Beurlaubung vom Studium Bei einer Beurlaubung bleibt die Zulassung zu einem Studium aufrecht, die beurlaubten Semester werden jedoch nicht gezählt. Da eine Beurlaubung auch negative Konsequenzen mit sich bringen kann, ist dieser Schritt gut zu überlegen. Beurlaubungsgründe Für folgende Gründe können Sie an der Universität Wien einen Antrag auf Beurlaubung stellen: • • • • • • • • Schwangerschaft Betreuung eigener Kinder (bis zur Volljährigkeit, es können beide Elternteile zur gleichen Zeit aus diesem Grund beurlaubt werden) Präsenz-/Zivildienst freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr Betreuungspflichten Krankheiten/Verletzungen/Behinderungen, die das Studium mindestens vier Wochen erheblich beeinträchtigen eine mindestens vierwöchige erhebliche Beeinträchtigung des Studiums durch Berufstätigkeit oder Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eine mindestens vierwöchige erhebliche Beeinträchtigung des Studiums durch die Erledigung von Behördengängen im Ausland. Universität Wien Student Point Universitätsring 1, A-1010 Wien Beantragung und Zurückziehen der Beurlaubung Für den Antrag auf Beurlaubung benötigen Sie: • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (http://studentpoint. univie.ac.at >Services > Formulare) • eine Kopie/einen Scan Ihres Studierendenausweises Sie können die Unterlagen per E-Mail von Ihrer u:account-Webmail-Adresse ([email protected]) an [email protected] , per Fax (01/4277-9121) oder per Post (Adresse steht am Antragsformular) schicken oder den Antrag in den blauen Briefkasten im Referat Studienzulassung einwerfen. Die Antragsstellung ist nur innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist möglich. Die Fristen finden Sie auf http://studentpoint.univie.ac.at > durchs Studium > Termine, Fristen, Ferien Das Zurückziehen der Beurlaubung ist bis zum Ende der Nachfrist möglich. Dafür schreiben Sie ein E-Mail von Ihrer u:account-Webmail-Adresse an [email protected] . Bitte beachten Sie, dass sich ein allfälliger Studienbeitrag in der Nachfrist um 10% erhöht! Telefon/E-Mail: Website: +43-1-4277-10 600 [email protected] http://studentpoint.univie.ac.at Wie erfahren Sie, ob der Beurlaubung stattgegeben wurde? • Ob Sie im aktuellen Semester beurlaubt wurden, können Sie in U:SPACE sehen: https://uspace. univie.ac.at > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag. Dort scheint in der Forderungsaufschlüsselung die Beurlaubung als eingetragen auf. Aktuelle sowie vergangene Beurlaubungen können Sie außerdem unter Studium > Studienübersicht einsehen. • • Sie müssen im beurlaubten Semester auf jeden Fall den ÖH-Beitrag einzahlen! Sollten Sie bereits den vollen Studienbeitrag eingezahlt haben, so können Sie - nach stattgegebener Beurlaubung einen Antrag auf Rückerstattung für den zu hoch bezahlten Beitrag stellen. • http://studentpoint.univie.ac.at > rund ums Geld > Studienbeitrag > Rückerstattung • • • Was müssen Sie in Bezug auf eine Beurlaubung beachten? • • • • Sie müssen jedenfalls den ÖH-Beitrag ein-zahlen, den Studienbeitrag allerdings nicht. Die Beurlaubung ist nur an jener Universität gültig, an der der Antrag gestellt wurde. Sie müssen den Antrag auf Beurlaubung an jeder Uni, an der Sie studieren, seperat stellen, sofern Sie gleichzeitig beurlaubt sein möchten. Es ist auch möglich, nur an einer Universität beurlaubt zu sein. Bei der Erziehung eigener Kinder ist die Beurlaubung bis zur Volljährigkeit der Kinder möglich, beide Elternteile können gleichzeitig beurlaubt sein. Universität Wien Student Point Universitätsring 1, A-1010 Wien • • • In beurlaubten Semestern können Sie keine Lehrveranstaltungen besuchen oder wissenschaftliche Arbeiten zur Begutachtung vorlegen. Sie dürfen keine Prüfungen zu Lehrveranstaltungen, die in beurlaubten Semestern abgehalten wurden, absolvieren, auch nicht zu späteren Terminen. Sie können Prüfungen aus vorangegangenen Semestern noch bis zum Ende der Nachfrist des beurlaubten Semesters ablegen. Die Zulassung bleibt aufrecht, Sie können weiterhin die u:account Services und die Bibliothek nutzen. Sie erhalten nur das Studienblatt, kein Semesteretikett und keine Studienbestätigung. Eine Beurlaubung im ersten Semester ist nicht möglich. Eine Beurlaubung im Vorstudienlehrgang ist möglich, allerdings verringert die Beurlaubung die Anzahl der Semester, die Sie im Vorstudienlehrgang verbringen dürfen (ingesamt sind das vier Semester). Sie erhalten kein Semesterticket der Wiener Linien. Sie können keine Familienbeihilfe beziehen. Eine Mitversicherung bei Angehörigen oder studentische Selbstversicherung ist nicht möglich (bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkassa). Eine Beurlaubung hält eine etwaige automatische Unterstellung in ein neues Curriculum nicht auf. Detaillierte Infos: http://studentpoint.univie.ac.at > zum Studium > Beurlaubung Telefon/E-Mail: Website: +43-1-4277-10 600 [email protected] http://studentpoint.univie.ac.at
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