Bibliothekar/in (E 9 TV-H) - Justus-Liebig

Im Bibliothekssystem ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt – zunächst befristet bis
08.01.2018 - eine Vollzeitstelle einer/eines
Bibliothekarin/Bibliothekars
zu besetzen. Bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung
nach Entgeltgruppe 9 Tarifvertrag Hessen (TV-H). Vollzeitstellen sind nach dem
Hessischen
Gleichberechtigungsgesetz
grundsätzlich
teilbar,
wenn
die
ausgeschriebene Stelle vormittags und nachmittags besetzt werden kann.
Aufgaben
 Formalerschließung nach RDA, insbesondere Mitarbeit bei Projekten zur
retrospektiven Katalogisierung von Bibliotheksbeständen.
 Auskunfts- und Beratungsdienst. Die Teilnahme am Abenddienst wird erwartet.
Anforderungsprofil:
 Abgeschlossene Fachausbildung für den gehobenen Dienst an Bibliotheken bzw.
entsprechender
Hochschulabschluss
im
Bereich
Bibliotheksoder
Informationswissenschaft;
 sehr gute Kenntnisse in der Formalerschließung, insbesondere RDA, und der
Erfassung von Normdaten;
 sehr gute Kenntnisse eines integrierten Bibliothekssystems; wünschenswert sind
praktische Erfahrungen mit HeBIS/OCLC;
 gute Kenntnisse bibliographischer Informationsmittel und der Recherche in
Discovery Systemen;
 von Vorteil sind passive Kenntnisse der PI;
 Bereitschaft zu kontinuierlicher Fortbildung;
Die Justus-Liebig-Universität versteht sich als eine familiengerechte Hochschule.
Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Ehrenamtliches
Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird
gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben, wenn das Ehrenamt für die
vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Ihre Bewerbung (keine E-Mail) richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens
283/98763/Z mit den üblichen Unterlagen bis zum 04.05.2016 an den Direktor der
Universitätsbibliothek der Justus-Liebig-Universität Gießen, Otto-BehaghelStraße 8, 35394 Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden – bei gleicher
Eignung – bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese
nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.