten Weiterfahrt einzuordnen.
§ 47 StVO i.V.m. § 46 Abs. 4 lit. c StVO
Sie haben auf der Autostraße eine Betriebsumkehre befahren.
§ 47 StVO i.V.m. § 46 Abs. 4 lit. d StVO
Sie haben auf der Autostraße den Pannenstreifen vorschriftswidrig befahren.
§ 47 StVO i.V.m. § 46 Abs. 4 lit. f StVO
Sie sind als Lenker des angeführten Fahrzeuges auf der Autostraße rückwärts
gefahren.
§ 69 Abs. 1 StVO
Sie haben als Lenker(in) des angeführten Fahrzeuges nicht ausschließlich die
Fahrbahn benützt.<<01>>
§ 69 Abs. 2 lit. a StVO
Sie haben das Fahrzeug vorschriftswidrig neben einem anderen Motorfahrrad gelenkt.
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Vorschreibung
Code 24623
€ 50,00
Code 24624
€ 50,00
Code 24625
€ 50,00
Code 24645
€ 90,00
Code 24646
€ 90,00
Code 24647
€ 72,00
Code 24743
€ 90,00
Code 24744
€ 90,00
Code 24747
€ 90,00
Code 26911
€ 40,00
Code 26921
€ 40,00
Seite: 223
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 69 Abs. 2 lit. a StVO
Sie haben das Fahrzeug vorschriftswidrig neben einem Fahrrad gelenkt.
§ 69 Abs. 2 lit. c StVO
Sie haben mit dem Fahrzeug ohne zwingenden Grund dieselbe Straße innerhalb eines
örtlichen Bereichs mehrmals hintereinander befahren.
§ 69 Abs. 2 lit. c StVO
Sie haben den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen gelassen.
§ 69 Abs. 2 i.V.m. § 68 Abs. 3 lit. a StVO
Sie sind mit einem Motorfahrrad freihändig gefahren.
§ 69 Abs. 2 i.V.m. § 68 Abs. 3 lit. a StVO
Sie haben beim Lenken eines Motorfahrrades während der Fahrt die Füße von den
Treteinrichtungen entfernt.
§ 69 Abs. 2 i.V.m. § 68 Abs. 3 lit. b StVO
Sie haben sich mit einem Motorfahrrad an ein anderes Fahrzeug angehängt, um sich
ziehen zu lassen.
§ 69 Abs. 2 i.V.m. § 68 Abs. 3 lit. c StVO
Sie haben ein Motorfahrrad in einer nicht verkehrsgemäßen Art gebraucht, da Sie
<<01>>
§ 76 a Abs. 1 StVO
Sie haben die Fußgängerzone befahren, obwohl dies verboten ist.
§ 76 a Abs. 6 StVO
Sie haben die Fußgängerzone schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren.
§ 76 b Abs. 1 StVO
Sie haben die durch das Hinweiszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z. 9 c StVO
gekennzeichnete Wohnstraße, ohne zu- oder abzufahren, durchfahren.
§ 76a Abs.7 StVO
Sie als Fußgänger in einer Fußgängerzone die Fahrbahn benützt und dabei den
erlaubten Fahrzeugverkehr mutwillig behindert.<<01>>
§ 76 b Abs. 3 StVO
Sie haben die durch das Hinweiszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z. 9 c StVO
gekennzeichnete Wohnstraße schneller als mit Schrittgeschwindigkeit befahren.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 26922
€ 40,00
Code 26923
€ 40,00
Code 26924
€ 40,00
Code 26925
€ 50,00
Code 26926
€ 50,00
Code 26927
€ 50,00
Code 26928
€ 50,00
Code 27611
€ 50,00
Code 27661
€ 50,00
Code 27671
€ 50,00
Code 27672
€ 40,00
Code 27762
€ 50,00
Seite: 224
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 82 Abs. 1 StVO
Sie haben eine Straße zu anderen Zwecken als solchen des Straßenverkehrs benutzt,
obwohl Sie dafür keine Bewilligung der Behörde besessen haben. Sie haben <<01>>
<<02>>.
§ 82 Abs. 2 StVO i.V.m. § 99 Abs. 3 lit. d StVO
Sie haben <<01>>, <<02>> ohne Kennzeichentafel auf einer Straße abgestellt, obwohl
Sie dafür keine Bewilligung von der Behörde besessen haben.
§ 89 Abs. 2 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten mehrspurigen Fahrzeuges, welches auf einer
Freilandstraße, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle bei <<01>> zum Stillstand
gekommen ist, diesen Umstand nicht unverzüglich den Lenkern anderer, auf dem
verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung angezeigt, obwohl dies
bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit
vorgeschrieben ist.
§ 92 Abs. 1 StVO i.V.m. § 99 Abs. 4 lit. g StVO
Sie haben die am Fahrzeug, insbesondere auf den Rädern haftenden Erdmengen,
nicht vor dem Einfahren auf eine staubfreie Straße entfernt und daher die Straße
gröblich verunreinigt.
§ 92 Abs. 1 StVO i.V.m. § 99 Abs. 4 lit. g StVO
Sie haben die Straße dadurch gröblich verunreinigt, indem Sie <<01>>, obwohl jede
gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der
Straße durch feste oder flüssige Stoffe, insbesondere durch Schutt, Kehricht, Abfälle
und Unrat aller Art, sowie das Ausgießen von Flüssigkeiten bei Gefahr einer
Glatteisbildung verboten ist.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 28211
€ 60,00
Code 28221
€ 60,00
Code 28921
€ 35,00
Code 29211
€ 35,00
Code 29212
€ 60,00
Code 200505
€ 30,00
Code 200506
€ 30,00
Code 200507
€ 30,00
Seite: 225
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 200508
€ 30,00
Code 200509
€ 30,00
Code 200510
€ 30,00
Code 200511
€ 45,00
Code 200512
€ 45,00
Code 200513
€ 45,00
Code 200514
€ 45,00
Code 200515
€ 45,00
Code 200516
€ 45,00
Seite: 226
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 200517
€ 45,00
Code 200518
€ 45,00
Code 200519
€ 45,00
Code 200520
€ 45,00
Code 200521
€ 60,00
Code 200522
€ 60,00
Code 200523
€ 60,00
Code 200524
€ 60,00
Code 200525
€ 60,00
Seite: 227
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 200526
€ 60,00
Code 200527
€ 60,00
Code 200528
€ 60,00
Code 200529
€ 60,00
Code 200530
€ 60,00
Code 200531
€ 100,00
Code 200532
€ 100,00
Code 200533
€ 120,00
Code 200534
€ 120,00
Seite: 228
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 200535
€ 140,00
Code 200536
€ 140,00
Code 200537
€ 160,00
Code 200538
€ 160,00
Code 200539
€ 180,00
Code 200540
€ 180,00
Code 200541
€ 200,00
Code 200542
€ 200,00
Code 200543
€ 220,00
Seite: 229
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 20 Abs. 2 StVO
Sie haben die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um
durchschnittlich 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 7 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Zufahren zum linken Fahrbahnrand andere Straßenbenützer
gefährdet.
§ 7 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Abfahren vom linken Fahrbahnrand andere Straßenbenützer
gefährdet.
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Vorschreibung
Code 200544
€ 220,00
Code 200545
€ 240,00
Code 200546
€ 240,00
Code 200547
€ 260,00
Code 200548
€ 260,00
Code 200549
€ 280,00
Code 200550
€ 280,00
Code 207411
€ 40,00
Code 207412
€ 40,00
Seite: 230
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 8 Abs.2 erster Satz StVO
Sie sind als LenkerIn eines Fahrzeuges an dem in der Mitte der Straße gelegenen
Parkplatz nicht rechts vorbeigefahren.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Gehsteig befahren, obwohl die Benützung von Gehsteigen,
Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die
Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Gehweg benutzt, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen
und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die
Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Radweg benutzt, obwohl die Benützung von Radfahranlagen mit
Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die Ausnahmebestimmungen
nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Radfahrstreifen benutzt, obwohl die Benützung von Radfahranlagen
mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die
Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Geh- und Radweg benutzt, obwohl die Benützung von Gehsteigen,
Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art, sowie von Radfahranlagen mit
Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die Ausnahmebestimmungen
nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Gehweg benutzt, obwohl die Benützung von Schutzinseln mit
Fahrzeugen aller Art verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4
Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Gehsteig durch Abstellen eines Fahrzeuges benutzt,obwohl die
Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art
verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960
nicht vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Gehweg durch Befahren benutzt, obwohl die Benützung von
Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die
Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen.
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Vorschreibung
Code 208202
€ 40,00
Code 208401
€ 40,00
Code 208402
€ 40,00
Code 208403
€ 40,00
Code 208404
€ 40,00
Code 208405
€ 40,00
Code 208406
€ 40,00
Code 208407
€ 40,00
Code 208408
€ 40,00
Seite: 231
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Radweg durch Befahren benutzt, obwohl die Benützung von
Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die
Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Radweg durch Abstellen eines Fahrzeuges benutzt, obwohl die
Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Radfahrstreifen durch Befahren benutzt, obwohl die Benützung von
Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die
Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Radfahrstreifen durch Abstellen eines Fahrzeuges benutzt, obwohl
die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten
ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht
vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Geh- und Radweg durch Befahren benutzt, obwohl die Benützung
von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art, sowie von
Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und die
Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Geh- und Radweg durch Abstellen eines Fahrzeuges benutzt, obwohl
die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art,
sowie von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind verboten ist und
die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Gehsteig durch Befahren benutzt, obwohl die Benützung von
Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die
Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen .
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben eine Schutzinsel durch Abstellen eines Fahrzeuges benutzt, obwohl die
Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art
verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960
nicht vorlagen.
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Code 208409
€ 40,00
Code 208410
€ 40,00
Code 208411
€ 40,00
Code 208412
€ 40,00
Code 208413
€ 40,00
Code 208414
€ 40,00
Code 208416
€ 40,00
Code 208417
€ 40,00
Seite: 232
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben eine Schutzinsel durch Befahren benutzt, obwohl die Benützung von
Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist und die
Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960 nicht vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben einen Gehweg durch Abstellen eines Fahrzeuges benutzt, obwohl die
Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art
verboten ist und die Ausnahmebestimmungen nach § 8 Abs. 4 Ziffer 1 bis 3 StVO 1960
nicht vorlagen.
§ 8 Abs. 4 StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug auf <<01>><<02>>.
§ 8a Abs 1 StVO
Sie haben einen Radfahrstreifen vorschriftswidrig entgegen den Bodenmarkierungen
(Richtungspfeile) befahren, indem Sie <<01>>
§ 8 Abs. 5 StVO
Sie haben den dort befindlichen selbständigen Gleiskörper <<01>>, obwohl dies
verboten ist.
§ 9 Abs. 1 StVO
Sie haben die auf der Fahrbahn angebrachte Sperrlinie überfahren.
§ 9 Abs. 1 StVO
Sie haben die auf der Fahrbahn angebrachte Sperrfläche befahren.
§ 9 Abs. 2 StVO
Sie haben <<01>>, der sich auf einem Schutzweg befunden hat, das unbehinderte und
ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht und diesen behindert, da
<<02>>.
§ 9 Abs. 2 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges <<01>>, der erkennbar einen
Schutzweg benutzen wollte, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der
Fahrbahn nicht ermöglicht.
§ 9 Abs. 2 StVO
Sie haben einem Radfahrer, der sich auf einer Radfahrerüberfahrt befunden hat, das
unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht und diesen
<<01>>, da <<02>>.
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Vorschreibung
Code 208418
€ 40,00
Code 208419
€ 40,00
Code 208422
€ 40,00
Code 208423
€ 40,00
Code 208501
€ 40,00
Code 209101
€ 60,00
Code 209102
€ 60,00
Code 209201
€ 75,00
Code 209202
€ 60,00
Code 209203
€ 75,00
Seite: 233
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 9 Abs. 2 StVO
Sie haben einem Radfahrer der erkennbar eine Radfahrerüberfahrt benutzen wollte,
das unbehinderte ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht.
§ 9 Abs. 2 StVO
Sie haben einem Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befunden hat, das
ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht.
§ 9 Abs. 2 StVO
Sie haben einem Rollschuhfahrer, der erkennbar einen Schutzweg benutzen wollte,
das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht.
§ 9 Abs. 2 StVO
Sie haben einem Rollschuhfahrer, der sich auf einer Radfahrerüberfahrt befunden hat,
das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht.
§ 9 Abs. 2 StVO
Sie haben einem Rollschuhfahrer, der erkennbar eine Radfahrerüberfahrt benutzen
wollte, das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht.
§ 99 Abs. 3 lit. a StVO i.V.m. § 9 Abs. 2 StVO
Sie haben sich als LenkerIn eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einem
Schutzweg nicht mit einer solchen Geschwindigkeit genähert, dass Sie das Fahrzeug
vor dem Schutzweg anhalten hätten können, um einen Fußgänger der diesen
erkennbar benützen wollte, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der
Fahrbahn zu ermöglichen.
§ 9 Abs. 2 StVO
Sie haben sich als LenkerIn eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einem
Schutzweg nicht mit einer solchen Geschwindigkeit genähert, dass Sie das Fahrzeug
vor dem Schutzweg anhalten hätten können, um einen Rollschuhfahrer der diesen
erkennbar benützen wollte, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der
Fahrbahn zu ermöglichen.
§ 16 Abs. 1 lit. b StVO
Sie haben ein Fahrzeug überholt, obwohl der Geschwindigkeitsunterschied des
überholenden und des eingeholten Fahrzeuges unter Bedachtnahme auf die geltende
Geschwindigkeitsbeschränkung für einen kurzen Überholvorgang zu gering war.
§ 16 Abs. 1 lit. c StVO
Sie haben ein Fahrzeug überholt, obwohl nicht einwandfrei erkennbar war, ob das
Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr eingeordnet werden kann, ohne
andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern.
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Vorschreibung
Code 209204
€ 60,00
Code 209205
€ 60,00
Code 209206
€ 60,00
Code 209207
€ 60,00
Code 209208
€ 60,00
Code 209209
€ 60,00
Code 209210
€ 60,00
Code 216121
€ 60,00
Code 216131
€ 60,00
Seite: 234
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 16 Abs. 1 lit. d StVO
Sie haben auf einem nicht geregelten Schutzweg ein Fahrzeug überholt.
§ 16 Abs. 1 lit. d StVO
Sie haben unmittelbar vor einem nicht geregelten Schutzweg ein Fahrzeug überholt.
§ 16 Abs. 1 lit. d StVO
Sie haben auf einer nicht geregelten Radfahrerüberfahrt ein Fahrzeug überholt.
§ 16 Abs. 1 lit. d StVO
Sie haben vor einer nicht geregelten Radfahrerüberfahrt ein Fahrzeug überholt.
§ 16 Abs. 2 lit. a StVO
Sie haben auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen ÜBERHOLEN
VERBOTEN gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt.
§ 16 Abs. 2 lit. b StVO
Sie haben vor einer unübersichtlichen Stelle (Kurve) ein Fahrzeug überholt.
§ 16 Abs. 2 lit. b StVO
Sie haben vor einer unübersichtlichen Stelle (Fahrbahnkuppe) ein Fahrzeug überholt.
§ 16 Abs. 2 lit. b StVO
Sie haben vor einer unübersichtlichen Stelle (Unterführung) ein Fahrzeug überholt.
§ 16 Abs. 2 lit. b StVO
Sie haben vor einer unübersichtlichen Stelle ( <<01>> ) ein Fahrzeug überholt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,40 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,41 Sekunden festgestellt.
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Vorschreibung
Code 216141
€ 60,00
Code 216142
€ 60,00
Code 216143
€ 60,00
Code 216144
€ 60,00
Code 216211
€ 60,00
Code 216221
€ 60,00
Code 216222
€ 60,00
Code 216223
€ 60,00
Code 216224
€ 60,00
Code 218040
€ 120,00
Code 218041
€ 120,00
Seite: 235
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,42 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,43 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,44 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,45 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,46 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,47 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,48 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,49 Sekunden festgestellt.
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Vorschreibung
Code 218042
€ 120,00
Code 218043
€ 120,00
Code 218044
€ 120,00
Code 218045
€ 100,00
Code 218046
€ 100,00
Code 218047
€ 100,00
Code 218048
€ 100,00
Code 218049
€ 100,00
Seite: 236
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,50 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,51 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,52 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,53 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,54 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,55 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,56 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,57 Sekunden festgestellt.
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Vorschreibung
Code 218050
€ 100,00
Code 218051
€ 80,00
Code 218052
€ 80,00
Code 218053
€ 80,00
Code 218054
€ 80,00
Code 218055
€ 80,00
Code 218056
€ 80,00
Code 218057
€ 80,00
Seite: 237
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,58 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde.
Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,59 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,60 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,61 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,62 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,63 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,64 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,65 Sekunden festgestellt.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 218058
€ 80,00
Code 218059
€ 80,00
Code 218060
€ 80,00
Code 218061
€ 70,00
Code 218062
€ 70,00
Code 218063
€ 70,00
Code 218064
€ 70,00
Code 218065
€ 70,00
Seite: 238
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,66 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,67 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,68 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,69 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,70 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,71 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,72 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,73 Sekunden festgestellt.
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Vorschreibung
Code 218066
€ 70,00
Code 218067
€ 70,00
Code 218068
€ 70,00
Code 218069
€ 70,00
Code 218070
€ 70,00
Code 218071
€ 60,00
Code 218072
€ 60,00
Code 218073
€ 60,00
Seite: 239
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,74 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,75 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,76 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,77 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,78 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,79 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,80 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,81 Sekunden festgestellt.
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Vorschreibung
Code 218074
€ 60,00
Code 218075
€ 60,00
Code 218076
€ 60,00
Code 218077
€ 60,00
Code 218078
€ 60,00
Code 218079
€ 60,00
Code 218080
€ 60,00
Code 218081
€ 50,00
Seite: 240
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,82 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,83 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,84 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,85 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,86 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,87 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,88 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,89 Sekunden festgestellt.
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Vorschreibung
Code 218082
€ 50,00
Code 218083
€ 50,00
Code 218084
€ 50,00
Code 218085
€ 50,00
Code 218086
€ 50,00
Code 218087
€ 50,00
Code 218088
€ 50,00
Code 218089
€ 50,00
Seite: 241
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 18 Abs. 1 StVO
Sie haben zu einem vor Ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht
einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen
wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels
Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,90 Sekunden festgestellt.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 15 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 16 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 17 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 18 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 19 m.
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Code 218090
€ 50,00
Code 218415
€ 200,00
Code 218416
€ 200,00
Code 218417
€ 200,00
Code 218418
€ 200,00
Code 218419
€ 200,00
Seite: 242
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 20 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 21 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 22 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 23 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 24 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 25 m.
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Code 218420
€ 200,00
Code 218421
€ 200,00
Code 218422
€ 200,00
Code 218423
€ 200,00
Code 218424
€ 200,00
Code 218425
€ 80,00
Seite: 243
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 26 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 27 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 28 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 29 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 30 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 31 m.
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Vorschreibung
Code 218426
€ 80,00
Code 218427
€ 80,00
Code 218428
€ 80,00
Code 218429
€ 80,00
Code 218430
€ 80,00
Code 218431
€ 80,00
Seite: 244
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 32 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 33 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 34 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 35 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 36 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines <<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 37 m.
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Vorschreibung
Code 218432
€ 80,00
Code 218433
€ 80,00
Code 218434
€ 80,00
Code 218435
€ 80,00
Code 218436
€ 80,00
Code 218437
€ 80,00
Seite: 245
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines<<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 38 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines<<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 39 m.
§ 18 Abs. 4 StVO
Sie haben als LenkerIn eines<<01>> beim Nachfahren hinter einem <<02>>
(Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m
eingehalten, obwohl der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen
auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50
m einzuhalten hat.
Der Abstand betrug nur 40 m.
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 5 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Kreuzen
auf der Kreuzung als entgegenkommender Rechtsseinbieger einem
geradeausfahrenden die Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeug nicht den Vorrang
gegeben und dieses dadurch zu unvermitteltem Bremsen genötigt.
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 5 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Kreuzen
auf der Kreuzung als entgegenkommender Rechtsseinbieger einem
geradeausfahrenden die Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeug nicht den Vorrang
gegeben und dieses dadurch zu unvermitteltem Ablenken genötigt.
§ 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 5 StVO
Sie haben als wartepflichtige(r) LenkerIn des angeführten Fahrzeuges durch Kreuzen
auf der Kreuzung als entgegenkommender Rechtsseinbieger einem
geradeausfahrenden die Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeug nicht den Vorrang
gegeben und dieses dadurch zu unvermitteltem Bremsen und Ablenken genötigt.
§ 20 Abs. 1 StVO
Sie haben infolge nicht richtig gewählter Fahrgeschwindigkeit einen Fußgänger
beschmutzt.
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Vorschreibung
Code 218438
€ 80,00
Code 218439
€ 80,00
Code 218440
€ 50,00
Code 219510
€ 80,00
Code 219511
€ 80,00
Code 219512
€ 80,00
Code 220101
€ 60,00
Seite: 246
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 20 Abs. 1 StVO
Sie haben ohne zwingenden Grund Ihr Fahrzeug so langsam gelenkt, dass der übrige
Verkehr behindert worden ist.
§ 21 Abs. 1 StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug jäh und für den Lenker eines nachfolgenden
Fahrzeuges überraschend abgebremst, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht
erfordert hätte, wodurch andere Straßenbenützer <<01>> wurden.
§ 21 Abs.2 StVO
Sie haben als Lenker(in) des Fahrzeuges die Verminderung der Fahrgeschwindigkeit
den Lenkern nachfolgender Fahrzeuge nicht mit den hiefür bestimmten, am Fahrzeug
angebrachten Vorrichtungen, angezeigt.
§ 22 Abs. 1 letzter Satz StVO
Sie haben optische Warnzeichen abgegeben, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht
erfordert hat.
§ 22 Abs. 2 StVO
Sie haben Schallzeichen abgegeben, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert
hat.
§ 22 Abs. 2 StVO
Sie haben es als LenkerIn unterlassen, akustische Warnzeichen abzugeben, obwohl
es die Verkehrssicherheit erforderte.
§ 23 Abs. 2a StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug in einer Begegnungszone außerhalb der dafür
gekennzeichneten Stelle geparkt.
§ 23 Abs. 2a StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug in einer Begegnungszone geparkt, obwohl dafür
keine markierten Stellen vorhanden sind.
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens "Halten und
Parken verboten" abgestellt.
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN"
ausgenommen "stark gehbehinderte Personen" gehalten, obwohl das Fahrzeug nicht
mit einem Ausweis gemäß § 29 b Abs. 4 StVO gekennzeichnet war.
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Vorschreibung
Code 220102
€ 50,00
Code 221101
€ 70,00
Code 221102
€ 40,00
Code 222101
€ 30,00
Code 222201
€ 30,00
Code 222202
€ 30,00
Code 223205
€ 30,00
Code 223208
€ 30,00
Code 224101
€ 29,00
Code 224102
€ 60,00
Seite: 247
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN"
ausgenommen "Taxi" gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN"
ausgenommen "Ladetätigkeit" gehalten. Während der angeführten Zeit wurde keine
Ladetätigkeit durchgeführt.
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN"
ausgenommen "Zustelldienst von - bis" gehalten. Während der angeführten Zeit wurde
kein Zustelldienst durchgeführt.
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN"
ausgenommen "Zustelldienst" gehalten. Während der angeführten Zeit wurde kein
Zustelldienst durchgeführt.
§ 24 Abs. 1 lit. b StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug auf einer engen Stelle der
Fahrbahn<<01>><<02>>
§ 24 Abs. 1 lit. b StVO
Sie haben im Bereich einer Fahrbahnkuppe gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. b StVO
Sie haben im Bereich einer unübersichtlichen Kurve gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. c StVO
Sie haben auf einem Schutzweg gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. c StVO
Sie haben auf einer Radfahrerüberfahrt gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. c StVO
Sie haben innerhalb von 5 m vor einem nicht durch Lichtzeichen geregelten
Schutzweg, aus der Sicht des ankommenden Verkehrs, gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. c StVO
Sie haben innerhalb von 5 m vor einer nicht durch Lichtzeichen geregelten
Radfahrerüberfahrt gehalten.
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Vorschreibung
Code 224103
€ 30,00
Code 224104
€ 29,00
Code 224106
€ 30,00
Code 224107
€ 30,00
Code 224108
€ 30,00
Code 224109
€ 30,00
Code 224110
€ 30,00
Code 224111
€ 30,00
Code 224112
€ 30,00
Code 224113
€ 30,00
Code 224114
€ 30,00
Seite: 248
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 24 Abs. 1 lit. d StVO
Sie haben im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander
kreuzender Fahrbahnränder gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. e StVO
Sie haben im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels während der
Betriebszeit gehalten und haben auch die Bodenmarkierungen nichts anderes
ergeben, obwohl im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels, das ist der
Bereich innerhalb von 15 Meter vor und nach der Haltestellentafel, sofern sich aus
Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt, dass Halten während der Betriebszeit
verboten ist.
§ 24 Abs. 1 lit. h StVO
Sie haben auf einer Vorrangstraße außerhalb des Ortsgebietes bei Sichtbehinderung
gehalten und es sich um einen Straßenteil gehandelt hat, der für das Abstellen von
Fahrzeugen nicht bestimmt war.
§ 24 Abs. 1 lit. i StVO
Sie haben in einer Fußgängerzone gehalten obwohl die Voraussetzungen des § 24
Abs. 1 lit. i Z. 1 bis 3 StVO nicht gegeben waren.
§ 24 Abs. 1 lit. k StVO
Sie haben auf einem Radfahrstreifen gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. k StVO
Sie haben auf einem Radweg gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. k StVO
Sie haben auf einem Gehweg gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. k StVO
Sie haben auf einem Rad- und Gehweg gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. m StVO
Sie haben auf einer Sperrfläche gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. n StVO
Sie haben auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes
erreicht werden kann, gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. o StVO
Sie haben das KFZ auf einem Gehsteig abgestellt und dadurch einen Fußgänger an
der Benützung eines Gehsteiges gehindert.
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Vorschreibung
Code 224115
€ 30,00
Code 224116
€ 30,00
Code 224117
€ 30,00
Code 224118
€ 30,00
Code 224119
€ 30,00
Code 224120
€ 30,00
Code 224121
€ 30,00
Code 224122
€ 30,00
Code 224123
€ 30,00
Code 224124
€ 30,00
Code 224125
€ 30,00
Seite: 249
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN"
mit der Zusatztafel <<01>> gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit g StVO
Sie haben das KFZ so abgestellt, dass andere Lenker Einrichtungen zur Regelung und
Sicherung des Verkehrs nicht rechtzeitig wahrnehmen konnten, obwohl das Halten und
das Parken verboten ist, wenn durch das haltende oder parkende Fahrzeug der Lenker
eines anderen Fahrzeuges gehindert wird, Einrichtungen zur Regelung und Sicherung
des Verkehrs rechtzeitig wahrzunehmen. <<01>> <<02>>
§ 24 Abs. 1 lit. b StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug <<01>> <<02>>
§ 24 Abs. 1 lit. l StVO
Sie haben vor einer Behindertenrampe gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. o StVO
Sie haben als LenkerIn das Fahrzeug so abgestellt, dass dadurch <<01>> an der
Benützung des <<02>> gehindert wurden.
§ 24 Abs.1 lit.f und § 99 Abs.3 lit.a Straßenverkehrsordnung 1960
Sie haben als Lenker das Fahrzeug verbotenerweise auf der Hauptfahrbahn im
Ortsgebiet aufgestellt, obwohl das Aufstellen auf einer Nebenfahrbahn ohne
Verkehrsbehinderung möglich gewesen wäre.
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN"
mit der Zusatztafel Ausgenommen Polizei gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN"
mit der Zusatztafel An Samstagen Sonn- und feiertagen gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO i.V.m. § 52 lit. a Z.11a StVO
Sie haben im Bereich der für die gesamte Zone geltenden Verkehrsbeschränkung
"HALTEN UND PARKEN VERBOTEN ausgenommen gekennzeichnete Stellplätze"
außerhalb von gekennzeichneten Stellplätzen gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO i.V.m. § 52 lit. a Z.11a StVO
Sie haben im Bereich der für die gesamte Zone geltenden Verkehrsbeschränkung
HALTEN UND PARKEN VERBOTEN gehalten.
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Vorschreibung
Code 224126
€ 30,00
Code 224127
€ 30,00
Code 224128
€ 30,00
Code 224129
€ 60,00
Code 224130
€ 30,00
Code 224131
€ 30,00
Code 224132
€ 30,00
Code 224133
€ 30,00
Code 224134
€ 30,00
Code 224135
€ 30,00
Seite: 250
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN"
(Abschleppzone) gehalten.
§ 24 Abs. 1 lit. p StVO
Sie haben entlang von nicht unterbrochenen, am Fahrbahnrand angebrachten gelben
Linien gemäß § 55 Abs. 8 <<01>>, obwohl dies verboten ist.
§ 24 Abs. 1 lit. k StVO
Sie haben auf einem Mehrzweckstreifen, welcher gemäß § 2 Abs. 1 Zif. 7a StVO als
Radfahrstreifen oder Abschnitt eines Radfahrstreifens bestimmt ist gehalten, obwohl
das Halten und das Parken auf Radfahrstreifen, Radwegen und Rad- und Gehwegen
verboten ist.
§ 24 Abs. 1 lit. k StVO
Sie haben auf einem Mehrzweckstreifen, welcher gemäß § 2 Abs. 1 Zif. 7a StVO als
Radfahrstreifen oder Abschnitt eines Radfahrstreifens bestimmt ist geparkt, obwohl
das Halten und das Parken auf Radfahrstreifen, Radwegen und Rad- und Gehwegen
verboten ist.
§ 24 Abs. 1 lit. j StVO
Sie haben das gegenständliche Fahrzeug auf einer Straße für Omnibusse <<01>>
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens "Halten und
Parken verboten" mit der Zusatztafel "ausgenommen mit Anwohnerparkkarte und stark
gehbehinderte Personen" abgestellt.
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens "Halten und
Parken verboten" mit der Zusatztafel "ausgenommen einspurige Fahrzeuge"
abgestellt.
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens "Halten und
Parken verboten" mit der Zusatztafel "ausgenommen städtischer Sicherheitsdienst"
abgestellt.
§ 24 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben das angeführte Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens "Halten und
Parken verboten" mit der Zusatztafel "ausgenommen Berechtigte" abgestellt.
§ 24 Abs. 3 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichen "PARKEN VERBOTEN" geparkt.
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Vorschreibung
Code 224136
€ 30,00
Code 224137
€ 30,00
Code 224138
€ 30,00
Code 224139
€ 30,00
Code 224140
€ 30,00
Code 224141
€ 35,00
Code 224142
€ 35,00
Code 224143
€ 35,00
Code 224144
€ 35,00
Code 224301
€ 30,00
Seite: 251
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 24 Abs. 3 lit. a StVO
Sie haben auf einer Straßenstelle, die mit einer Zickzacklinie gekennzeichnet war,
geparkt.
§ 24 Abs. 3 lit. b StVO
Sie haben vor einer Hauseinfahrt geparkt.
§ 24 Abs. 3 lit. b StVO
Sie haben vor einer Grundstückseinfahrt geparkt.
§ 24 Abs. 3 lit. c StVO
Sie haben auf Gleisen von Schienenfahrzeugen geparkt.
§ 24 Abs. 3 lit. c StVO
Sie haben auf einem Fahrstreifen für Omnibusse geparkt.
§ 24 Abs. 3 lit. d StVO
Sie haben auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr, auf der nicht mindestens zwei
Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freigeblieben sind, geparkt.
§ 24 Abs. 3 lit. f StVO
Sie haben das KFZ, welches ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
aufweist, im Ortsgebiet weniger als 25 m von Häusern entfernt, die ausschließlich oder
überwiegend Wohnzwecken dienen, oder Krankenanstalten, Kuranstalten oder
Altersheimen geparkt, obwohl dies in der Zeit des Fahrverbotes gemäß § 42 Abs. 1
StVO sowie sonst von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verboten ist.
§ 24 Abs. 3 lit. g StVO
Sie haben während der Dunkelheit auf einer Vorrangstraße außerhalb des
Ortsgebietes geparkt.
§ 24 Abs. 3 lit. h StVO
Sie haben vor einer Tankstelle geparkt, obwohl diese nicht durch bauliche
Einrichtungen von der Fahrbahn getrennt gewesen ist.
§ 24 Abs. 3 lit. i StVO
Sie haben das KFZ, welches ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
aufweist, im Ortsgebiet weniger als 25 m von Häusern entfernt, die ausschließlich oder
überwiegend Wohnzwecken dienen, oder Krankenanstalten, Kuranstalten oder
Altersheimen geparkt, obwohl dies in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verboten ist
und es sich auch nicht um einen Parkstreifen oder Parkfläche für Omnibusse
gehandelt hat.
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Vorschreibung
Code 224302
€ 30,00
Code 224303
€ 30,00
Code 224304
€ 30,00
Code 224305
€ 30,00
Code 224306
€ 30,00
Code 224307
€ 30,00
Code 224308
€ 30,00
Code 224309
€ 30,00
Code 224310
€ 30,00
Code 224311
€ 30,00
Seite: 252
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 24 Abs. 3 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichen "PARKEN VERBOTEN"mit der
Zusatztafel <<01>> geparkt.
§ 24 Abs. 3 lit. e StVO
Sie haben auf der linken Seite einer Einbahnstraße geparkt ,obwohl nicht mindestens
ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freigeblieben ist.
§ 24 Abs. 3 lit. a StVO
Sie haben entlang von unterbrochenen, am Fahrbahnrand angebrachten gelben Linien
gemäß § 55 Abs. 8 <<01>>, obwohl dies verboten ist.
§ 24 Abs. 3 lit. a StVO
Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichen "PARKEN VERBOTEN"mit der
Zusatztafel "ausgenommen gekennzeichnete Parkplätze" geparkt.
§ 24 Abs. 5 StVO
Sie haben das gegenständliche Fahrzeug <<01>>und haben dabei das Fahrzeug mit
einer Tafel mit der Aufschrift "Arzt im Dienst" und dem Amtssiegel der Ärztekammer,
der Sie angehörten, gekennzeichnet gehabt, obwohl die Voraussetzungen, unter
denen eine solche Kennzeichnung vorgeschrieben ist, nicht vorlagen.
§ 24 Abs. 5b StVO
Sie haben das gegenständliche Fahrzeug <<01>>und haben dabei das Fahrzeug mit
einer Tafel mit der Aufschrift "Feuerwehr" und dem Dienstsiegel des
Landesfeuerwehrverbandes gekennzeichnet gehabt, obwohl die Voraussetzungen,
unter denen eine solche Kennzeichnung vorgeschrieben ist, nicht vorlagen.
§ 24 Abs. 5a StVO
Sie haben das gegenständliche Fahrzeug <<01>>und haben dabei das Fahrzeug mit
einer Tafel mit der Aufschrift "Mobile Hauskrankenpflege im Dienst" und dem
Amtssiegel der Behörde, die diese Tätigkeit genehmigt hat oder in deren Auftrag diese
Tätigkeit durchgeführt wird, gekennzeichnet gehabt, obwohl die Voraussetzungen,
unter denen eine solche Kennzeichnung vorgeschrieben ist, nicht vorlagen.
§ 26a Abs. 2 StVO
Sie haben einem Omnibus des Kraftfahrlinienverkehrs, welcher im Ortsgebiet mit dem
Fahrtrichtungsanzeiger die Abfahrt von einer gekennzeichneten Haltestelle angezeigt
hat, die ungehinderte Abfahrt aus der Haltestelle nicht ermöglicht.
§ 26a Abs. 2 letzter Satz StVO
Sie haben die Absicht zum Abfahren von der Haltestelle im Ortsgebiet angezeigt,
obwohl das Fahrzeug noch nicht abfahrbereit war.
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Vorschreibung
Code 224312
€ 30,00
Code 224313
€ 30,00
Code 224314
€ 35,00
Code 224315
€ 35,00
Code 224501
€ 35,00
Code 224502
€ 35,00
Code 224503
€ 35,00
Code 226121
€ 30,00
Code 226122
€ 30,00
Seite: 253
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 26a Abs. 2 letzter Satz StVO
Sie haben andere Straßenbenützer beim Abfahren von der Haltestelle im Ortsgebiet
gefährdet.<<01>>
§ 26a Abs. 3 StVO
Sie sind als Lenker beim Halten auf Fahrstreifen für Omnibusse während der
Betriebszeiten des Kraftfahrlinienverkehrs nicht im Fahrzeug verblieben
§ 26a Abs. 3 StVO
Sie haben als Lenker beim Halten auf einem Fahrstreifen für Omnibusse während der
Betriebszeiten des Kraftfahrlinienverkehrs beim Herannahen eines Fahrzeuges des
Kraftfahrlinienverkehrs den Fahrstreifen nicht so rasch wie möglich verlassen..
§ 28 Abs. 2 StVO
Sie haben beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges die Gleise nicht so rasch wie
möglich verlassen, um dem Schienenfahrzeug Platz zu machen.
§ 28 Abs. 2 StVO
Sie haben <<01>>die entlang von Gleisen angebracht sind, überfahren.
§ 28 Abs. 2 StVO
Sie haben als Fußgänger die Gleise eines Schienenfahrzeuges unmittelbar
<<01>>dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeuges überquert.
§ 29 a Abs. 1 StVO
Sie haben einem Kind, das erkennbar die Fahrbahn überqueren wollte, nicht das
ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht.
§ 29b Abs. 4 StVO
Sie haben als Inhaber eines Ausweises gemäß § 29b StVO das angeführte Fahrzeug
am angeführten Ort zum angeführten Zeitpunkt <<01>> abgestellt, ohne den Ausweis
hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen.
§ 37 Abs. 1 StVO
Sie haben das Armzeichen "HALT" (ein Arm senkrecht nach oben) des auf der
Fahrbahn stehenden Verkehrspostens nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor dem
Verkehrsposten angehalten.
§ 37 Abs. 2 StVO
Sie haben das Armzeichen "HALT" (ein Arm quer zur Fahrtrichtung) des auf der
Fahrbahn stehenden Verkehrspostens nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor dem
Verkehrsposten angehalten.
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Vorschreibung
Code 226123
€ 30,00
Code 226131
€ 30,00
Code 226132
€ 30,00
Code 228201
€ 40,00
Code 228202
€ 40,00
Code 228203
€ 40,00
Code 229101
€ 60,00
Code 229241
€ 20,00
Code 237101
€ 60,00
Code 237201
€ 60,00
Seite: 254
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 37 Abs. 2 StVO
Sie haben bei einer Kreuzung das Armzeichen "HALT" (ein Arm quer zur
Fahrtrichtung) des auf der Fahrbahn stehenden Verkehrspostens nicht beachtet und
das Fahrzeug nicht vor der Kreuzung angehalten.
§ 37 Abs. 3 StVO
Sie haben das Armzeichen "HALT" (beide Arme quer zur Fahrtrichtung) des auf der
Fahrbahn stehenden Verkehrspostens nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor dem
Verkehrsposten angehalten.
§ 37 Abs. 3 StVO
Sie haben bei einer Kreuzung das Armzeichen "HALT" (beide Arme quer zur
Fahrtrichtung) des auf der Fahrbahn stehenden Verkehrspostens nicht beachtet und
das Fahrzeug nicht vor der Kreuzung angehalten.
§ 37 Abs.6 StVO
Sie haben nicht vor <<01>>angehalten, obwohl die von Ihnen benutzte und senkrecht
<<02>>des Verkehrspostens verlaufende Fahrtrichtung gesperrt war, da der
Verkehrsposten nach dem Armzeichen "HALT" (beide Arme quer zur Fahrtrichtung )
die Arme gesenkt hatte.
§ 37 Abs.7 StVO
Sie haben die Fahrgeschwindigkeit nicht verringert, obwohl ein Verkehrsposten einen
Arm auf- und ab bewegt hat.
§ 38 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben trotz gelben nicht blinkenden Lichtes der Verkehrssignalanlage nicht an der
Haltelinie angehalten, sondern sind weitergefahren, obwohl ein sicheres Anhalten
möglich gewesen wäre.
§ 38 Abs. 1 lit. b StVO
Sie haben trotz gelben nicht blinkenden Lichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor
dem Schutzweg (ohne Haltelinie) angehalten, sondern sind weitergefahren, obwohl ein
sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.
§ 38 Abs. 1 lit. b StVO
Sie haben trotz gelben nicht blinkenden Lichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor der
Radfahrerüberfahrt (ohne Haltelinie) angehalten, sondern sind weitergefahren, obwohl
ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.
§ 38 Abs. 1 lit. c StVO
Sie haben trotz gelben nicht blinkenden Lichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor der
Kreuzung (da kein Schutzweg und keine Haltelinie vorhanden waren) angehalten,
sondern sind weitergefahren, obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.
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Vorschreibung
Code 237202
€ 60,00
Code 237301
€ 60,00
Code 237302
€ 60,00
Code 237303
€ 60,00
Code 237304
€ 60,00
Code 238111
€ 50,00
Code 238121
€ 50,00
Code 238122
€ 50,00
Code 238131
€ 50,00
Seite: 255
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 38 Abs. 1 lit. d StVO
Sie haben trotz gelben nicht blinkenden Lichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor
dem Lichtzeichen (da kein Schutzweg und keine Haltelinie vorhanden waren)
angehalten, sondern sind weitergefahren, obwohl ein sicheres Anhalten möglich
gewesen wäre.
§ 38 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Einbiegen Fußgänger, die die Fahrbahn bei Grünlicht der
Verkehrssignalanlage überquerten, behindert.
§ 38 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Einbiegen Radfahrer, die die Fahrbahn bei Grünlicht der
Verkehrssignalanlage überquerten, behindert.
§ 38 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Einbiegen nach links und grünem Licht der Verkehrssignalanlage
entgegenkommenden geradeausfahrenden Fahrzeugen den Vorrang nicht gegeben
und diese zum Abbremsen und Auslenken genötigt.
§ 38 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Einbiegen nach links und grünem Licht der Verkehrssignalanlage
entgegenkommenden rechts einbiegenden Fahrzeugen den Vorrang nicht gegeben
und diese zum Abbremsen und Auslenken genötigt.
§ 38 Abs. 4 StVO
Sie sind bei Grünlicht der Verkehrssignalanlage in die Kreuzung eingefahren, obwohl
es die Verkehrslage nicht zugelassen hat.
§ 38 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Einbiegen nach links und grünem Licht der Verkehrssignalanlage
entgegenkommenden geradeausfahrenden und rechts einbiegenden Fahrzeugen den
Vorrang nicht gegeben und diese zum Abbremsen und Auslenken genötigt.
§ 38 Abs. 4 StVO
Sie haben das grüne Licht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, da es
unterlassen wurde, <<01>> weiterzufahren, obwohl dies die Verkehrslage zuließ.
§ 38 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Einbiegen bei Grünlicht <<01>><<02>>vorschriftsmäßig
<<03>>behindert.
§ 38 Abs. 4 StVO
Sie haben beim Einbiegen bei Grünlicht <<01>>die Fahrbahn im Sinne der für
<<02>>geltenden Regelungen überquerte(n)<<03>>
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Vorschreibung
Code 238141
€ 50,00
Code 238401
€ 60,00
Code 238403
€ 60,00
Code 238405
€ 60,00
Code 238406
€ 60,00
Code 238407
€ 60,00
Code 238408
€ 60,00
Code 238409
€ 60,00
Code 238410
€ 60,00
Code 238411
€ 60,00
Seite: 256
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 38 Abs. 5 StVO i.V.m. § 38 Abs. 1 lit. a StVO
Sie haben trotz Rotlichtes der Verkehrssignalanlage nicht an der Haltelinie angehalten,
sondern sind weitergefahren.
§ 38 Abs. 5 StVO i.V.m. § 38 Abs. 1 lit. b StVO
Sie haben trotz Rotlichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor dem Schutzweg (ohne
Haltelinie) angehalten, sondern sind weitergefahren.
§ 38 Abs. 5 StVO i.V.m. § 38 Abs. 1 lit. b StVO
Sie haben trotz Rotlichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor der Radfahrerüberfahrt
(ohne Haltelinie) angehalten, sondern sind weitergefahren.
§ 38 Abs. 5 StVO i.V.m. § 38 Abs. 1 lit. c StVO
Sie haben trotz Rotlichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor der Kreuzung (da kein
Schutzweg und keine Haltelinie vorhanden waren) angehalten, sondern sind
weitergefahren.
§ 38 Abs. 5 StVO i.V.m. § 38 Abs. 1 lit. d StVO
Sie haben trotz Rotlichtes der Verkehrssignalanlage nicht vor dem Lichtzeichen (da
kein Schutzweg und keine Haltelinie vorhanden waren) angehalten, sondern sind
weitergefahren.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 238515
€ 60,00
Code 238521
€ 60,00
Code 238522
€ 60,00
Code 238531
€ 60,00
Code 238541
€ 60,00
Code 242805
€ 30,00
Code 242806
€ 30,00
Code 242807
€ 30,00
Code 242808
€ 30,00
Seite: 257
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 10 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 11 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 12 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 13 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 14 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 15 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 16 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 242809
€ 30,00
Code 242810
€ 30,00
Code 242811
€ 45,00
Code 242812
€ 45,00
Code 242813
€ 45,00
Code 242814
€ 45,00
Code 242815
€ 45,00
Code 242816
€ 45,00
Seite: 258
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 17 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 18 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 19 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 21 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 22 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 23 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 24 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 242817
€ 45,00
Code 242818
€ 45,00
Code 242819
€ 45,00
Code 242820
€ 45,00
Code 242821
€ 60,00
Code 242822
€ 60,00
Code 242823
€ 60,00
Code 242824
€ 60,00
Seite: 259
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 25 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 26 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 27 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 28 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 29 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 30 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 32 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 242825
€ 60,00
Code 242826
€ 60,00
Code 242827
€ 60,00
Code 242828
€ 60,00
Code 242829
€ 60,00
Code 242830
€ 60,00
Code 242831
€ 100,00
Code 242832
€ 100,00
Seite: 260
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 33 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 34 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 35 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 36 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 37 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 38 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 39 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 40 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 242833
€ 120,00
Code 242834
€ 120,00
Code 242835
€ 140,00
Code 242836
€ 140,00
Code 242837
€ 160,00
Code 242838
€ 160,00
Code 242839
€ 180,00
Code 242840
€ 180,00
Seite: 261
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 46 Abs. 4 lit. c StVO
Sie haben auf der Autobahn eine Betriebsumkehre befahren.
§ 46 Abs. 4 lit. d StVO
Sie haben auf der Autobahn den Pannenstreifen vorschriftswidrig befahren.
§ 46 Abs. 4 lit. f StVO
Sie sind als Lenker des angeführten Fahrzeuges auf der Autobahn rückwärts gefahren.
§ 99 Abs. 2c Zif. 9 i.V.m. § 46 Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges trotz stockendem Verkehr keine
Rettungsgasse im Sinne des § 46 Abs. 6 StVO gebildet und war damit eine
Behinderung von <<01>> gegeben, obwohl wenn der Verkehr auf einer
Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen stockt, so
müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen
den Fahrstreifen, in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst
linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden
(Rettungsgasse).
Die Behinderung war dadurch gegeben, da <<02>><<03>>.
§ 99 Abs. 2c Zif. 10 i.V.m. § 46 Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die aufgrund stockendem
Verkehrs gebildete Rettungsgasse befahren und war damit eine Behinderung von
<<01>> gegeben, obwohl die Rettungsgasse außer von Einsatzfahrzeugen nur von
Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benützt
werden darf und diese nicht behindert werden dürfen.
Die Behinderung war dadurch gegeben, da <<02>><<03>>.
§ 99 Abs. 3 lit.a i.V.m. § 46 Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges trotz stockendem Verkehr keine
Rettungsgasse im Sinne des § 46 Abs. 6 StVO gebildet, obwohl, wenn der Verkehr auf
einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen stockt,
so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen
den Fahrstreifen, in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst
linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden
müssen(Rettungsgasse).
§ 99 Abs. 3 lit.a i.V.m. § 46 Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die aufgrund stockendem
Verkehrs gebildete Rettungsgasse befahren, obwohl die Rettungsgasse außer von
Einsatzfahrzeugen nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des
Pannendienstes benützt werden darf und diese nicht behindert werden dürfen.
§ 47 StVO i.V.m. § 46 Abs. 4 lit. e StVO
Sie haben auf der Autostraße außerhalb einer durch Hinweiszeichen
gekennzeichneten Stelle gehalten.
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Vorschreibung
Code 246431
€ 90,00
Code 246441
€ 90,00
Code 246471
€ 90,00
Code 246601
€ 120,00
Code 246602
€ 120,00
Code 246603
€ 90,00
Code 246604
€ 90,00
Code 247451
€ 90,00
Seite: 262
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 47 StVO i.V.m. § 46 Abs. 4 lit. e StVO
Sie haben auf der Autostraße außerhalb einer durch Hinweiszeichen
gekennzeichneten Stelle geparkt.
§ 52 lit. a Z. 1 StVO
Sie haben als Lenker den angeführten Straßenzug trotz des deutlich sichtbar
aufgestellten Verbotszeichens Fahrverbot, ausgenommen Fahrzeuge über 3,5
Tonnen, befahren, obwohl Sie nicht unter diese Ausnahme fielen.
§ 52 lit.a Z. 1 StVO
Sie haben als Lenker den angeführten Straßenzug trotz des deutlich sichtbar
aufgestellten Verbotszeichens Fahrverbot, ausgenommen Fahrzeuge über 3,5
Tonnen, befahren, obwohl Sie nicht unter diese Ausnahme fielen.
§ 52 lit.a Z. 1 StVO
Sie haben den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens
"Fahrverbot" (in beiden Richtungen) befahren.
§ 52 lit. a Z. 1 StVO
Sie haben den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens
"Fahrverbot" (in beiden Richtungen), ausgenommen <<01>>, befahren, obwohl Sie
nicht unter diese Ausnahme fielen.
§ 52 lit. a Z. 1 StVO
Sie haben den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens
"Fahrverbot, ausgenommen Busse und Taxi", befahren, obwohl Sie nicht unter diese
Ausnahme fielen.
§ 52 lit. a Z. 1 StVO
Sie haben den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens
Fahrverbot, ausgenommen Anrainer und Radfahrer, befahren, obwohl Sie nicht unter
diese Ausnahme fielen.
§ 52 lit. a Z. 1 StVO
Sie haben als Lenker den angeführten Straßenzug trotz des deutlich sichtbar
aufgestellten Verbotszeichens, Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, befahren,
obwohl das Gesamtgewicht des von Ihnen gelenkten Fahrzeuges mehr als 3,5 Tonnen
betrug.
§ 52 lit. a Z. 2 StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Einfahrt verboten" nicht
beachtet.
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Vorschreibung
Code 247461
€ 90,00
Code 252105
€ 90,00
Code 252106
€ 90,00
Code 252111
€ 50,00
Code 252112
€ 50,00
Code 252113
€ 50,00
Code 252114
€ 50,00
Code 252115
€ 50,00
Code 252121
€ 50,00
Seite: 263
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Z. 2 StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Einfahrt verboten",
ausgenommen Radfahrer, nicht beachtet.
§ 52 lit. a Z. 3a StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Einbiegen nach links
verboten" nicht beachtet.
§ 52 lit. a Z. 3b StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichens "Einbiegen nach rechts
verboten" nicht beachtet.
§ 52 lit a Ziffer 4c StVO
Sie haben auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen gem. § 52a
Ziffer 4 c StVO "ÜBERHOLEN VERBOTEN" für Lastkraftfahrzeuge gekennzeichnet ist,
ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt.
§ 52 lit a Ziffer 4c StVO
Sie haben als Lenker auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen
"ÜBERHOLEN VERBOTEN für Lastkraftfahrzeuge mit der Zusatztafel über 7.5 t , auch
für Kraftwagenzüge mit Anhänger über 750 kg in der Zeit von 05.00 bis 22.00 Uhr
"gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt.
§ 52 lit a Ziffer 4c StVO
Sie haben als Lenker auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen
"ÜBERHOLEN VERBOTEN für Lastkraftfahrzeuge mit der Zusatztafel über 7.5 t , auch
für Kraftwagenzüge mit Anhänger über 750 kg in der Zeit von 05.00 bis 22.00 Uhr "
gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt.
§ 52 lit a Ziffer 4c StVO
Sie haben als Lenker eines Lastkraftfahrzeuges mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von über 7,5 t auf einer Straßenstrecke, die durch das
Vorschriftszeichen ÜBERHOLEN VERBOTEN für Lastkraftfahrzeuge über 7.5 t
gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt.
§ 52 lit. a Z. 5 StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichens "Wartepflicht bei
Gegenverkehr" nicht beachtet und sind in die Engstelle trotz Gegenverkehrs
eingefahren.
§ 52 lit. a Z. 6c StVO
Sie haben als Lenker eines Kraftfahrzeuges den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar
aufgestellten Verbotszeichens "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge" (in beiden
Richtungen) befahren.
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Vorschreibung
Code 252122
€ 50,00
Code 252131
€ 50,00
Code 252132
€ 50,00
Code 252141
€ 110,00
Code 252142
€ 70,00
Code 252143
€ 70,00
Code 252144
€ 70,00
Code 252151
€ 35,00
Code 252161
€ 50,00
Seite: 264
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. a Z. 6c StVO
Sie haben als Lenker eines Kraftfahrzeuges den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar
aufgestellten Verbotszeichens "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge - ausgenommen
Anrainer" (in beiden Richtungen) befahren.
§ 52 lit. a Z. 6a StVO
Sie sind als Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges entgegen dem
Verbotszeichen "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge außer einspurigen Motorrädern"
gefahren.
§ 52 lit. a Z. 6b StVO
Sie sind als Lenker eines einspurigen Kraftfahrzeuges entgegen dem Verbotszeichen
"Fahrverbot für Motorräder" gefahren.
§ 52 lit. a Z. 6d StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Kraftwagenzuges den Straßenzug trotz des
deutlich sichtbar aufgestellten Verbotszeichens "Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit
Anhänger" (in beiden Richtungen) befahren.
§ 52 lit. a Z. 6c StVO
Sie haben als Lenker eines Kraftfahrzeuges den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar
aufgestellten Verbotszeichens "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge ausgenommen
Kraftfahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht" befahren, obwohl Sie
nicht unter diese Ausnahme gefallen sind.
§ 52 lit. a Z. 7f StVO
Sie haben als Lenker das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Fahrverbot für
Omnibusse" nicht beachtet.
§ 52 lit. a Z. 8b StVO
Sie haben als Lenker das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Fahrverbot für
Motorfahrräder" nicht beachtet.
§ 52 lit. a Z. 9c StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Fahrverbote für
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über <<01>> Tonnen" nicht beachtet, wobei
das von Ihnen gelenkte Fahrzeug ein tatsächliches Gesamtgewicht von <<02>> kg
aufwies.
§ 52 lit. b Z. 15 StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Gebotszeichens "Vorgeschriebene
Fahrtrichtung" nicht beachtet und haben die Fahrt nicht im Sinne des Gebotszeichens
fortgesetzt.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 252162
€ 50,00
Code 252163
€ 50,00
Code 252164
€ 50,00
Code 252165
€ 50,00
Code 252167
€ 50,00
Code 252176
€ 180,00
Code 252181
€ 50,00
Code 252193
€ 50,00
Code 252215
€ 50,00
Seite: 265
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 52 lit. b Z. 15 StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Gebotszeichens "Vorgeschriebene
Fahrtrichtung" nicht beachtet und haben die Fahrt nicht im Sinne des Gebotszeichens
"geradeaus" fortgesetzt.
§ 52 lit. b Z. 15 StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Gebotszeichens "Vorgeschriebene
Fahrtrichtung" nicht beachtet und haben die Fahrt nicht im Sinne des Gebotszeichens
"nach links" fortgesetzt.
§ 52 lit. b Z. 15 StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Gebotszeichens "Vorgeschriebene
Fahrtrichtung" nicht beachtet und haben die Fahrt nicht im Sinne des Gebotszeichens
"nach rechts" fortgesetzt.
§ 52 lit. b Z. 21 StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Gebotszeichens "Umkehrgebot" nicht
beachtet und haben an der betreffenden Straßenstelle nicht umgekehrt.
§ 52 lit. b Z. 22 StVO
Sie haben das Gebotszeichen "Schneeketten vorgeschrieben" missachtet und keine
Schneeketten an mindestens 2 Antriebsrädern montiert gehabt.
§ 52 lit. c Z. 24 StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Vorrangzeichen "HALT" dadurch nicht
beachtet, indem Sie das Fahrzeug nicht vor einer Kreuzung an einer Stelle angehalten
haben, von der aus gute Übersicht besteht.
§ 52 lit. c Z. 24 erster Satz, erster Halbsatz StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Vorrangzeichen "HALT" dadurch nicht
beachtet, indem Sie das Fahrzeug nicht vor einer Kreuzung angehalten haben,
sondern ohne anzuhalten in die Kreuzung eingefahren sind.
§ 52 lit. a Z. 7a StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen Fahrverbot für
Lastkraftfahrzeuge nicht beachtet.
§ 52 lit. a Z. 7b StVO
Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen Fahrverbot für
Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger nicht beachtet.
§ 52 lit. a Z. 8a StVO
Sie haben als Lenker(in) des angeführten Fahrzeuges das deutlich sichtbar
aufgestellte Verkehrszeichen "Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder" nicht
beachtet.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 252216
€ 50,00
Code 252217
€ 50,00
Code 252218
€ 50,00
Code 252221
€ 40,00
Code 252222
€ 50,00
Code 252324
€ 50,00
Code 252325
€ 60,00
Code 252751
€ 50,00
Code 252754
€ 180,00
Code 252811
€ 50,00
Seite: 266
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 53 Abs. 1 Z. 25 StVO
Sie haben den durch das Hinweiszeichen "Fahrstreifen für Omnibusse" und durch
Bodenmarkierungen deutlich gekennzeichneten Fahrstreifen mit einem nicht im
Kraftfahrlinienverkehr eingesetzten Fahrzeug in die Längsrichtung befahren.
§ 53 Abs. 1 Z. 25 StVO
Sie haben den durch das Hinweiszeichen "Fahrstreifen für Omnibusse" mit dem
Zusatz "Gilt nicht für Radfahrer" und durch Bodenmarkierungen deutlich
gekennzeichneten Fahrstreifen mit einem nicht im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzten
und nicht unter die Ausnahme fallenden Fahrzeug in die Längsrichtung befahren.
§ 53 Abs. 1 Z. 25 StVO
Sie haben den durch das Hinweiszeichen "Fahrstreifen für Omnibusse" mit dem
Zusatz "Gilt nicht für Radfahrer, Taxi und Rettungsfahrzeuge" und durch
Bodenmarkierungen deutlich gekennzeichneten Fahrstreifen mit einem nicht im
Kraftfahrlinienverkehr eingesetzten und nicht unter die Ausnahme fallenden Fahrzeug
in die Längsrichtung befahren.
§ 53 Abs. 1 Z. 25 StVO
Sie haben den durch das Hinweiszeichen "Fahrstreifen für Omnibusse" mit dem
Zusatz "Gilt nicht für einspurige Fahrzeuge" und durch Bodenmarkierungen deutlich
gekennzeichneten Fahrstreifen mit einem nicht im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzten
und nicht unter die Ausnahme fallenden Fahrzeug in die Längsrichtung befahren.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben in einer Wohnstraße <<01>><<02>><<03>>
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 10 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 11 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 12 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 253125
€ 50,00
Code 253126
€ 50,00
Code 253127
€ 50,00
Code 253128
€ 40,00
Code 276111
€ 50,00
Code 276310
€ 30,00
Code 276311
€ 45,00
Code 276312
€ 45,00
Seite: 267
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 13 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 14 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 15 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 16 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 17 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 18 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 19 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 20 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 276313
€ 45,00
Code 276314
€ 45,00
Code 276315
€ 45,00
Code 276316
€ 45,00
Code 276317
€ 45,00
Code 276318
€ 45,00
Code 276319
€ 45,00
Code 276320
€ 45,00
Seite: 268
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 21 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 22 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 23 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 24 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 25 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 26 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 27 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 28 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 276321
€ 60,00
Code 276322
€ 60,00
Code 276323
€ 60,00
Code 276324
€ 60,00
Code 276325
€ 60,00
Code 276326
€ 60,00
Code 276327
€ 60,00
Code 276328
€ 60,00
Seite: 269
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 29 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 30 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 31 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 32 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 33 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 34 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 35 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 36 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
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Vorschreibung
Code 276329
€ 60,00
Code 276330
€ 60,00
Code 276331
€ 120,00
Code 276332
€ 120,00
Code 276333
€ 140,00
Code 276334
€ 140,00
Code 276335
€ 160,00
Code 276336
€ 160,00
Seite: 270
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 37 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 38 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 39 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76b Abs. 3 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges die Wohnstraße schneller als mit
Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 40 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 10 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 11 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 12 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 13 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
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Vorschreibung
Code 276337
€ 180,00
Code 276338
€ 180,00
Code 276339
€ 200,00
Code 276340
€ 200,00
Code 276610
€ 30,00
Code 276611
€ 45,00
Code 276612
€ 45,00
Code 276613
€ 45,00
Seite: 271
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 14 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 15 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 16 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 17 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 18 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 19 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 20 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 21 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
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Vorschreibung
Code 276614
€ 45,00
Code 276615
€ 45,00
Code 276616
€ 45,00
Code 276617
€ 45,00
Code 276618
€ 45,00
Code 276619
€ 45,00
Code 276620
€ 45,00
Code 276621
€ 60,00
Seite: 272
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 22 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 23 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 24 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 25 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 26 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 27 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 28 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 29 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 276622
€ 60,00
Code 276623
€ 60,00
Code 276624
€ 60,00
Code 276625
€ 60,00
Code 276626
€ 60,00
Code 276627
€ 60,00
Code 276628
€ 60,00
Code 276629
€ 60,00
Seite: 273
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 30 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 31 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 32 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 33 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 34 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 35 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 36 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 37 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 276630
€ 60,00
Code 276631
€ 120,00
Code 276632
€ 120,00
Code 276633
€ 140,00
Code 276634
€ 140,00
Code 276635
€ 160,00
Code 276636
€ 160,00
Code 276637
€ 180,00
Seite: 274
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 38 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 39 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 76a Abs. 6 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuge die Fußgängerzone schneller als
mit Schrittgeschwindigkeit befahren, wobei die tatsächliche Geschwindigkeit 40 km/h
betragen hat. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten
abgezogen.
§ 45 Abs. 1a KFG
Sie haben das KFZ, welches mit dem angeführten Probefahrtkennzeichen versehen
war, zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort abgestellt, ohne die
Bescheinigung über Ziel, Zweck und Dauer der Probefahrt so im Fahrzeug zu
hinterlegen, dass diese hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar ist.
§ 99 Abs. 1 KFG
Sie habenbei Dämmerung nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten
eingeschaltet gehabt, um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fahrzeug
erkennbar zu machen, das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen und die
Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit,
ausreichend zu beleuchten.
§ 99 Abs. 1 KFG
Sie habenbei Dunkelheit nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten
eingeschaltet gehabt, um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fahrzeug
erkennbar zu machen, das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen und die
Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit,
ausreichend zu beleuchten.
§ 99 Abs. 1 KFG
Sie habenbei Schneefall nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten
eingeschaltet gehabt, um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fahrzeug
erkennbar zu machen, das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen und die
Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit,
ausreichend zu beleuchten.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 276638
€ 180,00
Code 276639
€ 200,00
Code 276640
€ 200,00
Code 324511
€ 50,00
Code 329911
€ 40,00
Code 329912
€ 40,00
Code 329913
€ 40,00
Seite: 275
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 99 Abs. 1 und Abs. 5 KFG
Sie habenbei Regen nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten
eingeschaltet gehabt, um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fahrzeug
erkennbar zu machen, das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen und die
Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit,
ausreichend zu beleuchten, obwohl bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall,
Nebel und dergleichen Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu verwenden
sind.
§ 99 Abs. 1 KFG
Sie habenbei <<01>> nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten
eingeschaltet gehabt, um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fahrzeug
erkennbar zu machen, das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen und die
Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit,
ausreichend zu beleuchten.
§ 99 Abs. 1 KFG
Sie habenbei Nebel nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten
eingeschaltet gehabt, um dadurch den anderen Straßenbenützern das Fahrzeug
erkennbar zu machen, das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen und die
Straße, soweit erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit,
ausreichend zu beleuchten.
§ 99 Abs. 1a KFG
Sie haben als LenkerIn des angeführten Fahrzeuges beim Befahren eines Tunnels
kein Abblendlicht verwendet, obwohl beim Befahren eines Tunnels unbeschadet der
Bestimmungen der Abs.3 und 4 über das Verwenden des Fernlichtes und des Abs.5
über das Verwenden des Nebellichtes stets Abblendlicht zu verwenden ist.
§ 99 Abs. 3 KFG
Sie haben im Ortsgebiet vorschriftswidrig Fernlicht verwendet, obwohl die
Voraussetzungen, unter den dies zulässig wäre, nicht vorlagen.
§ 99 Abs. 3 KFG
Sie haben im Ortsgebiet <<01>> nur das Begrenzungslicht verwendet, obwohl
während der Dämmerung und bei Dunkelheit Begrenzungslicht nur zusammen mit
Fernlicht, Abblendlicht oder von Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht oder zur
Beleuchtung abgestellter Kraftfahrzeuge verwendet werden darf. Das Fahrzeug war
nicht abgestellt.
§ 99 Abs. 4 KFG
Sie haben auf der Freilandstraße <<01>> nur das Begrenzungslicht verwendet, obwohl
dies nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder Nebellicht verwendet werden darf.
§ 99 Abs. 4 lit. a KFG
Sie haben auf der Freilandstraße <<01>> trotz ausreichender Straßenbeleuchtung
Fernlicht verwendet.
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Vorschreibung
Code 329914
€ 40,00
Code 329915
€ 40,00
Code 329916
€ 40,00
Code 329917
€ 40,00
Code 329931
€ 40,00
Code 329932
€ 40,00
Code 329941
€ 40,00
Code 329943
€ 40,00
Seite: 276
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 99 Abs. 4 lit. c KFG
Sie haben auf der Freilandstraße bei Dunkelheit Fernlicht verwendet, obwohl dadurch
der Lenker eines entgegenkommenden Fahrzeuges geblendet wurde.
§ 99 Abs. 4 lit. d KFG
Sie haben auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit beim Fahren hinter Kraftfahrzeugen
in geringem Abstand, ohne zu überholen, Fernlicht verwendet.
§ 99 Abs. 5 KFG
Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges nur Begrenzungslicht verwendet,
obwohl bereits Dämmerung herrschte und Sie Abblendlicht verwenden hätten müssen.
§ 99 Abs. 5 KFG
Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges nur Begrenzungslicht verwendet,
obwohl bereits Dunkelheit herrschte und Sie Abblendlicht verwenden hätten müssen.
§ 99 Abs. 5 KFG
Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges nur Begrenzungslicht verwendet,
obwohl Sichtbehinderung durch Nebel herrschte und Sie Abblendlicht oder
Nebelscheinwerfer verwenden hätten müssen.
§ 99 Abs. 5 KFG
Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges nur Begrenzungslicht verwendet,
obwohl Sichtbehinderung durch Regen herrschte und Sie Abblendlicht oder
Nebelscheinwerfer verwenden hätten müssen.
§ 99 Abs. 5 KFG
Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges nur Begrenzungslicht verwendet,
obwohl Sichtbehinderung durch Schneefall herrschte und Sie Abblendlicht oder
Nebelscheinwerfer verwenden hätten müssen.
§ 99 Abs. 5 KFG
Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges die Nebelschlußleuchte verwendet,
obwohl keine Sichtbehinderung vorlag.
§ 99 Abs. 5 KFG
Sie habenals Lenker des angeführten Fahrzeuges während des Fahrens mit einem
einspurigen Kraftrad das Abblendlicht nicht verwendet.
§ 99 Abs. 6 KFG
Sie haben <<01>> verwendet, obwohl Suchscheinwerfer und Arbeitsscheinwerfer nur
im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und nur wenn dadurch nicht andere
Straßenbenützer geblendet werden, verwendet werden dürfen. <<02>> <<03>>
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Vorschreibung
Code 329944
€ 40,00
Code 329945
€ 40,00
Code 329951
€ 40,00
Code 329952
€ 40,00
Code 329953
€ 40,00
Code 329954
€ 40,00
Code 329955
€ 40,00
Code 329957
€ 40,00
Code 329958
€ 40,00
Code 329961
€ 40,00
Seite: 277
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 5 km/h überschritten
(Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 6 km/h überschritten
(Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 7 km/h überschritten
(Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 8 km/h überschritten
(Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 9 km/h überschritten
(Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 10 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 11 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 2342805
€ 30,00
Code 2342806
€ 30,00
Code 2342807
€ 30,00
Code 2342808
€ 30,00
Code 2342809
€ 30,00
Code 2342810
€ 30,00
Code 2342811
€ 45,00
Seite: 278
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 12 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 13 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 14 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 15 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 16 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 17 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 18 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 2342812
€ 45,00
Code 2342813
€ 45,00
Code 2342814
€ 45,00
Code 2342815
€ 45,00
Code 2342816
€ 45,00
Code 2342817
€ 45,00
Code 2342818
€ 45,00
Seite: 279
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 19 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 20 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 21 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 22 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 23 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 24 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 25 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2342819
€ 45,00
Code 2342820
€ 45,00
Code 2342821
€ 60,00
Code 2342822
€ 60,00
Code 2342823
€ 60,00
Code 2342824
€ 60,00
Code 2342825
€ 60,00
Seite: 280
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 26 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 27 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 28 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 29 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 30 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 31 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 32 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2342826
€ 60,00
Code 2342827
€ 60,00
Code 2342828
€ 60,00
Code 2342829
€ 60,00
Code 2342830
€ 60,00
Code 2342831
€ 100,00
Code 2342832
€ 100,00
Seite: 281
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 33 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 34 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 35 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 36 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 37 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 38 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 39 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2342833
€ 120,00
Code 2342834
€ 120,00
Code 2342835
€ 140,00
Code 2342836
€ 140,00
Code 2342837
€ 160,00
Code 2342838
€ 160,00
Code 2342839
€ 180,00
Seite: 282
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 40 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 41 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 42 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 43 km/h überschritten
(Section Control). Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 44 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 45 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 46 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2342840
€ 180,00
Code 2342841
€ 200,00
Code 2342842
€ 200,00
Code 2342843
€ 220,00
Code 2342844
€ 220,00
Code 2342845
€ 240,00
Code 2342846
€ 240,00
Seite: 283
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 47 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 48 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 42 Abs. 8 StVO
Sie haben als Lenker die für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um durchschnittlich 49 km/h
überschritten (Section Control). Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits
zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 38 Abs. 10 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Kraftfahrzeuges am angeführten Ort den
<<01>> Fahrstreifen benutzt bzw. sind auf diesem weiter gefahren, obwohl die
Fahrstreifensignalisierung mit Lichtzeichen einen gelb blinkenden, halb rechts nach
unten zeigenden Pfeil ausgestrahlt hat. Sie hätten den betreffenden Fahrstreifen
ehestmöglich in der angezeigten Richtung verlassen müssen.
§ 38 Abs. 10 StVO
Sie haben als LenkerIn des angeführten Kraftfahrzeuges am angeführten Ort den
<<01>> Fahrstreifen benutzt bzw. sind auf diesem weiter gefahren, obwohl die
Fahrstreifensignalisierung mit Lichtzeichen einen roten gekreuzten Schrägbalken
ausgestrahlt hat und dieser Fahrstreifen somit gesperrt war.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 5
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 6
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2342847
€ 260,00
Code 2342848
€ 260,00
Code 2342849
€ 280,00
Code 2381001
€ 60,00
Code 2381002
€ 60,00
Code 2431005
€ 30,00
Code 2431006
€ 30,00
Seite: 284
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 7
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 8
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 9
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 10
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 11
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 12
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 13
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2431007
€ 30,00
Code 2431008
€ 30,00
Code 2431009
€ 30,00
Code 2431010
€ 30,00
Code 2431011
€ 45,00
Code 2431012
€ 45,00
Code 2431013
€ 45,00
Seite: 285
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 14
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 15
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 16
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 17
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 18
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 19
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 20
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 2431014
€ 45,00
Code 2431015
€ 45,00
Code 2431016
€ 45,00
Code 2431017
€ 45,00
Code 2431018
€ 45,00
Code 2431019
€ 45,00
Code 2431020
€ 45,00
Seite: 286
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 21
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 22
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 23
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 24
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 25
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 26
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 27
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 60,00
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€ 60,00
Code 2431027
€ 60,00
Seite: 287
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Übertretung
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 28
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 29
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 30
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 31
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 32
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 33
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 34
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 60,00
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Seite: 288
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Übertretung
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 35
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 36
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 37
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 38
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 39
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 40
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 41
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 140,00
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€ 180,00
Code 2431041
€ 200,00
Seite: 289
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Übertretung
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 42
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 43
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 44
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 45
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 46
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 47
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 48
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Code 2431042
€ 200,00
Code 2431043
€ 220,00
Code 2431044
€ 220,00
Code 2431045
€ 240,00
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€ 240,00
Code 2431047
€ 260,00
Code 2431048
€ 260,00
Seite: 290
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Übertretung
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 49
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit c VO BGBL. 527/1989 i.d.g.F.
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 in der Zeit
von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h um 50
km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit.a StVO i.V.m. § 1 lit. a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit.a StVO i.V.m. § 1 lit. a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit.a StVO i.V.m. § 1 lit. a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit. a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit. a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2431049
€ 280,00
Code 2431050
€ 280,00
Code 2436005
€ 30,00
Code 2436006
€ 30,00
Code 2436007
€ 30,00
Code 2436008
€ 30,00
Code 2436009
€ 30,00
Seite: 291
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Übertretung
§ 43 Abs.1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit. a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2436010
€ 30,00
Code 2436011
€ 45,00
Code 2436012
€ 45,00
Code 2436013
€ 45,00
Code 2436014
€ 45,00
Code 2436015
€ 45,00
Code 2436016
€ 45,00
Seite: 292
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Übertretung
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2436017
€ 45,00
Code 2436018
€ 45,00
Code 2436019
€ 45,00
Code 2436020
€ 45,00
Code 2436021
€ 60,00
Code 2436022
€ 60,00
Code 2436023
€ 60,00
Seite: 293
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Übertretung
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 1 und 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2.11.1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2436024
€ 60,00
Code 2436025
€ 60,00
Code 2436026
€ 60,00
Code 2436027
€ 60,00
Code 2436028
€ 60,00
Code 2436029
€ 60,00
Code 2436030
€ 60,00
Seite: 294
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Übertretung
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Code 2436031
€ 100,00
Code 2436032
€ 100,00
Code 2436033
€ 120,00
Code 2436034
€ 120,00
Code 2436035
€ 140,00
Code 2436036
€ 140,00
Code 2436037
€ 160,00
Seite: 295
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Übertretung
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2436038
€ 160,00
Code 2436039
€ 180,00
Code 2436040
€ 180,00
Code 2436041
€ 200,00
Code 2436042
€ 200,00
Code 2436043
€ 220,00
Code 2436044
€ 220,00
Seite: 296
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Übertretung
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit a VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für LKW über
7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2436045
€ 240,00
Code 2436046
€ 240,00
Code 2436047
€ 260,00
Code 2436048
€ 260,00
Code 2436049
€ 280,00
Code 2436050
€ 280,00
Code 2439005
€ 30,00
Seite: 297
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Übertretung
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2439006
€ 30,00
Code 2439007
€ 30,00
Code 2439008
€ 30,00
Code 2439009
€ 30,00
Code 2439010
€ 30,00
Code 2439011
€ 45,00
Code 2439012
€ 45,00
Seite: 298
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Übertretung
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2439013
€ 45,00
Code 2439014
€ 45,00
Code 2439015
€ 45,00
Code 2439016
€ 45,00
Code 2439017
€ 45,00
Code 2439018
€ 45,00
Code 2439019
€ 45,00
Seite: 299
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 2439020
€ 45,00
Code 2439021
€ 60,00
Code 2439022
€ 60,00
Code 2439023
€ 60,00
Code 2439024
€ 60,00
Code 2439025
€ 60,00
Code 2439026
€ 60,00
Seite: 300
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2439027
€ 60,00
Code 2439028
€ 60,00
Code 2439029
€ 60,00
Code 2439030
€ 60,00
Code 2439031
€ 100,00
Code 2439032
€ 100,00
Code 2439033
€ 120,00
Seite: 301
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2439034
€ 120,00
Code 2439035
€ 140,00
Code 2439036
€ 140,00
Code 2439037
€ 160,00
Code 2439038
€ 160,00
Code 2439039
€ 180,00
Code 2439040
€ 180,00
Seite: 302
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2439041
€ 200,00
Code 2439042
€ 200,00
Code 2439043
€ 220,00
Code 2439044
€ 220,00
Code 2439045
€ 240,00
Code 2439046
€ 240,00
Code 2439047
€ 260,00
Seite: 303
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 43 Abs. 2 lit. a StVO i.V.m. § 1 lit b VO BGBL. 527/1989
Sie haben im angeführten Bereich die auf dieser Autobahn durch Verordnung des
Bundesministers für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr vom 2. 11. 1989 für
Autobusse in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 90 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz
wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 52 lit. a Z. 12 StVO
Sie haben als LenkerIn das deutlich sichtbar aufgestellte Zeichen "Halt Zoll" nicht
beachtet.
§ 52 lit.a Ziffer 14 StVO
Sie haben entgegen dem Verbotszeichen "Hupverbot" die Vorrichtung zur Abgabe von
Schallzeichen betätigt, obwohl zur Abwendung einer Gefahr von einer Person ein
anderes Mittel ausgereicht hätte.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben einen Fußgänger, der sich in einer ordnungsgemäß kundgemachten
Begegnungszone befunden hat, behindert, da <<01>>.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben einen Radfahrer, der sich in einer ordnungsgemäß kundgemachten
Begegnungszone befunden hat, behindert, da <<01>>.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben bei ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen in der
ordnungsgemäß kundgemachten Begegnungszone <<01>>. keinen der
Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand eingehalten, da <<02>>.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2439049
€ 280,00
Code 2439050
€ 280,00
Code 2521121
€ 40,00
Code 2521141
€ 40,00
Code 2760201
€ 60,00
Code 2760203
€ 60,00
Code 2760204
€ 60,00
Code 2763205
€ 30,00
Code 2763206
€ 30,00
Seite: 304
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 2763207
€ 30,00
Code 2763208
€ 30,00
Code 2763209
€ 30,00
Code 2763210
€ 30,00
Code 2763211
€ 45,00
Code 2763212
€ 45,00
Code 2763213
€ 45,00
Code 2763214
€ 45,00
Code 2763215
€ 45,00
Seite: 305
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 2763216
€ 45,00
Code 2763217
€ 45,00
Code 2763218
€ 45,00
Code 2763219
€ 45,00
Code 2763220
€ 45,00
Code 2763221
€ 60,00
Code 2763222
€ 60,00
Code 2763223
€ 60,00
Code 2763224
€ 60,00
Seite: 306
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 2763225
€ 60,00
Code 2763226
€ 60,00
Code 2763227
€ 60,00
Code 2763228
€ 60,00
Code 2763229
€ 60,00
Code 2763230
€ 60,00
Code 2763231
€ 120,00
Code 2763232
€ 120,00
Code 2763233
€ 140,00
Seite: 307
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 2 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu
Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 2763234
€ 140,00
Code 2763235
€ 160,00
Code 2763236
€ 160,00
Code 2763237
€ 180,00
Code 2763238
€ 180,00
Code 2763239
€ 200,00
Code 2763240
€ 200,00
Code 2763305
€ 30,00
Code 2763306
€ 30,00
Seite: 308
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2763307
€ 30,00
Code 2763308
€ 30,00
Code 2763309
€ 30,00
Code 2763310
€ 30,00
Code 2763311
€ 45,00
Code 2763312
€ 45,00
Code 2763313
€ 45,00
Code 2763314
€ 45,00
Code 2763315
€ 45,00
Seite: 309
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2763316
€ 45,00
Code 2763317
€ 45,00
Code 2763318
€ 45,00
Code 2763319
€ 45,00
Code 2763320
€ 45,00
Code 2763321
€ 60,00
Code 2763322
€ 60,00
Code 2763323
€ 60,00
Code 2763324
€ 60,00
Seite: 310
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 2763325
€ 60,00
Code 2763326
€ 60,00
Code 2763327
€ 60,00
Code 2763328
€ 60,00
Code 2763329
€ 60,00
Code 2763330
€ 60,00
Code 2763331
€ 120,00
Code 2763332
€ 120,00
Code 2763333
€ 140,00
Seite: 311
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 76c Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 StVO
Sie haben die in der Begegnungszone ordnungsgemäß kundgemachte zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 102 Abs. 2 2. Satz KFG
Sie haben sich als Lenker(in), obwohl es Ihnen zumutbar war, vor Antritt der Fahrt
nicht davon überzeugt, dass das von Ihnen verwendete Fahrzeug den Vorschriften des
Kraftfahrgesetzes entspricht, da festgestellt wurde, dass <<01>> nicht vollständig
sichtbar bzw. lesbar war, da dieses<<02>> war.
§ 102 Abs. 2 KFG
Sie haben als Lenker die Alarmblinkanlage (§ 19 Abs.1a KFG) eingeschaltet gehabt,
obwohl keine im Gesetz genannten Gründe dafür vorlagen.
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Vorschreibung
Code 2763334
€ 140,00
Code 2763335
€ 160,00
Code 2763336
€ 160,00
Code 2763337
€ 180,00
Code 2763338
€ 180,00
Code 2763339
€ 200,00
Code 2763340
€ 200,00
Code 3210221
€ 45,00
Code 3210222
€ 45,00
Seite: 312
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 102 Abs. 2 KFG
Sie haben sich als Lenker(in), obwohl es Ihnen zumutbar war, vor Antritt der Fahrt
nicht davon überzeugt, dass das von Ihnen verwendete Fahrzeug den Vorschriften des
Kraftfahrgesetzes entspricht, da festgestellt wurde, dass die Sicht vom Lenkerplatz des
verwendeten Kraftfahrzeuges für das sichere Lenken nicht gegeben war, da Sie die
Scheiben des KFZ nicht vom Eis gesäubert haben.
§ 102 Abs. 2 erster Satz KFG
Sie haben als Lenker(in), die Vorschriften des Kraftfahrgesetzes nicht eingehalten, da
festgestellt wurde, dass Sie den Lenkplatz nicht in bestimungsgemäßer Weise
eingenommen haben, da Sie <<01>> <<02>> <<03>>
§ 102 Abs. 2 KFG
Sie haben sich als Lenker(in), obwohl es Ihnen zumutbar war, vor Antritt der Fahrt
nicht davon überzeugt, dass das von Ihnen verwendete Fahrzeug den Vorschriften des
Kraftfahrgesetzes entspricht, da festgestellt wurde, dass die Sicht vom Lenkerplatz des
verwendeten Kraftfahrzeuges für das sichere Lenken nicht gegeben war, da <<01>>
<<02>> <<03>>
§ 102 Abs. 3 KFG
Sie haben als Lenker die Lenkvorrichtung während der Fahrt nicht mit mindestens
einer Hand festgehalten.
§ 102 Abs. 4 KFG
Sie haben als LenkerIn des Fahrzeuges mit diesem mehr Lärm verursacht, als bei
ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges
unvermeidbar gewesen wäre, da <<01>> <<02>>
§ 102 Abs. 4 KFG
Sie haben als LenkerIn des Fahrzeuges durch das Durchdrehenlassen der
Antriebsräder ungebührlichen Lärm verursacht, als bei ordnungsgemäßem Zustand
und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar gewesen wäre.
§ 102 Abs. 4 KFG
Sie haben als Lenker des Fahrzeuges mehr Rauch, üblen Geruch und unnötige
Luftverunreinigung verursacht, als bei sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges
notwendig gewesen ist, da Sie den Motor des KFZ <<01>> Minuten am Stand laufen
gelassen haben.
§ 102 Abs. 6 KFG
Sie haben das KFZ abgestellt, ohne das Fahrzeug so abzusichern, dass dieses von
Unbefugten nur durch Überwindung eines beträchtlichen Hindernisses in Betrieb
genommen werden konnte, da <<01>>
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Vorschreibung
Code 3210223
€ 45,00
Code 3210227
€ 50,00
Code 3210228
€ 40,00
Code 3210231
€ 40,00
Code 3210241
€ 40,00
Code 3210242
€ 40,00
Code 3210243
€ 40,00
Code 3210261
€ 35,00
Seite: 313
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 102 Abs. 6 KFG
Sie haben als LenkerIn des angeführten Kraftfahrzeuges den Fahrzeugmotor nicht
abgestellt, obwohl Sie sich derart weit und so lange vom Kraftfahrzeug entfernt hatten,
dass Sie es nicht mehr überwachen konnten und mit dem Fahrzeugmotor auch nicht
andere Maschinen betrieben wurden.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3210262
€ 35,00
Code 3980005
€ 30,00
Code 3980006
€ 30,00
Code 3980007
€ 30,00
Code 3980008
€ 30,00
Code 3980009
€ 30,00
Code 3980010
€ 30,00
Code 3980011
€ 45,00
Code 3980012
€ 45,00
Seite: 314
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3980013
€ 45,00
Code 3980014
€ 45,00
Code 3980015
€ 45,00
Code 3980016
€ 45,00
Code 3980017
€ 45,00
Code 3980018
€ 45,00
Code 3980019
€ 45,00
Code 3980020
€ 45,00
Code 3980021
€ 60,00
Seite: 315
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3980022
€ 60,00
Code 3980023
€ 60,00
Code 3980024
€ 60,00
Code 3980025
€ 60,00
Code 3980026
€ 60,00
Code 3980027
€ 60,00
Code 3980028
€ 60,00
Code 3980029
€ 60,00
Code 3980030
€ 60,00
Seite: 316
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Seite: 317
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Seite: 318
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§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 5 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 6 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 7 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 8 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 9 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 10 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 11 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 12 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Seite: 319
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 13 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 14 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 15 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 16 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 17 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 18 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 19 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 20 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 45,00
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Seite: 320
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 21 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 22 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 23 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 24 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 25 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 26 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 27 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 28 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Code 3980126
€ 60,00
Code 3980127
€ 60,00
Code 3980128
€ 60,00
Seite: 321
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 29 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 30 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 31 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 32 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 33 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 34 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 35 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 36 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Code 3980129
€ 60,00
Code 3980130
€ 60,00
Code 3980131
€ 100,00
Code 3980132
€ 100,00
Code 3980133
€ 120,00
Code 3980134
€ 120,00
Code 3980135
€ 140,00
Code 3980136
€ 140,00
Seite: 322
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 37 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 38 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 39 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 40 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 41 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 42 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 43 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 44 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3980137
€ 160,00
Code 3980138
€ 160,00
Code 3980139
€ 180,00
Code 3980140
€ 180,00
Code 3980141
€ 200,00
Code 3980142
€ 200,00
Code 3980143
€ 220,00
Code 3980144
€ 220,00
Seite: 323
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 45 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 46 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 47 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 48 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 49 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 50 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3980145
€ 240,00
Code 3980146
€ 240,00
Code 3980147
€ 260,00
Code 3980148
€ 260,00
Code 3980149
€ 280,00
Code 3980150
€ 280,00
Code 3980305
€ 30,00
Code 3980306
€ 30,00
Seite: 324
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 45,00
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€ 45,00
Seite: 325
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Seite: 326
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 120,00
Seite: 327
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Code 3980334
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€ 180,00
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€ 200,00
Code 3980342
€ 200,00
Seite: 328
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. g KDV
Sie haben die für Kraftwagen mit einem leichten Anhänger erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 5 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3980343
€ 220,00
Code 3980344
€ 220,00
Code 3980345
€ 240,00
Code 3980346
€ 240,00
Code 3980347
€ 260,00
Code 3980348
€ 260,00
Code 3980349
€ 280,00
Code 3980350
€ 280,00
Code 3980505
€ 30,00
Seite: 329
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 6 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 7 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 8 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 9 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 10 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 11 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 12 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3980506
€ 30,00
Code 3980507
€ 30,00
Code 3980508
€ 30,00
Code 3980509
€ 30,00
Code 3980510
€ 30,00
Code 3980511
€ 45,00
Code 3980512
€ 45,00
Seite: 330
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 13 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 14 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 15 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 16 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 17 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 18 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 19 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3980513
€ 45,00
Code 3980514
€ 45,00
Code 3980515
€ 45,00
Code 3980516
€ 45,00
Code 3980517
€ 45,00
Code 3980518
€ 45,00
Code 3980519
€ 45,00
Seite: 331
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 20 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 21 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 22 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 23 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 24 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 25 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 26 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3980520
€ 45,00
Code 3980521
€ 60,00
Code 3980522
€ 60,00
Code 3980523
€ 60,00
Code 3980524
€ 60,00
Code 3980525
€ 60,00
Code 3980526
€ 60,00
Seite: 332
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 27 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 28 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 29 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 30 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 31 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 32 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 33 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Code 3980527
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€ 100,00
Code 3980533
€ 120,00
Seite: 333
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 34 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 35 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 36 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 37 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 38 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 39 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 40 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Code 3980534
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€ 180,00
Seite: 334
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 41 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 42 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 43 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 44 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 45 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 46 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 47 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 200,00
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€ 240,00
Code 3980547
€ 260,00
Seite: 335
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 48 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 49 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhänger, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h um 50 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Code 3980548
€ 260,00
Code 3980549
€ 280,00
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€ 280,00
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€ 30,00
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€ 30,00
Code 3981007
€ 30,00
Code 3981008
€ 30,00
Code 3981009
€ 30,00
Seite: 336
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3981010
€ 30,00
Code 3981011
€ 45,00
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€ 45,00
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€ 45,00
Code 3981014
€ 45,00
Code 3981015
€ 45,00
Code 3981016
€ 45,00
Code 3981017
€ 45,00
Code 3981018
€ 45,00
Seite: 337
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3981019
€ 45,00
Code 3981020
€ 45,00
Code 3981021
€ 60,00
Code 3981022
€ 60,00
Code 3981023
€ 60,00
Code 3981024
€ 60,00
Code 3981025
€ 60,00
Code 3981026
€ 60,00
Code 3981027
€ 60,00
Seite: 338
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3981028
€ 60,00
Code 3981029
€ 60,00
Code 3981030
€ 60,00
Code 3981031
€ 100,00
Code 3981032
€ 100,00
Code 3981033
€ 120,00
Code 3981034
€ 120,00
Code 3981035
€ 140,00
Code 3981036
€ 140,00
Seite: 339
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. a KDV
Sie haben die beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 30,00
Seite: 340
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 45,00
Seite: 341
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Seite: 342
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Code 3984036
€ 140,00
Seite: 343
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. c KDV
Sie haben die beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen erlaubte Geschwindigkeit von
40 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Code 3984037
€ 160,00
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€ 160,00
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€ 30,00
Code 3985107
€ 30,00
Code 3985108
€ 30,00
Code 3985109
€ 30,00
Seite: 344
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3985110
€ 30,00
Code 3985111
€ 45,00
Code 3985112
€ 45,00
Code 3985113
€ 45,00
Code 3985114
€ 45,00
Code 3985115
€ 45,00
Code 3985116
€ 45,00
Code 3985117
€ 45,00
Code 3985118
€ 45,00
Seite: 345
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3985119
€ 45,00
Code 3985120
€ 45,00
Code 3985121
€ 60,00
Code 3985122
€ 60,00
Code 3985123
€ 60,00
Code 3985124
€ 60,00
Code 3985125
€ 60,00
Code 3985126
€ 60,00
Code 3985127
€ 60,00
Seite: 346
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf Freilandstraßen um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 5 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 6 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 7 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 8 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 9 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 10 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3985128
€ 60,00
Code 3985129
€ 60,00
Code 3985130
€ 60,00
Code 3986105
€ 30,00
Code 3986106
€ 50,00
Code 3986107
€ 50,00
Code 3986108
€ 30,00
Code 3986109
€ 30,00
Code 3986110
€ 30,00
Seite: 347
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 11 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 12 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 13 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 14 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 15 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 16 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 17 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 18 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 19 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 45,00
Seite: 348
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 21 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 22 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 23 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 24 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 25 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 26 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 27 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 28 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Seite: 349
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 29 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 30 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 32 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 33 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 34 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 35 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 36 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 37 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Seite: 350
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 38 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 39 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 40 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 41 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 42 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 43 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 44 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 45 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 46 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 220,00
Code 3986145
€ 240,00
Code 3986146
€ 240,00
Seite: 351
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 47 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 48 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 49 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Freilandstraßen erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h um 50 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 280,00
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€ 30,00
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€ 30,00
Code 3987007
€ 30,00
Code 3987008
€ 30,00
Seite: 352
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3987009
€ 30,00
Code 3987010
€ 30,00
Code 3987011
€ 45,00
Code 3987012
€ 45,00
Code 3987013
€ 45,00
Code 3987014
€ 45,00
Code 3987015
€ 45,00
Code 3987016
€ 45,00
Seite: 353
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3987017
€ 45,00
Code 3987018
€ 45,00
Code 3987019
€ 45,00
Code 3987020
€ 45,00
Code 3987021
€ 60,00
Code 3987022
€ 60,00
Code 3987023
€ 60,00
Code 3987024
€ 60,00
Seite: 354
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 100,00
Seite: 355
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Code 3987033
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€ 180,00
Seite: 356
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 220,00
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€ 260,00
Code 3987048
€ 260,00
Seite: 357
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Freilandstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 5 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 6 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 7 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 8 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 9 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 10 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 11 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 280,00
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€ 30,00
Code 3987110
€ 30,00
Code 3987111
€ 45,00
Seite: 358
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 12 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 13 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 14 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 15 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 16 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 17 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 18 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 19 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 20 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 45,00
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€ 45,00
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€ 45,00
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€ 45,00
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Code 3987117
€ 45,00
Code 3987118
€ 45,00
Code 3987119
€ 45,00
Code 3987120
€ 45,00
Seite: 359
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 22 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 23 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 24 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 26 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 27 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 28 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3987121
€ 60,00
Code 3987122
€ 60,00
Code 3987123
€ 60,00
Code 3987124
€ 60,00
Code 3987125
€ 60,00
Code 3987126
€ 60,00
Code 3987127
€ 60,00
Code 3987128
€ 60,00
Code 3987129
€ 60,00
Seite: 360
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 30 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 31 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 32 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 33 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 34 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 35 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 36 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 37 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 38 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3987130
€ 60,00
Code 3987131
€ 100,00
Code 3987132
€ 100,00
Code 3987133
€ 120,00
Code 3987134
€ 120,00
Code 3987135
€ 140,00
Code 3987136
€ 140,00
Code 3987137
€ 160,00
Code 3987138
€ 160,00
Seite: 361
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 39 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 40 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 41 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 42 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 43 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 44 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 45 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 46 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 47 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3987139
€ 180,00
Code 3987140
€ 180,00
Code 3987141
€ 200,00
Code 3987142
€ 200,00
Code 3987143
€ 220,00
Code 3987144
€ 220,00
Code 3987145
€ 240,00
Code 3987146
€ 240,00
Code 3987147
€ 260,00
Seite: 362
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 48 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 49 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. d KDV
Sie haben die beim Abschleppen von teilweise hochgehobenen Kraftfahrzeugen auf
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h um 50 km/h überschritten. Die in
Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 5 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 6 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 7 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 8 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 9 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 10 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3987148
€ 260,00
Code 3987149
€ 280,00
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€ 280,00
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€ 30,00
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€ 30,00
Code 3987207
€ 30,00
Code 3987208
€ 30,00
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€ 30,00
Code 3987210
€ 30,00
Seite: 363
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 11 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 12 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 13 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 14 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 15 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 16 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 17 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 18 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 19 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3987211
€ 45,00
Code 3987212
€ 45,00
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Code 3987218
€ 45,00
Code 3987219
€ 45,00
Seite: 364
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 20 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 21 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 22 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 23 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 24 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 25 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 26 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 27 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 28 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3987220
€ 45,00
Code 3987221
€ 60,00
Code 3987222
€ 60,00
Code 3987223
€ 60,00
Code 3987224
€ 60,00
Code 3987225
€ 60,00
Code 3987226
€ 60,00
Code 3987227
€ 60,00
Code 3987228
€ 60,00
Seite: 365
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 29 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 30 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 31 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 32 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 33 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 34 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 35 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 36 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 37 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3987229
€ 60,00
Code 3987230
€ 60,00
Code 3987231
€ 100,00
Code 3987232
€ 100,00
Code 3987233
€ 120,00
Code 3987234
€ 120,00
Code 3987235
€ 140,00
Code 3987236
€ 140,00
Code 3987237
€ 160,00
Seite: 366
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 38 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 39 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 40 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 41 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 42 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 43 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 44 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 45 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 46 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3987238
€ 160,00
Code 3987239
€ 180,00
Code 3987240
€ 180,00
Code 3987241
€ 200,00
Code 3987242
€ 200,00
Code 3987243
€ 220,00
Code 3987244
€ 220,00
Code 3987245
€ 240,00
Code 3987246
€ 240,00
Seite: 367
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 47 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 48 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 49 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben als Lenker die für Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 70 km/h um 50 km/h überschritten. Die
in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3987247
€ 260,00
Code 3987248
€ 260,00
Code 3987249
€ 280,00
Code 3987250
€ 280,00
Code 3987305
€ 30,00
Code 3987306
€ 30,00
Code 3987307
€ 30,00
Code 3987308
€ 30,00
Code 3987309
€ 30,00
Seite: 368
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3987310
€ 30,00
Code 3987311
€ 45,00
Code 3987312
€ 45,00
Code 3987313
€ 45,00
Code 3987314
€ 45,00
Code 3987315
€ 45,00
Code 3987316
€ 45,00
Code 3987317
€ 45,00
Code 3987318
€ 45,00
Seite: 369
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 60,00
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h auf Freilandstraßen um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Seite: 371
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Seite: 372
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 60,00
Code 3987428
€ 60,00
Seite: 373
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b KDV
Sie haben als Lenker einer Langgutfuhre die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h auf Autobahnen und Autostraßen um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Code 3988010
€ 30,00
Seite: 374
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3988011
€ 45,00
Code 3988012
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Code 3988013
€ 45,00
Code 3988014
€ 45,00
Code 3988015
€ 45,00
Code 3988016
€ 45,00
Code 3988017
€ 45,00
Code 3988018
€ 45,00
Seite: 375
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3988019
€ 45,00
Code 3988020
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€ 60,00
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€ 60,00
Code 3988025
€ 60,00
Code 3988026
€ 60,00
Seite: 376
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 120,00
Seite: 377
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 200,00
Seite: 378
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. a KDV
Sie haben die für Kraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 280,00
Seite: 379
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3988105
€ 30,00
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€ 45,00
Code 3988113
€ 45,00
Seite: 380
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3988114
€ 45,00
Code 3988115
€ 45,00
Code 3988116
€ 45,00
Code 3988117
€ 45,00
Code 3988118
€ 45,00
Code 3988119
€ 45,00
Code 3988120
€ 45,00
Code 3988121
€ 60,00
Code 3988122
€ 60,00
Seite: 381
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3988123
€ 60,00
Code 3988124
€ 60,00
Code 3988125
€ 60,00
Code 3988126
€ 60,00
Code 3988127
€ 60,00
Code 3988128
€ 60,00
Code 3988129
€ 60,00
Code 3988130
€ 60,00
Code 3988131
€ 100,00
Seite: 382
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3988132
€ 100,00
Code 3988133
€ 120,00
Code 3988134
€ 120,00
Code 3988135
€ 140,00
Code 3988136
€ 140,00
Code 3988137
€ 160,00
Code 3988138
€ 160,00
Code 3988139
€ 180,00
Code 3988140
€ 180,00
Seite: 383
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3988141
€ 200,00
Code 3988142
€ 200,00
Code 3988143
€ 220,00
Code 3988144
€ 220,00
Code 3988145
€ 240,00
Code 3988146
€ 240,00
Code 3988147
€ 260,00
Code 3988148
€ 260,00
Code 3988149
€ 280,00
Seite: 384
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. e KDV
Sie haben die für Kraftwagenzüge auf Autobahnen und Autostraßen erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht
kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 5 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 6 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 7 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 8 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 9 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 10 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 11 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
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€ 280,00
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€ 30,00
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€ 50,00
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€ 30,00
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€ 30,00
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€ 30,00
Code 3988211
€ 45,00
Seite: 385
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 12 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 13 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 14 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 15 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 16 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 17 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 18 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 19 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 45,00
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€ 45,00
Seite: 386
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 20 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 21 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 22 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 23 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 24 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 25 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 26 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 27 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Code 3988226
€ 60,00
Code 3988227
€ 60,00
Seite: 387
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 28 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 29 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 30 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 31 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 32 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 33 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 34 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 35 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 140,00
Seite: 388
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 36 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 37 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 38 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 39 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 40 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 41 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 42 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 43 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Code 3988236
€ 140,00
Code 3988237
€ 160,00
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€ 160,00
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€ 180,00
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€ 180,00
Code 3988241
€ 200,00
Code 3988242
€ 200,00
Code 3988243
€ 220,00
Seite: 389
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 44 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 45 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 46 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 47 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 48 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 49 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. c KDV
Sie haben die für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 50 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h erheblich überschritten.
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Vorschreibung
Code 3988244
€ 220,00
Code 3988245
€ 240,00
Code 3988246
€ 240,00
Code 3988247
€ 260,00
Code 3988248
€ 260,00
Code 3988249
€ 280,00
Code 3988250
€ 280,00
Code 3988401
€ 36,00
Seite: 390
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3988405
€ 30,00
Code 3988406
€ 30,00
Code 3988407
€ 30,00
Code 3988408
€ 30,00
Code 3988409
€ 30,00
Code 3988410
€ 30,00
Code 3988411
€ 45,00
Code 3988412
€ 45,00
Code 3988413
€ 45,00
Seite: 391
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3988414
€ 45,00
Code 3988415
€ 45,00
Code 3988416
€ 45,00
Code 3988417
€ 45,00
Code 3988418
€ 45,00
Code 3988419
€ 45,00
Code 3988420
€ 45,00
Code 3988421
€ 60,00
Code 3988422
€ 60,00
Seite: 392
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 31 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
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€ 60,00
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€ 60,00
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€ 60,00
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€ 100,00
Seite: 393
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 32 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 33 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 34 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 35 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 36 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 37 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 38 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 39 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 40 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 180,00
Seite: 394
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 41 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 42 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 43 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 44 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 46 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 47 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 49 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3988441
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Code 3988449
€ 280,00
Seite: 395
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 1 lit. b KDV
Sie haben die für Omnibusse auf Freilandstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h um 50 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde
bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Freilandstraßen erheblich
überschritten.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 5 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 6 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 7 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 8 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 9 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 30,00
Code 3988508
€ 30,00
Code 3988509
€ 30,00
Seite: 396
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 10 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 11 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 12 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 13 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 14 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 15 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 16 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3988510
€ 30,00
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€ 45,00
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€ 45,00
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€ 45,00
Code 3988514
€ 45,00
Code 3988515
€ 45,00
Code 3988516
€ 45,00
Seite: 397
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 17 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 18 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 19 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 20 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 21 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 22 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 23 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3988517
€ 45,00
Code 3988518
€ 45,00
Code 3988519
€ 45,00
Code 3988520
€ 45,00
Code 3988521
€ 60,00
Code 3988522
€ 60,00
Code 3988523
€ 60,00
Seite: 398
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 24 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 25 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 26 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 27 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 28 km/h
überschritten.
Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 29 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 30 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
powered by DVT
Vorschreibung
Code 3988524
€ 60,00
Code 3988525
€ 60,00
Code 3988526
€ 60,00
Code 3988527
€ 60,00
Code 3988528
€ 60,00
Code 3988529
€ 60,00
Code 3988530
€ 60,00
Seite: 399
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 31 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 32 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 33 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 34 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 35 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 36 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 37 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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€ 160,00
Seite: 400
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 38 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 39 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 40 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 41 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 42 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 43 km/h .
D.
D in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 44 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
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Seite: 401
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 45 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 46 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 47 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 48 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 49 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Zif. 2 lit. f KDV i.d.g.F.
Sie haben beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt, die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 80 km/h um 50 km/h
überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren
Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 5 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Seite: 402
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 6 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 7 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 8 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 9 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 10 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 14 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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€ 45,00
Seite: 403
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Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 15 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 16 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 17 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 18 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 19 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 20 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 21 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 23 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
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Vorschreibung
Code 3988615
€ 45,00
Code 3988616
€ 45,00
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Code 3988619
€ 45,00
Code 3988620
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Code 3988621
€ 60,00
Code 3988622
€ 60,00
Code 3988623
€ 60,00
Seite: 404
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs.1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 24 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 26 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 27 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 28 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 29 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 98 Abs. 1 KFG i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziffer 3 lit. c KDV
Sie haben als Lenker eines Großviehtransportes die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h auf Autobahnen um 30 km/h überschritten. Die in Betracht kommende
Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
§ 96 Abs. 1 Ziffer 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EusbKrV, BGBL. II
216/2012
Sie haben auf einer Eisenbahnkreuzung überholt, obwohl dies verboten ist.
§ 96 Abs. 1 Ziffer 2 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II
216/2012
Sie haben ein mehrspuriges Kraftfahrzeug innerhalb von etwa 80 Meter vor bis
unmittelbar nach einer Eisenbahnkreuzung überholt.
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Code 3988624
€ 60,00
Code 3988625
€ 60,00
Code 3988626
€ 60,00
Code 3988627
€ 60,00
Code 3988628
€ 60,00
Code 3988629
€ 60,00
Code 3988630
€ 60,00
Code 4916211
€ 50,00
Code 4916221
€ 50,00
Seite: 405
Anonymverfügungskatalog Tirol
Übertretung
§ 97 Abs. 4 Ziffer 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II
216/2012
Sie haben an der Eisenbahnkreuzung, vor der das Verkehrszeichen "Halt" angebracht
war, nicht bei der deutlich sichtbar angebrachten Haltelinie oder Ordnungslinie
angehalten.
§ 97 Abs. 4 Ziffer 2 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II
216/2012
Sie haben an der Eisenbahnkreuzung, vor der das Verkehrszeichen "Halt" angebracht
war, nicht vor dem Andreaskreuz - jedoch mindestens in einer Entfernung von 3
Metern von der nächstgelegenen Schiene entfernten Stelle - angehalten.
§ 99 Abs. 1 Ziffer 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBl. II
216/2012
Sie haben an einer durch <<01>> gesicherten Eisenbahnkreuzung nicht angehalten,
obwohl das <<02>> leuchtete. Sie hätten Ihr Fahrzeug auf Grund Ihrer
Fahrgeschwindigkeit und Ihres Abstandes von der Eisenbahnkreuzung leicht und
gefahrlos anhalten können.
§ 99 Abs. 1 Ziffer 4 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II
216/2012
Sie haben an einer durch Schrankenanlagen gesicherten Eisenbahnkreuzung nicht vor
den Schranken angehalten, obwohl sich die Schrankenbäume abwärts bewegten.
§ 99 Abs. 1 Ziffer 5 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II
216/2012
Sie haben an einer durch Schrankenanlagen gesicherten Eisenbahnkreuzung nicht vor
den <<01>> geschlossenen Schrankenbäumen angehalten.
§ 99 Abs. 3 Ziffer 3 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II
216/2012
Sie haben eine durch Schrankenanlage gesicherte Eisenbahnkreuzung übersetzt,
obwohl die Schrankenbäume noch nicht vollkommen geöffnet waren.
§ 99 Abs. 3 Ziffer 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II
216/2012
Sie haben eine durch Schrankenanlage gesicherte Eisenbahnkreuzung übersetzt,
obwohl nach Öffnen der Schrankenbäume sämtliche Lichtzeichen noch nicht erloschen
waren.
§ 99 Abs. 1 Ziffer 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV, BGBL. II
216/2012
Sie haben an einer durch eine Lichtzeichenanl