Pflanzenschutzhinweise KW 8/2016

Landratsamt Waldshut-Tiengen
Landwirtschaftsamt
Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweis KW 08-2016
Winterraps
Das Wetter dieser Tage gestaltet sich wechselhaft, in frühen Lagen könnte daher
schon mit Rapsschädlingen gerechnet werden. Der Große Rapsstängelrüssler kann
bereits ab einer Bodentemperatur von 5 °C und einer Lufttemperatur von 10 °C aktiv
werden. Bitte den Zuflug der Käfer im Rapsbestand selbst und in vorjährigen
Rapsfeldern mit Gelbschalen überwachen. Auch sollten Einstichstellen bis zu einer
Wuchshöhe von 20 cm kontrolliert werden.
Der Zuflug des Gefleckten Kohltriebrüssler folgt meist später und benötigt zum
Erwachen eine Lufttemperatur von über 12 ºC.
Aufgrund des hohen Schadpotentials liegt die Schadensschwelle für eine
Bekämpfung beim Großen Rapsstängelrüssler bei nur 10, beim Gefleckten
Kohltriebrüssler bei 30 gefangenen Käfern je Gelbschale innerhalb von drei
Tagen. Um einen möglichst hohen Wirkungsgrad zu erzielen, sollte eine direkt
anschließende Bekämpfung erfolgen.
Eine Insektizidbehandlung kann mit Pyrethroiden des Typ I und Typ II erfolgen - noch
wirken diese sicher bei Stängelrüsslern. Als Beispiel könnte Trebon 30 EC mit einer
Aufwandmenge von 0,2 l/ha, Karate Zeon, 0,075 l/ha oder Bulldock, 0,3 l/ha zum
Einsatz kommen.
Wachstumsregulierung in Getreide
Voraussetzungen für ein gutes Wurzelwachstum und Standfestigkeit der Kulturen ist
eine optimale Versorgung mit Magnesium und Kalium. Entsprechend der Bodenart,
der Kultur/Sorte und der Ertragserwartung sollte der Bedarf an Nährstoffen
ausgerichtet sein.
Auf Standorten mit erhöhter Lagergefahr sowie bei lageranfälligen Sorten empfiehlt
sich zur Erzielung stabiler Getreideerträge Moddus Start, welches eine gleichmäßige
Einkürzung der Internodien sowie ein verbessertes Wurzelwachstums bewirkt. Eine
Anwendung sollte während der Bestockung im BBCH-Stadium 25 bis 30 erfolgen.
Eine Applikation mit Moddus oder CCC kann standort- und sortengerecht zwischen
BBCH 31 und 49 Anwendung finden.
Generell sollte kein Pflanzenschutzmittel unter 60% Luftfeuchtigkeit ausgebracht
werden.
Anwendungsbestimmungen und Abstandsauflagen von Pflanzenschutzmitteln sind
entsprechend der jeweiligen Vorgaben zu beachten.
Dokumentationspflicht von Pflanzenschutzmittelanwendungen
Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel sind unter
Angabe des jeweiligen Anwenders zu führen und drei Jahre aufzubewahren. Dabei
sind folgende Angaben wichtig: der Name des Anwenders, die jeweilige
Anwendungsfläche, das Anwendungsdatum, das verwendete Pflanzenschutzmittel,
die Aufwandmenge und das Anwendungsgebiet.
Wenn Pflanzenschutzmittel durch einen Lohnunternehmer ausgebracht werden
sollten, so muss auch der Lohnunternehmer die Aufzeichnungen parallel zum
Betriebsleiter führen.
Internetangebote anderer Stellen
Informationen zu Prognosemodellen und Schadorganismen finden Sie unter:
http://www.isip.de
Informationen
zu
Zulassungsänderungen
Pflanzenschutzmitteln:
http://www.pflanzenschutz-information.de/
http://www.bvl.bund.de
Simone Merke
Email [email protected]
Telefon 07751/ 86 5334
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