Landratsamt Waldshut-Tiengen Landwirtschaftsamt Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweis KW 08-2016 Winterraps Das Wetter dieser Tage gestaltet sich wechselhaft, in frühen Lagen könnte daher schon mit Rapsschädlingen gerechnet werden. Der Große Rapsstängelrüssler kann bereits ab einer Bodentemperatur von 5 °C und einer Lufttemperatur von 10 °C aktiv werden. Bitte den Zuflug der Käfer im Rapsbestand selbst und in vorjährigen Rapsfeldern mit Gelbschalen überwachen. Auch sollten Einstichstellen bis zu einer Wuchshöhe von 20 cm kontrolliert werden. Der Zuflug des Gefleckten Kohltriebrüssler folgt meist später und benötigt zum Erwachen eine Lufttemperatur von über 12 ºC. Aufgrund des hohen Schadpotentials liegt die Schadensschwelle für eine Bekämpfung beim Großen Rapsstängelrüssler bei nur 10, beim Gefleckten Kohltriebrüssler bei 30 gefangenen Käfern je Gelbschale innerhalb von drei Tagen. Um einen möglichst hohen Wirkungsgrad zu erzielen, sollte eine direkt anschließende Bekämpfung erfolgen. Eine Insektizidbehandlung kann mit Pyrethroiden des Typ I und Typ II erfolgen - noch wirken diese sicher bei Stängelrüsslern. Als Beispiel könnte Trebon 30 EC mit einer Aufwandmenge von 0,2 l/ha, Karate Zeon, 0,075 l/ha oder Bulldock, 0,3 l/ha zum Einsatz kommen. Wachstumsregulierung in Getreide Voraussetzungen für ein gutes Wurzelwachstum und Standfestigkeit der Kulturen ist eine optimale Versorgung mit Magnesium und Kalium. Entsprechend der Bodenart, der Kultur/Sorte und der Ertragserwartung sollte der Bedarf an Nährstoffen ausgerichtet sein. Auf Standorten mit erhöhter Lagergefahr sowie bei lageranfälligen Sorten empfiehlt sich zur Erzielung stabiler Getreideerträge Moddus Start, welches eine gleichmäßige Einkürzung der Internodien sowie ein verbessertes Wurzelwachstums bewirkt. Eine Anwendung sollte während der Bestockung im BBCH-Stadium 25 bis 30 erfolgen. Eine Applikation mit Moddus oder CCC kann standort- und sortengerecht zwischen BBCH 31 und 49 Anwendung finden. Generell sollte kein Pflanzenschutzmittel unter 60% Luftfeuchtigkeit ausgebracht werden. Anwendungsbestimmungen und Abstandsauflagen von Pflanzenschutzmitteln sind entsprechend der jeweiligen Vorgaben zu beachten. Dokumentationspflicht von Pflanzenschutzmittelanwendungen Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel sind unter Angabe des jeweiligen Anwenders zu führen und drei Jahre aufzubewahren. Dabei sind folgende Angaben wichtig: der Name des Anwenders, die jeweilige Anwendungsfläche, das Anwendungsdatum, das verwendete Pflanzenschutzmittel, die Aufwandmenge und das Anwendungsgebiet. Wenn Pflanzenschutzmittel durch einen Lohnunternehmer ausgebracht werden sollten, so muss auch der Lohnunternehmer die Aufzeichnungen parallel zum Betriebsleiter führen. Internetangebote anderer Stellen Informationen zu Prognosemodellen und Schadorganismen finden Sie unter: http://www.isip.de Informationen zu Zulassungsänderungen Pflanzenschutzmitteln: http://www.pflanzenschutz-information.de/ http://www.bvl.bund.de Simone Merke Email [email protected] Telefon 07751/ 86 5334 und Online Datenbank von
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