Ablehnung von eh

Gemeinde Steißlingen
Sitzung des Gemeinderates
am 09.11.2015
öffentlich
Tagesordnungspunkt
9
Nachfolge von Gemeinderat Jürgen Probst
- Feststellen von Hinderungs- und Ablehnungsgründen
nachrückenden Personen
der
Az.: 022.133
Sachbericht:
Der Antrag von Jürgen Probst auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem Gemeinderat wurde
in der Sitzung vom 14.09.2015 einstimmig vom Gemeinderat bestätigt.
Nach § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) rückt im Falle
des Ausscheidens eines Gewählten aus dem Gemeinderat der als nächste Ersatzperson
festgestellte Bewerber nach. Dieser tritt bis zum Ende der laufenden Wahlperiode an die
Stelle des ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieds. Voraussetzungen für ein Nachrücken in den Gemeinderat sind, dass die Ersatzperson die Annahme der Wahl nicht
aus wichtigem Grund ablehnt (§ 16 GemO) und keine Hinderungsgründe für einen
Eintritt in den Gemeinderat vorliegen (§ 29 GemO). Bei der letzten Gemeinderatswahl
wurde Herr Gunther Roos als nächste Ersatzperson für die Fraktion SPD/Grüne
festgestellt. Die Verwaltung konnte diesbezüglich keinen Hinderungsgrund nach § 29
GemO feststellen.
Herr Gunther Roos wurde vorab von der Gemeindeverwaltung über die bevorstehende
Ernennung informiert, möchte diese jedoch aus gesundheitlichen Gründen ablehnen
(siehe Anlage). Er bittet deshalb den Gemeinderat, seinen Antrag durch Beschluss zu
bestätigen. Dafür beruft er sich auf §16 Abs. 1 Satz 5 GemO, der besagt dass die
Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit bei anhaltender Krankheit zulässig ist. Außerdem
erfüllt er den Tatbestand nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 GemO, da er älter als 62 Jahre ist.
In diesem Fall rückt die zweite Ersatzperson aufgrund der vorgenannten Vorschriften
nach. Diese ist nach dem amtlichen Wahlergebnis Frau Stefanie Blickle, Singener
Straße 23, Steißlingen. Die Verwaltung hat in Vorkenntnis der Gründe von Herrn Roos
Frau Blickle ebenfalls um Stellungnahme gebeten für den Fall, dass der Gemeinderat die
vorgenannte Ablehnung mehrheitlich bestätigt. Frau Blickle hat mündlich erklärt, dass sie
das Amt als Gemeinderätin gerne annehmen würde. Hier muss der Gemeinderat
zunächst bestätigen, dass keine der in § 29 GemO aufgeführten Hinderungsgründe
bestehen. Die Verwaltung kann keine Hinderungsründe feststellen.
Da Gemeinderat Jürgen Probst zum 31.12.2015 aus dem Gremium ausscheiden wird,
kann Frau Blickle auch erst in der ersten Sitzung des neuen Jahres vereidigt werden.
Die entsprechenden Auszüge aus der Gemeindeordnung sind dem Vorbericht beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO im Hinblick auf das Nachrücken von Herrn Günther Roos bestehen. Seinem Antrag auf
Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach §16 Abs. 1 Satz 5 und 6 GemO wird
zugestimmt.
2. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Stefanie Blickle keine Hinderungsgründe
nach § 29 GemO für ein Nachrücken in den Gemeinderat bestehen. Auch stellt der
Gemeinderat fest, dass Frau Stefanie Blickle mit Wirkung der Vereidigung als
Gemeinderätin an die Stelle von Herrn Jürgen Probst in den Gemeinderat nachrückt.