Kurz informiert VE ▶▶Aktuelle Gesetzgebung „Girokonto für Jedermann“ kommt | Das Bundeskabinett hat am 28.10.15 beschlossen: Jedermann soll ab 2016 ein Girokonto eröffnen können. | Es handelt sich um den Gesetzentwurf zur „Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungs konten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontenrichtlinie)“. Die Richtlinie muss bis zum 18.9.16 in nationales Recht umgesetzt sein. Erfasst werden sollen das Ein- oder Auszahlungsgeschäft ebenso wie Last schriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Auch Asylsu chende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die nicht abgeschoben werden dürfen (sog. Geduldete), sollen das Konto beanspruchen können. Allerdings muss jeder Kunde geschäftsfähig sein. MERKE | Bei dem „Basiskonto“ handelt es sich um ein Konto auf Guthabenba sis. Der Kunde erhält in der Regel keinen Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhalten – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten – besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben, und die Kündigungs möglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt. Konto für jeden Geschäftsfähigen Kein Recht auf Schulden ▶▶Aktuelle Gesetzgebung Bundesrat stimmt für höhere Hartz IV-Sätze | Die Grundsicherung wird sich ab dem 1.1.16 erhöhen. Dem hat jetzt der Bundesrat zugestimmt. Damit steigen die Leistungen für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. | Auch Asylbewerber bekommen höhere Leistungen (BR-Drucksache 435/15). PDF erstellt für Gast am 22.04.2016 Der Regelsatz für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger erhöht sich von 399 EUR auf 404 EUR pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wird um 3 EUR, die für Jugendliche um 4 EUR monatlich angehoben. Die Leistungen für einen alleinstehenden Asylbewerber steigen aufgrund der Verordnung von 359 EUR auf 364 EUR. PRAXISHINWEIS | Die neuen Regelsätze wirken sich im Hinblick auf die Voll streckung in Arbeitseinkommen wegen gesetzlicher Unterhalts- und Deliktsan sprüche wie folgt aus (§§ 850d, 850f Abs. 2 ZPO): Da dem Schuldner ein notwen diger eigener Unterhalt für sich und seine Familie bleiben muss, werden oft die Hartz-IV-Regelsätze herangezogen. Da diese nun steigen, verringern sich zwangsläufig die pfändbaren Beträge. 12-2015VOLLSTRECKUNG EFFEKTIV So steigen die Beträge Pfändbare Beträge verringern sich 203
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