Touristen - PRO-VISA

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Einreise: visapflichtig (*je nach Nationalität im Einzelfall erfragen)
Für Hongkong benötigen deutsche Besucher (keine Arbeitsaufnahme etc.) bis zu einem
Aufenthalt von 90 Tagen kein Visum
zur Beantragung benötigen Sie:
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einen Online-Visumantrag unter: http://www.visaforchina.org
ein aktuelles Passfoto (farbig mit hellem neutralen Hintergrund, auf Antrag geklebt /
keine Computerausdrucke oder ähnliches)
einen mind. 6 Monate gültigen Reisepaß (3 bzw. 6 Monate über Visumgeltungsdauer /
6 Monate bei mehrfacher Einreise) mit mindestens zwei gegenüberliegenden freien
Seiten
Der Reisepass darf keinerlei Beschädigungen sowie sonstige nicht
bestimmungsgemäße Veränderungen (z.B. eingeklebte Fotos etc.) aufweisen !
Sämtliche Unterlagen dürfen nicht zusammen geheftet/ getackert werden !
ausländische Staatsangehörige zusätzlich
–
eine aktuelle Meldebestätigung, nicht älter als 6 Monate ! (für Visa mit einmaliger
Einreise kann bei EU-Bürgern auf die Vorlage der Meldebestätigung verzichtet werden)
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eine mind. noch 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für in Deutschland lebende
„Nicht-EU-Bürger“
für einige Nationalitäten sind weitere Unterlagen notwendig (siehe auch Hinweise unten)
für Touristen zusätzlich:
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einen lückenlosen Unterkunftsnachweis (Adressen und Telefonnummern der Hotels
sowie genaue Aufenthaltsdaten)
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eine Flugbestätigung (Hin- und Rückflug)
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eine Buchungsbestätigung des Reisebüros oder Veranstalters (inkl. detailliertem
Reiseprogramm)
Diese Nachweise müssen die Namen der jeweiligen Antragsteller enthalten (beim
Unterkunftsnachweis mind. ein Name in Verbindung mit der Anzahl der Betten)
Zur Beantragung einer zweimaligen Einreise (z.B. wegen einem Zwischenaufenthalt
in Hongkong) oder für Aufenthalte über 30 Tagen müssen die entsprechenden
Reisedaten im Unterkunftsnachweis und der Flugbestätigung enthalten sein.
Das zweite Einreisedatum ist dann bei Pkt. 2.3 im Visumantrag anzugeben.
PRO-VISA GmbH
Büro Berlin:
Kochhannstr. 6
10249 Berlin
Tel.: 030-338 4438-0
Fax.: 030-338 4438-99
[email protected]
●
www.pro-visa.de
Büro Frankfurt:
Ferdinand-Scholling-Ring 62
65934 Frankfurt/Main
Tel.: 069-138 25 200
Fax.: 069-138 25 199
[email protected]
Büro Bonn:
Im Frankenkeller 14
53179 Bonn
Tel.: 0163-66 333 02
Fax.: 0228 - 929 89 662
[email protected]
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Infoblatt zur Beantragung eines Touristen- oder
Besuchervisums
China - Visuminfo (Tourist & Besuch)
II • 34 / 08-25 / *Angaben ohne Gewähr
China
a)
b)
c)
d)
Briefbogen mit Name, Adresse, Telefonnummer des Einladenden
Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer des Eingeladenen
Reisezweck und -datum (Hin + Rückreise) sowie zu besuchende Orte
Beziehung zum Eingeladenen und Angaben zur Unterbringung/
Kostenübernahme
e) Datum, Unterschrift (& Stempel) des Einladenden
Die in der Genehmigung/ Einladung angegebene Adresse ist (unter Pkt. 2.8
„einladende Person/ Institution“) im Visumantrag einzutragen !
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–
–
eine Flugbestätigung (Hin- und Rückflug)
eine Kopie der chinesischen ID-Card (Besuch bei chinesischem Staatsbürger)
eine Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung der zu besuchenden
Person (Besuch bei Nicht-chinesischem Staatsbürger)
die Verwandschaft belegende Personenstandsurkunden in Kopie (bei Besuch von
Familienangehörigen)
Kinder: Kinderreisepass (immer mit Foto)
Für Antragsteller unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter den Visumantrag
unterschreiben.
Antragstellern unter 18 Jahren müssen eine Kopie ihrer Geburtsurkunde beilegen (bei
Reisen ohne Eltern ist von diesen zusätzlich eine Einverständniserklärung notwendig).
Ist ein Elternteil chinesischer Herkunft kann eine persönliche Vorsprache verlangt werden.
Hinweise: Eine Beantragung ist frühestens 50 Tage vor Einreise möglich.
Die Konsularabteilung kann bei Bedarf weitere Unterlagen nachfordern.
Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen werden nicht angenommen!
Touristen wird max. ein Visum mit zweimaliger Einreise á 60 Tage gewährt.
Ein Visum mit mehrmaliger Einreise kann nur bei Vorliegen einer entsprechenden
Bestätigung des Veranstalters (Kreuzfahrt) erteilt werden.
Reisen nach Tibet sind nur mit einer Gruppe und der entsprechenden Genehmigung
möglich (ein Visum wird hierfür nicht erteilt)!
Antragsteller mit früherer chinesischer Staatsangehörigkeit müssen ihren Namen in
chinesischen Schriftzeichen angeben (Pkt. 1.3).
Aufgrund häufiger Nachfragen sollten diese auch eine Kopie ihres alten chinesischen
Reisepasses oder ein zur Einreise nach China genutztes Visum oder alternativ eine Kopie
ihrer Geburtsurkunde beilegen.
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10249 Berlin
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für Privatbesuche zusätzlich:
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eine Einladung der zu besuchenden Person; diese muss folgende Angaben enthalten
China - Visuminfo (Tourist & Besuch)
II • 34 / 08-25 / *Angaben ohne Gewähr
Aufenthalte die im Rahmen der „visafreien 72 Std. Transitregelung“ (Peking, Shanghai,
Guangzhou und Chengdu) werden bei der Visumbeantragung nicht berücksichtigt.
Bearbeitungsdauer: 4 bis 5 Arbeitstage (kein Express möglich) / teilweise auch länger
Beantragungsort/ Zuständigkeit*:
Berlin
z.Z. keine Einschränkung
(sonst Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen,
Mecklenburg-Vorpommern)
Frankfurt/ Main
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg,
Saarland
{München
Bayern}
{Hamburg
Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein}
Visumgültigkeit: Die Einreise muss innerhalb der Gültigkeit erfolgen, diese beginnt ab
Tag der Ausstellung.
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Franzosen müssen Nachweise zu Finanzmitteln und einer Auslandskrankenversicherung
beilegen
China - Visuminfo (Tourist & Besuch)
II • 34 / 08-25 / *Angaben ohne Gewähr
Türken und Iraker müssen ihr Visum i.d.R. persönlich beantragen (teilweise wird die
Einreise nur im Zusammenhang einer Gruppenreise genehmigt)