Sicherheitsbeauftragte - Stabsstelle Sicherheit

Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Erstellt von der Stabsstelle Sicherheit 01/2011
Inhalt dieses Moduls
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Wozu werden Sicherheitsbeauftragte benötigt ?
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
Rechte der Sicherheitsbeauftragten
Wer trägt die Verantwortung ?
Die Verantwortung des Vorgesetzten
Wie wird man Sicherheitsbeauftragter ?
Schulungen von Sicherheitsbeauftragten
Das Team der Stabsstelle Sicherheit
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Wozu werden Sicherheitsbeauftragte benötigt?
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Vorgesetzte bei der
Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten.
Sicherheitsbeauftragte sind Ansprechpartner für ihre Kolleginnen und
Kollegen, für die Vorgesetzten und für die Stabsstelle Sicherheit bei
Belangen der Arbeitssicherheit.
Sicherheitsbeauftragte tragen keine (zivil- oder strafrechtliche)
Verantwortung und haben grundsätzlich in ihrer Funktion als
Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis.
Vorgesetzte sind die alleinigen Entscheidungs- und Verantwortungsträger.
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Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Die Aufgaben der/s Sicherheitsbeauftragten umfassen folgende Punkte:
• Die Kollegen und die Vorgesetzten auf Gefährdungen im Arbeitsbereich hinweisen
• Vorhandensein, Funktionsfähigkeit und Benutzung von Schutzeinrichtungen
überprüfen
• Vorhandensein und Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung
(z.B. Kittel, Handschuhe, etc) überprüfen
• Mängel melden
• Kontakt zur Stabsstelle Sicherheit (SSI) herstellen und als Ansprechpartner/in zur Verfügung stehen
• Mit dem Betriebsarzt zusammenarbeiten
• Als Ansprechpartner/in im Falle der Anwesenheit von Fremdfirmen aktiv
werden
• Als Informationsdrehscheibe zwischen den Vorgesetzten, den Mitarbeitern,
SSI und dem Betriebsärztlichen Dienst fungieren
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Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Die Kommunikationswege des Sicherheitsbeauftragten (SB)
Betriebsarzt
Vorgesetzter
SB
Mitarbeiter
Stabsstelle Sicherheit
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Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
Die Pflichten der/s Sicherheitsbeauftragten sind wie folgt:
• Nach seinen Möglichkeiten die Maßnahmen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes zu unterstützen
• Die Vorgesetzten über mögliche Gefahren und Mängel in
Kenntnis zu setzen
• Die Unfälle und Beinaheunfälle zur Kenntnis nehmen und die
Vorgesetzten darüber zu informieren um Verbesserungen zu erzielen
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Rechte der Sicherheitsbeauftragten
Die / Der Sicherheitsbeauftragte hat folgende Rechte:
• Uneingeschränkte Zugangsberechtigung in seinem Zuständigkeitsbereich
• Ausreichend Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter während der Arbeitszeit
• Teilnahme an Fortbildungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Teilnahme an Begehungen
• Verbesserungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anzuregen
• Informationen über Arbeitsunfälle in seinem Bereich zu erhalten
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Wer trägt die Verantwortung ?
Verantwortlich
Rektor / Kanzler
Betriebsarzt
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Berä
Berät und unterstü
unterstützt
berä
berät und unterstü
unterstützt
Betriebsärztlicher Dienst
Stabsstelle Sicherheit
Verantwortlich
Sicherheitsbeauftragte/r
Professor
Kommuniziert und unterstü
unterstützt
Verantwortl.
Verantwortl.
Gruppenleiter
PostDoc
Mitarbeiter
Studierender
Werkstattleiter
Mitarbeiter
Mitarbeiter
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Die Verantwortung des Vorgesetzten
1. Organisation des Arbeitsschutzes:
• Zuteilung der Aufgaben in der Aufbau- u. Ablauforganisation und für
die Arbeitsschutzspezifischen Prozesse
• Vorschlagen von Sicherheitsbeauftragten (mehrere
Sicherheitsbeauftragte sind bei verschiedenen Arbeitsschwerpunkten
möglich)
• Evt. Delegation von Verantwortlichkeiten
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Die Verantwortung des Vorgesetzten
2. Durchfü
Durchführung des Arbeitsschutzes:
•Gefährdungsbeurteilung •Risikoabschätzungen
•Betriebsanweisungen
•Schutzziele formulieren
•Gefahrstoffkataster
•Maßnahmen festlegen und umsetzen
•Unterweisungen
•Kontrolle
•Dokumentation
Diese Aufgaben können auf mehrere Personen verteilt werden.
Sie gehören nicht primär zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
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Wie wird man Sicherheitsbeauftragter?
Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ist einfach und schnell erledigt.
1. Formular „Bestellung Sicherheitsbeauftragter“
von der Homepage der SSI herunterladen und ausfüllen
2. Formular an SSI abschicken
3. SSI holt für Sie die erforderliche Zustimmung des Personalrates ein
4. SSI bestellt schriftlich den Sicherheitsbeauftragten
Erst mit dieser schriftlichen Bestellung ist der/die Mitarbeiter/in offiziell
Sicherheitsbeauftragte/r.
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Wie wird man Sicherheitsbeauftragter?
Homepage der SSI
http://www.sicherheit.uni-freiburg.de
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Schulungen von
Sicherheitsbeauftragten
Universitätsinterne Schulungen
• Einführungsveranstaltungen für neue Sicherheitsbeauftragte
von SSI
• Jährliche Hauptversammlung aller Sicherheitsbeauftragten
• Spezielle Veranstaltungen zu besonderen Themen der Arbeitssicherheit
Schulungen der Unfallkasse Baden-Württemberg
• Alle Kosten trägt die Unfallkasse
• Institut muss den/die Sicherheitsbeauftragte/n lediglich freistellen
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SSI
Das Team der Stabsstelle Sicherheit
Zentrale Telefon-Nr.: 203 – 9031
Stefan-Meier-Straße 8,
2.OG
(Eckgebäude Stefan-Meier/Albertstr.)
Infos direkt auf unserer Homepage:
http://www.sicherheit.uni-freiburg.de
[email protected]
oder unter „Wie geht das ?“
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