Neuaufnahmen und Korrekturen im B3Kat nach dem 1. Oktober

Neuaufnahmen und Korrekturen im B3Kat nach dem 1. Oktober 2015
Stand: 6.10.2015 (Nach Beschluss der AGFE)
Fallgruppe
Behandlung
1.
Neuaufnahme nach RDA
In RDA geschulte Bearbeiter erfassen Neuaufnahmen nach den RDA.
RDA-Aufnahmen werden im Feld 030 Pos. 4 mit r für RDA gekennzeichnet.
2.
RDA-Aufnahme schon
vorhanden
Korrekturen zu RDA-Aufnahmen werden RDA-gemäß ausgeführt.
Sie können nur durch in RDA geschulte Bearbeiter vorgenommen werden.
Besitznachweise können an Aufnahmen ergänzt werden, ohne diese Aufnahmen zu bearbeiten
3.
Neuaufnahme nach RAK
Noch nicht in RDA geschulte Bearbeiter erfassen Neuaufnahmen nach den RAK.
4.
RAK-Aufnahme schon
vorhanden.
Keine oder nur punktuelle
Korrektur nötig
Altdaten (Nicht-RDA-Daten), bei denen keine Bearbeitung nötig ist, werden nicht verändert.
Besitznachweise können an Aufnahmen ergänzt werden, ohne diese Aufnahmen zu bearbeiten.
Wenn Ergänzungen bzw. Korrekturen nötig sind, gilt folgendes:
Standardfall Der einzelne Sachverhalt, der eine Korrektur begründet, wird in der RAK-Aufnahme nachvollzogen. Die entsprechende
Information wird im Datensatz geändert, hinzugefügt bzw. entfernt.
Bis zu einer Entscheidung der KEM soll die Korrektur gemäß RAK durchgeführt werden. Der Datensatz muss nicht
nach RDA umgearbeitet werden.
5.
Komplettes Umarbeiten
einer RAK-Aufnahme nach
RDA
Die Aufnahmen werden nach Feldbelegung und Inhalt an RDA angepasst. Das setzt Autopsie voraus.
Damit ist der Maßstab an eine solche Korrektur so hoch angelegt wie an die Erstellung einer Neuaufnahme.
Die Aufnahmen werden im Feld 030 Pos. 4 mit r für RDA gekennzeichnet.
Ausnahme
Auf Grund des hohen Aufwandes soll eine solche Umarbeitung die Ausnahme darstellen.
Fallgruppe
Behandlung
6.
Stufe-1-Aufnahmen
Bis Dezember 2015 gilt folgendes:
Stufe-1-Aufnahmen die ohne Autopsie erstellt werden, sollen als RAK-Aufnahmen erfasst werden.
Nur wenn aus Fremddaten eine gute und im Feld 030 gekennzeichnete RDA-Aufnahme übernommen wird, kann auch
eine RDA-Aufnahme als Stufe-1-Aufnahme abgespeichert werden.
Beim „Hochkatalogisieren“ auf Stufe 5 wandeln geschulte Mitarbeiter diese Aufnahme in eine RDA-Aufnahme um.
Noch nicht geschulte Bearbeiter erfassen eine RAK-Aufnahme.
Ab Januar 2016 sollen auch Stufe-1-Aufnahmen als RDA-Aufnahmen erfasst werden.
7.
Mehrteilige Monografien
nach RAK erfasst – Neuer
Band kommt hinzu
Es wird empfohlen, die übergeordnete Aufnahme umzuarbeiten. Die bereits vorliegenden Bände können, wenn
gewünscht, ebenfalls umgearbeitet werden.
Anmerkung:
Für die Beschreibung der übergeordneten Aufnahme ist lt. RDA der erste Band heranzuziehen, was den Aufwand
erhöht.
Deshalb ist eine Umarbeitung nicht obligatorisch.
Die komplette Umarbeitung der gesamten mehrteiligen Monografie wird wegen des hohen Aufwandes die Ausnahme
darstellen.