Anlage C Mindeststandards für die fachliche Begleitung Fachberaterin / Fachberater Ausstattung der Fachberatungsstelle Aufgaben der Fachberatung zur fachlichen Begleitung Dipl. Sozialarbeiterin bzw. – pädagogin Soziale Arbeit (bachelor/ master) o. vergleichbarer Abschluss Sachkompetenz Kenntnisse - Kindertagesbetreuung - SGB VIII - Vereinbarkeit Familie und Beruf Beratungskompetenz (persönlich und telefonisch) Konfliktmanagement/Moderation Zeitmanagement Fachpolitische Kenntnisse: Bildung Kenntnisse über die Entwicklung von Kindern Konzeptentwicklung Qualitätsmanagement Erstellen von Informationsmaterial Aktenführung, Dokumentation, Schriftverkehr PC Kenntnisse Statistik Einzelbüros oder ungestörtes Beratungszimmer mit Spielecke Informations- / Beratungs- / Bewerbungsgespräche mit Eltern und Tagespflegepersonen (Anspruch § 23 Abs. 4) Verarbeitung der Daten Eignungsfeststellung (Mindeststandards) Persönlichkeit Beruflicher und persönlicher Erfahrungshintergrund / Motivation / Eigenständigkeit / Verlässlichkeit / Fähigkeit und Bereitschaft, die eigene Tätigkeit zu reflektieren Konstruktiver Umgang mit kritischen Rückmeldungen Fachkompetenz Wissen über Kindertagespflege, Bildung, Erziehung und Betreuung Praktischer Umgang mit Kindern Erziehungsstil, Haltung zum Kind, Bild vom Kind, Eingewöhnung Kooperationsbereitschaft mit Fachberatung Kitas, Jugendamt, Sonstiges Erziehungspartnerschaften mit den Eltern Kindgerechte Räume / Sicherheit / Gesundheit /Hausbesuch Qualifizierung 1. Hilfe am Kind Übliche Büroausstattung und Kommunikationsmittel Neue Aufgaben zur fachlichen Begleitung (TAG, KICK, KiBiz, KiföG) TAG / KICK Kindertagespflege als gleichrangige Alternative zur Kita Bildungsauftrag / § 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung Abs. 2 und 3 weitere Qualifizierung § 23 SGB VIII Abs. 1 Kinderschutz § 8a SGB VIII Erlaubnis zur Kindertagespflege ab dem 1. Kind (Eignungsprüfung bei jeder TPP) Statistik Persönliche Kompetenzen teamfähig konfliktfähig service- und kundenorientiert innovativ und kreativ Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Themen- und Aufgabenfelder Wertschätzung und Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, Familienformen, Religionen, Familien mit Migrationshintergrund, etc. selbstständiges Arbeiten Kooperationsbereitschaft Aufbau und Pflege von Netzwerken Eltern, Tagespflegepersonen, JA, Kita, Fortbildungsträger, AK, AG etc. TPP Tagespflegeperson; 1 Fachkraft für ca. 8090 Betreuungsverhältnisse pro volle Fachkraftstelle 1/3 Stelle Verwaltung/ Sachbearbeitung Sachkosten 20% der PK Vermittlung Optimale Zusammenführung von Angebot und Nachfrage Begleitung der Eingewöhnung Moderation des Vertrages zw. Eltern und Tagespflegeperson Zeitnahe Bearbeitung der Anträge Verarbeitung der Daten KiBiz § 4 Planung, Durchführung und Begleitung von Kindertagespflege in angemieteten Räumen / Kitas / Zusammenschluss von TPP Kooperationen mit Familienzentren § 17 Förderung in Kindertagespflege es gelten die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit nach § 13 u.a Förderung der Sprachentwicklung, Stärkung interkultureller Kompetenzen, Förderung der Entwicklung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Erstellen von Bildungsdokumentationen Ergebnisse der Bildungsförderung mit den Eltern kommunizieren Begleitung Regelmäßige persönliche wie telefonische Kontakte (Veränderungen, Zufriedenheit, Erfolge, Probleme, etc.) 2 Hausbesuche pro Jahr und Tagespflegestelle zur Weiterentwicklung der Qualität Konfliktmoderation Sicherstellung eines fachlichen Austausches zwischen den TPP Prüfung der Geeignetheit Jahresbericht Statistik KiföG Aufnahme von bis zu 8 Kindern Steuer- und Sozialversicherungspflicht Anträge für Investitionsmittel bis 2013 Akquise und Qualifizierung von Tagespflegepersonen für die Sicherstellung des zukünftigen Rechtsanspruches KTPF Kindertagespflege
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