STERBEBEGLEITUNG NEU GEREGELT

Nummer 19 | 9. November 2015
© Bundesregierung | Steffen Kugler
STERBEBEGLEITUNG
NEU GEREGELT
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen
Wochen zwei wichtige Entscheidungen in der Diskus­
sion um eine menschenwürdige Begleitung Schwerst­
kranker und Sterbender getroffen.
Unser Parlament hat am vergangenen Freitag mit
klarer Mehrheit für den „Entwurf eines Gesetzes zur
Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der
Selbsttötung“ EE von Michael Brand, Kerstin Griese
und vielen anderen Abgeordneten aus allen Bundes­
tagsfraktionen gestimmt. Auch ich habe diesen
Gesetzentwurf in den vorherigen parlamentarischen
Beratungen von Anfang an unterstützt und ihm in der
entscheidenden Sitzung des Bundestages meine
Stimme gegeben. Der Entwurf sieht im Kern ein Ver­
bot der geschäftsmäßigen Selbsttötungshilfe und
damit auch und gerade von so genannten „Sterbe­
hilfe-Organisationen“ vor, während die Beihilfe zur
Selbsttötung im Einzelfall weiter straffrei bleibt.
Am vorangegangenen Tag hatte der Bundestag das
„Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativ­
versorgung in Deutschland“ EE beschlossen. Dieses
sieht vielfältige Maßnahmen zur Förderung des
flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativ­
versorgung in unserem Land vor und stärkt diese
überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase
verbringen – zu Hause, im Krankenhaus, im Pflege­
heim oder eben im Hospiz selbst.
Ich bin über beide Entscheidungen unseres Parla­
ments sehr froh. Der Deutsche Bundestag hat – im
Einklang mit der deutlichen Mehrheit der Ärzteschaft
– einerseits unterstrichen, dass Selbsttötungshilfe
keine ärztliche Aufgabe ist. Zugleich wird der Irrweg
der so genannten „aktiven Sterbehilfe“ in unserem
Land nicht beschritten. Mit dem Hospiz- und Pallia­
tivgesetz werden andererseits die Voraussetzungen
weiter verbessert, um schwerstkranken Menschen in
ihrer letzten Lebensphase das zukommen zu lassen,
was sie tatsächlich benötigen: Menschliche Zuwen­
dung und umfassende Hilfe.
Herzliche Grüße
Eine wegweisende Entscheidung des Bundestages: Die Sterbebegleitung in Deutschland
wird neu geregelt. Das Parlament stimmte am 6. November mit deutlicher Mehrheit für
den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen
Förderung der Selbsttötung EE, der insbesondere von Michael Brand MdB EE und
Kerstin Griese MdB EE ausgearbeitet worden war. Der Entwurf sieht vor, geschäfts­
mäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen und einen entsprechenden Paragraphen im
Strafgesetzbuch zu schaffen. Dies betrifft Vereine, Organisationen und Einzelpersonen,
die Selbsttötungshilfe mit gewerbsmäßiger Absicht anbieten. Ihnen droht bei einer Ver­
urteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Angehörige
oder Personen, die dem Suizidwilligen nahestehen, sind dagegen von der Strafandrohung
ausgenommen, sofern sie im Einzelfall handeln.
Der Entscheidung des Bundestages ging eine lange Debatte voraus, in der das intensive
Ringen um eine Entscheidung für eine angemessene gesetzliche Regelung erneut deut­
lich wurde. Die Befürworter des „Brand/Griese“-Gesetzentwurfs wandten sich wieder­
holt gegen den unzutreffenden Vorwurf, ihr Entwurf kriminalisiere die Ärzteschaft.
Michael Brand selbst betonte, dass die Bundesärztekammer wie auch namhafte Palliativ­
mediziner im Vorfeld der Debatte verdeutlicht hätten, dass der „Brand/Griese“-Gesetz­
entwurf die Ärzte nicht kriminalisiere. Hermann Gröhe hob mit Blick auf den auch von
ihm unterstützten Gesetzentwurf hervor, dieser sei „eine Regelung mit Maß und Mitte“.
Es sei richtig, dass die deutsche Rechtsordnung zum Drama der Selbsttötung schweige
und die Straffreiheit der individuellen Selbsttötungsbeihilfe bestehen bleibe. Es sei aber
„eine völlig unterschiedliche Situation, ob ein zur Selbsttötung entschlossener Mensch
mit einer anderen Person über mögliche Unterstützungshandlungen redet oder ob
Vereine einem unbegrenzten Adressatenkreis dies gleichsam als Dienstleistung anbieten.“
Das Video der gesamten Plenardebatte vom 6. November finden Sie hier EE. Die Plenar­
rede von Hermann Gröhe können Sie sich hier EE ansehen.
KRANKENHAUSSTRUKTUR­
GESETZ VERABSCHIEDET
Gute Nachrichten mit Blick auf die Zukunft der Krankenhäuser in ganz Deutschland: Der
Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Gesetz zur Reform der Strukturen der
Krankenhausversorgung EE verabschiedet. „Mit dem Krankenhausstrukturgesetz legen
wir die Grundlagen für eine gute Weiterentwicklung der qualitativ hochwertigen Kranken­
hausversorgung in unserem Land – und die Gewinner sind die Patientinnen und Patien­
ten“, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in seiner Plenarrede im Parla­
ment. Die Stärkung der Pflege auf der Station, eine gut erreichbare Grund- und Regel­
versorgung, eine qualitätsorientierte Arbeitsteilung, welche die Qualität der Behandlung
in den Mittelpunkt stelle, und die Unterstützung der Länder bei der Weiterentwicklung
der deutschen Krankenhauslandschaft seien die wesentlichen Ziele des Gesetzes. Zudem
hob Gröhe hervor, das Gesetz sorge für mehr Personal am Krankenbett – ein Kernpunkt,
der mit Blick auf den besonders wichtigen Bereich der Pflege eine nachhaltige Verbesse­
rung bringt.
Die Plenarrede von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zum Krankenhausstruk­
turgesetz finden Sie hier EE. Hintergrundinformationen zum Gesetz finden Sie hier EE
auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
„DIALOG OHNE GRENZEN“
Rückblick auf die Ebola-Epidemie in verschiede­
nen westafrikanischen Staaten im vergangenen
Jahr: Ein Drittel aller Patientinnen und Patienten
wurde während des schweren Ausbruchs dieses
Virus von „Ärzte ohne Grenzen“ EE behandelt.
Die schon traditionsreiche Nichtregierungsor­
ganisation, im Jahr 1971 gegründet und im Jahr
1999 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet,
Foto: Carolin Briem
veranstaltete am vergangenen Mittwoch in Berlin
ihren „Dialog ohne Grenzen“, bei dem Bundes­gesundheitsminister Hermann Gröhe den vie­
len Helferinnen und Helfern in seiner Rede für ihren wertvollen Einsatz dankte. Die Arbeit
von „Ärzte ohne Grenzen“ sei und bleibe, so Gröhe, „von unschätzbarem Wert“. Ebola habe,
wie der Bundesminister zudem betonte, deutlich gezeigt, dass die Weltgemeinschaft heute
nicht ausreichend auf Gesundheitskrisen dieses Ausmaßes vorbereitet sei. Grundlegende
Verbesserungen der Gesundheitswesen vor allem in den ärmeren Ländern Afrikas seien des­
halb für die Arbeit der unionsgeführten Bundesregierung von wesentlicher Bedeutung. In
diesem Zusammenhang begrüßte Gröhe die Zusammenarbeit von Politik und Zivilgesell­
schaft, zu der auch die „Ärzte ohne Grenzen“ mit ihrem Erfahrungsschatz beitragen.
BÜRGERDIALOG IN DESSAU
Bundesminister im Bauhaus: Der dritte Bürgerdialog zum Thema „Gut leben in Deutschland“
EE mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe fand am 28. Oktober 2015 in Dessau
statt. Im weltbekannten Bauhaus EE diskutierte Gröhe mit mehr als 70 Bürgerinnen und
Bürgern in kleinen Gesprächsrunden darüber, was ein gutes Gesundheitswesen ausmacht.
Themen-Tische und der Gedankenaustausch zu vier verschiedenen Schwerpunkten standen
im Mittelpunkt der Veranstaltung: Fragen und Antworten zu guter medizinischer Versorgung,
zu guten Krankenversicherungen, zur Pflege und Pflegeversicherung sowie zur Prävention
und zur Gesundheitsvorsorge bestimmten das Programm des Bürgerdialogs. Das offene Fo­
rum bot die Möglichkeit zu drei Stunden des intensiven Austauschs, bei dem die Teilnehmen­
den ihre Wünsche an die Politik klar zum Ausdruck brachten. ‚Wir müssen Mitarbeiter in Ge­
sundheitsberufen besser an unsere Einrichtungen binden‘, hieß es etwa – oder: ‚Das Bewusst­
sein für Gesundheit muss im Kindergarten beginnen.‘ „Gesundheit spielt für die Bürgerinnen
und Bürger eine große Rolle, wenn es um Vorstellungen von einem guten Leben geht. Für die
Bürgerinnen und Bürger in Dessau-Roßlau gehören dazu zum Beispiel mehr Wertschätzung
für Pflegende und gute Informationen für ein eigenverantwortliches und gesundes Leben“,
verdeutlichte der Bundesgesundheitsminister, der nach intensiven Gesprächen allen Beteilig­
ten am Ende der Veranstaltung für ihren Einsatz und ihre Offenheit dankte. Gemeinsam mit
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, der am Bürgerdialog ebenfalls betei­
ligt war, hatte Gröhe vor der Veranstaltung das Städtische Klinikum Dessau besucht. Hier
stand u. a. das Thema „Seltene Erkrankungen“ im Blickpunkt.
Die Ergebnisse der Bürgerdialoge werden mit Unterstützung unabhängiger Wissenschaftler
ausgewertet. Die gewonnenen Erkenntnisse münden in Indikatoren für Lebensqualität, an de­
nen sich die Bundesregierung in Zukunft orientieren will. Ein entsprechender Bericht wird
über den Stand sowie die Entwicklung von Lebensqualität in Deutschland Auskunft geben
und mit einem Aktionsplan wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur weiteren
Verbesserung der Lebensqualität ergreifen.
„GEH DEINEN WEG“
Die Deutschlandstiftung Integration EE fördert
junge Menschen, die nicht in Deutschland ge­
boren wurden oder deren Eltern eine Einwande­
rungsgeschichte haben, bei ihrem beruflichen
Einstieg. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag
für ein gutes Zusammenleben. Bei der Konferenz
„Geh Deinen Weg“ der Deutschlandstiftung
sprach Hermann Gröhe am Montag der vergan­
Foto: Carolin Briem
genen Woche mit Stipendiatinnen und Stipen­
diaten in Berlin über globale Gesundheitspolitik. Dabei verdeutlichte der Bundesminister,
dass Gesundheit heute mehr denn je global gedacht werden muss, da auch Krankheiten nicht
an Staatsgrenzen haltmachten.
NEUES AUS DEM PARLAMENT
Finanzielle Entlastung der Kommunen
Gute Nachrichten für die Kommunen: Mit dem
Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz werden die Ver­
einbarungen umgesetzt, die die Bundesregierung
am 24. September 2015 zur Entlastung von Ländern
und Kommunen bei den Kosten der Aufnahme und
Unterbringung von Asylbewerbern und Flücht­
lingen mit den Landesregierungen getroffen hat.
Während im Bundeshaushalt 2015 hierfür eine Ent­
lastung in Höhe von einer Milliarde Euro eingeplant
war, werden diese Mittel aufgrund der wachsenden
Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen nun auf
zwei Milliarden Euro erhöht. Zudem wurde be­
schlossen, dass fünf Milliarden Euro in eine Rück­
lage des Bundes fließen, die zur Finanzierung wei­
terer Belastungen von Bund, Ländern und Kommu­
nen bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Asyl­
bewerbern angelegt wird. Der Nachtragshaushalt
ist ebenso wie der Bundeshaushalt ohne neue
Schulden ausgeglichen EE.
Terrorismusbekämpfung
Wichtige Maßnahmen im Bereich der inneren
Sicherheit: Einem Gesetzentwurf der Bundesregie­
rung folgend, hat der Bundestag beschlossen, die
bis zum Januar 2016 befristeten Regelungen zur
Bekämpfung von Terrorismus um fünf Jahre zu ver­
längern. Bei den im Wesentlichen nach dem 11. Sep­
tember 2001 eingeführten Regelungen geht es vor
allem um Befugnisse der Nachrichtendienste, Aus­
künfte bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten
und Telekommunikationsdiensten einzuholen.
Wissenschaftler des Instituts für Gesetzfolgenab­
schätzung werteten die bisherigen Erfahrungen mit
dem Gesetz aus und kamen zu dem Ergebnis, dass
es wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des
Terrorismus erbracht habe und die Nachrichten­
dienste die Ermittlungsmöglichkeiten „maßvoll“
einsetzten. Aufgrund von Erfahrungen aus der
Praxis werden mit der Verlängerung des Gesetzes
Änderungen bezüglich Sicherheitsüberprüfungen
und im Grundbuchrecht aufgenommen EE.
WICHTIGE TERMINE
E 13. November 2015
Grußwort beim 6. Kinderhospizforum, Essen.
E 1 6. November 2015
Eröffnung des 38. Deutschen Krankenhaus­
tages, Düsseldorf.
E 17. November 2015
Rede beim 8. Integrationsgipfel im Bundes­
kanzleramt, Berlin.