ARBURG Verhaltenskodex Dieser Verhaltenskodex (Code of Conduct) fasst die in der ARBURG GmbH + Co KG gültigen Grundregeln zum ethischen und rechtskonformen Umgang sowohl untereinander als auch im Verhältnis zu Geschäftspartnern, Behörden und sonstigen Dritten zusammen. Diese Grundsätze stellen die Mindestanforderungen an unser Tagesgeschäft dar und bilden einen verbindlichen Orientierungsrahmen. 1. Gesetzestreue Das Einhalten nationaler sowie internationaler Gesetze, Verordnungen und industrieller Mindeststandards ist für ARBURG selbstverständlich. Jeder Mitarbeiter hinterfragt stets sein Handeln auf Rechtmäßigkeit. 2. Wettbewerb ARBURG verpflichtet sich explizit, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Kartellrecht, das Handelsrecht und die Gesetze zum Verbraucherschutz einzuhalten. ARBURG misst sich allein am Leistungsprinzip und verpflichtet deshalb Mitarbeiter sowie Führungskräfte, Kunden und Lieferanten zur Einhaltung dieser Gesetze. 3. Korruption Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten dürfen Entscheidungsträger in Unternehmen, Behörden oder staatlichen Institutionen nicht unerlaubt beeinflussen. Ebenso ist es verboten, solche Vorteile im geschäftlichen Verkehr von Dritten zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. 4. Menschenwürde Das Verbot der Diskriminierung und die Einhaltung der Menschenrechte sind für ARBURG selbstverständlich. Mitarbeiter werden grundsätzlich auf der Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert. 5. Kinderarbeit und Zwangsarbeit ARBURG lehnt jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit sowie andere Formen von erzwungener Arbeit im Unternehmen sowie bei Geschäftspartnern ab. 6. Qualität und Qualifizierung Für ARBURG gehört das Streben nach Qualität zu den wichtigsten Wirtschafts- und Wettbewerbsfaktoren. Alle Mitarbeiter stehen in der Pflicht, optimale Qualität zu liefern. Um dieses hohe Leistungsniveau und qualitativ hochwertige Arbeit zu ermöglichen, fördert ARBURG die Qualifizierung der Belegschaft. 7. Umwelt und Energie Umweltschutz und schonender Umgang mit Ressourcen und Energie sind bei ARBURG fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Dies gilt besonders für den Einsatz und die Entwicklung von neuen Produkttechnologien, welche die natürlichen Ressourcen schonen. Zu diesem nachhaltigen Handeln verpflichtet ARBURG seine Mitarbeiter. ARBURG Verhaltenskodex (Stand 12.Oktober 2015) Seite 1 von 2 8. Gesundheit und Sicherheit Im Interesse der Mitarbeiter gewährleistet ARBURG Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entsprechend den nationalen Bestimmungen. Jeder Mitarbeiter wird zu Wachsamkeit und zur Verwendung von Schutzausrüstung am Arbeitsplatz angehalten. 9. Geschäftspartner ARBURG erwartet von allen Geschäftspartnern, diese Grundregeln als Basis für eine Geschäftsbeziehung anzuwenden. ARBURG erwartet außerdem von seinen Geschäftspartnern, auf eine konsequente Weiterverbreitung dieser Standards durch die Lieferkette hinzuwirken. 10. Führung Eine besondere Verantwortung tragen die Führungskräfte, insbesondere die Geschäftsleitung und Leitungsebene. Sie sind angehalten, ihren Mitarbeitern die Bedeutung und die Inhalte dieses Verhaltenskodexes zu vermitteln und vorzuleben. 11. Interessenkonflikte Aus dem Arbeitsverhältnis sich ergebende Interessenkonflikte sind unbedingt zu vermeiden. Für den Fall, dass ein solcher entsteht, müssen Mitarbeiter dies unverzüglich dem jeweiligen Vorgesetzten mitteilen. 12. Einhaltung ARBURG behält sich das Recht vor, das Einhalten der vorstehend genannten Grundsätze zu überprüfen. Die Geschäftspartner verpflichten sich, gegebenenfalls eine entsprechende Überprüfung durchführen zu lassen und diese angemessen zu unterstützen. 13. Sanktionen Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können zu Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis und dessen Bestand sowie auch zu Schadensersatzforderungen führen. Daneben behält sich ARBURG das Recht vor, Geschäftspartner auszuschließen, die sich nicht an die in diesem Verhaltenskodex genannten Grundsätze halten. Die Geschäftsleitung Loßburg, Oktober 2015 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Schreibformen, z.B. „Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter“, verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beide Geschlechter. ARBURG Verhaltenskodex (Stand 12.Oktober 2015) Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc