Merkblatt Bewachungsgewerbe Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. bewachen will Für die Antragstellung werden die hier aufgeführten Unterlagen benötigt: 1. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. 2. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. 3. Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes, in dessen Bezirk die jeweilige Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder gewerbliche Niederlassung hatte. 4. Auskunft Insolvenzgericht derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die jeweilige Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. 5. Auskunft aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder (für Eintragungen ab 01.01.2013), www.vollstreckungsportal.de. 6. Unterrichtsnachweis der Industrie- und Handelskammer zur Bewachungstätigkeit. 7. Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister. 8. Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden hier in aller Regel Geldmittel benötigt, die mindestens für die Dauer der ersten sechs Monate des Gewerbebetriebs die erforderlichen Sicherheiten bieten. Beim Nachweis der erforderlichen Mittel ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen. Der Mittelnachweis erfolgt durch Vorlage einer Bankbürgschaft oder einer entsprechenden Finanzierungszusage der Bank. Ein Kontoauszug mit einem entsprechenden Guthaben eignet sich grundsätzlich nicht, da ein wirklicher Nachweis, dass die Geldmittel dem Betroffenen zur Verfügung stehen, hierdurch nicht gewährleistet ist. 9. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 540,- €. Bei Antragstellung ist ein Gebührenvorschuss in Höhe von 25 % der Erteilungsgebühr zu entrichten, der bei Rücknahme des Antrages nicht erstattet wird. Das Antragsformular steht Ihnen im Formularservice auf der Seite www.wolfsburg.de zur Verfügung. Bewachungsunternehmen, die Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben durchführen lassen wollen, müssen dieses Personal vor der Betrauung mit den Bewachungsaufgaben unter Beifügung einer Kopie des Unterrichtsnachweises bei der Industrie- und Handelskammer sowie unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsname, -datum, -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) der zuständigen Behörde melden.
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