Orefa® Clomazone Wirkstoff: 360 g/l Clomazone Mikrokapsel-Suspension (CS) GP 004798-00/043 WIRKUNGSWEISE ® Orefa Clomazone wirkt über den Boden und erfasst so breitblättrige Unkräuter zuverlässig im Vorauflaufverfahren. Der Wirkstoff wird bei der Keimung über die Wurzeln und den Spross des Unkrautes aufgenommen, stört die Bildung von Photosynthese-Pigmenten und verhindert so die Synthese von Chlorophyll. Das Auflaufen der Unkräuter wird so verhindert oder sie sterben nach einer starken Ausbleichung während des Auflaufens ab. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F3 WIRKUNGSSPEKTRUM Sehr gut bekämpft werden: Klettenlabkraut, Vogel-Sternmiere, Ackerhellerkraut, Hirtentäschelkraut, Taubnessel-Arten, Kreuzkraut. Ausreichend bekämpft werden: Bingelkraut, Gänsefuß-Arten, Knöterich-Arten, Melde-Arten, Ehrenpreis-Arten, Hundspetersilie, Kornblume, Wegrauke, Ackerspörgel, Hühnerhirse. Nicht ausreichend bekämpft werden: Kamille-Arten, Stiefmütterchen-Arten, Franzosenkraut-Arten, Kleine Brennnessel, Ackergänsedistel, Klatschmohn, Ackervergissmeinnicht, Amarant-Arten, Gemeine Quecke. KULTURVERTRÄGLICHKEIT Orefa® Clomazone ist nach bisherigen Erfahrungen in allen zur Anwendung zugelassenen Kulturen gut verträglich; Sortenunterschiede wurden bisher keine festgestellt. Der Einsatz in Saatkartoffeln, Futtererbsen, Acker- und Sojabohnen und Möhren zur Saatguterzeugung sowie in vorgekeimten Kartoffeln und unter Folie im Kartoffel- und Möhrenanbau ist nicht zugelassen. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Kartoffel (ausgenommen zur Klettenlabkraut, Vogel-Sternmiere Pflanzguterzeugung), Freiland 0,25 l/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Vor dem Auflaufen, kurz vor dem In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Durchstoßen; nach dem letzten Spritzen Häufeln F WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. WP744: Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich. Futtererbse, Ackerbohne, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Möhre (ausgenommen zur 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Saatguterzeugung), Freiland In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Vor dem Auflaufen; bis 5 Tage Spritzen nach der Saat F WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. WP744: Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich. Winterraps, Freiland Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Vor dem Auflaufen; bis 5 Tage 0,33 l/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: nach der Saat In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. WP744: Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und /oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS §18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR.1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Mohn, Ölkürbis, Freiland Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter BBCH 00-09 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (auf mittleren oder Vor dem Auflaufen, bis 3 Tage schweren Böden), Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: nach der Saat 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F Tabak, Freiland Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Bis 3 Tage nach dem Pflanzen 0,33 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F Sojabohne, Erbse Klettenlabkraut, Taubnessel-Arten, Knöterich-Arten, Vogel(ausgenommen zur Sternmiere Saatguterzeugung), Freiland 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: BBCH 00-06 In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Vor dem Auflaufen, bis 5 Tage Spritzen nach der Saat F Buschbohne, Freiland Klettenlabkraut, Taubnessel-Arten, Knöterich-Arten, VogelBBCH 00-06 Sternmiere Vor dem Auflaufen 0,25 l/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F Spargel (Ertragsanlagen), Klettenlabkraut, Knöterich-Arten, Vogel-Sternmiere Freiland 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Nach der Stechperiode ODER In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 nach Einebnen der Dämme, vor Spritzen dem Durchstoßen F Spargel (Junganlagen), Klettenlabkraut, Knöterich-Arten, Vogel-Sternmiere Freiland 0,25 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Im Pflanzjahr, vor dem In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Durchstoßen Spritzen F Stangenbohne, Freiland Klettenlabkraut, Taubnessel-Arten, Knöterich-Arten, VogelSternmiere Vor dem Auflaufen 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F Kultur/Einsatzzeitpunkt Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosenund Wirsingkohl), Blattkohle (ausgenommen Chinakohl), Freiland Vor dem Pflanzen ODER 3-8 Tage nach dem Pflanzen Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Freiland Vor der Saat ODER vor dem Auflaufen Gemüsefenchel (Pflanzkultur), Freiland 3-8 Tage nach dem Pflanzen Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 60 Tage Gemüsefenchel (Saatkultur), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Vor dem Auflaufen, bis 5 Tage In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 nach der Saat Spritzen 60 Tage Speiserüben (Stoppelrübe, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Mairübe etc.), Kohlrübe, 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Freiland In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Vor dem Auflaufen, bis 5 Tage Spritzen nach der Saat F Schnittpetersilie (Nutzung als Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter frisches Kraut), Freiland 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Vor dem Auflaufen In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 90 Tage Zucchini, Kürbis-Hybriden, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (bis BBCH 09) Patisson, Garten-Kürbis, 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Riesenkürbis, Melone, In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Moschus-Kürbis (Mit Spritzen genießbarer Schale), Zucchini: 28 Tage Knollensellerie, Bleichsellerie, Kürbis-Hybriden, Patisson, Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Freiland Melone, Moschus-Kürbis: 35 Tage Bis BBCH 16 Knollensellerie: 90 Tage Nach dem Anwachsen Bleichsellerie: 56 Tage Spinat; Dill (Nutzung als Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (bis BBCH 09) frisches Kraut), Freiland 0,15 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Vor dem Auflaufen In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen Spinat: 35 Tage Dill: 90 Tage Kohlrabi, Freiland Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (bis BBCH 09) Bis BBCH 16 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Nach dem Pflanzen In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 42 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und /oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN Für alle Anwendungen gilt: NT127: Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden. NT149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: Für die Anwendung in Kartoffeln, Futtererbsen, Ackerbohnen, Möhren, Mohn, Ölkürbis, Tabak, Sojabohne, Buschbohne, Spargel, Stangenbohne, Blumenkohle, Kopfkohle, Blattkohle, Gemüsefenchel, Erbse, Speiserüben, Kohlrübe, Schnittpetersilie, Zucchini, Kürbis-Hybriden, Patisson, Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Melone, Moschus-Kürbis, Knollensellerie, Kohlrabi und Bleichsellerie gilt: NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendung in Winterraps gilt: NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. NT152: Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen. NT153: Spätestens einen Tag vor der Anwendung von Clomazone-haltigen Pflanzenschutzmitteln sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben. NT154: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Ökoverordnung) und gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) produziert wird. Der Abstand von 50 m kann auf 20 m reduziert werden, wenn das Mittel nicht in Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten. HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG WICHTIGE HINWEISE Feuchte Bodenbedingungen bei der Anwendung von Orefa® Clomazone beschleunigen der Eintritt der Wirkung, während durch anhaltende Trockenheit die Wirkung verzögert sein kann. Auf komplett ausgetrockneten Böden wird von einer Anwendung abgeraten. Für die sichere Wirkung und Kulturverträglichkeit ist ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett wichtig; das Saatgut muss mindestens mit 2 cm Bodenmaterial überdeckt sein. Sollten nach der Behandlung stärkere Niederschläge eintreten sowie auf leichten, sandigen Böden mit einem niedrigen Humusgehalt kann es zu Ausbleichungen kommen. Bei hohen Humusgehalten von mehr als 5 % ist mit Minderwirkungen zu rechnen. Zusätzliche Anwendungshinweise für genehmigte Anwendungen: Sollte es bei der Anwendung des Mittels in Spargelanlagen zu einer Benetzung einzelner durchgestoßener Spargelsprosse kommen, zeigen diese keine Phytotoxizität. NACHBAU Im Rahmen der üblichen Fruchtfolge kann jede Kultur nachgebaut werden. Nach Einsatz des Mittels im Frühjahr sollte für den Nachbau von Wintergetreide, Sonnenblumen, Zwiebeln, Senf, Chicorée und Lein mindestens 20 cm tief gepflügt werden. Bei einem vorzeitigen Umbruch im Herbst im Anwendungsjahr des Mittels kann nach einer mindestens 15 cm tiefen, gut mischenden Bodenbearbeitung erneut Winterraps nachgebaut werden. Mindestens 20 cm Pflugfurche sind bei Nachbau von Wintergetreide im Herbst des Anwendungsjahres nötig. Bei einem durch z.B. Witterungseinflüsse vorzeitig verursachten Umbruch im Frühjahr können etwa 6 Wochen nach der Anwendung Erbsen, Bohnen, Möhren, Kartoffeln, Mais, Zuckerrüben, Zwiebeln, Sonnenblumen und Sommerraps nachgebaut werden, während für den Nachbau von Buschbohnen eine Wartezeit von 9 Wochen einzuhalten ist. Zur Vorbereitung des Bodens für die nachgebaute Kultur sollte dieser mindestens 25 cm tief gepflügt werden. ANWENDUNGSTECHNIK Ausbringgerät: Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang: Mittel vor Gebrauch gut schütteln. Spritzgerätebehälter zu 2/3 mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten, Pflanzenschutzmittel zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit: Orefa® Clomazone ist zur Erweiterung des Wirkungsspektrum sehr gut mit Standardherbiziden mischbar. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik: Bei der Anwendung von Orefa® Clomazone muss auf eine gleichmäßige Verteilung der Spritzflüssigkeit geachtet werden. Zur Vermeidung von Abdrift das Mittel grobtropfig ausbringen (Empfehlungen für geeignete Injektordüsen finden Sie in dein Eintragungen „Verlustmindernder Geräte“ unter www.jki.bund.de). Schadenverhütung: Überdosierung und Abdrift vermeiden, da einige Nichtzielkulturen empfindlich auf Orefa® Clomazone reagieren. SPRITZENREINIGUNG Gerätereinigung Innenreinigung: Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen von der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälterinnenwände, Düsen und Filter gründlich mit Wasser spülen/reinigen. Pflanzenschutzmittelrestmengen aus der Gerätereinigung ebenfalls auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Außenreinigung: Wir empfehlen, die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche der Fläche durchzuführen. RESTMENGENVERWERTUNG Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche der Fläche ausbringen. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: Gefahrenhinweise: H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung Sicherheitshinweise: P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. ABFALLBESEITIGUNG Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. ANMERKUNG Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.
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