Verdacht auf eine Gesichtsverletzung

Indikationsliste
Bei Vorliegen einer der folgenden Gesichtsverletzungen, sollte eine Vorlage an Dr. Dr.
Riecke erfolgen:
Verdacht auf eine Gesichtsverletzung:
-
Doppelbildsehen
Behinderung der Nasenatmung
Verlust des Geruchssinns
Behinderung der Mundöffnung
Behinderung des Mundschlusses
Gehörgangsverletzung
Orbitabodenfraktur
Okklusionsstörungen (Gestörter Zusammenbiss der Zähne, das Gebiss schließt
nicht richtig)
Verletzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Beteiligung des Fachgebietes MKGChirurgie:
-
Polytrauma mit Gesichtsbeteiligung
Mehrfachverletzungen mit Gesichtsbeteiligung
Ausgedehnte* Hämatome des Gesichts
Ausgedehnte* Kontusionen des Gesichts
Ausgedehnte Schnittverletzungen
Stichverletzungen
* flächig, mindestens handtellergroß
Nicht vorzulegen sind folgende Verletzungen
-
Oberflächliche Schnittverletzungen (ohne chirurgische Wundversorgung)
Wunden des behaarten Kopfes als alleinige Verletzung
Isolierte Augenverletzungen (nur Augenarzt)
Isoliertes SHT
(Keine Arbeitsunfähigkeit)
Schwere Verletzungen des Gesichtsschädels sind direkt in das Unfallkrankenhaus Berlin
zu verlegen.