LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11449 09.03.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Welche Folgen hat die Personalverteilung bei der Polizei NRW auf Brennpunktbehörden für den Kreis Euskirchen? Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant, das Personal innerhalb der Polizei NRW künftig verstärkt zu Gunsten von mehreren Brennpunktbehörden zu verteilen, wobei die Kreispolizeibehörde Euskirchen nicht zu diesen Brennpunktbehörden gehört (siehe „Maßnahmenpaket der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort“ vom 14. Januar 2016). Kritisiert werden die Pläne der Landesregierung unter anderem von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Rhein-Erft-Kreis, die befürchtet, dass sich trotz Mehreinstellungen in Nordrhein-Westfalen in Folge der Neuverteilung der Personalbestand der Polizei im RheinErft-Kreis verringern wird (siehe Pressemitteilung vom 19. Februar 2016). Gleiches ist auch für die Kreispolizeibehörde Euskirchen zu befürchten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen ist die Kreispolizeibehörde Euskirchen keine Brennpunktbehörde? 2. Welche personellen Auswirkungen wird die Verstärkung von Brennpunktbehörden in Nordrhein-Westfalen auf die Kreispolizei Euskirchen in den kommenden Jahren haben? 3. Wie will die Landesregierung künftig die Sicherheit der Bevölkerung im Kreis Euskirchen gewährleisten, wenn die Polizei dort nicht personell verstärkt wird? Klaus Voussem Datum des Originals: 08.03.2016/Ausgegeben: 09.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
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