ARBURG Verhaltenskodex

ARBURG Verhaltenskodex
Dieser Verhaltenskodex (Code of Conduct) fasst die in der ARBURG GmbH + Co KG gültigen Grundregeln
zum ethischen und rechtskonformen Umgang sowohl untereinander als auch im Verhältnis zu
Geschäftspartnern, Behörden und sonstigen Dritten zusammen. Diese Grundsätze stellen die
Mindestanforderungen an unser Tagesgeschäft dar und bilden einen verbindlichen Orientierungsrahmen.
1.
Gesetzestreue
Das Einhalten nationaler sowie internationaler Gesetze, Verordnungen und industrieller
Mindeststandards ist für ARBURG selbstverständlich. Jeder Mitarbeiter hinterfragt stets sein Handeln
auf Rechtmäßigkeit.
2.
Wettbewerb
ARBURG verpflichtet sich explizit, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Kartellrecht,
das Handelsrecht und die Gesetze zum Verbraucherschutz einzuhalten. ARBURG misst sich allein
am Leistungsprinzip und verpflichtet deshalb Mitarbeiter sowie Führungskräfte, Kunden und
Lieferanten zur Einhaltung dieser Gesetze.
3.
Korruption
Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten dürfen Entscheidungsträger in Unternehmen, Behörden oder
staatlichen Institutionen nicht unerlaubt beeinflussen. Ebenso ist es verboten, solche Vorteile im
geschäftlichen Verkehr von Dritten zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen.
4.
Menschenwürde
Das Verbot der Diskriminierung und die Einhaltung der Menschenrechte sind für ARBURG
selbstverständlich. Mitarbeiter werden grundsätzlich auf der Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer
Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert.
5.
Kinderarbeit und Zwangsarbeit
ARBURG lehnt jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit sowie andere Formen von erzwungener
Arbeit im Unternehmen sowie bei Geschäftspartnern ab.
6.
Qualität und Qualifizierung
Für ARBURG gehört das Streben nach Qualität zu den wichtigsten Wirtschafts- und
Wettbewerbsfaktoren. Alle Mitarbeiter stehen in der Pflicht, optimale Qualität zu liefern. Um dieses
hohe Leistungsniveau und qualitativ hochwertige Arbeit zu ermöglichen, fördert ARBURG die
Qualifizierung der Belegschaft.
7.
Umwelt und Energie
Umweltschutz und schonender Umgang mit Ressourcen und Energie sind bei ARBURG fester
Bestandteil der Unternehmenskultur. Dies gilt besonders für den Einsatz und die Entwicklung von
neuen Produkttechnologien, welche die natürlichen Ressourcen schonen. Zu diesem nachhaltigen
Handeln verpflichtet ARBURG seine Mitarbeiter.
ARBURG Verhaltenskodex (Stand 12.Oktober 2015)
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8.
Gesundheit und Sicherheit
Im Interesse der Mitarbeiter gewährleistet ARBURG Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz entsprechend den nationalen Bestimmungen. Jeder Mitarbeiter wird zu Wachsamkeit und
zur Verwendung von Schutzausrüstung am Arbeitsplatz angehalten.
9.
Geschäftspartner
ARBURG erwartet von allen Geschäftspartnern, diese Grundregeln als Basis für eine
Geschäftsbeziehung anzuwenden. ARBURG erwartet außerdem von seinen Geschäftspartnern, auf
eine konsequente Weiterverbreitung dieser Standards durch die Lieferkette hinzuwirken.
10.
Führung
Eine besondere Verantwortung tragen die Führungskräfte, insbesondere die Geschäftsleitung und
Leitungsebene. Sie sind angehalten, ihren Mitarbeitern die Bedeutung und die Inhalte dieses
Verhaltenskodexes zu vermitteln und vorzuleben.
11.
Interessenkonflikte
Aus dem Arbeitsverhältnis sich ergebende Interessenkonflikte sind unbedingt zu vermeiden. Für den
Fall, dass ein solcher entsteht, müssen Mitarbeiter dies unverzüglich dem jeweiligen Vorgesetzten
mitteilen.
12.
Einhaltung
ARBURG behält sich das Recht vor, das Einhalten der vorstehend genannten Grundsätze zu
überprüfen. Die Geschäftspartner verpflichten sich, gegebenenfalls eine entsprechende Überprüfung
durchführen zu lassen und diese angemessen zu unterstützen.
13.
Sanktionen
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können zu Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis und
dessen Bestand sowie auch zu Schadensersatzforderungen führen. Daneben behält sich ARBURG
das Recht vor, Geschäftspartner auszuschließen, die sich nicht an die in diesem Verhaltenskodex
genannten Grundsätze halten.
Die Geschäftsleitung
Loßburg, Oktober 2015
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Schreibformen,
z.B. „Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter“, verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beide
Geschlechter.
ARBURG Verhaltenskodex (Stand 12.Oktober 2015)
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