Brandschutztechnische Abweichungen vom Baurecht

Inhalt:
Abweichungen von den materiellen Vorschriften des Baurechts gehören zu den
alltäglichen Geschäften eines Bauherrn,
Entwurfsverfassers oder Fachplaners.
Gemäß den Bestimmungen der Musterbauordnung (MBO) kann die untere Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von Anforderungen des Baurechts zulassen,
wenn sie mit den öffentlichen Belangen
vereinbar sind, wenn also - trotz der Abweichung – die Schutzziele des Baurechts
erfüllt werden. Das oberste Schutzziel gebietet, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu ändern und instand zu halten sind,
dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit
und die natürlichen Lebensgrundlagen,
nicht gefährdet werden. Für den Brandschutz heißt dies, dass der Entstehung
eines Brandes und der Ausbreitung von
Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei
einem Brand die Rettung von Menschen
und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten
möglich sein müssen.
Diese Schutzziele sind nur dann zu erreichen, wenn für die Abweichung geeignete
Kompensationsmaßnahmen getroffen
werden. Es werden an Hand von Beispielen nicht nur geeignete Kompensationsmaßnahmen aufgezeigt, sondern auch
immer wieder verwendete Maßnahmen
dargestellt, die die Abweichung nicht oder
nicht hinreichend kompensieren, so dass
das Schutzziel nicht erreicht wird.
Im zweiten Teil wird einerseits auf rechtliche Auswirkungen – insbesondere auf
die Haftung der Planer, Sachverständigen und Unternehmer - eingegangen,
andererseits werden rechtliche Begriffe
praxisnah erläutert.
Zielgruppe:
Alle am Bau Beteiligten, vom Entwurfsverfasser bis zum langjährigen Nutzer,
also Bauherren, Bauträger, Architekten,
Bauingenieure, ausführende Firmen,
Hausverwaltungen, Betreiber baulicher
Anlagen und Behörden.
Anmeldung
Brandschutztechnische
Abweichungen vom Baurecht;
Kompensationsmaßnahmen
und rechtliche Auswirkungen
Fax: 09081/259725
Name ________________________________
Vorname ______________________________
Beruf/Titel _____________________________
Straße ________________________________
Ihre Referenten:
Frank Kosterhon
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bauund Architektenrecht, München
PLZ Ort ______________________________
Telefon _______________________________
Telefax _______________________________
Joseph Messerer
Dipl.-Ing. (FH) Leitender Branddirektor
a. D., München
E-Mail ________________________________
Seminartermin
Rechnungsadresse:
13. Mai 2015
von 09:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Firma _________________________________
BMS-Mitglied
BDB-Mitglied
Straße ________________________________
Kosten
180,-- €*
b) für Nichtmitglieder
330,-- €*
inkl. Getränke und Mittagessen
PLZ Ort ______________________________
a) für Mitglieder des BDB
* Frühbucherrabatt bis zum 13.04.2015 30,00 €
__________________________________
Ort, Datum
__________________________________
Unterschrift
Anmeldung und Zahlung
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Fax. 8 Tage vor
Kursbeginn erhalten Sie eine Rechnung
über die Kursgebühr (Zahlbar innerhalb
10 Tagen) oder sollte der Kurs nicht stattfinden eine Absage.
Bei Rücktrittp
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die
Verbindlichkeit Ihrer Anmeldung. Sollten
Sie dennoch vom Seminar zurücktreten,
ist dies bis 2 Wochen vor Seminarbeginn
kostenfrei möglich. Bei späterer Absage
ist die volle Seminargebühr fällig.
Dipl.-Ing. (FH) Alban Faußner
Kerschensteinerstr. 35
86720 Nördlingen
BAUMEISTERSEMINAR e. V.
Seminarort
Aus- und Fortbildungszentrum Bau
Kerschensteinerstr. 35
86720 Nördlingen
So finden Sie uns:
Einladung
Seminar
Brandschutztechnische
Abweichungen vom
Baurecht;
Kompensationsmaßnahmen und
rechtliche Auswirkungen
13. Mai 2015
Organisation
Baumeisterseminar e. V.
Dipl.-Ing. (FH) Alban Faußner
Kerschensteinerstr. 35
86720 Nördlingen
Tel.: 09081/2597-0
Fax:09081/2597-25
E-Mail: [email protected]