Chance Praxis

1
Chance Praxis
Das Fachmagazin für junge Zahnmediziner
Finanzierung: In die Zukunft investieren
Monia Geitz · Freitag den 24. Juni 2016
Neue Techniken und alte Praxen haben eins gemeinsam: In beide muss man
investieren. Wer seine Zahnarztpraxis umbauen beziehungsweise
modernisieren oder neue innovative Geräte anschaffen möchte, für den ist die
Finanzierung ein wichtiges Thema. Für eine bessere Patientenversorgung
bedarf es Innovationen, doch diese bedeuten immer Investitionen.
Ist die Entscheidung zu einer Investition wie CAD/CAM gefallen, werden die
Finanzierungsmodalitäten festgelegt. Foto: Fotolia/Jeanette Dietl
Ob neue Behandlungseinheit, ein modernes CAD/CAM-System oder ein DVTGerät: Vor einer Neuanschaffung oder Ersatzinvestition sollte stets eine
Rentabilitätsberechnung stehen. Für den Praxisinhaber ist sie eine gute
Entscheidungshilfe, denn sie zeigt auf, ob die geplante Investition auch wirtschaftlich
lohnenswert ist.
Copyright © 2016 Chance Praxis
-1/5-
07.07.2016
2
Rentabilitätsvorschau: Rechnet sich die Investition?
Um herauszufinden, ob sich eine Investition lohnt, muss unter anderem berechnet
werden, welche Fixkosten jährlich anfallen. Typisch für diese Kostenart ist, dass sie
auch dann entstehen, wenn das Gerät nicht genutzt wird.
Im Fall des CAD/CAM-Systems sollten darüber hinaus beispielsweise auch
folgende Fragen geklärt werden:
●
●
●
●
Wie viele Restaurationen werden durchschnittlich im Monat hergestellt?
Welche variablen Kosten fallen je Restauration an (zum Beispiel Verbrauchsmaterial je
Leistung)?
Welcher Ertrag wird nach Abzug der errechneten variablen Kosten pro Versorgung
erzielt?
Wie viele Restaurationen sind erforderlich, um die errechneten Fixkosten des kGeräts zu
decken?
Und nicht zu vergessen: Bei der Planung sollten auch immer mögliche Folgekosten
bedacht werden. Das könnten Ausgaben für Software, Updates, Schulungen etc. sein.
„Die Entscheidungen für Investitionen sollten nicht isoliert von anderen finanziellen
Bedarfsfeldern, wie beispielsweise Risikoabsicherung oder Altersvorsorge, erfolgen.“
Liquiditätsplanung: Wie „flüssig“ sind Sie?
Hat die Rentabilitätsvorschau ergeben, dass sich die Investition rechnet, geht es im
zweiten Schritt um die Finanzierung. Kredit oder Kauf mit Eigenmitteln? Die Wahl der
Finanzierung hängt von der Liquidität, aber auch von den individuellen
Gestaltungswünschen des Zahnarztes ab. Die Kernfragen zur Liquiditätsplanung
lauten:
●
●
●
●
●
In welcher Höhe fallen Einnahmen und Ausgaben in der Praxis an?
Wann fallen diese Einnahmen und Ausgaben an?
Wie viele Eigenmittel sind für die neue Anschaffung vorhanden?
Wie viele Fremdmittel werden benötigt?
Wie lässt sich die Investition steuerlich absetzen?
Auf Grundlage der Antworten wird ein Liquiditätsplan erstellt. Am besten mithilfe
des Steuerberaters, denn er verfügt durch die Buchführung und die Erstellung des
Jahresabschlusses bereits in erheblichem Umfang über das nötige Datenmaterial.
Anschließend werden die zu finanzierende Summe, die Laufzeit der Sollzinsbindung,
die Finanzierungsart und weitere Konditionen festgelegt. Im Zuge einer
Praxismodernisierung können auch zinsgünstige öffentliche Förderprogramme (zum
Beispiel der KfW-Unternehmerkredit) genutzt werden.
Finanzierung: Sie haben die Wahl
Ist die Entscheidung für eine Kreditfinanzierung gefallen, gibt es mehrere
Möglichkeiten der Zinsgestaltung. Diese können je nach Bedarf auch kombiniert
Copyright © 2016 Chance Praxis
-2/5-
07.07.2016
3
werden:
●
●
●
Beim Festzinsdarlehen wird ein Zinssatz vereinbart, der während der gesamten
Kreditlaufzeit unveränderlich bleibt. Der Zahnarzt kann hierbei die Kosten für das
Darlehen sicher kalkulieren, allerdings kann eine vorzeitige Rückzahlung oder
Sondertilgung ohne vorherige Vereinbarung nicht erfolgen.
Eine vorzeitige Rückzahlung ist dagegen bei dem variablen Darlehen möglich. Der
Sollzins wird hier an die jeweilige Zinsentwicklung angepasst. Steigt das allgemeine
Zinsniveau, kann sich eine heute verlockend erscheinende Kondition schnell als
nachteilig erweisen. Daher sollten variable Darlehen in der Regel allenfalls für
kurzfristige Investitionen in Betracht gezogen werden.
Eine interessante Mischform stellt das sogenannte Zinscap-Darlehen dar. Hierbei wird
ein veränderlicher Sollzinssatz vereinbart, der sich allerdings innerhalb einer fest
definierten Ober- und Untergrenze bewegt.
Angesicht des aktuell niedrigen Zinsniveaus bietet sich zurzeit meist ein
Festzinsdarlehen an. Für den Zahnarzt als Praxisinhaber hat diese
Finanzierungsoption den großen Vorteil der langfristigen Planungssicherheit.
Ähnlich wie bei den Vereinbarungen zum Zinssatz kann der Darlehensnehmer auch
bei der Rückzahlung zwischen verschiedenen Varianten wählen. Bei der Planung
der Finanzierung lohnt es sich, diese im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen
zu prüfen.
Folgende Rückzahlungsmodalitäten stehen zur Verfügung:
Zinszahlungsdarlehen: Beim Zinszahlungsdarlehen wird die gesamte
Darlehenssumme erst zum Ende der Laufzeit getilgt. Währenddessen beschränkt sich
die Belastung aus dem Darlehen auf die Zahlung der Sollzinsen. Als Tilgungsersatz
werden
zum
Beispiel
Kapitallebensversicherungen
oder
Kapitallebensversicherungen angespart und am Ende der Laufzeit für die
Rückführung des Darlehens genutzt. Diese Art der Finanzierung kann steuerliche
Vorteile haben.
Annuitätendarlehen: Im Falle von Annuitätendarlehen bleibt die monatliche Rate
immer gleich hoch. Was sich verändert, ist das Verhältnis von Tilgungs- und
Zinsanteil: Je mehr abbezahlt ist, desto geringer wird der Zins- und umso höher der
Tilgungsanteil.
Tilgungsdarlehen: Anders beim Tilgungsdarlehen: Hier bleibt die vereinbarte
Tilgung über die gesamte Laufzeit konstant. Weil aber die Zinslast dank der
abgezahlten Summen sinkt, wird die monatliche Rate immer geringer – siehe Grafik.
Copyright © 2016 Chance Praxis
-3/5-
07.07.2016
4
Grafik: ApoBank
Neben den Entscheidungen zur Zinsbindung und der Finanzierungsform muss auch
die Finanzierungsdauer festgelegt werden. Die Formel dafür ist denkbar einfach: Sie
sollte mit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Geräts übereinstimmen. Wenn sich
also der Zahnarzt für langfristige Anlagevermögen wie digitales Röntgengerät oder
CAD/CAM-Anlage entscheidet, sollten diese immer auch langfristig finanziert werden.
Neue Technologien zahlen sich auf Dauer aus
Bei all den Möglichkeiten zur Finanzierung und steuerlichen Absetzbarkeit sollte nicht
vergessen werden, dass eine auf dem neuesten Stand geführte Praxis auch zu den
wichtigsten Wettbewerbstrümpfen um die Gunst des Patienten gehören kann. Eine
moderne Ausstattung, innovative Therapieformen und neue Technologien sichern den
Werterhalt einer Praxis – auch im Hinblick auf eine eventuelle spätere Praxisabgabe.
Besonders die Digitalisierung bietet viele Chancen auf Sicherheit und Effizienz, aber
auch Chancen, sich abzugrenzen und gleichzeitig höhere Umsätze und Gewinne zu
erzielen. Hinzu kommt, dass die Nachfrage der Patienten nach einer besseren,
moderneren Therapie seit Jahren zunimmt.
Auch bei Investitionen ganzheitlich denken
Doch jede Art von Finanzierungsentscheidung sollte grundsätzlich nie isoliert von
anderen finanziellen Bedarfsfeldern, wie beispielsweise „Risikoabsicherung“ oder
„Altersvorsorge“, betrachtet werden. Prinzipiell gilt: Bei der Entscheidung für eine
Investition sollte stets das „Machbare“ und nicht das „Wünschenswerte“ im
Mittelpunkt stehen. Zugegeben, alles im Blick zu behalten ist keine einfache Aufgabe.
Daher haben wir in der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) das
ganzheitliche Beratungskonzept ApoPur entwickelt: Die ApoBank-Berater haben die
finanziellen Zusammenhänge und Auswirkungen im Blick, gepaart mit Kenntnissen im
Gesundheitsmarkt, inklusive der spezifischen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen
für die zahnärztliche Praxis.
Gemeinsam mit ihren Kunden überprüfen sie kontinuierlich, welche Wünsche – auch
Copyright © 2016 Chance Praxis
-4/5-
07.07.2016
5
privater Natur wie mehr Freizeit oder Hausbau – machbar werden, und entwickeln
dafür individuelle, realistisch kalkulierte Finanzierungskonzepte. Dabei ist es
wichtig, dass die Planung immer wieder auf den Prüfstein kommt, denn manche
Investition, die gestern noch „wünschenswert“ war, kann morgen schon „machbar“
werden.
André Müller, Düsseldorf
Zu unserem Autor:
André Müller ist Leiter Produktmanagement bei
der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.
Kontakt: www.apobank.de
André Müller (Foto: ApoBank)
Dieser Beitrag wurde publiziert am Freitag den 24. Juni 2016 um 11:14
in der Kategorie: Finanzierung und Betriebswirtschaft, Praxisgründung.
Kommentare können über den Kommentar (RSS) Feed verfolgt werden.
Du kannst zum Ende springen und ein Kommentar abgeben. Pingen ist momentan nicht
erlaubt.
Copyright © 2016 Chance Praxis
-5/5-
07.07.2016