Organspende Die technische Möglichkeit, Organe zu verpflanzen und die Abstoßungsreaktion zu verhindern, bietet vielen Menschen die Möglichkeit, trotz schwerer Krankheit ein menschenwürdiges Leben zu führen und die sozialen Folgen ihrer Erkrankung möglichst gering zu halten. Durch Organspende ist es möglich, Menschen die krankheits- oder unfallbedingt dem Tod geweiht wären, am Leben zu erhalten und die sozialen Einschränkungen so weit möglich zu minimieren. Deutschland gilt europaweit als Organeinfuhrland, weil sich hierzulande zu wenige Menschen bereit erklären, nach ihrem Tode Organe anderen zur Verfügung zu stellen. In Deutschland gilt die sog. Zustimmungslösung, bei der die Menschen vor dem Tode die Genehmigung zur Organspende erteilen müssen. In vielen anderen Ländern gilt die Widerspruchslösung, nach der Organe grundsätzlich entnommen werden dürfen, wenn dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Grundsätzlich wird zunächst jeder Arzt das Leben eines Verunfallten zu retten versuchen. Unterlassene Hilfeleistung aufgrund der Möglichkeit, Organe transplantieren zu können, entspricht nicht ärztlichem Ethos. Befürchtungen, zum Zwecke der Organtransplantation nicht ausreichend behandelt zu werden, sind unbegründet, da Organhandel hier zu Lande verboten ist und der einzelne Arzt hiervon keinerlei Vorteile hätte. Wir bitten Sie deshalb dringend, der Organspende zuzustimmen. Sie erleichtern auch Ihren Angehörigen, die in jedem Falle noch befragt würden, die Entscheidung hierüber sehr.
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