Landesverband Kindertagespflege begrüßt Einigung im Landkreis Ludwigsburg Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. begrüßt den Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Kreistages Ludwigsburg vom 7. Oktober 2015, den bedarfsunabhängigen Grundanspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege auf bis zu 30 Stunden pro Woche zu erhöhen. Anlass für die Nachbesserungen war ein Treffen am 8. April 2015 des Vorsitzenden der SPDLandtagsfraktion, Claus Schmiedel MdL und Christina Metke, 1. Vorsitzende des Landesverbandes, die sich mit Tagespflegepersonen aus dem Landkreis Ludwigsburg getroffen hatten. Elisabeth Kuveke und Heidrun Wurzbach, forderten damals stellvertretend für 13 Kindernester im Kreis Ludwigburg, dass die vom Kreisjugendamt angesetzte Betreuungszeit von 20 Stunden pro Woche auf mindestens 30 Stunden hochgesetzt werden müsse, um die pädagogische Qualität und Wirtschaftlichkeit von Kindertagespflegestellen in anderen geeigneten Räumen zu gewährleisten. Christina Metke sagte heute: „Der Beschluss ist das Ergebnis von verschiedenen Gesprächen zwischen den Tagespflegepersonen, dem Landratsamt und Herrn Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel und ist eine große Verbesserung für die Kindertagespflege im Landkreis.“ Gleichzeitig dankte sie Herrn Schmiedel für seine Initiative für die Tagespflegepersonen im Landkreis Ludwigsburg und Herrn Landrat Haas für seine Gesprächsbereitschaft. Sie würdigte ferner den Beitrag des Fachbeirates Kindertagespflege, dessen Empfehlungen zu der Einigung im Jugendhilfeausschuss beigetragen haben, und betonte, dass Politik und Verwaltung hier einen wichtigen Schritt zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis geleistet haben. Heidrun Wurzbach vom Kindernest Spielraum West sagte: "Als Tagespflegepersonen fördern wir Kinder individuell und in familiärer Atmosphäre. Gute Qualität in der Kindertagesbetreuung hängt aber auch an den Rahmenbedingungen. Wir begrüßen den Beschluss des Jugendhilfeausschuss und freuen uns, dass so eine Verbesserung für Eltern und Tagespflegepersonen auf den Weg gebracht wurde." Information zur Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen In Baden-Württemberg ermöglicht der Gesetzgeber im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege vom 12.12.2013, Kindertagespflege auch in anderen geeigneten Räumen anzubieten. Diese Betreuungsform ist vor allem für Betriebe und Kommunen eine attraktive Möglichkeit, eine familienfreundliche Personalpolitik umzusetzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu fördern. Hierfür werden Räumlichkeiten, die "geeignet" sind, also bestimmten Mindestkriterien entsprechen, von den Tagespflegepersonen genutzt. Meistens schließen sich dafür mindestens zwei Tagespflegepersonen zusammen und betreuen bis zu sieben Kinder ganztags. Bei Vorliegen einer staatlich anerkannten pädagogischen Ausbildung, z. B. als Erzieherin, können bis zu neun Kinder ganztags betreut werden. Es handelt sich hier um die Form der Großtagespflege. Im Kreis Ludwigsburg wird Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen auch „Kindernest“ genannt. Über den Landesverband Kindertagespflege Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. ist ein vom Land geförderter Dach- und Fachverband für die Kindertagespflege in Baden-Württemberg und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Der Verband fördert als Fachservicestelle den Ausbau und die Qualität der Kindertagespflege im Land. Die Landesgeschäftsstelle wirkt als zentrale Informationsstelle für Kooperationspartner und über 50 Mitgliedsvereine und ist deren politische Vertretung auf Landesebene. 2014 hat sich der Landesverband entsprechend seiner Rolle als Dach- und Fachverband für die Kindertagespflege von „Landesverband der Tagesmütter-Vereine“ in „Landesverband Kindertagespflege“ umbenannt. [ENDE] Stuttgart, 09.10.2015 Mit der Bitte um Veröffentlichung V.i.S.d.P Christina Metke, 1. Vorsitzende Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. Schloßstr. 66, 70176 Stuttgart Tel: 0711/54 89 05-10, Fax: 0711/54 89 05-39, E-Mail: [email protected]
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