10.02.2016 FAQ zur Bekanntmachung FHInvest 2016 • Gibt es Ausnahmen von der Untergrenze von 250.000 € für die geplante Investition? Nein, die Untergrenze (250.000 € ohne MwSt.) ist als Minimum für eine geplante Investition festgelegt. Im Zweifel wird empfohlen, entsprechende Preisermittlungen durchzuführen und die Ergebnisse im Antrag zu dokumentieren. Sollte sich im Falle einer Bewilligung des Antrages und des sich anschließenden von der FH durchzuführenden formellen Vergabeverfahrens ein Angebot mit einem Volumen von unter 250.000 Euro als das wirtschaftlichste herausstellen, ist dies kein Grund für einen Widerruf der Zuwendung. • Müssen Angebote zur geplanten Investition beigelegt werden? Nein, es müssen dem Projektantrag keine Angebote beigelegt werden. Es sollte sich aber bei der Nennung der Investitionshöhe um eine fundierte bzw. nachvollziehbare Preisangabe handeln, die auch im Rahmen einer Begutachtung mit sachkundigen Experten als realistisch gesehen wird. • Als Fördervoraussetzung muss eine bereits vorhandene hohe Forschungskompetenz in dem Forschungsbereich, der mit Hilfe des beantragten Investitionsprojekts unterstützt werden soll, nachgewiesen werden. Wie kann der Nachweis der Forschungskompetenz erfolgen? Empfehlenswert ist ein Nachweis von zum Zeitpunkt der Antragseinreichung laufenden FuEuIProjekten der FH, die in Bezug zu dem durch die geplante Investition zu unterstützenden Themenfeld, durchgeführt werden (Referenzprojekte). Die Referenzprojekte sollten eine gewisse Bedeutung haben, z. B. indem diese über Drittmittel im erheblichen Umfang (Größenordnung ca. 500 000 €) gefördert werden. Die entsprechenden Angaben sollten möglichst durch geeignete Dokumente (z. B. durch Kopien von Zuwendungsbescheiden) belegt werden. Die Forschungskompetenz kann auch andersartig nachgewiesen werden, z. B. durch qualifizierte Veröffentlichungen und belegbare Kooperationen. Insbesondere beim Ausbleiben von Referenzprojekten ist für andersartige Nachweise eine besondere Begründung empfehlenswert. • Können Projekte gefördert werden, die nicht den Bereichen Industrie 4.0 oder Digitalisierung der Arbeitswelt zuzurechnen sind? Ja, es können auch Projekte gefördert werden, die ihren Beitrag zu anderen Themenfeldern der Hightech-Strategie (HTS) 2020 leisten. Projekte aus den Bereichen Industrie 4.0 und Digitalisierung der Arbeitswelt werden jedoch besonders berücksichtigt. • Wie ist die Nutzung/Anwendung der Investition in der laufenden Projektphase nachzuweisen? Die Erprobung/Etablierung der Investition muss in den Projektberichten (Zwischenbericht, Schlussbericht) aufgegriffen werden. Dabei muss insbesondere die Integration der Investition in die Forschungsumgebung beschrieben werden. • Ist eine Kofinanzierung des Forschungsgerätes auch durch das jeweilige „Sitzland“ der Fachhochschule oder sonstige Dritte, die nicht Partner sind, möglich? Ja! Es ist also nicht zwingend erforderlich, dass die Kofinanzierung nur durch einen Partner aus Wissenschaft oder Wirtschaft erfolgt, mit dem zusammen die geplante Investition genutzt werden soll. • Wie sind die Fristen zur Einreichung des Projektantrages zu sehen? Der Projektantrag muss sowohl unter Nutzung des online-Verfahrens bis zum 05.04.2016, 23.59 Uhr im online-System finalisiert, als auch im Original mit Unterschrift von der Hochschulleitung beim Projektträger bis zum 19.04.2016 eingetroffen sein. Die Verantwortung für den fristgerechten Eingang der Unterlagen liegt bei der einreichenden Fachhochschule. Daher raten wir dringend dazu, die Finalisierung im online-System rechtzeitig, d. h. nicht erst in den letzten Stunden der online-Frist, durchzuführen, und auch durch einen geeigneten Versand der Originalunterlagen sicherzustellen, dass die Unterlagen bis zum 19.04.2016 beim Projektträger eingetroffen sind.
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