Arbeits- und Gesundheitsschutz Informationen für Sicherheitsbeauftragte Erstellt von der Stabsstelle Sicherheit 01/2011 Inhalt dieses Moduls • • • • • • • • • Wozu werden Sicherheitsbeauftragte benötigt ? Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Pflichten der Sicherheitsbeauftragten Rechte der Sicherheitsbeauftragten Wer trägt die Verantwortung ? Die Verantwortung des Vorgesetzten Wie wird man Sicherheitsbeauftragter ? Schulungen von Sicherheitsbeauftragten Das Team der Stabsstelle Sicherheit 2 Wozu werden Sicherheitsbeauftragte benötigt? Sicherheitsbeauftragte unterstützen Vorgesetzte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sicherheitsbeauftragte sind Ansprechpartner für ihre Kolleginnen und Kollegen, für die Vorgesetzten und für die Stabsstelle Sicherheit bei Belangen der Arbeitssicherheit. Sicherheitsbeauftragte tragen keine (zivil- oder strafrechtliche) Verantwortung und haben grundsätzlich in ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis. Vorgesetzte sind die alleinigen Entscheidungs- und Verantwortungsträger. 3 Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Die Aufgaben der/s Sicherheitsbeauftragten umfassen folgende Punkte: • Die Kollegen und die Vorgesetzten auf Gefährdungen im Arbeitsbereich hinweisen • Vorhandensein, Funktionsfähigkeit und Benutzung von Schutzeinrichtungen überprüfen • Vorhandensein und Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (z.B. Kittel, Handschuhe, etc) überprüfen • Mängel melden • Kontakt zur Stabsstelle Sicherheit (SSI) herstellen und als Ansprechpartner/in zur Verfügung stehen • Mit dem Betriebsarzt zusammenarbeiten • Als Ansprechpartner/in im Falle der Anwesenheit von Fremdfirmen aktiv werden • Als Informationsdrehscheibe zwischen den Vorgesetzten, den Mitarbeitern, SSI und dem Betriebsärztlichen Dienst fungieren 4 Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Die Kommunikationswege des Sicherheitsbeauftragten (SB) Betriebsarzt Vorgesetzter SB Mitarbeiter Stabsstelle Sicherheit 5 Pflichten der Sicherheitsbeauftragten Die Pflichten der/s Sicherheitsbeauftragten sind wie folgt: • Nach seinen Möglichkeiten die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen • Die Vorgesetzten über mögliche Gefahren und Mängel in Kenntnis zu setzen • Die Unfälle und Beinaheunfälle zur Kenntnis nehmen und die Vorgesetzten darüber zu informieren um Verbesserungen zu erzielen 6 Rechte der Sicherheitsbeauftragten Die / Der Sicherheitsbeauftragte hat folgende Rechte: • Uneingeschränkte Zugangsberechtigung in seinem Zuständigkeitsbereich • Ausreichend Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter während der Arbeitszeit • Teilnahme an Fortbildungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz • Teilnahme an Begehungen • Verbesserungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anzuregen • Informationen über Arbeitsunfälle in seinem Bereich zu erhalten 7 Wer trägt die Verantwortung ? Verantwortlich Rektor / Kanzler Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Berä Berät und unterstü unterstützt berä berät und unterstü unterstützt Betriebsärztlicher Dienst Stabsstelle Sicherheit Verantwortlich Sicherheitsbeauftragte/r Professor Kommuniziert und unterstü unterstützt Verantwortl. Verantwortl. Gruppenleiter PostDoc Mitarbeiter Studierender Werkstattleiter Mitarbeiter Mitarbeiter 8 Die Verantwortung des Vorgesetzten 1. Organisation des Arbeitsschutzes: • Zuteilung der Aufgaben in der Aufbau- u. Ablauforganisation und für die Arbeitsschutzspezifischen Prozesse • Vorschlagen von Sicherheitsbeauftragten (mehrere Sicherheitsbeauftragte sind bei verschiedenen Arbeitsschwerpunkten möglich) • Evt. Delegation von Verantwortlichkeiten 9 Die Verantwortung des Vorgesetzten 2. Durchfü Durchführung des Arbeitsschutzes: •Gefährdungsbeurteilung •Risikoabschätzungen •Betriebsanweisungen •Schutzziele formulieren •Gefahrstoffkataster •Maßnahmen festlegen und umsetzen •Unterweisungen •Kontrolle •Dokumentation Diese Aufgaben können auf mehrere Personen verteilt werden. Sie gehören nicht primär zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten 10 Wie wird man Sicherheitsbeauftragter? Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ist einfach und schnell erledigt. 1. Formular „Bestellung Sicherheitsbeauftragter“ von der Homepage der SSI herunterladen und ausfüllen 2. Formular an SSI abschicken 3. SSI holt für Sie die erforderliche Zustimmung des Personalrates ein 4. SSI bestellt schriftlich den Sicherheitsbeauftragten Erst mit dieser schriftlichen Bestellung ist der/die Mitarbeiter/in offiziell Sicherheitsbeauftragte/r. 11 Wie wird man Sicherheitsbeauftragter? Homepage der SSI http://www.sicherheit.uni-freiburg.de 12 Schulungen von Sicherheitsbeauftragten Universitätsinterne Schulungen • Einführungsveranstaltungen für neue Sicherheitsbeauftragte von SSI • Jährliche Hauptversammlung aller Sicherheitsbeauftragten • Spezielle Veranstaltungen zu besonderen Themen der Arbeitssicherheit Schulungen der Unfallkasse Baden-Württemberg • Alle Kosten trägt die Unfallkasse • Institut muss den/die Sicherheitsbeauftragte/n lediglich freistellen 13 SSI Das Team der Stabsstelle Sicherheit Zentrale Telefon-Nr.: 203 – 9031 Stefan-Meier-Straße 8, 2.OG (Eckgebäude Stefan-Meier/Albertstr.) Infos direkt auf unserer Homepage: http://www.sicherheit.uni-freiburg.de [email protected] oder unter „Wie geht das ?“ 14
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