AUFGEPASST! inFoRMationEn ZUM aRBEitSSChUtZ

AUFGEPASST!
INFORMATIONEN ZUM ARBEITSSCHUTZ
Arbeits- und Gesundheitsschutz haben an unserer Universität einen hohen Stellenwert. Sowohl
aufgrund gesetzlicher Vorschriften, aber auch aus Fürsorge für die Beschäftigten werden viele
Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, um Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit vor Unfällen und
Gesundheitsschäden zu schützen.
VERANTWORTLICHKEITEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN
Für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften –
wie z.B. das Arbeitschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung oder die Bildschirmarbeitsplatzverordnung – sind die Vorgesetzten der jeweiligen Bereiche verantwortlich. Diese
werden von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzten beraten und unterstützt.
Aber auch Sie selbst sind aktiv am Arbeitsschutz beteiligt. Das Arbeitsschutzgesetz
verpflichtet die Beschäftigten, nach ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisungen durch die Vorgesetzten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu
sorgen. Mögliche Gefahren sowie Sicherheitsmängel sind unverzüglich den Vorgesetzten zu melden.
UNTERWEISUNG DER BESCHÄFTIGTEN
Die Beschäftigten sind von den Vorgesetzten über Gefährdungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Eine Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel
oder neuer Technologien erfolgen, dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden.
GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Jede/r Beschäftigte der Ruhr-Universität ist bei der Unfallkasse NRW unfallversichert.
Sollten Sie bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg einen Unfall haben, melden Sie diesen bitte umgehend Ihrem Vorgesetzten. Die Universität zeigt diesen Unfall dann der
Unfallkasse an.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, BRÄNDEN UND HAUSALARM
In den Fluren, Aufzugvorräumen und Treppenhäusern finden Sie Aushänge mit Verhaltensrichtlinien für Notfälle. Informieren Sie sich über die dort aufgeführten Maßnahmen, damit Sie im Ernstfall schnell und richtig handeln können.
Hausalarm – ein lang anhaltender Klingelton – wird ausgelöst, wenn aufgrund akuter Gefahr, z.B. im Brandfall, die Räumung der Gebäude erforderlich ist. Verlassen Sie
dann bitte möglichst schnell das Gebäude über die ausgeschilderten Fluchtwege. Türen
im Verlauf dieser Fluchtwege können jederzeit von innen ohne Schlüssel geöffnet werden, da Sie mit einem Panikschloss oder -riegel ausgestattet sind.
08 09
ZENTRALER NOTRUF ÜBER DIE LEITWARTE
Die Leitwarte ist die zentrale Notrufstelle der Universität. Sie ist rund um die Uhr besetzt und unter der Rufnummer -23333 immer erreichbar. Bei Notfällen alarmiert sie
Feuerwehr, Notarzt oder Polizei und zuständige Stellen innerhalb der Universität.
Auch technische Störungen wie Stromausfall, Wasserrohrbruch oder defekte Sanitäranlagen können Sie der Leitwarte melden. Von dort werden dann die zuständigen Mitarbeiter des Dezernats 5 informiert.
UNSER SERVICE: ERSTE-HILFE-KURSE UND FEUERLÖSCHÜBUNGEN
Die Abteilung Arbeitssicherheit bietet für alle Beschäftigten Erste-Hilfe-Lehrgänge
und Unterweisungen in der Handhabung von Feuerlöschern an.
Sie sind interessiert? Dann wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Bereichs Arbeitssicherheit unter -22311. Aktuelle Termine erfahren Sie auch im Internet: www.
uv.rub.de/hsi.
ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGEUNTERSUCHUNGEN
Bei bestimmten Tätigkeiten – z.B. im Umgang mit Gefahrstoffen, bei Bildschirmarbeiten oder Lärmarbeit – können arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen notwendig sein. Die Untersuchungen, zu denen Sie von Ihren Vorgesetzten angemeldet
werden, erfolgen durch die Arbeitsmediziner/innen des Arbeitsmedizinischen Vorsorgezentrums Herne (AMVZ).
Vor Dienstreisen in klimatisch extreme Gebiete – wie tropischen Regionen, Polarregionen oder großen Höhen – haben Sie die Möglichkeit einer reisemedizinischen Beratung.
Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine kassenärztliche Behandlung durch die Mediziner/
innen des AMVZ.
Weitere Informationen erhalten Sie unter -24400.
VERHALTEN BEI EINEM HAUSALARM
Bei Ertönen der Alarmglocke müssen alle Personen das Gebäude umgehend verlassen. Bitte benutzen Sie dann zu Ihrer eigenen Sicherheit die gekennzeichneten Fluchtwege und in keinem Fall die Aufzüge!
HABEN SIE FRAGEN?
Die für Sie zuständigen Ansprechpartner/innen sowie alles Wissenswerte rund um
Arbeits- und Gesundheitsschutz finden Sie auf der Homepage der Arbeitssicherheit
unter www.uv.rub.de/hsi.
informationen rund um den arbeitsplatz