1 2 3 Formatanpassungen: Einrichtung neuer Felder (für neue Sachverhalte) Erweiterung bisheriger Felder um neue Unterfelder Streichen vorhandener Unterfelder, die für RDA nicht mehr benötigt werden (z.B. zu ergänzender Urheber oder allgemeine Materialbenennung) Veränderung der Funktion eines Feldes (z.B. wird das bisherige Feld für den Einheitssachtitel zukünftig auch für den Werktitel genutzt) Änderungen in Unterfeld-Darstellung (Änderungen in der Pica3-Darstellung, z.B. wird die Bandzählung in 4160 und 4180 jetzt mit $l eingeleitet) Ausführliche Beschreibung jeweils beim entsprechenden Thema Kurzübersicht als Handout Formatabsprachen in Absprache mit allen am RDA-Projekt beteiligten Institutionen, Enge Anlehnung an MARC 21 als Basis für den Datentausch. Einheitliche Implementierung bei allen Pica-Anwendern bei den neuen Feldern. 4 Alle Titeldatensätze, die nach RDA erstellt werden, müssen das neue Feld 1505 mit dem Eintrag rda in Unterfeld $e erhalten. 5 An einen Titeldatensatz, der nach RAK erstellt wurde, können auch weiterhin Exemplardatensätze angehängt werden. Durch das Anhängen von Exemplardatensätzen entsteht keine Verpflichtung zur Umarbeitung des Titeldatensatzes auf RDA; er bleibt unverändert. Die RAK-Sätze können nach Bedarf korrigiert oder ergänzt werden, solange dadurch der Regelwerkskontext nicht verändert wird, z. B. zum Nachtrag von ISBNs, zur Korrektur von Tippfehlern oder URLs, zur Ergänzung oder Änderung von Sacherschließungsdaten, zur Änderung, Ergänzung oder Löschung von Kataloganreicherungselementen usw. 6 Bei Verknüpfungen (z.B. Stück zur Serie) muss der verknüpfte Satz nicht nach RDA aufgearbeitet werden Nach RDA katalogisierte Teile von mehrteiligen Monografien (f/F-Satz) können in der hierarchischen Beschreibung an einen nach RAK katalogisierten übergeordneten Satz (c-Satz) gehängt werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Umarbeitung des übergeordneten Satzes. Eine Umarbeitung ist aber fakultativ möglich. Normsätze werden bei Aufgreifen korrigiert (d.h. wenn in dem Datensatz eine Korrektur durchgeführt werden muss) Wenn ein RAK-Datensatz aus bestimmten Gründen auf RDA-Regeln umgearbeitet werden soll, muss dies vollständig geschehen. Abschließend ist der Satz mit dem Kennzeichen in Feld 1505 $e mit „rda“ zu versehen 7 Für eine Übergangszeit ist es aber nachwievor erlaubt, in Ausnahmefällen RAKAufnahmen zu erstellen: Per Fremddatenübernahme (Broadcast-Search oder Übernahme aus dem Fremddatenbereich) übernommene RAK-WB-Daten müssen nicht gemäß RDA umgearbeitet werden. Eine Umarbeitung auf RDA-Standard ist freiwillig. Laufende Retrokonversionsprojekte können weiterhin Aufnahmen nach RAK-WB erstellen. Bei der maschinellen Einspielung von Metadaten bzw. Bibliotheksbeständen werden vorerst keine RDA-Daten erzeugt. Die Daten werden auf Basis des Regelwerks eingespielt, auf dem sie entstanden sind. Dieses Verfahren wird einige Monate nach dem Umstieg auf RDA evaluiert. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt maschinelle Prozesse angestoßen werden, um den kompletten SWB-Datenbestand nach RDA umzuwandeln, werden neue Festlegungen getroffen 8 Nach RDA erstellte Fremddaten werden unverändert übernommen. Wenn man noch keine RDA-Schulung hatte, sollten bei den Personen und Körperschaften zumindest 3000 bzw. 3100 verlinkt werden. Von den weiteren Personen/Körperschaften so viele, wie möglich. Beziehungskennzeichnungen ($B/$4), die beim Herstellen der Verlinkung immer gelöscht werden, sollten nach Möglichkeit hinterher wieder ergänzt werden. (Dazu könnte man z.B. vor dem Verlinken vor $B einen Zeilenumbruch einfügen und diesen nach dem Verlinken wieder löschen). Notfalls entfällt die Beziehungskennzeichnung. 9 Mit Einführung von RDA ergeben sich Änderungen im Bereich der RSWKFormschlagwörter und der zugehörigen Zeit- und Ortsangaben. Diese werden aus der Schlagwortfolge entfernt und in separaten Pica-Feldern abgelegt. Diese neuen Felder (1130, 1131, 1133) werden nur in Datensätzen eingetragen, die nach RDA katalogisiert sind (1500 $erda). In RAK-Titelaufnahmen werden die Formschlagwörter weiterhin nach den bisherigen Regeln in den Feldern 51XX bzw. 5550 vergeben, u.a. um die korrekte Ausgabe der RAK-Daten in den Datenexporten sicherzustellen. Diese Regelung gilt ebenfalls für eine Übergangszeit. Das weitere Vorgehen wird mit der AG Sacherschließung abgestimmt. 10
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