Mindeststandards für die fachliche Begleitung Fachberaterin

Anlage C
Mindeststandards für die fachliche Begleitung
Fachberaterin / Fachberater
Ausstattung der
Fachberatungsstelle
Aufgaben der Fachberatung zur
fachlichen Begleitung
Dipl. Sozialarbeiterin bzw. –
pädagogin
Soziale Arbeit (bachelor/
master)
o. vergleichbarer Abschluss
Sachkompetenz
Kenntnisse
- Kindertagesbetreuung
- SGB VIII
- Vereinbarkeit Familie und
Beruf
Beratungskompetenz
(persönlich und telefonisch)
Konfliktmanagement/Moderation
Zeitmanagement
Fachpolitische Kenntnisse:
Bildung
Kenntnisse über die
Entwicklung von Kindern
Konzeptentwicklung
Qualitätsmanagement
Erstellen von
Informationsmaterial
Aktenführung, Dokumentation,
Schriftverkehr
PC Kenntnisse
Statistik
Einzelbüros oder
ungestörtes
Beratungszimmer
mit Spielecke
Informations- / Beratungs- /
Bewerbungsgespräche
mit Eltern und Tagespflegepersonen
(Anspruch § 23 Abs. 4)
Verarbeitung der Daten
Eignungsfeststellung (Mindeststandards)
Persönlichkeit
Beruflicher und persönlicher
Erfahrungshintergrund / Motivation /
Eigenständigkeit / Verlässlichkeit /
Fähigkeit und Bereitschaft, die eigene
Tätigkeit zu reflektieren
Konstruktiver Umgang mit kritischen
Rückmeldungen
Fachkompetenz
Wissen über Kindertagespflege, Bildung,
Erziehung und Betreuung
Praktischer Umgang mit Kindern
Erziehungsstil, Haltung zum Kind, Bild vom
Kind, Eingewöhnung
Kooperationsbereitschaft mit
Fachberatung Kitas, Jugendamt,
Sonstiges
Erziehungspartnerschaften mit den Eltern
Kindgerechte Räume / Sicherheit /
Gesundheit /Hausbesuch
Qualifizierung
1. Hilfe am Kind
Übliche
Büroausstattung
und
Kommunikationsmittel
Neue Aufgaben zur fachlichen
Begleitung
(TAG, KICK, KiBiz, KiföG)
TAG / KICK
Kindertagespflege als gleichrangige
Alternative zur Kita
Bildungsauftrag / § 22 SGB VIII
Grundsätze der Förderung Abs. 2 und 3
weitere Qualifizierung § 23 SGB VIII
Abs. 1
Kinderschutz § 8a SGB VIII
Erlaubnis zur Kindertagespflege ab dem
1. Kind
(Eignungsprüfung bei jeder TPP)
Statistik
Persönliche Kompetenzen
teamfähig
konfliktfähig
service- und kundenorientiert
innovativ und kreativ
Bereitschaft zur Einarbeitung in
neue Themen- und
Aufgabenfelder
Wertschätzung und Akzeptanz
verschiedener Lebensentwürfe,
Familienformen, Religionen,
Familien
mit Migrationshintergrund, etc.
selbstständiges Arbeiten
Kooperationsbereitschaft
Aufbau und Pflege von
Netzwerken
Eltern, Tagespflegepersonen,
JA, Kita, Fortbildungsträger,
AK, AG etc.
TPP
Tagespflegeperson;
1 Fachkraft für ca. 8090
Betreuungsverhältnisse
pro volle
Fachkraftstelle
1/3 Stelle Verwaltung/
Sachbearbeitung
Sachkosten 20%
der PK
Vermittlung
Optimale Zusammenführung von Angebot
und Nachfrage
Begleitung der Eingewöhnung
Moderation des Vertrages zw. Eltern und
Tagespflegeperson
Zeitnahe Bearbeitung der Anträge
Verarbeitung der Daten
KiBiz
§ 4 Planung, Durchführung und
Begleitung von Kindertagespflege in
angemieteten Räumen / Kitas /
Zusammenschluss von TPP
Kooperationen mit Familienzentren
§ 17 Förderung in Kindertagespflege
es gelten die Grundsätze für die
Erziehungs- und Bildungsarbeit nach
§ 13 u.a Förderung der
Sprachentwicklung,
Stärkung interkultureller Kompetenzen,
Förderung der Entwicklung zu einer
eigenständigen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
Erstellen von Bildungsdokumentationen
Ergebnisse der Bildungsförderung mit
den Eltern kommunizieren
Begleitung
Regelmäßige persönliche wie telefonische
Kontakte (Veränderungen, Zufriedenheit,
Erfolge, Probleme, etc.)
2 Hausbesuche pro Jahr und
Tagespflegestelle zur Weiterentwicklung der
Qualität
Konfliktmoderation
Sicherstellung eines fachlichen Austausches
zwischen den TPP
Prüfung der Geeignetheit
Jahresbericht
Statistik
KiföG
Aufnahme von bis zu 8 Kindern
Steuer- und Sozialversicherungspflicht
Anträge für Investitionsmittel bis 2013
Akquise und Qualifizierung von
Tagespflegepersonen für die
Sicherstellung des zukünftigen
Rechtsanspruches
KTPF Kindertagespflege