M e r k b l a t t z u r K i n d e r s i c h e r u n g im Taxi Information zur Kindersicherung: Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) müssen Taxifahrer mindestens eine Rückhalteeinrichtung der Klasse I oder zwei der Klassen II und III bereithalten. KLASSE 0: für Babys mit einem Gewicht unter 10 kg (Alter bis ca. 9 Monate). Der Säugling muss entweder liegen oder halb liegen. KLASSE 0+: für Babys mit einem Gewicht unter 13 kg (Alter bis ca. 15 Monate). KLASSE I: für Kleinkinder mit einem Gewicht von 9 bis 18 kg (Alter ca. 8 Monate bis 4 Jahre). Das Kind kann sitzen, benötigt aber als Sitzhilfe einen sogenannten Schalensitz. KLASSE II: für Kinder mit einem Gewicht von 15 bis 25 kg (Alter ca. 3 bis 7 Jahre). Das Kind kann frei sitzen. Der Erwachsenengurt allein reicht zur sicheren Beförderung noch nicht aus. KLASSE III: für Kinder mit einem Gewicht von 22 bis 36 kg (Alter ca. 6 bis 12 Jahre). Auch hier reicht - wie bei Klasse II - der Erwachsenengurt allein zur sicheren Beförderung nicht aus. Die sogenannte Babyschale wird im Regelfall von den Eltern oder begleitenden Personen bereitgehalten. Ein Kind ist zu sichern. Im Kofferraum unserer Taxis findet sich der benötigte Schalensitz. Zwei Kinder sind zu sichern. Unsere Taxis sind dafür mit integrierten Kindersitzen ausgestattet. Info zur Rechtslage: Ein Taxifahrer, der notwendige Rückhalteeinrichtungen zur Kindersicherung nicht mitführt, unterliegt dennoch der Beförderungspflicht. Dies bedeutet, dass der Taxifahrer sich so lange (auch über Funk und Telefon) um ein mit den erforderlichen Rückhalteeinrichtungen ausgerüstetes Taxi zu bemühen hat, bis eine vorschriftsmäßige Beförderung gewährleistet ist. Eine andere Vorgehensweise würde laut KVR als Verstoß gegen § 61 Abs.1 Nr. 3c PBefG gewertet und dementsprechend geahndet werden. Taxi Hofmann GmbH www.taxi-hofmann.de
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