Beförderungen von Lehrkräften an Grund

aus dem Referat Standespolitik und Besoldung
Beförderungen von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen A 12 + AZ
zu Studienräten/-innen nach A 13 im Jahr 2015
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Gesamtergebnis
Dienstliche Beurteilung
2014
HQ
BG
UB
Für eine Beförderung in 2015 können berücksichtigt
werden:
Lehrkräfte im ersten Beförderungsamt, welche die
laufbahnrechtliche Mindestzeit von 3 Jahren seit der
letzten Beförderung erfüllen und in der dienstlichen
Beurteilung 2014 folgende Prädikate erreicht haben:
alle
alle
Nur wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchschnitt1 aus den Beurteilungskriterien
„Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung“ (2.1.1),
„Unterrichtserfolg“ (2.1.2) und
„Erzieherisches Wirken“ (2.1.3)
• 2,67 und besser
oder
• 3,00 – wenn zugleich im Beurteilungskriterium
„Zusammenarbeit“ (2.1.4) die Bewertungsstufe „BG“
oder besser zuerkannt wurde
Die oben genannten Bedingungen gelten auch für die Beförderung von Lehrerinnen und
Lehrern an Förderschulen.
Beförderungszeitpunkt: 01. Juli 2015
Hinweis: Die Beförderungsurkunden werden von den Bezirksregierungen spätestens im
Laufe des Monats Juli (ggf. mit rückwirkender Einweisung in die Planstelle zum 01.07.2015)
ausgehändigt.
* Für die Berechnung des Durchschnitts werden die einzelnen Bewertungsstufen folgendermaßen
umgerechnet:
HQ = 1
VE =
4
BG = 2
HM =
5
UB = 3
MA =
6
IU = 7
Quelle: KMS III.5 - BP - 7010.1-4b. 67 754 vom 12. Juni 2015
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