Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
(§ 193 BauGB; § 11 Gutachterausschussverordnung - BayGaV)
Name, Vorname / Geschäfts-/Rechnungsadresse:
PLZ, Ort, Straße:
Telefon / Handy tagsüber:
An die
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
♦ Wertermittlungsobjekt ↓
Gemeinde
und
Bewertungszweck:
Gemarkung
Flurstück-Nr.
♦ Bewertungsstichtag:
Straße mit Haus-Nr.
bzw. Auswertungszeitraum:
♦
unbebautes Grundstück
♦
bebautes Grundstück _________________________________________________________
Grundstücksgröße:
m²
(Freistehendes Ein- /Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenend-/Reihen-
Einzeldenkmal
ja
Baujahr:
Keller
nein
mittelhaus, Mehrfamilienhaus, MFH mit teilweiser gewerbl. Nutzung, Sonstiges)
wesentl. Umbauten/Modernisierung (Art u. Jahr)
ja
nein
teilweise
Dachgeschoss (DG) ausgebaut
Erdgeschoss
ja
Wohnfläche Gesamtgebäude:
♦
Baujahr:
nein
m²
Wohnungseigentum oder
Anzahl Obergeschosse (ohne DG):
teilweise, ca. ________ m²
Anzahl der Wohnungen im Objekt
Teileigentum (WTE) und Aufteilungsplan-Nr.
Sanierungsjahr
Erstverkauf
Wohnfläche / gewerbl. Nutzfläche: ______________ m²
Geschosslage:
Weiterverkauf
Anzahl der Einheiten im Gebäude
Gebäudetyp ___________________________________________________
Mehrfamilienhaus (mit/ohne Gewerbe), Zweifam.-Haus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus
♦ Zusätzliche Angaben/Auswahlkriterien
♦ Der Antrag wird beantragt in der Eigenschaft als:
Gericht/Behörde, öbuv. Sachverständige/r, zertifizierte/r Sachverständige/r, Steuerberater/in etc.
[Auf tr agsschr ei ben, Vollmacht u. ggf. Ver pf li cht ungser kl är ung bei f ügen!]
Ich stimme zu
− alle durch Auskunft erhaltenen Daten streng vertraulich zu behandeln (eine Weitergabe an Dritte somit zu unterlassen),
− diese Daten nur für den Zweck zu verwenden, zu dessen Erfüllung sie erteilt worden sind,
− bei der Gutachtenerstellung nur anonymisierte Daten der Vergleichsobjekte aufzunehmen, so dass eine Identifikation
unmöglich ist.
Mir ist bekannt, dass gemäß Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz je Kauffall aus der Kaufpreissammlung eine Gebühr von 25,00 Euro erhoben wird. Soweit vorhanden, werden mindestens 6, jedoch höchstens 8 Daten
je Bewertungsfall herausgegeben (Gesamtgebühr 150 € / 200 €). Sollten keine vergleichbaren Kauffälle entsprechend meiner Auswahlkriterien vorhanden sein, können Gebühren bis zu 50,00 Euro (in Abhängigkeit vom Selektionsaufwand) entstehen. Ich verpflichte mich die Kosten zu übernehmen.
♦
Unterschrift Antragsteller/in
(Ort, Datum)
Geschäftsstelle
Tel. 08821–751-247
Fax 08821–7518-407
[email protected]