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Beurlaubung
vom Studium
Bei einer Beurlaubung bleibt die Zulassung zu
einem Studium aufrecht, die beurlaubten
Semester werden jedoch nicht gezählt.
Da eine Beurlaubung auch negative Konsequenzen mit sich bringen kann, ist dieser Schritt gut
zu überlegen.
Beurlaubungsgründe
Für folgende Gründe können Sie an der Universität Wien einen Antrag auf Beurlaubung stellen:
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Schwangerschaft
Betreuung eigener Kinder (bis zur Volljährigkeit, es können beide Elternteile zur gleichen
Zeit aus diesem Grund beurlaubt werden)
Präsenz-/Zivildienst
freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
Betreuungspflichten
Krankheiten/Verletzungen/Behinderungen,
die das Studium mindestens vier Wochen
erheblich beeinträchtigen
eine mindestens vierwöchige erhebliche
Beeinträchtigung des Studiums durch Berufstätigkeit oder Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
eine mindestens vierwöchige erhebliche
Beeinträchtigung des Studiums durch die Erledigung von Behördengängen im Ausland.
Universität Wien
Student Point
Universitätsring 1, A-1010 Wien
Beantragung und Zurückziehen
der Beurlaubung
Für den Antrag auf Beurlaubung benötigen Sie:
• das ausgefüllte und unterschriebene
Antragsformular (http://studentpoint.
univie.ac.at >Services > Formulare)
• eine Kopie/einen Scan Ihres
Studierendenausweises
Sie können die Unterlagen per E-Mail
von Ihrer u:account-Webmail-Adresse
([email protected]) an
[email protected] , per Fax
(01/4277-9121) oder per Post (Adresse steht am
Antragsformular) schicken oder den Antrag in
den blauen Briefkasten im Referat Studienzulassung einwerfen.
Die Antragsstellung ist nur innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist möglich. Die Fristen
finden Sie auf http://studentpoint.univie.ac.at
> durchs Studium > Termine, Fristen, Ferien
Das Zurückziehen der Beurlaubung ist bis zum
Ende der Nachfrist möglich. Dafür schreiben Sie
ein E-Mail von Ihrer u:account-Webmail-Adresse
an [email protected] .
Bitte beachten Sie, dass sich ein allfälliger Studienbeitrag in der Nachfrist um 10% erhöht!
Telefon/E-Mail:
Website:
+43-1-4277-10 600
[email protected]
http://studentpoint.univie.ac.at
Wie erfahren Sie, ob der Beurlaubung
stattgegeben wurde?
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Ob Sie im aktuellen Semester beurlaubt wurden,
können Sie in U:SPACE sehen: https://uspace.
univie.ac.at > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag.
Dort scheint in der Forderungsaufschlüsselung die
Beurlaubung als eingetragen auf. Aktuelle sowie
vergangene Beurlaubungen können Sie außerdem unter Studium > Studienübersicht einsehen.
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Sie müssen im beurlaubten Semester auf jeden
Fall den ÖH-Beitrag einzahlen! Sollten Sie bereits
den vollen Studienbeitrag eingezahlt haben, so
können Sie - nach stattgegebener Beurlaubung einen Antrag auf Rückerstattung für den zu hoch
bezahlten Beitrag stellen.
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http://studentpoint.univie.ac.at > rund ums Geld >
Studienbeitrag > Rückerstattung
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Was müssen Sie in Bezug auf eine Beurlaubung
beachten?
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Sie müssen jedenfalls den ÖH-Beitrag ein-zahlen, den Studienbeitrag allerdings nicht.
Die Beurlaubung ist nur an jener Universität
gültig, an der der Antrag gestellt wurde. Sie
müssen den Antrag auf Beurlaubung an jeder
Uni, an der Sie studieren, seperat stellen, sofern Sie gleichzeitig beurlaubt sein
möchten. Es ist auch möglich, nur an einer Universität beurlaubt zu sein.
Bei der Erziehung eigener Kinder ist die
Beurlaubung bis zur Volljährigkeit der
Kinder möglich, beide Elternteile können
gleichzeitig beurlaubt sein.
Universität Wien
Student Point
Universitätsring 1, A-1010 Wien
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In beurlaubten Semestern können Sie keine
Lehrveranstaltungen besuchen oder wissenschaftliche Arbeiten zur Begutachtung vorlegen.
Sie dürfen keine Prüfungen zu Lehrveranstaltungen, die in beurlaubten Semestern abgehalten wurden, absolvieren, auch nicht zu
späteren Terminen.
Sie können Prüfungen aus vorangegangenen
Semestern noch bis zum Ende der Nachfrist
des beurlaubten Semesters ablegen.
Die Zulassung bleibt aufrecht, Sie können
weiterhin die u:account Services und die
Bibliothek nutzen.
Sie erhalten nur das Studienblatt, kein Semesteretikett und keine Studienbestätigung.
Eine Beurlaubung im ersten Semester
ist nicht möglich.
Eine Beurlaubung im Vorstudienlehrgang ist
möglich, allerdings verringert die Beurlaubung
die Anzahl der Semester, die Sie im Vorstudienlehrgang verbringen dürfen (ingesamt sind
das vier Semester).
Sie erhalten kein Semesterticket
der Wiener Linien.
Sie können keine Familienbeihilfe beziehen.
Eine Mitversicherung bei Angehörigen oder
studentische Selbstversicherung ist nicht
möglich (bitte erkundigen Sie sich direkt
bei Ihrer Krankenkassa).
Eine Beurlaubung hält eine etwaige automatische Unterstellung in ein neues
Curriculum nicht auf.
Detaillierte Infos: http://studentpoint.univie.ac.at
> zum Studium > Beurlaubung
Telefon/E-Mail:
Website:
+43-1-4277-10 600
[email protected]
http://studentpoint.univie.ac.at