Information zur Kindersicherung

M e r k b l a t t z u r K i n d e r s i c h e r u n g im Taxi
Information zur Kindersicherung:
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) müssen Taxifahrer mindestens eine
Rückhalteeinrichtung der Klasse I oder zwei der Klassen II und III bereithalten.
KLASSE 0:
für Babys mit einem Gewicht unter 10 kg
(Alter bis ca. 9 Monate). Der Säugling muss
entweder liegen oder halb liegen.
KLASSE 0+:
für Babys mit einem Gewicht unter 13 kg
(Alter bis ca. 15 Monate).
KLASSE I:
für Kleinkinder mit einem Gewicht von 9 bis 18 kg
(Alter ca. 8 Monate bis 4 Jahre).
Das Kind kann sitzen, benötigt aber als Sitzhilfe
einen sogenannten Schalensitz.
KLASSE II:
für Kinder mit einem Gewicht von 15 bis 25 kg
(Alter ca. 3 bis 7 Jahre). Das Kind kann frei sitzen.
Der Erwachsenengurt allein reicht zur sicheren
Beförderung noch nicht aus.
KLASSE III:
für Kinder mit einem Gewicht von 22 bis 36 kg
(Alter ca. 6 bis 12 Jahre).
Auch hier reicht - wie bei Klasse II - der
Erwachsenengurt allein zur sicheren
Beförderung nicht aus.
Die sogenannte
Babyschale wird im
Regelfall von den Eltern
oder begleitenden
Personen bereitgehalten.
Ein Kind ist zu sichern.
Im Kofferraum unserer
Taxis findet sich der
benötigte Schalensitz.
Zwei Kinder sind zu
sichern.
Unsere Taxis sind dafür
mit integrierten
Kindersitzen ausgestattet.
Info zur Rechtslage:
Ein Taxifahrer, der notwendige Rückhalteeinrichtungen zur Kindersicherung nicht mitführt, unterliegt
dennoch der Beförderungspflicht.
Dies bedeutet, dass der Taxifahrer sich so lange (auch über Funk und Telefon) um ein mit den
erforderlichen Rückhalteeinrichtungen ausgerüstetes Taxi zu bemühen hat, bis eine vorschriftsmäßige
Beförderung gewährleistet ist. Eine andere Vorgehensweise würde laut KVR als Verstoß gegen § 61
Abs.1 Nr. 3c PBefG gewertet und dementsprechend geahndet werden.
Taxi Hofmann GmbH www.taxi-hofmann.de