SWB Allgemeines

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Formatanpassungen:
Einrichtung neuer Felder (für neue Sachverhalte)
Erweiterung bisheriger Felder um neue Unterfelder
Streichen vorhandener Unterfelder, die für RDA nicht mehr benötigt werden (z.B. zu
ergänzender Urheber oder allgemeine Materialbenennung)
Veränderung der Funktion eines Feldes (z.B. wird das bisherige Feld für den
Einheitssachtitel zukünftig auch für den Werktitel genutzt)
Änderungen in Unterfeld-Darstellung (Änderungen in der Pica3-Darstellung, z.B.
wird die Bandzählung in 4160 und 4180 jetzt mit $l eingeleitet)
Ausführliche Beschreibung jeweils beim entsprechenden Thema
Kurzübersicht als Handout
Formatabsprachen in Absprache mit allen am RDA-Projekt beteiligten Institutionen,
Enge Anlehnung an MARC 21 als Basis für den Datentausch.
Einheitliche Implementierung bei allen Pica-Anwendern bei den neuen Feldern.
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Alle Titeldatensätze, die nach RDA erstellt werden, müssen das neue Feld 1505 mit
dem Eintrag rda in Unterfeld $e erhalten.
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An einen Titeldatensatz, der nach RAK erstellt wurde, können auch weiterhin
Exemplardatensätze angehängt werden. Durch das Anhängen von
Exemplardatensätzen entsteht keine Verpflichtung zur Umarbeitung des
Titeldatensatzes auf RDA; er bleibt unverändert.
Die RAK-Sätze können nach Bedarf korrigiert oder ergänzt werden, solange dadurch
der Regelwerkskontext nicht verändert wird, z. B. zum Nachtrag von ISBNs, zur
Korrektur von Tippfehlern oder URLs, zur Ergänzung oder Änderung von
Sacherschließungsdaten, zur Änderung, Ergänzung oder Löschung von
Kataloganreicherungselementen usw.
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Bei Verknüpfungen (z.B. Stück zur Serie) muss der verknüpfte Satz nicht nach RDA
aufgearbeitet werden
Nach RDA katalogisierte Teile von mehrteiligen Monografien (f/F-Satz) können in der
hierarchischen Beschreibung an einen nach RAK katalogisierten übergeordneten
Satz (c-Satz) gehängt werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Umarbeitung des
übergeordneten Satzes. Eine Umarbeitung ist aber fakultativ möglich.
Normsätze werden bei Aufgreifen korrigiert (d.h. wenn in dem Datensatz eine
Korrektur durchgeführt werden muss)
Wenn ein RAK-Datensatz aus bestimmten Gründen auf RDA-Regeln umgearbeitet
werden soll, muss dies vollständig geschehen. Abschließend ist der Satz mit dem
Kennzeichen in Feld 1505 $e mit „rda“ zu versehen
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Für eine Übergangszeit ist es aber nachwievor erlaubt, in Ausnahmefällen RAKAufnahmen zu erstellen:
Per Fremddatenübernahme (Broadcast-Search oder Übernahme aus dem
Fremddatenbereich) übernommene RAK-WB-Daten müssen nicht gemäß RDA
umgearbeitet werden. Eine Umarbeitung auf RDA-Standard ist freiwillig.
Laufende Retrokonversionsprojekte können weiterhin Aufnahmen nach RAK-WB
erstellen.
Bei der maschinellen Einspielung von Metadaten bzw. Bibliotheksbeständen werden
vorerst keine RDA-Daten erzeugt. Die Daten werden auf Basis des Regelwerks
eingespielt, auf dem sie entstanden sind.
Dieses Verfahren wird einige Monate nach dem Umstieg auf RDA evaluiert.
Wenn zu einem späteren Zeitpunkt maschinelle Prozesse angestoßen werden, um
den kompletten SWB-Datenbestand nach RDA umzuwandeln, werden neue
Festlegungen getroffen
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Nach RDA erstellte Fremddaten werden unverändert übernommen. Wenn man
noch keine RDA-Schulung hatte, sollten bei den Personen und Körperschaften
zumindest 3000 bzw. 3100 verlinkt werden. Von den weiteren
Personen/Körperschaften so viele, wie möglich.
Beziehungskennzeichnungen ($B/$4), die beim Herstellen der Verlinkung immer
gelöscht werden, sollten nach Möglichkeit hinterher wieder ergänzt werden. (Dazu
könnte man z.B. vor dem Verlinken vor $B einen Zeilenumbruch einfügen und
diesen nach dem Verlinken wieder löschen). Notfalls entfällt die
Beziehungskennzeichnung.
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Mit Einführung von RDA ergeben sich Änderungen im Bereich der RSWKFormschlagwörter und der zugehörigen Zeit- und Ortsangaben. Diese werden aus
der Schlagwortfolge entfernt und in separaten Pica-Feldern abgelegt. Diese neuen
Felder (1130, 1131, 1133) werden nur in Datensätzen eingetragen, die nach RDA
katalogisiert sind (1500 $erda). In RAK-Titelaufnahmen werden die
Formschlagwörter weiterhin nach den bisherigen Regeln in den Feldern 51XX bzw.
5550 vergeben, u.a. um die korrekte Ausgabe der RAK-Daten in den Datenexporten
sicherzustellen.
Diese Regelung gilt ebenfalls für eine Übergangszeit. Das weitere Vorgehen wird mit
der AG Sacherschließung abgestimmt.
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