Richtlinie für das Vergabe- und Losverfahren zur Ermittlung der Käufer von Doppelhaushälften in Yorktown Village 1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche, voll geschäftsfähige Person ab einem Alter von 18 Jahren. 2. Formelle Voraussetzungen Das eigens für die Verlosung zur Verfügung gestellte Formular „Bewerbung für die Teilnahme am Losverfahren“ muss korrekt, vollständig und gut lesbar ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Formular muss spätestens mit Ablauf des Tages, an dem der Abgabeschluss festgelegt ist, eingehen. Dies ist der 29. April 2016. Die Stadt Schweinfurt behält sich vor, Bewerbungen auszusortieren, die diesen Vorgaben nicht entsprechen. 3. Mehrfachbewerbungen Um das Losverfahren nicht zu beeinflussen, darf sich aus dem gleichen Haushalt nur eine Person als Käufer für eine Doppelhaushälfte bewerben. Der Bewerber erklärt, dass keine weiteren Angehörigen aus seinem Haushalt am Losverfahren teilnehmen. Sollten sich aus einer Familie mehrere Personen (beispielsweise Vater und Sohn oder auch zwei Brüder/Schwestern) um verschiedene Doppelhaushälften bewerben, ist dies grundsätzlich zulässig. 4. Verbindlichkeit der Teilnahme Wer sich für das Losverfahren bewirbt, sollte eine tatsächliche Kaufabsicht haben. Kommt ein Bewerber im Losverfahren zum Zuge und es wird innerhalb von vier Wochen ab Zusendung des Kaufvertragsentwurfes kein notarieller Kaufvertrag geschlossen, kommt dann automatisch der für die jeweilige Doppelhaushälfte gezogene Ersatzbewerber zum Zug. 5. Erwerbsmöglichkeit beschränkt auf eine Doppelhaushälfte Der Bewerber muss auf dem Bewerbungsformular mindestens die Nummer einer Doppelhaushälfte (DHH) einschließlich Angabe „L“ für linke oder „R“ für rechte DHH eintragen. Er kann in gleicher Weise eine weitere Doppelhaushälfte benennen. Sollte der Bewerber bei der Verlosung zwei Mal gezogen werden, beschränkt sich die Erwerbsmöglichkeit trotzdem nur auf eine Doppelhaushälfte. Die Häuser 405 L+R und 406 L+R stehen nicht zum Verkauf. Sie verbleiben bei der Stadt bzw. der SWG und werden an Lehrkräfte der International School Mainfranken (ISM) vermietet. Siehe Rückseite 6. Fünf Jahre Eigennutzung Der künftige Käufer erklärt im Kaufvertrag, dass er selbst oder Verwandte 1. Grades die erworbene Doppelhaushälfte für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab Kaufvertragsabschluss bewohnen. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung hat die Stadt ein Rückerwerbsrecht im Grundbuch gesichert. 7. Kaufpreis Der Kaufpreis wird für jedes Haus individuell festgesetzt. Die Preisspanne liegt voraussichtlich zwischen 91.000 € und 132.000 €. Die endgültigen Kaufpreise beschließt der Stadtrat. An den Tagen der offenen Tür sind die voraussichtlichen Kaufpreise an jeder Doppelhaushälfte sichtbar angebracht und auch im Exposé veröffentlicht. Die Höhe des Kaufpreises hängt ab von: dem Erhaltungszustand der Doppelhaushälfte der Größe des zugehörigen Grundstücks/Grundstücksanteils der Lage der Doppelhaushälfte innerhalb der Liegenschaft Yorktown Village 8. Finanzierungsaussage der Hausbank Bewerber, die am Losverfahren teilnehmen wollen, müssen spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist, also bis zum 13.Mai 2016, eine Finanzierungsaussage ihrer Bank vorlegen. Diese Finanzierungsaussage kann einfach gehalten sein, d.h. es genügt eine schriftliche Aussage der Bank, dass der Bewerber Kunde ist und im Falle eines Kaufs eine Finanzierung erhält bzw. ggf. über entsprechende Eigenmittel verfügt. Bewerber, die keine Finanzierungsaussage fristgerecht vorlegen, können nicht am Losverfahren teilnehmen. 9. Vertragsbedingungen Die genauen Vertragsbedingungen werden im notariellen Kaufvertrag geregelt. Der Käufer erhält mindestens zwei Wochen vor der vorgesehenen Beurkundung vom Notariat einen Vertragsentwurf zur Kenntnis. Gleichzeitig erhält er einen Terminvorschlag für die Beurkundung. 10. Abgabeschluss/Bewerbungsende Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Losverfahren endet mit Ablauf des 29. April 2016. 11. Ausschluss von Rechtsmitteln Mit der Abgabe der Bewerbung erkennt der Bewerber die oben genannten Bestimmungen an und verzichtet gleichzeitig auf Rechtsmittel gegen das Auswahlverfahren. STADT SCHWEINFURT April 2016
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