Landesverband Kindertagespflege begrüßt Einigung im Landkreis

Landesverband Kindertagespflege begrüßt Einigung im Landkreis Ludwigsburg
Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. begrüßt den Beschluss des
Jugendhilfeausschusses des Kreistages Ludwigsburg vom 7. Oktober 2015, den bedarfsunabhängigen
Grundanspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege auf bis
zu 30 Stunden pro Woche zu erhöhen.
Anlass für die Nachbesserungen war ein Treffen am 8. April 2015 des Vorsitzenden der SPDLandtagsfraktion, Claus Schmiedel MdL und Christina Metke, 1. Vorsitzende des Landesverbandes, die
sich mit Tagespflegepersonen aus dem Landkreis Ludwigsburg getroffen hatten. Elisabeth Kuveke und
Heidrun Wurzbach, forderten damals stellvertretend für 13 Kindernester im Kreis Ludwigburg, dass die vom
Kreisjugendamt angesetzte Betreuungszeit von 20 Stunden pro Woche auf mindestens 30 Stunden
hochgesetzt werden müsse, um die pädagogische Qualität und Wirtschaftlichkeit von
Kindertagespflegestellen in anderen geeigneten Räumen zu gewährleisten.
Christina Metke sagte heute: „Der Beschluss ist das Ergebnis von verschiedenen Gesprächen zwischen
den Tagespflegepersonen, dem Landratsamt und Herrn Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel und ist
eine große Verbesserung für die Kindertagespflege im Landkreis.“ Gleichzeitig dankte sie Herrn Schmiedel
für seine Initiative für die Tagespflegepersonen im Landkreis Ludwigsburg und Herrn Landrat Haas für
seine Gesprächsbereitschaft. Sie würdigte ferner den Beitrag des Fachbeirates Kindertagespflege, dessen
Empfehlungen zu der Einigung im Jugendhilfeausschuss beigetragen haben, und betonte, dass Politik und
Verwaltung hier einen wichtigen Schritt zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis
geleistet haben.
Heidrun Wurzbach vom Kindernest Spielraum West sagte: "Als Tagespflegepersonen fördern wir Kinder
individuell und in familiärer Atmosphäre. Gute Qualität in der Kindertagesbetreuung hängt aber auch an
den Rahmenbedingungen. Wir begrüßen den Beschluss des Jugendhilfeausschuss und freuen uns, dass
so eine Verbesserung für Eltern und Tagespflegepersonen auf den Weg gebracht wurde."
Information zur Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
In Baden-Württemberg ermöglicht der Gesetzgeber im Rahmen der Verwaltungsvorschrift
Kindertagespflege vom 12.12.2013, Kindertagespflege auch in anderen geeigneten Räumen anzubieten.
Diese Betreuungsform ist vor allem für Betriebe und Kommunen eine attraktive Möglichkeit, eine
familienfreundliche Personalpolitik umzusetzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu
fördern. Hierfür werden Räumlichkeiten, die "geeignet" sind, also bestimmten Mindestkriterien
entsprechen, von den Tagespflegepersonen genutzt. Meistens schließen sich dafür mindestens zwei
Tagespflegepersonen zusammen und betreuen bis zu sieben Kinder ganztags. Bei Vorliegen einer
staatlich anerkannten pädagogischen Ausbildung, z. B. als Erzieherin, können bis zu neun Kinder ganztags
betreut werden. Es handelt sich hier um die Form der Großtagespflege. Im Kreis Ludwigsburg wird
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen auch „Kindernest“ genannt.
Über den Landesverband Kindertagespflege
Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. ist ein vom Land geförderter Dach- und
Fachverband für die Kindertagespflege in Baden-Württemberg und anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe. Der Verband fördert als Fachservicestelle den Ausbau und die Qualität der Kindertagespflege
im Land. Die Landesgeschäftsstelle wirkt als zentrale Informationsstelle für Kooperationspartner und über
50 Mitgliedsvereine und ist deren politische Vertretung auf Landesebene. 2014 hat sich der Landesverband
entsprechend seiner Rolle als Dach- und Fachverband für die Kindertagespflege von „Landesverband der
Tagesmütter-Vereine“ in „Landesverband Kindertagespflege“ umbenannt. [ENDE]
Stuttgart, 09.10.2015
Mit der Bitte um Veröffentlichung
V.i.S.d.P
Christina Metke, 1. Vorsitzende
Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.
Schloßstr. 66, 70176 Stuttgart
Tel: 0711/54 89 05-10, Fax: 0711/54 89 05-39, E-Mail: [email protected]