aus dem Referat Standespolitik und Besoldung Beförderungen von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen A 12 + AZ zu Studienräten/-innen nach A 13 im Jahr 2015 Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Gesamtergebnis Dienstliche Beurteilung 2014 HQ BG UB Für eine Beförderung in 2015 können berücksichtigt werden: Lehrkräfte im ersten Beförderungsamt, welche die laufbahnrechtliche Mindestzeit von 3 Jahren seit der letzten Beförderung erfüllen und in der dienstlichen Beurteilung 2014 folgende Prädikate erreicht haben: alle alle Nur wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Durchschnitt1 aus den Beurteilungskriterien „Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung“ (2.1.1), „Unterrichtserfolg“ (2.1.2) und „Erzieherisches Wirken“ (2.1.3) • 2,67 und besser oder • 3,00 – wenn zugleich im Beurteilungskriterium „Zusammenarbeit“ (2.1.4) die Bewertungsstufe „BG“ oder besser zuerkannt wurde Die oben genannten Bedingungen gelten auch für die Beförderung von Lehrerinnen und Lehrern an Förderschulen. Beförderungszeitpunkt: 01. Juli 2015 Hinweis: Die Beförderungsurkunden werden von den Bezirksregierungen spätestens im Laufe des Monats Juli (ggf. mit rückwirkender Einweisung in die Planstelle zum 01.07.2015) ausgehändigt. * Für die Berechnung des Durchschnitts werden die einzelnen Bewertungsstufen folgendermaßen umgerechnet: HQ = 1 VE = 4 BG = 2 HM = 5 UB = 3 MA = 6 IU = 7 Quelle: KMS III.5 - BP - 7010.1-4b. 67 754 vom 12. Juni 2015 Katholische Erziehergemeinschaft in Bayern (KEG) 80331 München Tel.: 089/23 68 57 70 0 Fax: 089/260 63 87 eMail: [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc