Q&A Kostenersatz Print-Rechnungen

Q&A Kostenersatz Print‐Rechnungen Was kostet die Papierrechnung?
Für die gedruckte und auf dem Postweg zugestellte Rechnung in Papierform wird ein
Kostenersatz von EUR 0,90 pro Rechnung verrechnet.
Ab wann wird diese Kostenersatz fällig?
Unter Beachtung von Punkt 7.1.3. der AGB für Bestandskunden wird der Kostenersatz ab
dem 01. Juni 2016 für die Zusendung der Monatsrechnung per Post in Rechnung gestellt.
Warum ist dieser Service nun kostenpflichtig? Womit begründet card complete einen
Kostenersatz der Print-Rechnung? Ich habe doch wohl als Kunde das Anrecht auf eine
gedruckte Rechnung?
Wir möchten Ihnen auch zukünftig sowohl Produktleistungen auf höchstem Niveau anbieten,
als auch rechtliche Rahmenbedingungen abdecken, sehen uns aber gleichzeitig mit stetig
steigenden Kosten und Aufwänden konfrontiert, wie etwa Papier-, Druck- oder
Versandkosten (z.B. Porto, das bei der österreichischen Post anfällt) im Fall der PapierMonatsrechnung. Bis dato ist es uns gelungen, die laufenden Veränderungen der
Kostenstrukturen am Zahlungskartenmarkt ohne Änderungen für unsere Kunden
auszugleichen. Mit der E-Mail-Monatsrechnung bieten wir unseren Kunden aber ganz im
Sinne unserer Serviceorientierung eine bequeme und kostenfreie Alternative.
Wie setzt sich der Preis für die Papierrechnung zusammen bzw. auf welcher
Basis wurde dieser kalkuliert?
Der Kostenersatz von EUR 0,90 trägt zur Kostendeckung für Druck inkl. Papier, Handling
(Kuvertierung und Postfertigmachung) und Porto bei.
Warum wird dieser Kostenersatz gerade jetzt eingeführt?
Bis dato ist es uns gelungen, die laufenden Veränderungen der Kostenstrukturen am
Zahlungskartenmarkt ohne Weitergabe an unsere Kunden auszugleichen. Wir möchten
Ihnen aber auch zukünftig sowohl Produktleistungen auf höchstem Niveau anbieten, als
auch rechtliche Rahmenbedingungen abdecken, sehen uns aber gleichzeitig mit stetig
steigenden Kosten und Aufwänden konfrontiert, wie etwa Papier-, Druck- und Portokosten im
Fall der Papier-Monatsrechnung. Daher haben wir uns zur Einhebung eines Kostenersatzes
für die gedruckte und postalisch versandte Monatsrechnung entschlossen.
Wurde vom OGH nicht festgestellt, dass das Extra-Entgelt für eine Papierrechnung
gegen das Gesetz und gegen die guten Sitten verstößt? Wie stehen Sie dazu?
Das damalige Urteil des OGH bezog sich auf Telekomanbieter.
Im Gegensatz zu Zahlungsdienstleistern wie beispielsweise card complete, gibt es für
Telekomanbieter neben OGH-Judikatur auch bereits eine entsprechende rechtliche
Regelung im TKG (Telekommunikationsgesetz): Diese sieht vor, dass eine unentgeltliche
Rechnung in Papierform vertraglich nicht ausgeschlossen werden darf.
Für Zahlungsdienstleister kommt das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) zur Anwendung.
Hier gibt es keine entsprechende Regelung zur Papierrechnung wie im TKG.
Durch die aktuelle Änderung der AGB wurde im Einklang mit dem ZaDiG als primäre
Übermittlungsart die kostenlose Übermittlung der Monatsrechnung per E-Mail (abgesehen
vom Ausnahmefall, wenn dies nicht möglich ist) vereinbart. Wird daher die Übermittlung
per Post gewünscht, ist card complete berechtigt, einen entsprechenden Aufwandersatz
zu verlangen.
In welchem Dateiformat kommt die Rechnung dann?
Die E-Mail-Monatsrechnung wird im PDF-Format als E-Mail-Anhang zugestellt.
Was sind die Vorteile der E-Mail-Rechnung?
Die Zustellung erfolgt monatlich immer zum selben Zeitpunkt bequem und direkt in ihren
persönlichen Posteingang. Zudem erspart die elektronische Rechnung eine Menge an
Papier, trägt somit auch dem Gedanken an die Umwelt Rechnung und bringt zusätzlich
die Möglichkeit einer schnellen und übersichtlichen elektronischen Archivierung.
Wie steige ich von meiner postalischen auf die E-Mail-Monatsrechnung um?
Alle bestehenden Karteninhaber, die derzeit noch ihre Monatsrechnung per Post bekommen,
erhalten mit der Monatsrechnung März 2016 am Kupon im Anhang einen Zugangscode bzw.
einen personalisierten QR-Code zur Beauftragung der E-Mail-Monatsrechnung. Mit diesen
Zugangsdaten loggen Sie sich auf www.cardcomplete.com/daten ein, hinterlegen die
entsprechenden Daten wie Ihre E-Mail-Adresse und wählen die „E-Mail-Monatsrechnung“. Ab
diesem Zeitpunkt erhalten Sie die Monatsrechnung bequem monatlich per E-Mail zugesandt.
Eine weitere Variante zur Beauftragung der E-Mail-Monatsrechnung ist das
„Änderungsformular“: Einfach das Formular downloaden und ausfüllen, „E-MailMonatsrechnung“ ankreuzen, die gewünschte E-Mail-Adresse eintragen und per E-Mail an
[email protected] retournieren.
Werde ich benachrichtigt, wenn ich eine neue E-Mail-Rechnung bekommen habe?
Sie erhalten Ihre Monatsrechnung automatisch in den Posteingang der uns von Ihnen
bekanntgegebenen E-Mail-Adresse, eine zusätzliche Benachrichtigung gibt es nicht.
Ist die Rechnung direkt in einem E-Mail angehängt? Ist die Rechnung
passwortgeschützt?
Ja, die Rechnung wird als Anhang zu einem E-Mail in PDF-Format angehängt.
Ein Passwortschutz ist nicht vorgesehen.
Wie lange bekomme ich die Papierrechnung nach Beauftragung der E-Mail-Rechnung
noch?
Sobald Sie sich online für die E-Mail-Monatsrechnung registriert bzw. Ihre Daten
entsprechend geändert haben, erhalten Sie die Rechnung des nächsten Monats bereits
in elektronischer Form.
Was mache ich, wenn ich keine E-Mail-Adresse / keinen Online-Zugang habe?
Der Kostenersatz wird unter Beachtung von Punkt 7.1.3 der AGB für Bestandskunden bzw.
unter Punkt 7.1.1. der AGB für Neukunden nicht in Rechnung gestellt, wenn der
Karteninhaber über keine entsprechenden Einrichtungen verfügt, um die Monatsrechnung
per E-Mail zu erhalten.
Hat die E-Mail-Rechnung die gleiche Gültigkeit wie die Papierrechnung?
Selbstverständlich. Das beigefügte PDF-Dokument hat dieselbe Rechtsgültigkeit wie jenes
in Papierform.
Kann ich meine Rechnung auch online abrufen?
Schon heute können Sie die aktuellen Umsätze ihrer kommenden Monatsrechnung sowie
jene der vergangenen 3 Monate mit Hilfe der Online-Umsatzabfrage auf
www.cardcomplete.com/umsatzabfrage abrufen. Zur Nutzung dieses Services ist neben
einer Anmeldung aus Sicherheitsgründen eine vorhergehende 3-D Secure-Registrierung
(Verified by Visa, MasterCard SecureCode oder J-Secure) notwendig.
In Kürze wird dieses Portal einem Relaunch unterzogen und zusammen mit der
card complete App „complete Control“ zur Verfügung stehen. Ab dann wird es unter
anderem möglich sein, die Monatsrechnungen der letzten 12 Monate als PDF-Datei
jederzeit abzurufen und downzuloaden.
Ich will deshalb kündigen – wie gehe ich vor?
Bis zum 31. Mai 2016 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kartenvertrag kostenlos und mit
sofortiger Wirkung zu kündigen. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sollten Sie
von diesem Recht Gebrauch machen, ersuchen wir entweder
-
die (entwertete) Karte(n) diesem Schreiben beizulegen oder
-
uns diese binnen 2 Wochen nach Vertragsbeendigung zu retournieren oder
-
die Vernichtung der Karte schriftlich zu bestätigen.
Machen das andere Anbieter auch?
Ja, der Mitbewerb hat bereits vor einigen Jahren einen Kostenersatz der postalischen
Monatsrechnung eingeführt.