Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/1367
28.08.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Prien und Birgit Stöver (CDU) vom 20.08.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Krankheitsausbruch in Flüchtlings-Zeltdorf: Warum kriegt der Senat die
Krätze in Jenfeld und anderswo nicht in den Griff?
Scabies ist eine ansteckende, parasitäre Infektionskrankheit, die gemeinhin
als Krätze bekannt ist. Überträger ist die weibliche Krätzmilbe, die sich in die
Oberhaut der Wirtskörper bohrt und dort Kot und Eier ablegt. Dies führt nach
einer Inkubationszeit von zwei bis fünf Wochen zu allergischen Reaktionen
wie der Bildung von Bläschen, Krusten und Furunkel, gepaart mit
einem starken Juckreiz. Während Krätzmilben außerhalb von Wirtskörpern
nicht länger als 48 Stunden überleben, kann ihnen dies in Wirtskörpern bis
zu 60 Tage gelingen. Gemäß § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt
schon bei dem Verdacht auf Krätze-Erkrankung ein Aufenthalts- und Arbeitsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen. Entgegen der landläufigen Meinung
kommt die Krätze weltweit vor und betrifft Menschen aller Altersgruppen, tritt
nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) in Mitteleuropa in der Regel
aber nicht als endemische, das heißt länger andauernde und gehäuft vorkommende Erkrankung auf. In der Dritten Welt hingegen kommt die Krätze
gerade in Armengebieten und Flüchtlingslagern gehäuft vor.
Seit Ende Juli ist es in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) im Jenfelder Moorpark in Wandsbek vermehrt zu Krätze-Infektionen gekommen. Bis
zum heutigen Tage hat der Senat das Infektionsgeschehen dort nicht in den
Griff bekommen. Die Behandlung aller Infizierten und vorsorglich aller übrigen Bewohner des Zeltdorfes ist immer noch nicht abgeschlossen. Dabei gibt
es mehrere erprobte topische oder orale Therapiemöglichkeiten. Eine davon
ist die Behandlung mit dem Wirkstoff Ivermectin, der oral eingenommen wird.
Allerdings ist Ivermectin in Deutschland nicht zur Krätze-Behandlung zugelassen und muss durch Apotheken aus dem Ausland importiert werden. Statt
schnell eine Sammelbestellung von Ivermectin-haltigen Präparaten aufzugeben, hat die zuständige Gesundheitsbehörde nach Presseberichten allerdings entschieden, alle Bewohner des Zeltdorfes einzeln untersuchen und
entsprechende Rezepte ausstellen zu lassen. Dies hat zu einer erheblichen
Verzögerung beim Behandlungsbeginn geführt. Angesichts der inzwischen
bekannt gewordenen weiteren Krätze-Fälle in weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen besteht die ernsthafte Sorge, dass mit dem Infektionsgeschehen vonseiten des Senats nicht hinreichend professionell umgegangen wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
In Deutschland sind verschiedene Präparate zur Behandlung einer Infektion mit
Krätzmilben zugelassen. Infectoscab 5 % Creme (Permethrin); Antiscabiosum Lsg. 10
% beziehungsweise 25 % (Benzylbenzoat) et cetera, die über den freien Handel verfügbar sind. Lediglich das zur oralen Einnahme empfohlene Medikament Ivermectin ist
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in Deutschland nicht zur Scabies-Behandlung zugelassen. Aufgrund der bisher wenigen Krankheitsfälle in Deutschland hat kein Pharmazieunternehmen eine Zulassung
beantragt. Das Medikament ist aber im Ausland verfügbar, kann aber nur über Einzelverordnungen dort beschafft werden.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Wie viele Krätze-Infektionen sind seit Juli 2015 in der ZEA Jenfelder
Moorpark aufgetreten?
2.
Wie viele Krätze-Infektionen sind seit Juli 2015 in welchen weiteren
Flüchtlingsunterkünften in Hamburg aufgetreten?
Nach Auskunft des Betreibers f & w fördern und wohnen AöR (f & w) kann eine
genaue Anzahl der Erkrankten aufgrund der zeitlichen Latenz zwischen Milbenbefall
und Auftreten von Beschwerden für den nachgefragten Zeitraum nicht ermittelt werden.
3.
Haben sich Beschäftigte des Betreibers des Zeltdorfes im Jenfelder
Moorpark, f & w fördern und wohnen AöR (f & w) oder andere externe
Personen mit der Krätze angesteckt?
Wenn ja, wie viele und was haben die zuständigen Stellen dagegen
unternommen?
Meldungen über Infektionen von Beschäftigten liegen f & w nicht vor, ebenso keine
Erkenntnisse über infizierte Personen außerhalb des Kreises der unmittelbar Beschäftigten.
4.
Ist aufgrund der mehrwöchigen Inkubationszeit bei Krätze-Infektionen
davon auszugehen, dass weitere Ansteckungsfälle auftreten?
Unabhängig vom aktuellen Geschehen kann der Befall mit Krätzmilben in den Zentralen Erstaufnahmen (ZEA) in Einzelfällen immer wieder auftreten.
5.
Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Vorsorgemaßnahmen getroffen, um eingedenk der Inkubationszeit von mehreren
Wochen eine weitere Erkrankungswelle zu stoppen beziehungsweise zu
verhindern?
Die allgemeinmedizinische Versorgung der Betroffenen ist darauf ausgerichtet, den
Krätzmilbenbefall so zu therapieren, dass alle betroffenen Bewohnerinnen und
Bewohner von den Lästlingen saniert werden können. Diese Behandlung in Verbindung mit dem Austausch aller Textilien soll in hohem Maße dazu beitragen, neue
Infektionen zu unterbinden.
6.
Trägt räumliche Enge zur Verbreitung von Krätze-Infektionen bei?
Wenn ja:
a)
Welchen Einfluss hat die räumliche Enge in Flüchtlingsunterkünften,
und hier insbesondere in Zeltdörfern wie jenem am Jenfelder Moorpark, auf die Ausbreitung von Krätze-Infektionen?
Die Übertragung der Krätzmilben kann auf zwei Arten erfolgen: Einerseits durch direkte Übertragung über den Hautkontakt zwischen zwei Menschen. Die Wahrscheinlichkeit der Übertragung steigt dabei mit der Milbendichte auf der Haut des Infizierten
sowie mit der Kontaktzeit. Andererseits kann die Übertragung durch indirekten Kontakt
über besiedelte Hautschuppen erfolgen. Übertragungsgegenstände können Bettwäsche, Handtücher, gemeinsam benutze Kleidung et cetera sein. Die Milben sind allerdings außerhalb des menschlichen Körpers nur begrenzt lebensfähig und sterben in
der Regel bereits nach 24 bis 36 Stunden ab. Unter beengten und eingeschränkten
Unterbringungsmöglichkeiten steigt dementsprechend die Gefahr einer Übertragung
der Krätze deutlich an.
b)
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Welche Maßnahmen wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde einleiten, um die räumliche Enge in Flüchtlingsunterkünften, und hier insbesondere in Zeltdörfern, aufzuheben?
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Die Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge in Hamburg werden kontinuierlich
erweitert. Aufgrund der hohen Zugangszahlen muss die Priorität derzeit darauf gelegt
werden, die Unterbringung aller ankommenden Flüchtlinge zu gewährleisten. Eine
Erweiterung der Flächen für die einzelnen Personen ist derzeit nicht möglich.
7.
Kann der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das Entstehen einer Krätze-Epidemie in Hamburg ausschließen?
8.
Welche sanitären und hygienischen Sofortmaßnahmen wurden für die
von der Krätze betroffenen Flüchtlinge beziehungsweise in den betroffenen Flüchtlingseinrichtungen inzwischen ergriffen? Wurde ein Wäschetausch (saubere Bekleidung, Bettwäsche et cetera) inzwischen durchgeführt? Gibt es eine beauftragte Wäscherei dafür?
Ja.
Ein vollständiger Tausch aller Textilien wird im Rahmen eines Gesamtbehandlungskonzeptes am Standort Jenfelder Moorpark durchgeführt. An den anderen betroffenen
Standorten wird sichergestellt, dass die Wäsche betroffener Personen separat gewaschen werden kann.
9.
Trifft es zu, dass die zuständige Behörde auf eine Sammelbestellung
von Präparaten mit dem Wirkstoff Ivermectin verzichtet hat?
Wenn ja, wann wurde diese Entscheidung aus welchen Gründen von
wem getroffen?
Nein. Die bundesgesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Einzelverordnungen müssen
über die allgemeinmedizinische Versorgung vor Ort erfolgen und nicht durch die
Behörde. Ausnahmen können nur durch das Bundesministerium für Gesundheit bei
einer unmittelbaren Gefährdung für die notwenige Versorgung der Bevölkerung mit
Medikamenten ausgesprochen werden.
10. Wenn es auch rechtliche Gründe waren, welche Rechtsänderungen sind
erforderlich, um zukünftig Sammelbestellungen zu ermöglichen? Wir der
Senat beziehungsweise die zuständige Behörde entsprechende Rechtsänderungen initiieren?
Es wären Rechtsänderungen des § 73 Arzneimittelgesetz erforderlich, um Sammelbestellungen zu ermöglichen. Zuständig hierfür wäre der Bundesgesetzgeber. Die
Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat das Bundesgesundheitsministerium
bereits im Juni 2015 auf das Problem der Sicherstellung der Versorgung mit Ivermectin-haltigen Arzneimitteln zur Behandlung von Skabies-Erkrankungen hingewiesen.
11. Trifft es zu, dass die zuständige Behörde auf der Basis von Einzeluntersuchungen Medikamente mit dem Wirkstoff Ivermectin bestellt hat?
Siehe Antwort zu 9.
Wenn ja:
a)
Bei welcher nationalen oder internationalen Apotheke oder welchem
Pharmaunternehmen hat die zuständige Behörde wann genau diese
Präparate in welcher Stückzahl bestellt?
b)
Welche Dosierung beziehungsweise Stückzahl an IvermectinPräparaten ist für die Behandlung eines Krätze-Patienten notwendig?
Entfällt.
Die Dosierung mit Ivermectin-Präparaten für die Scabies-Therapie erfolgt individuell
und richtet sich nach dem Körpergewicht der Patientin oder des Patienten. Die Dosierung ist ebenso von der Menge an Wirkstoff abhängig, die in den IvermectinPräparaten angeboten werden.
c)
Warum hat sich die zuständige Behörde für die Bestellung von Präparaten mit diesem Wirkstoff entschieden und aus welchen Gründen
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wurde auf andere orale oder topische Therapiemöglichkeiten verzichtet?
d)
Welche Kosten verursacht die Einzelbestellung, welche hätte eine
Sammelbestellung verursacht und welche die alternativen Behandlungsmethoden?
Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen: entfällt.
12. Bei welchen nationalen oder internationalen Apotheken oder Pharmaunternehmen können Medikamente mit dem Wirkstoff Ivermectin bestellt
werden?
Grundsätzlich kann dieses Medikament bei jeder Apotheke bestellt werden, die dann
die Arzneimittel bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen des
§ 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG) importieren kann.
13. In Deutschland ist Ivermectin offiziell nicht zur Behandlung der Krätze
zugelassen, darf also nur nach genauer Aufklärung und im Einverständnis mit dem Patienten angewandt werden.
a)
Warum wird ein in Deutschland nicht zugelassenes Medikament zur
Behandlung in den vorliegenden Fällen zur Anwendung gebracht?
Aufgrund der Einschätzung des Robert Koch-Institutes (RKI) (Ratgeber für Ärzte zu
Krätzmilbenbefall, 2009), auch zu erfolgreich durchgeführten Massenbehandlungen im
Ausbruchsfall (Systemische Massenchemotherapie bei einem Scabies-Ausbruch in
einer Duisburger Altenpflegeeinrichtung, Epid Bull 46/2012), ist es indiziert, diese Therapieoption bei Krätze-Ausbrüchen zu nutzen. Sie lässt gegenüber einer Salbenbehandlung bei vielen gleichzeitig Betroffenen den besten Therapieerfolg erwarten.
b)
Wie und durch wen stellt der Senat beziehungsweise die zuständige
Behörde sicher, dass die Patienten umfassend aufgeklärt werden?
c)
Werden dafür eingedenk der Sprachbarrieren Dolmetscher eingesetzt?
Wenn ja, wie viele?
Wenn nein, warum nicht?
Eine generelle Aufklärung über Informationsblätter ist nicht zulässig, sondern kann nur
nach individueller Einschätzung, Befragung und Untersuchung durch eine Ärztin/einen
Arzt, die/der auch die Indikation stellt, erfolgen. Hierzu ist am Behandlungstag ausreichend ärztliches Personal vor Ort, welches unterstützt durch Dolmetscher diese individualisierte Aufklärung durchführen und dokumentieren kann.
14. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für die Möglichkeit zukünftiger Krätze-Ausbrüche ausreichend Präparate mit dem Wirkstoff Ivermectin bestellt, um im Bedarfsfall zügiger reagieren zu können?
Wenn ja, in welchem Umfang wurde das Präparat bestellt?
Siehe Antwort zu 9.
15. Gab es im vergangenen oder im laufenden Jahr in Flüchtlingsunterkünften in anderen Bundesländern Krätze-Infektionen?
Wenn ja, wo, wie viele und welche Therapiemöglichkeit wurde jeweils
angewandt?
Siehe Drs. 21/1340.
16. Für welche weiteren Infektionskrankheiten sind in Hamburg keine Medikamente zur sofortigen Therapie vorrätig beziehungsweise für welche
weiteren Infektionskrankheiten müssen Medikamente mit entsprechenden Wirkstoffen erst aus dem Ausland importiert werden?
Die Beschaffung eines nicht zugelassenen Medikaments aus dem Ausland beschränkt
sich auf den therapeutischen Einzelfall. Die zuständige Behörde hat keine Kenntnisse
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darüber, dass Arzneimittel, die zur Behandlung von Infektionskrankheiten zum Einsatz
kommen, nicht in dem erforderlich Maße zur Verfügung stehen.
17. Trifft es zu, dass die Entscheidung für die Einzelbestellung dazu geführt
hat, dass alle Lagerbewohner erneut untersucht werden mussten? Welcher zusätzliche Zeit- und Personalaufwand hat sich hieraus ergeben?
Um in Deutschland nicht zugelassene Medikamente zu importieren, muss sichergestellt sein, dass die Indikation für die Patienten besteht. Hierzu mussten alle Flüchtlinge mit erhöhter Sorgfaltspflicht untersucht werden, um eine grundsätzliche Behandlungsindikation für die Patienten zu stellen. Eine genaue Quantifizierung des dadurch
erhöhten Zeit- und Personalaufwandes ist aufgrund der besonderen Umstände nicht
möglich.
18. Wie viel Personal welcher Ämter war/ist in welchem Zeitraum mit der
Einzeluntersuchung aller Bewohner der ZEA Jenfelder Moorpark auf
eine etwaige Krätze-Infektion beschäftigt?
Die allgemeinmedizinische Versorgung der Flüchtlinge in der ZEA wird durch einen
externen Dienstleister sichergestellt.
19. Wann hat wer in der zuständigen Behörde erstmalig von dem aktuellen
Krätze-Ausbruch in der ZEA Jenfelder Park Kenntnis bekommen und
welche Maßnahmen hat diese Stelle beziehungsweise Person daraus
abgeleitet?
Für Flüchtlingsunterkünfte besteht bei Krätzmilbenbefall keine Meldepflicht nach dem
IfSG. Insofern besteht keine schriftliche Dokumentation über die Information verschiedener Stellen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), darunter die
Fachabteilung Öffentlicher Gesundheitsdienst im Amt für Gesundheit, wie auch die
Präsidialabteilung der Behörde, die über verschiedene Quellen, unter anderem aus
dem bezirklichen Gesundheitsamt, wie auch von f & w, erfolgte. Eine genaue Rekonstruktion der Informationsgabe ist entsprechend nicht möglich.
20. Welches ist die zuständige Stelle in der zuständigen Behörde für die
Bekämpfung eines solchen Krätze-Ausbruchs? Wie viele Stellen in VZÄ
gibt es dort und wie viele sind davon besetzt? Wie viele Personen der
zuständigen Stelle in der zuständigen Behörde waren im Juli und August
2015 wie lange im Urlaub?
Siehe Antwort zu 18.
21. Von wem wurde der Präses der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) wann genau erstmalig über den Krätze-Ausbruch in
der ZEA Jenfelder Park und den konkreten Gegenmaßnahmen, insbesondere von dem Verzicht auf die Sammelbestellung, in Kenntnis
gesetzt und welche Maßnahmen hat der Präses daraus abgeleitet?
22. Von wem wurde die Staatsrätin der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) wann genau erstmalig über den Krätze-Ausbruch
in der ZEA Jenfelder Park und den konkreten Gegenmaßnahmen, insbesondere von dem Verzicht auf die Sammelbestellung, in Kenntnis
gesetzt und welche Maßnahmen hat die Staatsrätin daraus abgeleitet?
23. Von wem wurde der zuständige Amtsleiter der Behörde für Gesundheit
und Verbraucherschutz (BGV) wann genau erstmalig über den KrätzeAusbruch in der ZEA Jenfelder Park in Kenntnis gesetzt und welche
Maßnahmen hat der zuständige Amtsleiter daraus abgeleitet?
Alle Entscheidungsträger der BGV waren zeitnah über das Geschehen informiert. Sie
haben die einzuleitenden Maßnahmen der verantwortlichen Akteure unterstützt.
Im Übrigen siehe Antwort zu 9.
24. Krätze-Infektionen treten auch in Deutschland hin und wieder vor allem
in Pflegeeinrichtungen oder Obdachlosenunterkünften auf. Wie viele
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Krätze-Infektionen hat es seit 2011 in Hamburg gegeben? (Bitte nach
Jahren aufschlüsseln.)
Siehe Drs. 21/1340.
25. Welche Therapieformen sind bei Krätze-Infektionen in Hamburg in den
vergangenen Jahren zum Einsatz gekommen? Mussten dabei Präparate
im Ausland oder konnten diese im Inland bestellt werden?
26. Wie und womit werden Krätze-Infektionen in Pflegeeinrichtungen in
Hamburg in der Regel behandelt?
Die Therapie von Krätzmilbeninfektionen obliegt der Verantwortung der allgemeinbeziehungsweise fachärztlichen Versorgung. Daten zu Art und Weise der vorgenommenen Behandlungen liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Die Bekämpfung/
Behandlung von Scabies erfolgt entsprechend den Empfehlungen der Fachgesellschaften und dem RKI-Ratgeber für Ärzte zum Krätzmilbenbefall (Skabies).
Im Übrigen siehe Drs. 21/1340.
27. Ist in der Unterkunft Jenfelder Moorpark bei Bewohnern im laufenden
Jahr die Diagnose TBC gestellt worden?
Wenn ja, wie viele Menschen sind betroffen? Wo werden sie behandelt?
Der Tuberkulosebekämpfungsstelle im Bezirksamt Hamburg-Mitte liegt keine Meldung
einer Person mit einer behandlungsbedürftigen Tuberkuloseerkrankung aus der
Unterkunft Jenfelder Moorpark vor.
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