Merkblatt Bewachungsgewerbe

Merkblatt Bewachungsgewerbe
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen
(Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
bewachen
will
Für die Antragstellung werden die hier aufgeführten Unterlagen benötigt:
1. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
2. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
3. Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes, in dessen Bezirk die jeweilige Person
in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder gewerbliche Niederlassung hatte.
4. Auskunft Insolvenzgericht derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die jeweilige
Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche
Niederlassung hatte.
5. Auskunft aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder (für Eintragungen
ab 01.01.2013), www.vollstreckungsportal.de.
6. Unterrichtsnachweis der Industrie- und Handelskammer zur Bewachungstätigkeit.
7. Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister.
8. Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden hier in aller Regel Geldmittel
benötigt, die mindestens für die Dauer der ersten sechs Monate des
Gewerbebetriebs die erforderlichen Sicherheiten bieten. Beim Nachweis der
erforderlichen Mittel ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-,
Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden
Einnahmen abzustellen. Der Mittelnachweis erfolgt durch Vorlage einer
Bankbürgschaft oder einer entsprechenden Finanzierungszusage der Bank. Ein
Kontoauszug mit einem entsprechenden Guthaben eignet sich grundsätzlich nicht,
da ein wirklicher Nachweis, dass die Geldmittel dem Betroffenen zur Verfügung
stehen, hierdurch nicht gewährleistet ist.
9. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 540,- €. Bei Antragstellung ist ein Gebührenvorschuss
in Höhe von 25 % der Erteilungsgebühr zu entrichten, der bei Rücknahme des Antrages
nicht erstattet wird.
Das Antragsformular steht Ihnen im Formularservice auf der Seite www.wolfsburg.de
zur Verfügung.
Bewachungsunternehmen, die Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben durchführen lassen
wollen, müssen dieses Personal vor der Betrauung mit den Bewachungsaufgaben unter
Beifügung einer Kopie des Unterrichtsnachweises bei der Industrie- und Handelskammer
sowie unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsname, -datum, -ort,
Staatsangehörigkeit, Anschrift) der zuständigen Behörde melden.