Seite 1 von 2 für Besprechungen, Messebesuche etc. (technische Arbeiten sind nur firmenintern bei Niederlassungen oder Tochtergesellschaften möglich) Einreise: visapflichtig (*je nach Nationalität im Einzelfall erfragen) Für Hongkong benötigen deutsche Geschäftsreisende (keine Arbeitsaufnahme etc.) bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen kein Visum zur Beantragung benötigen Sie: – – – einen Online-Visumantrag unter: http://www.visaforchina.org ein aktuelles Passfoto (farbig mit hellem neutralen Hintergrund, auf Antrag geklebt / keine Computerausdrucke oder ähnliches) einen mind. 6 Monate gültigen Reisepaß (3 bzw. 6 Monate über Visumgeltungsdauer / 6 Monate bei mehrfacher Einreise) mit mindestens zwei gegenüberliegenden freien Seiten Der Reisepass darf keinerlei Beschädigungen sowie sonstige nicht bestimmungsgemäße Veränderungen (z.B. eingeklebte Fotos etc.) aufweisen ! Sämtliche Unterlagen dürfen nicht zusammen geheftet/ getackert werden ! – eine offizielle Genehmigung der zuständigen Behörden (Ministerium, Provinzregierung bzw. ermächtigte Firmen) für ein- & zweimalige Einreise wird meist auch ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners akzeptiert (u.U. auch für mehrmalige Einreise möglich wenn aktuell schon Mehrfach-Visa erteilt wurden); dieses muss folgende Angaben enthalten: a) Briefbogen mit vollständigen Kontaktdaten (Firmenname, Adresse, Telefon) b) vollständiger Name, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum und Passnummer des Eingeladenen c) Reisezweck und -datum (Hin + Rückreise) sowie zu besuchende Orte d) Beziehung zum Eingeladenen und Angaben zur Kostenübernahme e) Datum, Unterschrift und Stempel (chin. Schriftzeichen) der chinesischen Firma Achtung: der Einsatzort laut Einladung muss mit dem im Visumantrag genannten Aufenthaltsort (Pkt. 2.5) übereinstimmen ! Die in der Genehmigung/ Einladung angegebene Firmen-/ Kontaktadresse ist (unter Pkt. 2.8 „einladende Person/ Institution“) im Visumantrag einzutragen ! ausländische Staatsangehörige zusätzlich – eine aktuelle Meldebestätigung, nicht älter als 6 Monate ! (für Visa mit einmaliger Einreise kann bei EU-Bürgern auf die Vorlage der Meldebestätigung verzichtet werden) – eine mind. noch 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für in Deutschland lebende „Nicht-EU-Bürger“ PRO-VISA GmbH Büro Berlin: Kochhannstr. 6 10249 Berlin Tel.: 030-338 4438-0 Fax.: 030-338 4438-99 [email protected] ● www.pro-visa.de Büro Frankfurt: Ferdinand-Scholling-Ring 62 65934 Frankfurt/Main Tel.: 069-138 25 200 Fax.: 069-138 25 199 [email protected] Büro Bonn: Im Frankenkeller 14 53179 Bonn Tel.: 0163 - 66 333 02 Fax.: 0228 - 929 89 662 [email protected] • Infoblatt zur Beantragung eines Geschäftsreisevisums China - Visuminfo (Business) II • 34 / 08-25 / *Angaben ohne Gewähr China Hinweise: Eine Beantragung ist frühestens 50 Tage vor Einreise möglich. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen werden nicht angenommen! In einigen Fällen wird zusätzlich eine Flugbestätigung (Hin- und Rückflug) gefordert. Antragsteller mit früherer chinesischer Staatsangehörigkeit müssen ihren Namen in chinesischen Schriftzeichen angeben (Pkt. 1.3). Aufgrund häufiger Nachfragen sollten diese auch eine Kopie ihres alten chinesischen Reisepasses oder ein zur Einreise nach China genutztes Visum oder alternativ eine Kopie ihrer Geburtsurkunde beilegen. Türken und Iraker müssen ihr Visum i.d.R. persönlich beantragen Franzosen müssen eine Flug- und Hotelbuchung, Finanzmittelnachweise (mind. 200 € pro Tag) und eine Auslandskrankenversicherung beilegen Bearbeitungsdauer: 4 bis 5 Arbeitstage / teilweise auch länger (kein Express möglich) Beantragungsort/ Zuständigkeit: Berlin z.Z. keine Einschränkung (sonst Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) Frankfurt/ Main Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland {München Bayern} {Hamburg Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein} Visumgültigkeit: Die Einreise muss innerhalb der Gültigkeit erfolgen, diese beginnt ab Tag der Ausstellung. PRO-VISA GmbH Büro Berlin: Kochhannstr. 6 10249 Berlin Tel.: 030-338 4438-0 Fax.: 030-338 4438-99 [email protected] ● www.pro-visa.de Büro Frankfurt: Ferdinand-Scholling-Ring 62 65934 Frankfurt/Main Tel.: 069-138 25 200 Fax.: 069-138 25 199 [email protected] Büro Bonn: Im Frankenkeller 14 53179 Bonn Tel.: 0163 - 66 333 02 Fax.: 0228 - 929 89 662 [email protected] Seite 2 von 2 • Achtung ein „Zwischenaufenthalt“ in Hongkong wird als Ausreise aus China gewertet. Für die Rückreise nach China ist dann ein Visum mit zweimaliger Einreise erforderlich ! Das zweite Einreisedatum ist dann bei Pkt. 2.3 im Visumantrag anzugeben. China - Visuminfo (Business) II • 34 / 08-25 / *Angaben ohne Gewähr für einige Nationalitäten sind weitere Unterlagen notwendig (siehe auch Hinweise unten)
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