Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (§ 193 BauGB; § 11 Gutachterausschussverordnung - BayGaV) Name, Vorname / Geschäfts-/Rechnungsadresse: PLZ, Ort, Straße: Telefon / Handy tagsüber: An die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Olympiastraße 10 82467 Garmisch-Partenkirchen ♦ Wertermittlungsobjekt ↓ Gemeinde und Bewertungszweck: Gemarkung Flurstück-Nr. ♦ Bewertungsstichtag: Straße mit Haus-Nr. bzw. Auswertungszeitraum: ♦ unbebautes Grundstück ♦ bebautes Grundstück _________________________________________________________ Grundstücksgröße: m² (Freistehendes Ein- /Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenend-/Reihen- Einzeldenkmal ja Baujahr: Keller nein mittelhaus, Mehrfamilienhaus, MFH mit teilweiser gewerbl. Nutzung, Sonstiges) wesentl. Umbauten/Modernisierung (Art u. Jahr) ja nein teilweise Dachgeschoss (DG) ausgebaut Erdgeschoss ja Wohnfläche Gesamtgebäude: ♦ Baujahr: nein m² Wohnungseigentum oder Anzahl Obergeschosse (ohne DG): teilweise, ca. ________ m² Anzahl der Wohnungen im Objekt Teileigentum (WTE) und Aufteilungsplan-Nr. Sanierungsjahr Erstverkauf Wohnfläche / gewerbl. Nutzfläche: ______________ m² Geschosslage: Weiterverkauf Anzahl der Einheiten im Gebäude Gebäudetyp ___________________________________________________ Mehrfamilienhaus (mit/ohne Gewerbe), Zweifam.-Haus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus ♦ Zusätzliche Angaben/Auswahlkriterien ♦ Der Antrag wird beantragt in der Eigenschaft als: Gericht/Behörde, öbuv. Sachverständige/r, zertifizierte/r Sachverständige/r, Steuerberater/in etc. [Auf tr agsschr ei ben, Vollmacht u. ggf. Ver pf li cht ungser kl är ung bei f ügen!] Ich stimme zu − alle durch Auskunft erhaltenen Daten streng vertraulich zu behandeln (eine Weitergabe an Dritte somit zu unterlassen), − diese Daten nur für den Zweck zu verwenden, zu dessen Erfüllung sie erteilt worden sind, − bei der Gutachtenerstellung nur anonymisierte Daten der Vergleichsobjekte aufzunehmen, so dass eine Identifikation unmöglich ist. Mir ist bekannt, dass gemäß Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz je Kauffall aus der Kaufpreissammlung eine Gebühr von 25,00 Euro erhoben wird. Soweit vorhanden, werden mindestens 6, jedoch höchstens 8 Daten je Bewertungsfall herausgegeben (Gesamtgebühr 150 € / 200 €). Sollten keine vergleichbaren Kauffälle entsprechend meiner Auswahlkriterien vorhanden sein, können Gebühren bis zu 50,00 Euro (in Abhängigkeit vom Selektionsaufwand) entstehen. Ich verpflichte mich die Kosten zu übernehmen. ♦ Unterschrift Antragsteller/in (Ort, Datum) Geschäftsstelle Tel. 08821–751-247 Fax 08821–7518-407 [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc