Speichern Drucken Löschen ____________________________________________ ___________________________________ (Name des Antragstellers) (Ort, Datum) ____________________________________________ (Wohnungsanschrift) Der Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Ablauf des Schuljahres, jedoch bis spätestens 31.10., zu stellen Landratsamt Passau Kostenfreiheit des Schulweges Domplatz 11 Antrag 94032 Passau Schuljahr: ________ / ________ auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges Folgeantrag Erstantrag Ich beantrage den Einsatz eines privaten Personenkraftwagens Fahrrads mit Hilfsmotor (Mofa)1) Motorrades zur Beförderung von Schülern auf dem Schulweg nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges anzuerkennen. Die Fahrstrecke beträgt einfach mehr als 3 km. Ein Schulbus/öffentl. Verkehrsmittel steht nicht zur Verfügung Eingesetzt werden soll ein Kraftfahrzeug: bis 125 cm³ ab 125 cm³ bis 600 cm³ Fahrer des eingesetzten Kfz: Schüler Vater wird nicht benutzt1) amtliches Kennzeichen: ____________________ über 600 cm³ Mutter Herr/Frau __________________________ Die Fahrten werden ausschließlich zur Beförderung von Schülern zum Unterricht durchgeführt. A. Angaben zu den beförderten Schülern/Schülerinnen 2) ( immer Fahrer/in und gegebenenfalls alle Beifahrer/in einer Fahrgemeinschaft angeben) 1. __________________________ _________________________ (Name) (Vorname) ____________ ______________ ___________________ (Geb. Datum) (Klasse) (Bezeichnung der Schule) ___________________________________________________________________________________ ___________________ (Wohnort – genaue Anschrift) 2. (Telefon – Nr.) __________________________ _________________________ (Name) (Vorname) ____________ ______________ ___________________ (Geb. Datum) (Klasse) (Bezeichnung der Schule) ___________________________________________________________________________________ ___________________ (Wohnort – genaue Anschrift) 3. (Telefon – Nr.) __________________________ _________________________ (Name) (Vorname) ____________ ______________ ___________________ (Geb. Datum) (Klasse) (Bezeichnung der Schule) ___________________________________________________________________________________ ___________________ (Wohnort – genaue Anschrift) (Telefon – Nr.) B. Notwendige Fahrten (kürzeste Fahrstrecke) von 1. 2. 3. bis So Mo Di Hinfahrt Rückfahrt Hinfahrt Rückfahrt Hinfahrt Rückfahrt Tage, an den Fahrten durchgeführt werden sollen, sind mit X zu kennzeichnen Mi Do Fr einfache Strecke km C. Begründung des Antrages (ggf. Zusatzblatt verwenden) 3) D. Antragsunterschriften / Kenntnisnahme / Einverständniserklärung 4) a) Ich versichere, dass die Fahrten ausschließlich zur Beförderung von Schülern durchgeführt werden. Unterschrift des Antragsteller: __________________________________________ Falsch gemachte angaben führen zur Betrugsanzeige! b) Unterschriften aller beförderten Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten zu A1 _________________________________ ______________________________________ A2 _________________________________ ______________________________________ A3 _________________________________ ______________________________________ E. Kostenübernahme Werden die Kosten für den Besuch der Berufsschule vom Arbeitgeber übernommen? Ja in Höhe von _____________ € Nein teilweise in Höhe von ______________ € _________________________________________ Bestätigung des Arbeitgebers (Firmenstempel, Unterschrift) F. Stundenplan (unbedingt ausfüllen) Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1. Std. 2. Std. 3. Std. 4. Std. 5. Std. 6. Std. 7. Std. 8. Std. 9. Std. ______________________________________ Bestätigung der Schule (Stempel, Unterschrift) G. Erläuterungen 1. 2. 3. 4. Zutreffendes bitte unbedingt ankreuzen ⌧ Unter A und B sind alle Schüler/innen, die befördert werden, aufzuführen. Sofern der Fahrzeuglenker selbst Schüler ist, müssen seine Angaben unter A1 und B1 eingetragen werden. Der Antrag ist zu begründen. Die Anrechnung zur Kostenerstattung ist nur möglich, wenn der Schulweg auf der kürzesten einfachen Fahrstrecke mehr als 3 Km beträgt. Die Beförderung mit privatem Kraftfahrzeug kann nur dann anerkannt werden, wenn ein Schulbus oder ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall beschränkt sich die Notwendigkeit der Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges auf die Wegstrecke von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels oder einer Schulbuslinie. Die Beförderung mit privatem Kraftfahrzeug kann bei möglicher Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittel zugelassen werden, wenn sich dadurch die regelmäßige Abwesenheitsdauer von der Wohnung an mindestens drei Tagen in der Woche um jeweils mehr als zwei Stunden verkürzt. Die Beförderungskosten werden in diesem Fall nur bis zu der Höhe erstattet, wie sie bei der Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittel anfallen würden. Soweit es sich bei den aufgeführten Schülern nicht um Kinder des Antragstellers handelt, ist jeweils durch Unterschrift des einzelnen Schülers, bei Minderjährigen durch deren Erziehungsberechtigten, das Einverständnis zur vorliegenden Beförderung zu bestätigen. Fahrplan und Bestätigung des Verkehrsteilnehmers (mit Fahrpreisangaben) sind erforderlich bei Wegstrecken, auf denen öffentliche Verkehrsmittel eingesetzt sind. Soll ein Schüler mit einem privaten Kraftfahrzeuge befördert werden, so kann dafür unter Umständen Kostenersatz gewährt werden. Grundsätzlich hat jedoch die Beförderung mit Schulbussen oder öffentlichen Verkehrsmitteln Vorrang. Verwendet ein Schüler ein nicht als notwendige anerkanntes privates Kfz auf dem Schulweg, so schließt er sich selbst von den Kostenerstattungsleistungen nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges aus. Er hat auch nicht Anspruch auf Erstattung der Kosten, die bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels entstanden wären.
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