Gemeinde Steißlingen Sitzung des Gemeinderates am 09.11.2015 öffentlich Tagesordnungspunkt 9 Nachfolge von Gemeinderat Jürgen Probst - Feststellen von Hinderungs- und Ablehnungsgründen nachrückenden Personen der Az.: 022.133 Sachbericht: Der Antrag von Jürgen Probst auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 14.09.2015 einstimmig vom Gemeinderat bestätigt. Nach § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) rückt im Falle des Ausscheidens eines Gewählten aus dem Gemeinderat der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach. Dieser tritt bis zum Ende der laufenden Wahlperiode an die Stelle des ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieds. Voraussetzungen für ein Nachrücken in den Gemeinderat sind, dass die Ersatzperson die Annahme der Wahl nicht aus wichtigem Grund ablehnt (§ 16 GemO) und keine Hinderungsgründe für einen Eintritt in den Gemeinderat vorliegen (§ 29 GemO). Bei der letzten Gemeinderatswahl wurde Herr Gunther Roos als nächste Ersatzperson für die Fraktion SPD/Grüne festgestellt. Die Verwaltung konnte diesbezüglich keinen Hinderungsgrund nach § 29 GemO feststellen. Herr Gunther Roos wurde vorab von der Gemeindeverwaltung über die bevorstehende Ernennung informiert, möchte diese jedoch aus gesundheitlichen Gründen ablehnen (siehe Anlage). Er bittet deshalb den Gemeinderat, seinen Antrag durch Beschluss zu bestätigen. Dafür beruft er sich auf §16 Abs. 1 Satz 5 GemO, der besagt dass die Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit bei anhaltender Krankheit zulässig ist. Außerdem erfüllt er den Tatbestand nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 GemO, da er älter als 62 Jahre ist. In diesem Fall rückt die zweite Ersatzperson aufgrund der vorgenannten Vorschriften nach. Diese ist nach dem amtlichen Wahlergebnis Frau Stefanie Blickle, Singener Straße 23, Steißlingen. Die Verwaltung hat in Vorkenntnis der Gründe von Herrn Roos Frau Blickle ebenfalls um Stellungnahme gebeten für den Fall, dass der Gemeinderat die vorgenannte Ablehnung mehrheitlich bestätigt. Frau Blickle hat mündlich erklärt, dass sie das Amt als Gemeinderätin gerne annehmen würde. Hier muss der Gemeinderat zunächst bestätigen, dass keine der in § 29 GemO aufgeführten Hinderungsgründe bestehen. Die Verwaltung kann keine Hinderungsründe feststellen. Da Gemeinderat Jürgen Probst zum 31.12.2015 aus dem Gremium ausscheiden wird, kann Frau Blickle auch erst in der ersten Sitzung des neuen Jahres vereidigt werden. Die entsprechenden Auszüge aus der Gemeindeordnung sind dem Vorbericht beigefügt. Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO im Hinblick auf das Nachrücken von Herrn Günther Roos bestehen. Seinem Antrag auf Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach §16 Abs. 1 Satz 5 und 6 GemO wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Stefanie Blickle keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO für ein Nachrücken in den Gemeinderat bestehen. Auch stellt der Gemeinderat fest, dass Frau Stefanie Blickle mit Wirkung der Vereidigung als Gemeinderätin an die Stelle von Herrn Jürgen Probst in den Gemeinderat nachrückt.
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