Helosate® 450 SL

Helosate® 450 SL
Wirkstoff: 450 g/l Glyphosat (Gew.-%: 37,63)
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Pfl. Reg. Nr.: 3601
WIRKUNGSWEISE
Helosate® 450 SL ist ein nicht-selektives Herbizid zur Bekämpfung von einkeimblättrigen sowie
zweikeimblättrigen Unkräutern in Ackerbaukulturen zur Nacherntebehandlung, in Getreide zur
Behandlung vor der Ernte sowie im Obst- und Weinbau zur Reihenbehandlung. Des Weiteren dient es
zur Grünlanderneuerung und zur Sikkation in Getreide.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G
WIRKUNGSSPEKTRUM
Gut bekämpfbar:
Ackerbohne, Falsche Kamille, Kleinblütiges Knopfkraut, Ackerfuchsschwanz, Feldehrenpreis, Kleiner
Storchschnabel, Ackerkratzdistel, Flechtstraußgras, Klettenborstenhirse, Ackerquecke, Flohknöterich,
Klettenlabkraut, Ackerstiefmütterchen, Frühlingslöwenzahn, Kornblume, Ackertaubnessel, Gemeine
Hühnerhirse, Kriechender Hahnenfuß, Ackervogelknöterich, Gemeine Kratzdistel, Krummer Amarant,
Ackerwinde, Gemeiner Erdrauch, Persischer Ehrenpreis, Ampferknöterich, Gemeiner Reiherschnabel,
Sauerampfer, Behaartes Schaumkraut, Gemeiner Windenknöterich, Stengelumfassende Taubnessel,
Bermudagras, Gemeiner Windhalm, Sumpfruhrkraut, Deutsches Weidelgras, Gemeines Bitterkraut,
Vogelmiere, Dornige Gänsedistel, Gemeines Greiskraut, W eicher Storchschnabel, Dreiblättriger
Ehrenpreis, Gemeines Hirtentäschelkraut, Weißer Gänsefuß, Efeublättriger Ehrenpreis, Gemeines
Rispengras, Weißklee, Einjähriges Bingelkraut, Grindampfer, Wilder Rothafer, Einjähriges Rispengras,
Klatschmohn, Wintergerste
Weniger gut bekämpfbar:
Ackerhornkraut, Große Brennessel, Vierkantiges Weidenröschen, Einjähriger Feinstrahl, Pflanzen in
Grün- und Weideland, Welsches Weidelgras
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Ackerhaftdolde, Breitwegerich, Kleine Brennessel, Schlitzblättriger Storchschnabel, Wegrauke
ZUGELASSENE INDIKATIONEN
Indikationsnummer
Kultur/Anwendungszeitpunkt
1
Ackerbaukulturen, Freiland
Nach der Ernte, vor der Saat bzw.
Pflanzung von Folgekulturen
2
Wiesen und Weiden, Freiland
Während der Vegetationsperiode,
vor der Saat
Schadorganismus, Aufwandmenge,
Wasseraufwandmenge, Anwendungsart,
Nachbaufrist, Wartezeit
Abtötung von Pflanzen zur
Kulturvorbereitung
 4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Max.
Anzahl der Anwendungen: 1
 Spritzen
 4 Tage
 Keine
Abtötung von Pflanzen zur
Kulturvorbereitung
 4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Max.
Anzahl der Anwendungen: 1
 Spritzen
 5 – 7 Tage
 Keine
Indikationsnummer
Kultur/Anwendungszeitpunkt
3
Getreide, Freiland einschließlich
Lagergetreide (ausgenommen zur
Saatguterzeugung und zu
Brauzwecken)
Ab BBCH 89 der Kultur
4
Winterraps, Freiland
(ausgenommen zur
Saatguterzeugung)
BBCH 87-89 der Kultur
5
Kernobst, Freiland
Frühjahr bis Sommer, bei 15-20
cm Unkrauthöhe
6
Weinreben, Freiland
Ab dem 4. Standjahr
Frühjahr bis Sommer, bei 10-20
cm Unkrauthöhe
Schadorganismus, Aufwandmenge,
Wasseraufwandmenge, Anwendungsart,
Nachbaufrist, Wartezeit
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
 4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Max.
Anzahl der Anwendungen: 1
 Spritzen
 Keine
 7 Tage
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
 2,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Max.
Anzahl der Anwendungen: 1
 Spritzen
 Keine
 14 Tage
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
 4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Max.
Anzahl der Anwendungen: 1
 Spritzen als Reihenbehandlung
 Keine
 42 Tage
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
 4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Max.
Anzahl der Anwendungen: 1
 Spritzen als Reihenbehandlung
 Keine
 30 Tage
HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN UND SICHEREN ANWENDUNG
Für die 2. Indikation:
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der
direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
Für die 3. Indikation:
Eine Anwendung ist nur auf jenen Flächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs bzw.
Zwiewuchs eine Beerntung nicht möglich ist.
Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden.
Für die 5.,6. Indikation:
Grüne Teile der Kulturpflanze (wie z.B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder
direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der
Kulturpflanze möglich.
Für alle Indikationen:
Es dürfen pro Jahr und Fläche nur max. 2 Applikationen eines glyphosathaltigen Herbizides
durchgeführt werden. Die maximale Gesamtaufwandmenge ist mit 3600 g Wirkstoff (a.i.)/ha/Jahr
beschränkt.
Benachbart wachsende Pflanzen dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen
werden, andernfalls sind Schäden an der Pflanze möglich.
Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode.
SONSTIGE AUFLAGEN UND HINWEISE
Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und
das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland
(ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und
Plätze) mit abriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW
vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
ANWENDUNGSTECHNIK
Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen.
Auf gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe achten.
Überdosierung und Abdrift vermeiden.
Herstellung und Ausbringung der Spritzbrühe: Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln.
Spritzgerätebehälter zu ¾ mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten, Pflanzenschutzmittel zugeben und
fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach
Arbeitspausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als
unbedingt benötigt wird.
SPRITZENREINIGUNG
Gerätereinigung
Innenreinigung: Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen von der
Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf behandelter Teilfläche der Fläche
ausbringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälterinnenwände, Düsen und Filter gründlich
mit Wasser spülen/reinigen. Pflanzenschutzmittelrestmengen aus der Gerätereinigung ebenfalls auf
behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen.
Außenreinigung: Wir empfehlen, die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten
Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche der Fläche durchzuführen.
RESTMENGENVERWERTUNG
Eventuell auftretende Reste von der Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation,
sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche der
Fläche ausbringen.
NACHBAU
Nach Behandlung von Anbauflächen mit Helosate® 450 SL kann jede Art von Folgekultur angebaut
werden. Mit der Bestellung des Bodens kann ab zwei Tagen nach erfolgreicher Bekämpfung von
einjährigen Pflanzen und ab fünf Tagen nach erfolgreicher Bekämpfung von mehrjährigen Pflanzen
begonnen werden.
HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG
Kennzeichnung nach CLP-Verordnung
Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!
Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen.
Gefahrenpiktogramme: GHS09
Gefahrenhinweise:
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ indirekte
Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Spe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten
Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes
Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
HINWEISE ZUR LAGERUNG
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, Getränken sowie unzugänglich für Kinder und nur in der gut
verschlossenen Originalverpackung aufbewahren. Kühl, trocken und mit ausreichender Luftzufuhr
aufbewahren.
ABFALLBESEITIGUNG
ENTSORGUNG VON PACKMATERIAL, KANISTERN UND FLASCHEN
Packmaterial und Behälter von Pflanzenschutzmitteln können an Übernahmestellen der
Entsorgungssysteme ARA und BONUS abgegeben werden. Die Termine zur Abgabe für die
Sammlung von leeren Gebinden entnehmen Sie bitte den Verlautbarungen der Sammelstellen.
Die Behälter müssen sauber gespült sein, wobei das Spülen immer beim Zubereiten der Spritzbrühe
erfolgen soll, und das Spülwasser der Spritzbrühe beigegeben werden soll. Damit gelangt auch der
letzte Rest des Pflanzenschutzmittels dorthin, wo es gebraucht wird.
Unser Packmaterial und Behälter für Pflanzenschutzmittel werden von der Firma BONUS entpflichtet.
ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE UND HAFTUNG
Die in dieser Produktinformation enthaltenen Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer
Kenntnisse sowie den Festsetzungen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH (AGES) und sollen über das Präparat und dessen
Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung ist das Präparat für die
empfohlenen Zwecke geeignet. Da Lagerung und Anwendung der Pflanzenschutzmittel außerhalb
unseres Einflusses liegen, und wir insbesondere nicht alle Umstände bei der Anwendung voraussehen
können, haften wir nur für einwandfreie Qualität des Präparates zum Zeitpunkt der Auslieferung, das
Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Wirkung des Produktes kann durch viele,
speziell auch örtlich bedingte Einflussfaktoren beeinträchtigt werden. Hierzu gehören Aufwandmenge,
Behandlungstermin, Mischung mit anderen Produkten, Fruchtfolge, Sorte, Boden- und
Witterungsverhältnisse, das Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Unkräuter und
Ungräser, Pilzstämme, Insekten), Spritztechnik usw.. Deswegen kann eine Variabilität in der
Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanze nicht ausgeschlossen werden. Für
diese Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Produktinformationen lesen.
Helosate® 450 SL ist eingetragene Marke der Helm AG.