Abweichungen von arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften

Abweichungen von arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften
- Notfälle und außergewöhnliche Fälle 1.
Es wird von den Vorschriften über tägliche Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen,
Ruhezeiten oder Sonn- und Feiertagsvorschriften abgewichen.
2.
Grund für die Abweichung ist ein Notfall oder außergewöhnlicher Fall.
Notfälle und andere außergewöhnliche Fälle sind ungewöhnliche Ereignisse, die
unvorhersehbar und plötzlich eintreten und die Gefahr eines erheblichen Schadens mit sich
bringen.
Typische Beispiele für Notfälle/außergewöhnliche Fälle:
Naturkatastrophen/Unwetter; Krieg/Terrorismus/Unglücksfälle
Außergewöhnlicher Krankenstand
Keine Notfälle/außergewöhnlichen Fälle sind:
Termindruck infolge unrealistischer Kalkulation des Arbeitszeitbedarfs
Arbeitsüberlastung wegen Personalmangels
Störungen, mit denen im Betriebsablauf erfahrungsgemäß zu rechnen ist
Saisonale Schwankungen des Arbeitsanfalls
Arbeitszeitberatung Dr. Hoff · Weidinger · Herrmann
1
Abweichungen von arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften
- Notfälle und außergewöhnliche Fälle 3.
Der Fall trat unabhängig vom Willen der Betroffenen ein, war also auch bei
sorgfältiger Planung nicht verhinderbar.
Wenn der Geschäftszweck eines Betriebes (auch) darin besteht, Notfälle/außergewöhnliche
Fälle, die bei Kunden des Betriebes eintreten, zu bewältigen, so sind diese Fälle für den
Betrieb keine außergewöhnlichen Fälle (Beispiel: Medizinische Notfälle rechtfertigen im
Krankenhaus grds. keine Abweichung vom Arbeitszeitgesetz, da ein Krankenhaus mit
solchen Fällen rechnen muss und die Betriebsorganisation darauf einzustellen hat).
4.
Der Notfall/außergewöhnliche Fall ist nur dadurch zu beseitigen, dass vom
Arbeitszeitgesetz abgewichen wird; andernfalls würde es nachweisbar zu
erheblichen Schäden oder Nachteilen kommen.
5.
Die zur Beseitigung des Notfalles/außergewöhnlichen Falles erforderliche
Abweichung vom Arbeitszeitgesetz ist nur vorübergehend.
Vorübergehend sind die Abweichungen, wenn sie nur von kurzer Dauer (wenige Tage) sind
und nicht regelmäßig auftreten.
Es müssen alle Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen!
Arbeitszeitberatung Dr. Hoff · Weidinger · Herrmann
2
Abweichungen von arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften
- Sicherung von Arbeitsergebnissen und Schadensverhütung 1.
Es wird von den Vorschriften über tägliche Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen
oder Ruhezeiten abgewichen.
2.
Ohne die Abweichung wäre ein Arbeitsergebnis gefährdet oder es würde zu
einem unverhältnismäßigen Schaden kommen.
Ein Arbeitsergebnis ist gefährdet, wenn der verfolgte Zweck bei einer Unterbrechung der
Arbeiten nicht mehr eintreten kann.
Typische Beispiele für die Vermeidung der Gefährdung von
Arbeitsergebnissen oder Verhütung unverhältnismäßiger Schäden:
-
3.
Das Verschieben einer Arbeit (z. B. Beseitigung einer Störung) auf den nächsten Tag
verursacht deutlich mehr Kosten als die Beendigung am selben Tag.
Die Abweichung vom Arbeitszeitgesetz ist nur vorübergehend.
Vorübergehend sind die Abweichungen, wenn sie nur von kurzer Dauer (wenige Tage) sind
und nicht regelmäßig auftreten.
Arbeitszeitberatung Dr. Hoff · Weidinger · Herrmann
3
Abweichungen von arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften
- Sicherung von Arbeitsergebnissen und Schadensverhütung 4.
Die Abweichung vom Arbeitszeitgesetz betrifft nur verhältnismäßig wenige
Mitarbeiter.
Es arbeiten pro Anlass höchstens eine „Handvoll“ (ca. 5) Mitarbeiter abweichend vom
Arbeitszeitgesetz.
5.
Andere Vorkehrungen (als die Abweichung vom Arbeitszeitgesetz) sind nicht
zumutbar.
Grundsätzlich sind alle organisatorischen Vorkehrungen zumutbar, mit denen sich das
Arbeitszeitgesetz einhalten lässt, also Heranziehen anderer Mitarbeiter, Einführung von
Schichtbetrieb, Anordnung von Rufbereitschaft usw. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn
dafür höhere Kosten anfallen.
Nicht zumutbar ist es aber, wenn die Vorkehrungen oder Aufwendungen in keinem Verhältnis
zur Abweichung stehen; etwa die Einführung eines Schichtbetriebes für nur wenige Tage mit
erhöhtem Arbeitsanfall oder aufwendige Qualifikationen von Mitarbeitern, wenn diese
Qualifikation nur in seltenen Fällen über die täglich zulässige Arbeitszeitspanne hinaus
gebraucht wird.
Es müssen alle Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen!
Arbeitszeitberatung Dr. Hoff · Weidinger · Herrmann
4
Abweichungen von arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften
- Vor- und Abschlussarbeiten 1.
Es wird von den Vorschriften über tägliche Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen,
Ruhezeiten abgewichen.
2.
Grund der Abweichung sind unaufschiebbare Vor- und Abschlussarbeiten.
Unaufschiebbare Vor- und Abschlussarbeiten liegen vor, wenn Arbeiten nur außerhalb der
üblichen Betriebszeiten durchgeführt werden können, weil ihre Durchführung während der
Betriebszeiten eine erhebliche Störung oder Unterbrechung des regelmäßigen Betriebs
verursachen würde.
3.
Typische Beispiele für Vor- und Abschlussarbeiten:
Das Herauf-/Herunterfahren von EDV-Systemen, damit innerhalb der Betriebszeit gearbeitet
werden kann.
Die Erledigung eines Auftrages über die üblicherweise zu erwartende Zeitspanne der Tätigkeit
hinaus.
Arbeitszeitberatung Dr. Hoff · Weidinger · Herrmann
5
Abweichungen von arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften
- Vor- und Abschlussarbeiten 4. Andere Vorkehrungen (als die Abweichung vom Arbeitszeitgesetz) sind nicht
zumutbar.
Grundsätzlich sind alle organisatorischen Vorkehrungen zumutbar, mit denen sich das
Arbeitszeitgesetz einhalten lässt, also Heranziehen anderer Mitarbeiter, Einführung von
Schichtbetrieb, Anordnung von Rufbereitschaft usw. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn
dafür höhere Kosten anfallen.
Nicht zumutbar ist es aber, wenn die Vorkehrungen oder Aufwendungen in keinem Verhältnis
zur Abweichung stehen; etwa die Vorhaltung einer Personalreserve für zusätzlich anfallende
Arbeiten außerhalb der Betriebszeit, wenn diese erfahrungsgemäß nur sehr selten gebraucht
würde.
Es müssen alle Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen!
Arbeitszeitberatung Dr. Hoff · Weidinger · Herrmann
6
Abweichungen von arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften
- Einstiegsfragen zur Prüfung der Zulässigkeit 1.
Welches Ereignis ist Anlass für die Abweichung vom Arbeitszeitgesetz?
2.
Welche Folgen hätte es in der konkreten Situation, wenn das Arbeitszeitgesetz ohne Rücksicht auf irgendwelche Schäden oder Nachteile eingehalten
würde?
3.
Mit welchen organisatorischen Maßnahmen wäre die Abweichung vom
Arbeitszeitgesetz noch zu verhindern bzw. zu verhindern gewesen?
4.
Welcher Aufwand wäre mit diesen Maßnahmen verbunden bzw. verbunden
gewesen?
5.
Wieviele Mitarbeiter sollen abweichend vom Arbeitszeitgesetz eingesetzt
werden und für welchen Zeitraum?
6.
Wie kann trotz der Abweichung vom Arbeitszeitgesetz der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer sichergestellt werden?
7.
Welche Maßnahmen wären zu ergreifen, um in vergleichbaren zukünftigen
Fällen ohne Abweichung vom Arbeitszeitgesetz arbeiten zu können?
Arbeitszeitberatung Dr. Hoff · Weidinger · Herrmann
7