Indikationsliste Bei Vorliegen einer der folgenden Gesichtsverletzungen, sollte eine Vorlage an Dr. Dr. Riecke erfolgen: Verdacht auf eine Gesichtsverletzung: - Doppelbildsehen Behinderung der Nasenatmung Verlust des Geruchssinns Behinderung der Mundöffnung Behinderung des Mundschlusses Gehörgangsverletzung Orbitabodenfraktur Okklusionsstörungen (Gestörter Zusammenbiss der Zähne, das Gebiss schließt nicht richtig) Verletzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Beteiligung des Fachgebietes MKGChirurgie: - Polytrauma mit Gesichtsbeteiligung Mehrfachverletzungen mit Gesichtsbeteiligung Ausgedehnte* Hämatome des Gesichts Ausgedehnte* Kontusionen des Gesichts Ausgedehnte Schnittverletzungen Stichverletzungen * flächig, mindestens handtellergroß Nicht vorzulegen sind folgende Verletzungen - Oberflächliche Schnittverletzungen (ohne chirurgische Wundversorgung) Wunden des behaarten Kopfes als alleinige Verletzung Isolierte Augenverletzungen (nur Augenarzt) Isoliertes SHT (Keine Arbeitsunfähigkeit) Schwere Verletzungen des Gesichtsschädels sind direkt in das Unfallkrankenhaus Berlin zu verlegen.
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