Kleine Anfrage

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/11449
09.03.2016
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus Voussem CDU
Welche Folgen hat die Personalverteilung bei der Polizei NRW auf Brennpunktbehörden
für den Kreis Euskirchen?
Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant, das Personal innerhalb der Polizei NRW
künftig verstärkt zu Gunsten von mehreren Brennpunktbehörden zu verteilen, wobei die
Kreispolizeibehörde Euskirchen nicht zu diesen Brennpunktbehörden gehört (siehe
„Maßnahmenpaket der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration
vor Ort“ vom 14. Januar 2016).
Kritisiert werden die Pläne der Landesregierung unter anderem von der Gewerkschaft der
Polizei (GdP) im Rhein-Erft-Kreis, die befürchtet, dass sich trotz Mehreinstellungen in
Nordrhein-Westfalen in Folge der Neuverteilung der Personalbestand der Polizei im RheinErft-Kreis verringern wird (siehe Pressemitteilung vom 19. Februar 2016). Gleiches ist auch
für die Kreispolizeibehörde Euskirchen zu befürchten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.
Aus welchen Gründen ist die Kreispolizeibehörde Euskirchen keine Brennpunktbehörde?
2.
Welche personellen Auswirkungen wird die Verstärkung von Brennpunktbehörden in
Nordrhein-Westfalen auf die Kreispolizei Euskirchen in den kommenden Jahren haben?
3.
Wie will die Landesregierung künftig die Sicherheit der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
gewährleisten, wenn die Polizei dort nicht personell verstärkt wird?
Klaus Voussem
Datum des Originals: 08.03.2016/Ausgegeben: 09.03.2016
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